K-03 Würdig zu wohnen ist ein Menschenrecht

Der Landesparteitag fordert eine umfassende neue Schwerpunktsetzung der öffentlichen Förderung im Wohnungsbau. Der soziale Wohnungsbau mit einer Mietpreisbindung von maximal 20 Jahren soll in Zukunft fortentwickelt werden. Neben dem wichtigen Engagement von privaten Investoren soll der Schwerpunkt des sozialen Wohnungsbaus in Zukunft durch eine wesentlich stärkere und umfassendere Förderung von Wohnungsgenossenschaften, die in der Regel ihren Wohnungsbestand zu bezahlbaren genossenschaftlichen Mieten seit über 100 Jahren anbieten, verändert und ergänzt werden. Für Wohnungsbauprojekte, die private Investoren wegen nicht ausreichender Rentabilität nicht angehen, braucht es darüber hinaus auf Landesebene eine eigene Wohnungsbaugesellschaft.

Begründung:

 

Das Wohnen wird in den Städten und auf dem Land immer teurer. Seit 2007 haben sich die Mieten mehr als verdoppelt. Daher muss sich in der Wohnungspolitik schnell etwas ändern. Zu wenige und damit teure Wohnungen und immer weiter steigende Mieten sind für alle Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Belastung. Öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau wird immer knapper. Die bisherige Mietraumförderung im sozialen Wohnungsbau (Sozialwohnungen), das zeigt die Geschichte, ist keine langfristige Lösung, denn die Bindung für die öffentlich geförderten preisgebundenen Wohnungen beträgt ca. 12 bis 20 Jahre, selten auch mehr. Danach werden sie auf dem freien Wohnungsmarkt mit entsprechend hohen Mieten oder als Eigentumswohnungen angeboten.

 

Die sinnvollste langfristigste staatliche Wohnraumförderung ist mithilfe von Wohnungsgenossenschaften zu erreichen. Seit über 100 Jahren setzen diese auf die Grundprinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Wesentlich dabei ist, dass ihre Unternehmensziele nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Die Genossenschaftsmitglieder haben ein weitgehendes Mitwirkungsrecht und können sicher sein, dass sich die Genossenschaft nicht an den Interessen fremder Kapitalgeber orientiert, sondern ausschließlich an denen der Mitglieder.

Erwirtschaftete Überschüsse werden in die Erhaltung und Modernisierung der Bestände, in den Neubau und in den Ausbau der Service-Angebote investiert. Die demokratische Organisation von Genossenschaften gewährleistet, dass stets im Sinne der Mitglieder entschieden und gehandelt wird. Kündigung wegen Eigenbedarf gibt es bei Wohnungsgenossenschaften nicht. Der Unterbezirk Oberhausen fordert daher eine Schwerpunktänderung der öffentlichen Förderung im Wohnungsbau, möglichst weg vom bisherigen Verfahren mit einer Mietpreisbindung von maximal 20 Jahren hin zu einer umfassenden Förderung von Wohnungsgenossenschaften, die in der Regel ihren Wohnungsbestand zu bezahlbaren genossenschaftlichen Mieten unter sozialen Aspekten anbieten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag fordert eine umfassende neue Schwerpunktsetzung der öffentlichen Förderung im Wohnungsbau. Der soziale Wohnungsbau mit einer Mietpreisbindung von maximal 20 Jahren soll in Zukunft fortentwickelt werden. Neben dem wichtigen Engagement von privaten Investoren soll der Schwerpunkt des sozialen Wohnungsbaus in Zukunft durch eine wesentlich stärkere und umfassendere Förderung von Wohnungsgenossenschaften, die in der Regel ihren Wohnungsbestand zu bezahlbaren genossenschaftlichen Mieten seit über 100 Jahren anbieten, verändert und ergänzt werden. Für Wohnungsbauprojekte, die private Investoren wegen nicht ausreichender Rentabilität nicht angehen, braucht es darüber hinaus auf Landesebene eine eigene Wohnungsbaugesellschaft.

Beschluss-PDF: