Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Ein grundsätzliches Bekenntnis zum Erhalt der Werkstätten für Menschen mit Behinderung – Sicherstellung der Teilhaberechte gem. UN-BRK
2. Sicherstellung einer dauerhaften und ausreichenden Finanzierung der Werkstätten durch den Staat, unter Einbindung aller zu beteiligenden Kostenträger im Bereich der Sozialhilfe und der Bundesagentur für Arbeit
3. Zur Kalkulation der erforderlichen finanziellen Mittel liegen ausreichende Berechnungsgrundlagen der bisherigen Kostenträger vor und sind zu evaluieren.
4. Die Träger der Einrichtungen, vertreten durch ihre Dachverbände und die BAG der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAGWfbM e.V.) sind am laufenden Evaluierungsprozess zu beteiligen.
5. Endgeldneuordnung für die Beschäftigten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
6. Die Beschäftigten in den Werkstätten brauchen ein fest einzukalkulierendes monatliches Einkommen zur weitgehend selbstbestimmten Lebensführung, welche nicht aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt erwirtschaftet, sondern aus öffentlichen Mitteln finanziert werden sollte. Ein festes monatliches Einkommen sollte mindestens den Grundlohn in Höhe des Ausbildungsgeldes miteinschließen, welcher Bestandteil des Arbeitsförderungsgeldes werden könnte.“
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (kurz: WfbM) leisten unschätzbare Dienste zur Teilhabe am Arbeitsleben und für die berufliche Qualifikation der Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung. Für Menschen mit hohem Assistenzbedarf ist es die einzige Möglichkeit am Arbeitsleben entsprechend ihrer Fähigkeiten begleitet und unterstützt teilzuhaben.
Nur wenige der ca. 310.000 Menschen mit Behinderung, die heute in einer WfbM arbeiten, haben eine realistische Chance in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden, so dass ein auskömmlicher Lebensunterhalt selbst erwirtschaftet werden kann, ohne Abhängigkeit von Sozialhilfe.
Durch die bisher von überörtlichen Sozialhilfeträgern (LWL und LVR in NRW) und weiteren Kostenträgern sichergestellte Finanzierung eines Werkstattarbeitsplatzes (nach entsprechender Beurteilung und Bewilligung) können die Werkstätten bei entsprechender Auslastung die Aufgabe, Teilhabe an Arbeit für schwer- und mehrfach behinderte Menschen zu ermöglichen, erfüllen.
Die Forderung, die WfbM solle die dort beschäftigten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln, scheitert nicht an der Bereitschaft oder am gutem Willen aller Beteiligten, sondern an den eingeschränkten Möglichkeiten der Menschen mit individuell sehr unterschiedlicher Behinderung, sowie an den Umstand, dass dieser trotz mancher Bemühungen, längst nicht so inklusiv ist, um auch diesen Menschen einen an ihre Möglichkeiten angepassten Arbeitsplatz und ein Arbeitsumfeld zu bieten, welcher all ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Die regionale Bereitstellung von Arbeitsplätzen in ausreichender Zahl in den WfbM ist durch die Eingliederungshilfefinanzierung aufrechtzuerhalten.
Endgeldneuordnung für die Beschäftigten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
Derzeit werden die Löhne in den WfbM von diesen aus selbsterwirtschafteten Erträgen finanziert. Dabei sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten (z.B. Grundlohn, Arbeitsförderungsgeld, leistungsabhängiger Steigerungsbetrag etc.).
Zukünftig sollte das Entgelt der Beschäftigten in Werkstätten nicht nur von der Ertragslage der jeweiligen WfbM abhängig sein, sondern transparent und leistungsgerecht auf ein Niveau angehoben werden, dass die Abhängigkeit von anderen Sozialhilfeleistungen verringert. Die Beteiligung der Werkstätten je nach Ertragssituation ist richtig, darf allerdings nicht allein die Höhe des Endgeldes der Beschäftigten bestimmen.
Die Integrationsämter der Länder sind die Verwalter der Ausgleichsabgaben und zuständig für die Unterstützung der WfbM beim Übergang von Werkstattbeschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese sollten mehr als bisher in die Verantwortung genommen werden, Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarktes zu suchen und Firmen, mit denen schon heute Förderprogramme laufen, dazu zu bewegen mehr behindertengerechte Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe und eine Neuausrichtung ihrer Verwendung könnte ein Schritt zur Integration von Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt sein oder aber die Finanzierung der WfbM-Löhne zu sichern.