St-02 Vereine entlasten: Einnahmen aus Solaranlage für gemeinnützige Vereine Steuerfrei stellen

Status:
Überweisung

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen für gemeinnützige Vereine bei der Festsetzung der Körperschafts- und Gewerbesteuer unberücksichtigt bleiben.

Begründung:

 

Gemeinnützige Vereine sind eine der wesentlichen Stützen für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Etwa ein Drittel aller Menschen ab 14 engagierten sich 2019 ehrenamtlich und stärkten so das Kultur- und Sportangebot, den Umweltschutz oder einen der vielen anderen Zwecke.

 

Vereine, die über ein eigenes Gebäude verfügen, können darüber hinaus noch einen Teil zur Energiesicherheit beitragen, indem sie eine PV-Anlage auf dem Dach ihres Vereinsheims installieren. Das bedeutet für die Vereine aber eine Investition und somit auch Risiko und Mittelbindung für Investitionskredite. Ein weiteres Hindernis sind für Vereine die Grenze von 45.000€ für Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung. Wird diese durch den Betrieb einer PV-Anlage gerissen, werden Gewerbe- und Körperschaftssteuer fällig. Diese Hürde kann genommen werden, indem Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen nicht berücksichtigt werden.

 

Auf diese Weise wird nicht nur ein Anreiz geschaffen, Vereinsheime mit PV-Anlagen zu bestücken, die entstehenden Einnahmen können auch 1:1 für die Arbeit der Vereine und somit zur Stärkung unserer Gesellschaft eingesetzt werden. Deshalb soll die NRWSPD sich dafür einsetzen, ein entsprechendes Vorhaben auf den Weg zu bringen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an die Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen für gemeinnützige Vereine bei der Festsetzung der Körperschafts- und Gewerbesteuer unberücksichtigt bleiben.

Beschluss-PDF: