Archive

V-03 Tempolimit einführen

5.07.2019

Die SPD wird aufgefordert, sich endlich für die Umsetzung des schon lange gefassten Beschlusses zu Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen, stark zu machen.

UE-02 CO2-Steuern mit sozialem Ausgleich einführen

5.07.2019

Der SPD Landes- und Bundesvorstand werden aufgefordert, sich für die Einführung einer klimawirksamen Kohlendioxid-Bepreisung mittels einer entsprechenden Steuer einzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass insbesondere Gering- und Durchschnittsverdiener über ein Rückzahlsystem pro Kopf nicht stärker belastet werden als bisher, sondern je nach Verbrauch sogar eine belastungsabhängige energiepolitische Umverteilung stattfinden kann.

O-04 Neues Grundsatzprogramm für die deutsche Sozialdemokratie entwerfen

13.06.2019

Der Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wird aufgefordert, ein neues, zeitgemäßes und zukunftsorientiertes Grundsatzprogramm zu entwerfen. Dieses muss Antworten auf die zentralen Fragen unserer Zeit finden, insbesondere:

  • die friedliche Weiterentwicklung Europas und der Welt
  • die Wiederherstellung des Vertrauens in den demokratischen Sozialstaat
  • Entwurf eines Gesamtbildes zur Zukunft der Arbeit in einer globalisierten und digitalisierten Welt.
  • mehr Gerechtigkeit und Sicherheit der sozialen Sicherungssysteme, das Ende der Zweiklassenmedizin durch die Einführung einer Bürgerversicherung
  • die Überwindung der sozialen Spaltung
  • die sichere Zukunft für junge Erwachsene und Familien garantieren
  • Gleichberechtigung
  • neue und moderne Arbeitszeitmodelle
  • Umwelt- und Klimaschutz

I-01 Einsetzung der Kommission „Zukunft der Alterssicherung“

12.06.2018

In einer umfassenden und ausführlichen Debatte in der Partei, mit den Gewerkschaften, der Wirtschaft, der Wissenschaft, den Sozialverbänden haben wir ein Konzept erarbeitet, mit dem wir den Älteren und auch den Jüngeren eine verlässliche Perspektive für eine stabile und bezahlbare Rente geben. Es ist uns gelungen, dies zur Grundlage des Regierungsprogramms zu machen.

 

Das in Kürze dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegte Gesetz wird das Rentenniveau bis 2025 auf 48 % festschreiben, dies bei einem begrenzten Beitragssatz von 20 %.

 

Die Älteren erhalten dadurch die Sicherheit, am wachsenden Wohlstand der Gesellschaft beteiligt zu sein und in Würde am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Jüngeren werden durch die Begrenzung des Beitragssatzes nicht überfordert. Es ist damit ein wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Stabilität unsres Landes.

 

Wer die gesetzliche Rente aber auch über das Jahr 2025 nachhaltig stabilisieren, weiterentwickeln und den demographischen und den Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen und sozial gerecht gestalten will, muss heute handeln.

 

Deshalb hat der Bundesparteitag 2017 den Parteivorstand beauftragt, wie bei der Erarbeitung des Rentenkonzeptes, mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaft, der Wissenschaft und den sozialen Verbänden ein Konzept für die Alterssicherung für die Zeit nach 2025 zu erarbeiten. Schwerpunkte sollten Maßnahmen sein, die den jungen Menschen verlässliche Grundlagen für ihre Zukunftsplanung geben und perspektivisch ein Rentenniveau über 48 % erreichen lassen.

 

Dieser Bundesparteitagsauftrag ist vor einem Jahr erfolgt. Eine Umsetzung in praktische Arbeit ist erkennbar bisher nicht erfolgt.

 

Die Bildung einer zehnköpfigen Regierungskommission wird zwar dem Regierungsauftrag gerecht, reicht aber für eine deutliche Positionierung unserer Partei keinesfalls. Die Stärkung des sozialdemokratischen Profils ist jedoch nötiger denn je.

 

Der Landesparteitag der NRWSPD fordert daher den Parteivorstand der Bundespartei auf, die Kommission „Zukunft der Alterssicherung“ unverzüglich einzusetzen.

 

Abstiegsängste in der Bevölkerung, auch mit Blick auf die Alterssicherung, drohen das Vertrauen in den Sozialstaat zu zerstören. Rechtspopulisten und Rassisten nutzen diese Ängste hemmungslos aus.

 

Deshalb gilt es jetzt zu handeln. Deshalb muss die SPD auch beim Thema Alterssicherung mutig im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ideenreiche Gestaltungsvorschläge für ein solidarisches System der Alterssicherung entwickeln. Die SPD muss für eine starke gesetzliche Rentenversicherung deutlich Position beziehen.

