Die Zusammensetzung der Antragskommission für Landesparteitage wird wie folgt geändert: (Alt: Die Antragskommission besteht aus drei Mitgliedern des Landesvorstandes sowie 10 vom Landesparteirat zu benennenden Mitgliedern. Sie ist durch den Landesvorstand einzuladen.)
Neu: Die Antragskommission besteht aus drei Mitgliedern des Landesvorstandes, 10 vom Landesparteirat zu benennenden sowie jeweils zwei weiteren Mitgliedern aus jeder Region, die von der
Mitgliedervollversammlung der Region gewählt werden. Die Mitglieder aus den Regionen dürfen kein Amt oder Mandat auf Landesebene ausüben. Die Antragskommission wird vom Landesvorstand eingeladen.