S-01 Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zur Bürgerpflegeversicherung

  1. Wir fordern, die soziale wie private Pflegeversicherung stufenweise zur Pflegevollversicherung zu entwickeln. Zuzahlungen werden begrenzt. Dabei wird die persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Nur dann können dringend notwendige bessere Vergütungen und Personalausstattungen sowie weitere Qualitätsverbesserungen ohne Mehrkosten für Pflegebedürftige und Kommunen realisiert werden.
  2. Wir fordern die Einführung der Pflegebürgerversicherung. Alle Pflegeversicherten sollen entsprechend ihrem Einkommen solidarisch prozentual Beiträge entrichten und den gleichen Leistungsanspruch bekommen.

 

Begründung:

zu 1)
Eine Pflegevollversicherung ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Damit wollen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor negativen Folgen des Risikos Pflege zu schützen und zwar vor allem in Bezug auf das finanzielle Risiko, das eine Teilleistungsversicherung, wie sie bislang besteht, mit sich bringt.Pflegebedürftige, aber auch die Kommunen (Hilfe zur Pflege) sollen bei Qualitätsverbesserungen in der Pflege nicht zur Kasse gebeten werden, die entsprechenden Kosten sollen von der Solidargemeinschaft getragen werden. Pflegebedürftige arbeiten über Jahrzehnte, erziehen Kinder – die künftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – und finanzieren so den Sozialstaat. Werden sie pflegebedürftig, geraten sie schnell in die Situation, ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen zu müssen und auf das Sozialamt angewiesen zu sein. Das ist unwürdig und im Hinblick auf die Lebensleistung dieser Menschen respektlos.
Wir wollen deswegen die Pflegevollversicherung. Finanziert werden kann sie durch Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege und eine moderate Beitragssatzerhöhung. Da dies nicht von jetzt auf gleich möglich ist, wollen wir die Pflegeversicherung schrittweise hin zu einer Vollversicherung entwickeln.

zu 2)
Wie die Bürgerversicherung in der Krankenversicherung wird auch die Bürgerversicherung in der Pflege nachhaltig die Versorgung verbessern, die Solidarität stärken und zu mehr Finanzierungsgerechtigkeit führen. Gerade die Pflegeversicherung eignet sich für eine zügige Einführung einer Bürgerversicherung. Private und soziale Pflegeversicherung haben schon heute einen identischen Leistungskatalog.
Dennoch gibt es nur einen Finanzausgleich, der die unterschiedlichen Kosten zwischen den sozialen Pflegekassenberücksichtigt.Die Haushalte mit pflegebedürftigen Personen liegen aber mit mehr als 70 Prozent in der unteren Einkommenshälfte.Sie haben damit den größten Teil der Leistungsausgaben zu schultern.
Mit der Umsteuerung auf eine Bürgerversicherung wird der solidarische Ausgleich zwischen allen gestärkt. Die Pflegebürgerversicherung ist die Grundlage dafür,dass alle, unabhängig von ihrem Status und ihrem Einkommen, alle erforderlichen Pflege-und Betreuungsleistungen erhalten.
Diese Reform auf der Einnahmeseite ist eine wichtige Grundlage der Pflegevollversicherung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Stellungnahme(n):
Überwiesen am 09.07.2018 an: SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Landtagsfraktion NRW, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales der SPD-Landtagsfraktion NRW