 

Nur Sozialdemokraten sind der Garant für einen Arbeitsmarkt, in dem gute Löhne aus guten Arbeitsverhältnissen entstehen damit gute Renten aus einem starken öffentlichen Sicherungssystem folgen. Eine an derartigen Grundsätzen orientierte Politik ist für die soziale Sicherheit in unserem Land und für das Vertrauen in unsere sozialen Sicherungssysteme unerlässlich.

EU-05 Zehn Jahre Krise sind genug - Den Euro demokratisieren und eine progressive europäische Wirtschafts-, Industrie- und Handelspolitik schaffen

16.05.2018

Der Zustand der Europäischen Union lässt sich seit einigen Jahren zunehmend mit dem Spruch „Gestern noch vor dem Abgrund, heute schon einen Schritt weiter“ beschreiben. Seit dem Ausbruch der Finanzkrise vor zehn Jahren keimen kontinuierlich neue Krisenherde auf, die nicht nur zu wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen innerhalb der Union, sondern auch zu einem Vertrauensverlust in die europäischen Institutionen und die europäische Idee und dem Erstarken des Nationalismus geführt haben. Den traurigen vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung stellt das Votum der Brit*innen gegen die EU-Mitgliedschaft im Juni 2016 dar. Seit dem Brexit-Votum befindet sich die Europäische Union in ihrer wohl schärfsten Krise seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge 1957. Konnte die EU bislang Krisen immer zur Vertiefung der europäischen Integration nutzen, besteht nun zum ersten Mal bei einer Häufung der Krisenherde – neben dem Brexit sind vor allem die Euro-Krise, das Scheitern einer solidarischen Verteilung von Geflüchteten, der Krieg in der Ukraine und die Wahlerfolge nationalistischer Parteien zu nennen – ernsthaft die Möglichkeit des Scheiterns des Europäischen Projektes.

In dieser Situation reicht ein politisches Spannungsfeld zwischen rechten und linken Antieuropäer*innen und proeuropäischen Marktliberalen nicht aus. Die europäische Integration ist als supranationales Projekt der Weg, mit dem im Zeitalter des zunehmend globalisierten Kapitalismus und der längst ausgehöhlten Nationalstaaten demokratische Kontrolle über die freien Märkte erlangt werden kann. Funktionieren kann das aber nur, wenn es zu keinem Stillstand der Integration kommt, wie ihn etwa Wolfgang Schäuble fordert. Die Fortsetzung der europäischen Integration kann nur mehr Demokratie und mehr Gerechtigkeit heißen.

Demokratie und Gerechtigkeit sind hierbei nicht zwei voneinander losgelöste Ziele, sondern hängen eng zusammen. Ein demokratischeres Europa heißt auch, die Menschen in die europäischen Entscheidungen einzubinden, die wirtschaftlich zunehmend abgehängt werden. Der Kampf etwa gegen die Jugendarbeitslosigkeit in Südeuropa muss weiterhin zentraler Bestandteil einer jeden europapolitischen Debatte bleiben.

Der aktuelle Diskurs zu Strategien, wie man die Arbeitslosigkeit in Südeuropa senken kann, orientiert sich hegemoniell an der neoliberalen Strategie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Die Folge ist, dass vor allem in Südosteuropa unter dem Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit die Arbeitnehmer*innen- und Gewerkschaftsrechte zunehmend geschwächt werden, um gerade in exportabhängigen Wirtschaften die Sozialstandards und Lohnkosten zu drücken.

Investitionen in Forschung und Entwicklung auch für die europäische Peripherie sind unerlässlich. Die Stärkung der europäischen Peripherie ohne eine Schwächung des Zentrums ist bedeutsam, um die Fliehkräfte innerhalb EU zu bremsen und das Problem der Abwanderung aus der europäischen Peripherie zu adressieren. Um diese Ziele umzusetzen, reichen Reformen der zumeist nach nationalstaatlichen Interessen geleiteten europäischen Wirtschaftspolitik nicht aus. Notwendig sind Reformen der europäischen Institutionen. Die Reform einer Union aus 28 – ohne Großbritannien 27 – Staaten ist in dieser Lage dermaßen komplex, dass eine Konzentration auf die Integrationsvertiefung und die Institutionalisierung der Eurozone sinnvoll erscheint. Wobei wir unter Eurozone auch alle “willigen” Staaten verstehen, die den Euro mittelfristig einführen wollen und werden. Allerdings lassen sich viele der später beschriebenen Reformvorschläge auch auf die ganze Union ausweiten, sodass die Eurozone als Kerneuropa nicht zu einer geschlossenen Gesellschaft werden darf, sondern auch für Länder der europäischen Nicht-Euro-EU offen stehen muss.

