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G-09 Bedarfsgerechte Finanzierung stationärer Einrichtungen der Altenhilfe

9.09.2019

Der Landesparteitag der NRWSPD fordert den Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion der SPD auf, in folgenden Punkten initiativ zu werden:

  • die juristische Prüfung der Möglichkeit, die Trägerschaft oder den Besitz stationärer Einrichtungen der Altenhilfe durch Aktiengesellschaften zu verhindern und die Prüfung von Möglichkeiten zur Begrenzung der Renditeerwartung seitens der Träger stationärer Altenhilfeeinrichtungen sowie daraus resultierende Gesetzesinitiativen
  • die konsequente Weiterführung der Politik zur Einführung eines Personalbemessungsinstrumentes für die Altenpflege
  • die konsequente Weiterführung der Politik zur Festlegung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die vollständige Refinanzierung der Tarifgehälter
  • die Kontrolle der verbindlichen Einhaltung der Personalbemessung und der Zahlung der Tarifgehälter sowie die spürbare Sanktionierung von Verstößen bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis
  • die Begrenzung des Eigenanteils für die Betroffenen angesichts der zwangsläufig durch die Realisierung der vorherigen Punkte steigenden Pflegekosten

 

S-01 Soziales Jahr für Alle

12.08.2019

Der SPD-Landesparteitag beschließt, dass ein verpflichtendes soziales Jahr bundesweit eingeführt werden soll. Dieses soll unabhängig von einer Wehrpflicht durchgesetzt werden.

Ar-15 Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht

12.08.2019

Die NRWSPD setzt sich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts ein. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche muss hinterfragt und neu verhandelt werden. Dadurch ließen sich beispielsweise ein Streikrecht für kirchliche ArbeitnehmerInnen oder die Gründung von Gewerkschaften ermöglichen.

Ar-14 Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen

12.08.2019

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen zügig erleichtert werden, auch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, dies zu unterstützen oder durch einen eigenen Gesetzesentwurf zügig in die Wege zu leiten. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages für den Einzelhandel hat dabei höchste Priorität.

St-08 Gewerkschaftsbeiträge steuerlich begünstigen

12.08.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine Änderung des Einkommenssteuerrechts in Bezug auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag einzusetzen. Zukünftig sollen Gewerkschaftsbeiträge aus dem Pauschbetrag für Werbungskosten herausgenommen werden. Stattdessen sollen diese Mitgliedsbeiträge unabhängig von den übrigen Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.

EU-02 Initiative für eine starke Friedenspolitik

12.08.2019

Die NRWSPD fordert den SPD-Bundesvorstand, die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Fraktion im Europaparlament auf, im nationalen und europäischen Bereich, politisch verbindliche Initiativen für einen neuen Ansatz zur Friedenssicherung einzuleiten.

 

Dazu zählt auch, an der Grundlage des Beschlusses der NATO-Staaten, die Ausgaben bis zum Jahr 2024 auf jährlich 2 % des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen, verändernd einzuwirken. Der Beschluss der NATO-Staaten hat außerdem keine rechtlich verbindliche Basis und muss einer Evaluierung unterzogen werden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird nach der Ankündigung der neuen Verteidigungsministerin – nicht nur als Teil der aktuellen Großen Koalition – aufgefordert, entsprechenden Tendenzen aktiv entgegenzutreten und deutlich zu machen, dass mit ihr eine solche Erhöhung der Rüstungsausgaben nicht zu machen ist.

 

In der EU wollen wir an die Traditionen der Friedens- und Entspannungspolitik und der Europäischen Idee zugleich anknüpfen und so eine Gesamtkonzeption eröffnen, die wie kaum eine andere das Potential zu einer massenhaften Unterstützung in der Bevölkerung hat. Hier könnte eine gemeinsame Entwicklung über eine Deckelung der Gesamtausgaben sogar zu einer Reduzierung führen und erhebliche Mittel zugunsten der internationalen Zusammenarbeit freisetzen.

S-11 Eine Gesamtreform des Alterssicherungssystems ist dringend erforderlich und muss umgehend in Angriff genommen werden!

9.08.2019

Die Rentenreformen der 2000er Jahre haben die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Das derzeitige Rentensystem ist nicht in der Lage, ein angemessenes Rentenniveau bei einer tragbaren Beitragsbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten und bietet keinen sicheren Schutz vor Altersarmut.

