Archive

B-08 Schulsozialarbeit in NRW neu strukturieren

14.05.2018

Schulsozialarbeit gehört an jede Schule in NRW

  • Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung der Schulsozialarbeit in NRW dauerhaft verstetigt, eine Dynamisierung sichergestellt und eine Grundlage für die Entfristung aller befristeten Stellen geschaffen wird.
  • Die Schulsozialarbeit wird kontinuierlich ausgebaut, bis an allen Schulen eine Betreuung von 150 Schüler*innen pro sozialpädagogische Fachkraft sichergestellt ist.
  • Die Befristung und ungleiche Entlohnung der sozialpädagogischen Fachkräfte, insbesondere der, deren Beschäftigung durch das Stellenkontingent des Bildungs- und Teilhabepaketes sichergestellt ist und die bei freien kommunalen Trägern angestellt sind, muss unverzüglich beendet werden.
  • Die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften aus veranschlagten Lehrerplanstellen und Lehrerstellen ist aufzuheben und die sozialpädagogischen Fachkräfte sind zusätzlich zum Bedarf an Lehrkräften

 

IR-01 Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters

14.05.2018

Die Landesregierung wird beauftragt, ein verpflichtendes Lobbyregister einzuführen, das offenlegt, welche Lobbyisten für welche Anliegen arbeiten – und wer sie dafür bezahlt.

IR-05 Änderung des Landesbestattungsgesetzes

14.05.2018

Die Delegierten der ordentlichen Landeskonferenz  der NRWSPD mögen beschließen, dass die Landesregierung NRW beauftragt wird, ein Gesetz zu beschließen, das das Landesbestattungsgesetz dahingehend geändert wird, dass die Asche aus Urnen auf dem eigenen Grundstück verbleiben darf.

B-07 Bildungsurlaub für Auszubildende analog des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetztes NRW

9.05.2018

Die NRWSPD wirkt darauf hin, dass das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz dahingehend geändert wird, dass die Anzahl der Bildungsurlaubstage für Auszubildende analog dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz fünf Tage pro Jahr beträgt.

B-05 Bildungsurlaub für alle ArbeitnehmerInnen ohne Distanzbeschränkung

9.05.2018

Die NRWSPD wirkt darauf hin, dass das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz dahingehend geändert wird, dass die Distanzbeschränkung für den Bildungsurlaub abgeschafft wird.

B-04 Aufnahme der ErzieherInnenberufe in das BBiG

9.05.2018

Die NRWSPD wirkt darauf hin, dass sämtliche ErzieherInnenberufe in das BBiG aufgenommen werden.

B-03 Anpassung des Sozialkundeunterrichts

9.05.2018

Die NRWSPD wirkt darauf hin, dass die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen sowie der Berufsschulen so angepasst werden, dass die Themen Gewerkschaft, Mitbestimmung, Jugend- und Auszubildendenvertretung / Betriebsrat und das Betriebsverfassungsgesetz mehr Gewichtung bekommen.

B-02 Ausstattung der Berufsschulen

9.05.2018

Die NRWSPD wirkt darauf hin, dass das Bundesland NRW seinen Etat für die Sanierung und Modernisierung der Berufsschulen deutlich erhöht.

K-02 Programm „Die sichere Stadt“

8.05.2018

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass der Bereich der Kommunalen Kriminalprävention ausgebaut wird und die Kommunen bei der Umsetzung entsprechender Projekte finanziell unterstützt werden.

Angesichts angespannter öffentlicher Kommunalhaushalte soll daher eine Mischfinanzierung (Bund, Land, Kommune) umgesetzt werden.

G-01 Frauengesundheit auch in Schwangerschaftskonfliktsituationen sicherstellen!

7.05.2018

Bundesweit wird es für Frauen immer schwieriger einen legalen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, weil nicht (mehr) genügend niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken einen Abbruch durchführen. Eine Zuspitzung dieser Situation tritt durch das Erreichen der Altersgrenze und Ausscheiden aus der Berufstätigkeit von Ärztinnen und Ärzten ein, die bislang Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben. Diese drohende Versorgungslücke muss schnellstmöglich geschlossen werden, um weiterhin legale Schwangerschaftsabbrüche ortsnah durchführen zu können. Es darf kein gesundheitliches Risiko für Frauen in Notsituationen geben! Keineswegs darf billigend in Kauf genommen werden, dass Frauen sich gezwungen sehen, einen Schwangerschaftsabbruch in Illegalität und ohne ausreichende medizinische Versorgung vornehmen zu lassen. Um dies zu verhindern, sind alle politisch Handelnden aufgefordert, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass Frauen in Notsituationen unkompliziert und in einem sicheren medizinischen Rahmen die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch möglich ist.

Die SPD Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Sicherstellungsanspruch in der medizinischen  Versorgung auch für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen umzusetzen. Es ist daher zu prüfen, wie die Anzahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, gesteigert werden kann und ob hierzu besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Gleichzeitig sind landesweit alle Uni-Kliniken in den Stand zu versetzen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und die Sicherstellung dieses medikamentösen bzw. medizinischen Eingriffs umzusetzen. Außerdem sind in die gynäkologische Fachärzt*innen-Ausbildung mindestens die theoretischen Grundlagen zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs aufzunehmen.

Wir erwarten von der SPD Landtagsfraktion, dass sie sich engagiert für die Frauengesundheit einsetzt und politische Mehrheiten sucht.