Um die Integration der Eurozone voranzutreiben, muss die Eurozone als politische, wirtschaftliche und soziale Union ausgebaut werden. Als politische Union müssen die Entscheidungswege der Eurozone nicht nur effektiver, sondern auch demokratischer gestaltet werden. Als wirtschaftliche Union braucht die Eurozone Wachstum, das es nur mit mutigen Investitionen und einer Stärkung der gemeinsamen Wirtschafts-, Finanz-, und Haushaltspolitik gibt. Und als soziale Union müssen Umverteilungsmechanismen die zunehmende Ungerechtigkeit sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedsstaaten bekämpfen.

Eine besondere Aufgabe fällt in dieser Lage der europäischen Sozialdemokratie zu. Nur wenn die Sozialist*innen in Europa ihrem internationalistischem Anspruch gerecht werden und für ein solidarisches Europa und nicht für die Vertretung nationaler Interessen kämpfen, können sie die Zukunft eines demokratischeren und gerechteren Europas gestalten.

Um die Eurozone demokratischer und gerechter zu gestalten, schlagen wir folgende Instrumente vor:

  • Die Schaffung einer Euro-Finanzminister*in und einer Euro-Kammer im EU-Parlament. Es ist an der Zeit, den Geburtsfehler des Euro zu beheben: Eine gemeinsame Währung kann ohne gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht funktionieren. Die hier geforderte Kompetenzverlagerung in die Eurozone muss, wenn sie demokratisch legitimiert sein will, durch demokratische Institutionen geschehen. Deshalb plädieren wir für die Schaffung einer Euro-Finanzminister*in, die die gemeinsame Politik koordiniert, und einer Euro-Kammer im EU-Parlament. Die Euro-Kammer setzt sich als Ausschuss des EU-Parlamentes aus EU-Parlamentarier*innen der Länder der Eurozone zusammen. Ihre Beschlüsse werden im EU-Parlament beraten und beschlossen. Die Euro-Finanzminister*in wird durch die Euro-Kammer gewählt und demokratisch kontrolliert. Eine Euro-Kammer hat gegenüber einem eigenen Euro-Parlaments den Vorteil, dass die Abgrenzung zwischen Eurozone und Europäischer Union weniger stark ausfällt und so die Integration von Nicht-Euroländern leichter fällt. Zusätzlich können Vertreter*innen nationaler Parlamente nicht stimmberechtigte Mitglieder der Euro-Kammer sein. Vertreter*innen von Nicht-Euro-Staaten können der Euro-Kammer mit Beobachtungsstatus angehören. Von diesem Reformschritt muss ein klares Signal der Offenheit der Euro-Zone ausgehen. Auch der Eindruck einer Abgrenzung gegenüber den EU Mitgliedern außerhalb des Euro muss vermieden werden.
  • Die Schaffung eines Eurozonen-Budgets, finanziert aus einem Anteil der endlich umzusetzenden Finanztransaktionssteuer, einem Anteile der nationalen Körperschaftssteuern oder weniger schwankungsanfälligen Steuern und möglicherweise zusätzlich aus einer eigenen konjunkturabhängigen Eurozonen-Steuer oder Beiträgen der Eurozonen-Staaten. Das Budget sollte für Investitionen in Infrastrukturprojekte und für den Aufbau eines europäischen Sozialsystems verwendet werden.
  • Die Schaffung einer europäischen Arbeitslosenversicherung und eines europäischen Kurzarbeiter*innengeldes aus Mitteln des Eurozonen-Budgets. Die europäische Sozialpolitik wird aufgrund der starken Unterschiede der Sozialstaatsmodelle in den Mitgliedsstaaten zunächst nicht die nationale Sozialpolitik ersetzen können. Ziel dieser Politik muss es deshalb sein, die nationalen Sozialschutzsysteme einander anzunähern. Eine europäische Arbeitslosenversicherung bietet sich an, um die sozialen Transfers von reicheren zu ärmeren Eurozonen-Staaten zu organisieren. So können bei asymmetrischen ökonomischen Schocks und hoher Arbeitslosigkeit in einzelnen Euro-Staaten die nationalen Sozialsysteme entlastet werden. Wichtig sind dabei klare Regelungen, sodass die europäische Arbeitslosenversicherung nicht als Anreiz zu weniger Bekämpfung struktureller Arbeitslosigkeit gesehen werde kann. Es muss also klare Kriterien und zeitliche Befristungen geben.