 

Selbst nach langjähriger Beitragszahlung kann mehr als die Hälfte der heute erwerbstätigen 55- bis 65-Jährigen über die Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge ihr aktuelles Konsumniveau nicht aufrechterhalten. Darüber hinaus sind heute rund 20 Prozent der derzeitigen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland armutsgefährdet. Im internationalen Vergleich liegt die Nettoersatzquote für Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener in Deutschland um 13 und für Niedrigverdiener um 18 Prozentpunkte unter dem OECD – Durchschnitt von 63 bzw. 73%. Für Frauen ist das Armutsrisiko im Rentenalter besonders hoch, sie nehmen mit 46 Prozent im geschlechtsspezifischen Rentengefälle den letzten Platz ein.

 

Wir nehmen erfreut die vielen Forderungen aus den Parteigliederungen zur Kenntnis, das derzeitige Rentensystem zu reformieren, wie es auch der Landesvorstand NRW in seinem Leitantrag L-02 formuliert hat. Wir befürworten auch für eine Übergangszeit alle  Verbesserungen, wie sie in den Leitziffern des Antrags L-02 subsumiert sind. Wir befürchten jedoch, dass gerade die grundlegenden Veränderungen in den Ziffern 4 (Private Vorsorge)  und 5 (konkrete Schritte zu einer Erwerbstätigenversicherung) spätestens in den Kompromissen künftiger Koalitionen wie bisher auf Reparaturmaßnahmen am derzeitigen Rentensystem schrumpfen werden, wenn nicht eine Gesamtreform des Alterssicherungssystems in Angriff genommen wird. Wir wollen daher die etablierten Denkschemata verlassen und fordern ein Alterssicherungssystem zu schaffen, das ein angemessenes Rentenniveau bei einer tragbaren Beitragsbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet und einen sicheren Schutz vor Altersarmut bietet.

 

Diese Aufgabe kann nur dann gelöst werden, wenn die Finanzierungslasten, die infolge der künftigen Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung entstehen werden, solidarisch von allen Einkommensbezieherinnen und -beziehern unter Heranziehung aller Einkommensarten getragen werden. Eine derartige Verbreiterung der Finanzierungsbasis ist innerhalb des Rahmens des herkömmlichen Rentensystems nicht möglich. Dazu bedarf es einer Ergänzung des traditionellen Äquivalenzprinzips durch ein starkes Element der solidarischen Umverteilung. Das kann nur über eine umfassende Systemreform der Alterssicherung erfolgen.

 

Wir wollen daher das heutige berufsständisch gegliederte Alterssicherungssystem (gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, Sondersysteme für Freiberufler und Landwirte, geförderte Privatvorsorge) durch ein zweistufiges System ersetzen, in das die gesamte Bevölkerung einbezogen wird. Das neue Alterssicherungssystem[1] umfasst zwei Komponenten:

 

  1. Eine Basisrente für die gesamte Bevölkerung, die ab der Altersgrenze oder bei Erwerbsminderung in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums ohne versicherungsrechtliche Voraussetzung allen Bürgerinnen und Bürgern ohne Einkommens- und Vermögensanrechnung gewährt wird. Diese wird durch einen prozentualen Wertschöpfungsbeitrag finanziert, der auf alle Einkommen unabhängig von der Art und Quelle erhoben wird. Da somit alle Einkommensbezieherinnen und -bezieher unabhängig von ihrem Status und der Art und Höhe ihres Einkommens zur Finanzierung der Basisrente beitragen, werden die Belastungen auf möglichst viele und breite Schultern verteilt.

 

  1. Eine obligatorische Zusatzrentenversicherung für alle Erwerbstätigen (ArbeitnehmerInnen, BeamteInnen, Selbständige, Abgeordnete), die nach den Strukturprinzipien der heutigen Rentenversicherung aufgebaut ist (einkommensbezogener, prozentualer und für abhängig Beschäftigte paritätisch von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern zu leistender Beitrag bis zu einer neu festzulegenden, höheren Beitragsbemessungsgrenze, Rentenberechnung entsprechend dem versicherten Einkommen).

 

  1. Durch das zweistufige Rentensystem werden – anders als im derzeitigen System – die Arbeitseinkommen deutlich entlastet, da alle Rentenleistungen bis zur Höhe des Existenzminimums durch die Basisrente abgedeckt werden und die Finanzierung über einen Wertschöpfungsbeitrag erfolgt, der auf das gesamte Bruttoinlandsprodukt umgelegt wird (der erforderliche Beitragssatz beträgt je nach Ausgestaltung zwischen 7,1 und 10,5%, fiktiv berechnet für 2018). Da auch die BezieherInnen hoher und höchster Einkommen im Alter in den Genuss der Basisrente kommen, werden infolge der teilweisen Einschränkung des traditionellen Äquivalenzprinzips die Einnahmen aus diesen Einkommen die Ausgaben bei weitem übersteigen und somit eine gewissen Umverteilung von oben nach unten zur Folge haben.