Weil für die Umsetzung einer solchen europäischen Arbeitslosenversicherung ein langer Weg notwendig ist, ergibt es Sinn, im Vorgriff schon ein europäisches Kurzarbeiter*innengeld nach deutschem Vorbild einzuführen. Mit diesem Mittel können Arbeitnehmer*innen, ergänzend zu den unterschiedlichen nationalen Kurzarbeiter*innenzahlungen, bei konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall zeitlich begrenzt Zahlungen für ausfallende Arbeitsstunden erhalten. Verbinden lassen sich diese Zahlungen auch mit dem EU-Globalisierungsfonds, sodass die Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit stärker bezuschusst werden kann.

  • Mehr Investitionen in die Zukunft Europas. Die Austeritätspolitik, die in den vergangenen Jahren besonders von der deutschen Bundesregierung durchgesetzt wurde, führt vor allem im Süden Europas zu katastrophalen Wachstumseinbrüchen. Arbeitslosigkeit und eine noch höhere Staatsverschuldung sind die Folge. Um vor allem die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Staatsschulden langfristig und nachhaltig zu sanieren, bedarf es stärkerer europäischer Investitionen. Außerdem werden Maßnahmen benötigt, die die Binnennachfrage in den Staaten mit exzessivem Leistungsbilanzüberschuss, der zulasten von anderen Ländern geht, stimulieren.
  • Ein begrenztes Umschuldungsprogramm, in dem die Staaten der Eurozone gesamtschuldnerisch für die Staatsverschuldung bis zur Maastricht-Grenze von 60 Prozent des BIP haften.
  • Einen Pakt für europäische Mindestlöhne, der Korridore für faire Mindestlöhne gemessen am Durchschnittseinkommen in den Mitgliedsstaaten festlegt sowie Mindeststandards für nationale Systeme der Mindestsicherung und die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen.
  • Die Koordinierung der europäischen Steuerpolitik um Steuerdumping zu bekämpfen.
  • Eine Verbesserung der Abstimmung zwischen den Sozialpartner*innen auf Eurozonen- Ebene. Dafür ist eine stärkere Einbindung der Sozialpartner*innen in das Europäische Semester notwendig. Außerdem muss die europäische Mitbestimmung ausgeweitet und europäische Koordinierungsinstrumente zwischen den Sozialpartnern aufgebaut werden. Ein wichtiger Schritt dazu ist eine Europäische Säule sozialer Rechte, die soziale Grundrechte in den EU-Verträgen rechtlich auf die gleiche Ebene stellt wie die vier wirtschaftsliberalen Grundfreiheiten des Binnenmarktes. Das Hauptaugenmerk der verbesserten Abstimmung der Sozialpartner*innen muss auf koordinierten Lohnsteigerungen, der Steigerung der europäischen Investitionen und einem gerechten Übergang ins Zeitalter der Digitalisierung liegen.
  • Die Überführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Gemeinschaftsrecht und die Weiterentwicklung zu einem Europäischen Währungsfonds.
  • Implementierung einer nachfrageorientierten Wende in der Fiskal- und Wirtschaftspolitik in Europa statt Anreize für strukturelle Angebotspolitik z.B. als Folge einer Steigerung des Wettbewerbsdrucks durch das Abschließen von Freihandelsabkommen mit anderen Volkswirtschaften/ Wirtschaftsräumen, mit denen keine gemeinsame Ebene für demokratische Repräsentation etabliert ist. Ein demokratisches Europa, in dem nachfrageorientierte Fiskal- und Wirtschaftspolitik umgesetzt wird ist die Grundlage für gute Arbeit, fairen Welthandel und die Verminderung der Fliehkräfte zwischen dem Zentrum und der Peripherie Europas.
  • Einen politischen Vorrang für die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes vor internationalen Freihandelsabkommen.
  • Schaffung einer aktiven Innovationspolitik für die Europäische Union, die die Problematik des „Europas der zwei Geschwindigkeiten“ berücksichtigt, indem die dezentrale Förderung von wettbewerbsfähigen Innovations-Clustern gefördert wird. Positive historische Beispiele für gemeinschaftliche Projekte stellen zum Beispiel Airbus oder auch die Förderung der europäischen Raumfahrtindustrie im Rahmen der Aktivitäten der Europäischen Weltraumorganisation ESA dar.
  • Langfristig verfolgen wir das Ziel, dieses System abzulösen und alle Entscheidungen direkt durch das Europaparlament zu fällen.

Ar-09 Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen

16.05.2018

Die Möglichkeit zur kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist zu streichen.

Ar-08 Tarifverträge stärken - Tarifflucht verhindern

16.05.2018

Grade in den Zeiten von weiter zunehmender Globalisierung und Digitalisierung brauchen Arbeitnehmer*innen den Schutz von Tarifverträgen. Gleichzeitig versuchen immer mehr Unternehmen, die Tarifbindung zu beenden oder zu unterlaufen.

 

Die SPD NRW sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und setzt sich dafür ein, Tarifverträgen wieder eine höhere Geltung zukommen zu lassen und damit die Tarifautonomie zu stärken.

 

Daher werden wir uns dafür einsetzen, die vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verändern und zu ergänzen.

 

Die NRW SPD fordert:

 

  1. Arbeitgeber haben gegenüber den Beschäftigten eine Offenlegungspflicht bezüglich einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband mit oder ohne Tarifbindung.

 

Begründung: Tarifflucht schwächt das Tarifsystem. Deutliche Einschränkungen der Zulässigkeit von OT-Mitgliedschaften z. B. im Hinblick auf Wechsel von Arbeitgebern in eine OT-Mitgliedschaft sind deshalb erforderlich. Dazu gehört die gesetzliche Offenlegungspflicht der Arbeitgeber bezüglich einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband mit oder ohne Tarifbindung.

 

  1. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen wird erleichtert. Die Veto-Möglichkeit von Arbeitgebern wird eingeschränkt, Wir wollen eine Konkretisierung des Begriffs ‚überwiegende Bedeutung‘ im § 5 TVG.

 

Auch nach der Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklärung können Arbeitgeber im Tarifausschuss ein Veto einlegen und damit eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung verhindern. Der Abstimmungsmodus soll so verändert werden, dass im Tarifausschuss ein Antrag, der gemeinsam von den branchenzuständigen Tarifvertragsparteien eingebracht wird nicht von branchenfremden Beteiligten abgelehnt werden kann.

 

Um das ursprüngliche Gesetzesziel zu erreichen bedarf es der Konkretisierung der Definition „überwiegende Bedeutung“ (§ 5 Absatz 1 Satz 2 TVG) eines Tarifvertrages in einer Branche und Region. Die Bedeutung des öffentlichen Interesses an einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag muss verstärkt werden.

 

Begründung: Das öffentliche Interesse muss auch dann gegeben sein, wenn die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für gesamtgesellschaftliche Ziele geeignet ist, wie die Stabilisierung der Funktion der Tarifautonomie und des Tarifvertragssystems, der Erreichung angemessener Entgelt- und Arbeitsbedingungen oder als Mittel zur Sicherung sozialer Standards und zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen.

 

  1. Stärkung und Erhalt der Tariftreueregelungen/Tariftreuegesetze.

 

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind der Bund und die Länder an die tariflichen Entgeltsätze der einschlägigen Tarifverträge zu binden. Die Stärkung und der Erhalt der Tariftreueregelungen/Tariftreuegesetze der Bundesländer und die Bindung der Wirtschaftsförderung an Einhaltung und Anwendung von Tarifverträgen muss gestärkt und dauerhaft auch kontrolliert werden.

 

  1. Verbessertes Zutrittsrecht von Gewerkschaften. Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta durch Deutschland.

 

Die SPD wird die gesetzlichen Reglungen zur Verbesserung der Zugangsrechte von Gewerkschaften in die Betriebe und Verwaltungen sowie kirchlichen Einrichtungen verbessern. Die SPD wird darauf hinwirken, dass Deutschland die revidierte Europäische Sozialcharta umgehend ratifiziert.

 

Begründung: Aufgrund fehlender, bzw. unzureichender gesetzlicher Regelungen wird Gewerkschaften der Zutritt in die Betriebe zur Ansprache und der Mitgliedergewinnung sehr oft nur halbjährlich gewährt. Das ist deutlich zu wenig. Diese gewerkschaftlichen Rechte sind in der revidierten Europäischen Sozialcharta verbrieft. Darüber hinaus sind moderne Formen der elektronischen Ansprache durch Gewerkschaften – etwa im Intranet und interne Mail-Verteiler bzw. durch ein elektronisches „Schwarzes Brett“ erforderlich.

 

  1. Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen erleichtern.

 

Aufgrund geänderter Beschäftigungsformen ist eine Reform der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen (§ 12a TVG) dahingehend erforderlich, dass die Anwendbarkeit auf einen breiteren Personenkreis möglich ist, z. B. durch Verzicht des Erfordernisses: „überwiegend für einen Auftraggeber tätig“.

 

  1. Mindestschutz durch Tarifverträge garantieren.

 

Gesetze und Tarifverträge setzen Mindestbedingungen. Tarifverträge dürfen kein Instrument zur Unterschreitung gesetzlicher Mindeststandards sein. Dies gilt insbesondere bei gesetzlichen Schutzvorschriften, bei denen die Gefahr besteht, dass ihrer jeweiligen Schutzfunktion nicht mehr Rechnung getragen wird.