 

  1. Die Zusatzrentenversicherung hingegen muss nur noch den über die Basisrente hinausgehenden Teil finanzieren. Daher kann der Beitragssatz auf die Arbeitseinkommen im Vergleich zu heute entsprechend gesenkt werden (erforderlicher Beitragssatz rd. 6,4%, für abhängig Beschäftigte infolge der Beitragsparität entsprechend geringer, fiktiv berechnet für 2018).

 

Mit dem zweistufigen Alterssicherungssystem lassen sich darüber hinaus die Folgen der mit der fortschreitenden Digitalisierung einhergehenden Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf die rentenrechtliche Ausgestaltung neuer Arbeitsformen eingrenzen und das Problem der selbst für DurchschnittsverdienerInnen mit langjähriger Beitragsleistung eklatant zunehmenden Altersarmut zuverlässig und nachhaltig lösen.

Nicht zuletzt wird mit der von uns angestrebten Gesamtreform der Alterssicherung auch das Versprechen der SPD aus den Wahlkämpfen der letzten Dekade eingelöst, eine umfassende und armutsfeste Erwerbstätigenversicherung zu schaffen.

Wir fordern daher, unseren Antrag zumindest als eine in die Zukunft weisende Ergänzung des Leitantrags L-02 zu behandeln.

 

[1]    Die Aussagen in den Punkten 1 – 4 leiten sich zu einem Großteil aus der Beratung und Unterstützung ab, die der Ortsverein im Frühjahr 2019 zur Erstellung seines Papiers „Bilanz und Thesen“ vom 17.04.2019 durch Dr. Thomas Ebert, ehemaliger Rentenexperte der SPD-Bundestagsfraktion und Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit uns Soziales, erfahren hat. Vergleiche dazu die Ausführungen von Thomas Ebert in der Ausgabe von „WISO direkt 14/2019“ vom Juli 2019, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn/Berlin.

S-10 Verbesserung der EU-Rente für Bestandsrentner*innen

9.08.2019

Der Landesparteitag der NRWSPD fordert  die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Parteivorstand auf, die gravierenden sozialen Ungleichbehandlungen für EU-Bestandsrentner*innen zu beseitigen und die letzte Rentenreform entsprechend zu korrigieren.

Ar-12 Stärkere inklusive Ausrichtung des Arbeitsmarktes

8.08.2019

Der Landesparteitag fordert die Vorstände und Fraktionen der SPD auf Landes- und Bundesebene dazu auf, folgende Initiativen in Richtung einer stärkeren inklusiven Ausrichtung des Arbeitsmarktes zu ergreifen:

 

  • in einem ersten Schritt setzen sich Vorstand und Fraktion auf Landesebene gegenüber der Landesregierung dafür ein, von der positiven Abweichungsregelung des § 61 Abs. 2 Satz 4 BTHG (Budget für Arbeit, Möglichkeit der Abweichung nach oben durch Landesrecht) Gebrauch zu machen und den Lohnkostenzuschuss im Rahmen des Budgets für Arbeit in NRW gesetzlich auf 60% der Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV (Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung als Bezugsgröße) festzulegen;
  • gemeinsam streben Vorstände und Fraktionen gegenüber der Bundesregierung an, in § 61 Abs. 1 Satz 1 BTHG den Bezug auf § 58 (Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen) ersatzlos zu streichen und damit das Budget für Arbeit auch für Menschen mit Behinderungen außerhalb der WfbM zu erschließen;
  • darüber hinaus zielen Vorstand und Fraktion auf Bundesebene gegenüber der Bundesregierung darauf ab, die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 154 Abs. 1 BTHG (Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen) zu dynamisieren und am jährlich aktualisierten Anteil schwerbehinderter Menschen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter auszurichten;
  • nicht zuletzt ergreifen Vorstand und Fraktion auf Bundesebene gegenüber der Bundesregierung die Initiative, die Ausgleichsabgabe nach § 160 BTHG (Ausgleichsabgabe) so auszugestalten, dass die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für die Unternehmen die wirtschaftlichere Alternative darstellt.

 

S-09 Änderung des Bundessozialhilfegesetzes

8.08.2019

Die SPD Bundestagsfraktion wird beauftragt, sich dafür einsetzen, dass das Taschengeld für Altenheimbewohner/innen in Höhe von derzeit monatlich 114,48 Euro (3,82 Euro je Tag) wesentlich erhöht wird.