 

Gesetzlichen Öffnungsklauseln, die tarifvertragliche Abweichungen von gesetzlichen Mindeststandards zulassen, müssen überprüft und weitestgehend so geändert werden, dass Abweichungen vom Gesetz durch Tarifvertrag nur zulässig sind, wenn der Tarifvertrag ein Äquivalent aller Regelungsziele und -inhalte beinhalten (z. B. andere Berechnungsregelungen wie in § 13 BUrlG). Eine Abweichung vom Gesetz nach unten durch Einzelarbeitsvertrag darf es nicht geben. Derzeitige gesetzliche Regelungen, die dies zulassen werden geändert.

 

Begründung: Öffnungsklauseln basieren häufig auf der Annahme, dass die Tarifverträge einer Branche in ihrer Gesamtheit ausgewogen sind und negative Abweichungen an einer Stelle durch Vorteile an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dieses System wird durch die punktuelle Abweichungsmöglichkeit für nicht tarifgebundene Arbeitgeber durchbrochen. Dies beeinträchtigt nicht nur die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch insbesondere die tarifgebundenen Mitbewerber. Nichttarifgebundene Arbeitgeber können sich durch Nutzung der Öffnungsmöglichkeiten „ohne Kompensation“ erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen. Das ist eher eine Aufforderung zum Verlassen der Tarifbindung.

 

  1. Kollektive Fortgeltung eines Tarifvertrages bei Abspaltung.

 

Die SPD wird dafür sorgen, dass es eine rechtliche Vorschrift gibt, die dafür sorgt, dass Unternehmensentscheidungen die zu Aufspaltung, Abspaltung oder sonstigen Änderung im Rahmen des Umwandlungsrechtes oder eines Betriebsüberganges im Sinne des § 613a BGB führen, die geltenden Tarifverträge dauerhaft fortgelten, es sei denn, sie werden durch neue, bessere Tarifverträge ersetzt,

 

Begründung: Immer häufiger werden Unternehmensstrukturen verändert, um Mitbestimmungsrechte und Tarifstandards zu unterlaufen oder ganz zu zerschlagen. Insbesondere Ketten-Betriebsübergänge können zur Aushebelung und Umgehung der Tarifgeltung führen. Dies werten wir als sog. institutionellen Missbrauch.

 

  1. Kollektive Weitergeltung bei Nachbindung und Nachwirkung verbessern.

 

Wir sorgen dafür, dass die Nachbindung eines Tarifvertrags nicht bereits dann für einen gesamten Tarifvertrag entfällt, wenn nur Teile des Tarifvertrags geändert werden. Die nicht geänderten Regelungen sollen erhalten bleiben, insofern sie nicht von den Tarifparteien aufgehoben werden. Die Gültigkeit des Tarifvertrags darf nicht durch eine sog. andere Abmachung ersetzt werden.

 

Für die Nachwirkung wird gesetzlich klarstellend geregelt, dass für den Zeitraum der Nachwirkung auch neueingestellte Beschäftigte, die Mitglied einer tarifvertragsschließenden Gewerkschaft sind oder werden, unmittelbar wie die anderen Beschäftigten unter den geltenden Tarifvertrag fallen.

 

  1. Verbandsklagerecht ermöglichen.

 

Da auch tarifgebundene Arbeitgeber immer wieder geltende Tarifverträge systematisch nicht anwenden oder unterlaufen, werden wir für diese Fälle des systematischen und kollektiv wirkenden Verstoßes ein Verbandsklagerecht für die zuständige, im Betrieb vertretene Gewerkschaft und den Arbeitgeberverband einführen, damit wirksamer gegen Tarifbruch und Verstöße gegen gesetzliche Mindestvorschriften vorgegangen werden kann.

 

  1. Gewerkschaftsmitgliedschaft durch Begünstigung stärken.

 

Tarifverträge können unter bestimmten Voraussetzungen tarifvertragliche Regelungen mit Begünstigungen nur für Gewerkschaftsmitglieder vorsehen. Der Gesetzgeber sollte die in der Rechtsprechung ausdrücklich zulässigen Differenzierungsklauseln für Gewerkschaftsmitglieder gesetzlich klarstellen. Zudem sind tarifliche Spannenklauseln zuzulassen.

 

  1. Sozialrechtliche Änderungen und verbesserte Kontrollen.

 

Die SPD will, dass die branchenübliche tarifliche Entlohnung die Untergrenze für eine zumutbare Arbeit im Sinne eines Arbeitsangebots an einen Arbeitslosen bzw. -suchenden sein wird. Die oft genug mangelhaften und unzureichenden Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften durch Aufsichts- und Kontrollbehörden ist zu verbessern, Diese sind personell so auszustatten, dass sie wirksam arbeiten können.

 

Begründung:

Tarifverträge sind für Beschäftigte das wichtigste Instrument zur Regelung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen. Sie sollen einen Ausgleich für das fehlende Machtgleichgewicht zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern bei Abschluss des Arbeitsvertrages und im Arbeitsverhältnis bewirken. Tarifwerke setzen ebenso wie Gesetze Mindestbedingungen. Sie stehen für gerechtere Verteilung und Teilhabe und tragen so zu einer sozialverträglichen und fortschrittlichen Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in einer sozialen Marktwirtschaft bei. Flächentarifverträge regeln die Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen in den Betrieben einer Branche und sind – weit über die unmittelbar tarifgebundenen Beschäftigten und Arbeitgeber hinaus – Maßstab für faire und transparente Arbeits- und Entgeltbedingungen sowie fairen Wettbewerb in einer Branche. Die Tarifautonomie und insbesondere Flächentarifverträge unterstützen zudem den gesamtgesellschaftlich gewünschten Umgang bei Entwicklungen und Veränderungen im Arbeitsleben. Sie normieren auf demokratische Weise zukunftsweisende Handlungsmöglichkeiten und Lösungen. Sie sind daher für den Sozialstaat unverzichtbar.

 

Die Tarifbindung ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken. Gründe hierfür sind die fehlende Verbandsmitgliedschaft in den Arbeitgebern, Flucht aus der Tarifvertragsbindung, die Zulässigkeit von sog. OT-Mitgliedschaften (OT = ohne Tarifbindung) sowie Umstrukturierungen als Mittel der Tarifflucht oder zur Erschwerung gewerkschaftlicher Organisation durch immer kleinere Betriebseinheiten.

 

Aber auch eine Politik der sozialen Spaltung der Beschäftigten mit Hilfe von prekären Beschäftigungsformen wie z. B. sachgrundloser Befristung, Leiharbeit, Minijobs und Arbeit auf Abruf sowie prekäre Arbeitsbedingungen, wie etwa unfreiwillige Teilzeitarbeit, hat dazu beigetragen. Diese Beschäftigungsformen und -bedingungen schwächen die Durchsetzungskraft von Gewerkschaften in den Betrieben und Verwaltungen.

 

Neue Arbeitsformen, die durch die fortschreitende Digitalisierung entstehen, verschärfen diese schlechte Entwicklung weiter. Daher ist der Gesetzgeber aufgerufen, diese Beschäftigungsformen so zu regulieren, dass ausreichender Schutz besteht und eine gewerkschaftliche Betätigung ohne Nachteile tatsächlich erfolgen kann.

Ar-07 Solidarität mit den Beschäftigten der Metro-Tochter real,-

15.05.2018

Der SPD-Landesparteitag NRW stellt fest, dass der Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei real,- einen neuen Tiefpunkt erreicht hat.

Der real-Aufsichtsrat hat gegen die Stimmen der Arbeitnehmer*innenvertreter beschlossen, die real-SB Warenhaus GmbH abzuspalten und die Beschäftigten in die metro-Services GmbH zu überführen.

Die real,- ist in den letzten Jahren mehrfach umgebaut worden, immer wieder legte die Unternehmensleitung neue Konzepte vor, die sich immer wieder als untauglich erwiesen haben.

Mit der nun beschlossenen Abspaltung setzt sich eine lange Geschichte der angeblichen Rettung auf dem Rücken der Beschäftigten grausam fort.

Mehrfach haben die Beschäftigten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di ihre Unterstützung geleistet und sogar mit einem Sanierungstarifvertrag finanzielle Beiträge geliefert.

Weil die Unternehmenspläne untauglich waren und sind, soll nun eine neue unrühmliche Phase eingeleitet werden. Tarifflucht und weitere Absenkung der bereits schon niedrigen Löhne soll es nun bringen – Und gleichzeitig kassieren die Manager Boni-Zahlungen.

Aktuell gilt bei der metro-Services ein zwischen dem konzerneigenen Arbeitgeberverband AHD und dem höchst umstrittenen Verein DHV, ehemals „Deutschen Handlungsgehilfen-Verband“, vereinbarter „Tarifvertrag“ bei dem die Löhne und Gehälter bereits heute über 24 Prozent unterhalb des ver.di-Flächentarifvertrags für den Einzelhandel liegen.

Und sollte das BAG am 26. Juni feststellen, dass der DHV gar nicht tariffähig ist, gilt für die Beschäftigten der metro-Services GmbH überhaupt kein Tarifvertrag mehr!

Die Beschäftigten haben dieses böse Spiel auf ihre Kosten durchschaut und organisieren sich noch stärker als bisher in der Gewerkschaft ver.di.

Der DHV hat zwischenzeitlich, vielleicht auch wegen dem steigenden Druck der Beschäftigten, die Kündigung des Tarifvertrags mit metro-Services angekündigt. Da die Kündigung aber erst zum 31.3.2019 wirksam werden kann, sind die Gefahren für die Beschäftigten erstmal nicht gebannt.

Der Arbeitgeber muss nun dazu gebracht werden, schnell einen neuen, guten Tarifvertrag abzuschließen.

Die NRWSPD spricht ihre Solidarität mit den Beschäftigten der real,- aus. Wir stehen an Eurer Seite und sichern Euch unsere Unterstützung im Kampf gegen Tarifflucht für einen ordentlichen Tariflohn auf der Basis der Flächentarifverträge zu.

Die Tarifbindung an die Flächentarifverträge muss für real,- und bei der metro Services durchgesetzt werden.

V-02 Für ein humanes Strafrecht – Schwarzfahren entkriminalisieren

14.05.2018

Die SPD-Landtagsfraktion, die SPD-Bundestagsfraktion, der Parteivorstand und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die folgende Forderung einzusetzen:

 

In § 265a Absatz 1 StGB (Erschleichen von Leistungen) wird das Tatbestandsmerkmal „die Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ gestrichen und die Strafbarkeit des „Schwarzfahrens“ damit abgeschafft. Stattdessen wird ein neuer Tatbestand im Ordnungswidrigkeitengesetz geschaffen, der zum Beispiel so lauten könnte:

 

(1) Ordnungswidrig handelt, wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreihundert Euro geahndet werden.

A-02 Demokratische und soziale Errungenschaften bei Freihandelsabkommen bewahren

14.05.2018

Demokratische und soziale Errungenschaften bewahren – Freihandelsabkommen neuer Art ablehnen!

Die SPD-Abgeordneten, insbesondere im Bundestag und im Europäischen Parlament, die SPD-Mitglieder, die ein Regierungsamt innehaben, der Parteivorstand, alle FunktionsträgerInnen und Mitglieder der Partei werden aufgefordert,

  • sich gegen Freihandelsabkommen neuer Art zu wenden und Freihandelsabkommen in Zukunft nur zuzustimmen, wenn sie sich, soweit sie über WTO-Recht hinausgehen, auf den Abbau von Zöllen, Mengenbeschränkungen und rein technische Handelshemmnissen beschränken. Das sind solche, die keine Normen und Regelungen oder Verfahren im öffentlichen Interesse aufweisen, die in andere Politikbereiche hineinragen.
  • bei Freihandelsabkommen stets dem Vorsorgeprinzip vollumfänglich Rechnung zu tragen,
  • sicherzustellen, dass keine Vorschrift im Abkommen enthalten ist oder so ausgelegt werden kann, dass sie die Erbringung von wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse durch die öffentliche Hand begrenzt oder beeinträchtigt,
  • Bereichsausnahmen für die Kulturwirtschaft und eine für die Bildung in Freihandelsabkommen aufzunehmen,
  • dafür zu sorgen, dass die Abkommen keinen Investitionsschutz beinhalten, der ausländischen Investoren mehr prozessuale und materielle Rechte gewährt als inländischen Investoren (Gleichbehandlung mit inländischen Investoren). Das bedeutet auch, die Tatbestände der fairen und gerechten Behandlung, der indirekten Enteignung oder vergleichbarer Tatbestände dürfen nicht enthalten sein.
  • die in den neuen Freihandelsabkommen enthaltenen Kapitel auszubauen, die darauf ausgerichtet sind, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Schutz der Arbeit zu erhalten und zu fördern. Dabei sind wirksame Sanktionen bei Verstößen erforderlich.
  • die Souveränität der Parlamente und Regierungen zu achten: Die Ausschüsse auf Beamtenebene (die Exekutivstruktur), die bei der Umsetzung der Abkommen teilweise weitreichende Befugnisse haben, dürfen auf keinen Fall in die Kompetenzen der Parlamente und der Regierungen eingreifen,
  • darauf zu achten, dass nur solche Vorschriften aufgenommen werden, die über die Abkommen der Welthandelsorganisation hinausgehen. Erforderlich ist eine transparente, klare und übersichtliche Fassung der Verträge ohne Rechtsunklarheiten.