G-01 Flächendeckende Einrichtung von Medizinische Zentren für erwachsene Behinderte (MZEB)

Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesparteitag möge Beschließen, dass in NRW flächendeckend Medizinische Zentren für erwachsene Behinderte auch im HSK eingerichtet und unterhalten werden. Das heißt, im gestuften ambulanten medizinischen Versorgungsystem sollen spezialisierte ambulante Behandlungszentren nach der Stufe der hausärztlichen Grundversorgung und nach der Stufe der fachärztlichen Versorgung die dritte Stufe der spezialisierten Versorgung bilden.

 

Begründung:

 

In vielen Landesteilen, so auch im HSK, gibt es keine speziellen Möglichkeiten der ganzheitlichen Behandlung für Menschen mit Behinderungen.

 

Die „normalen“ Krankenhäuser sind in der Regel auf diese Behandlungsfälle nicht eingerichtet, geschweige denn vorbereitet.

 

Die Forderung nach einer deutlichen Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit Behinderung richtet sich zuerst und hauptsächlich an das medizinische Regelversorgungssystem. Zugleich sind im Hinblick auf bestimmte fachliche Erfordernisse für Erwachsene mit Behinderung ambulante und interdisziplinär ausgestattete Versorgungsangebote in Analogie zu den Sozialpädiatrischen Zentren als Ergänzung des Regelversorgungssystems unentbehrlich.

 

Im gestuften ambulanten medizinischen Versorgungssystem sollen spezialisierte ambulante Behandlungszentren nach der Stufe der hausärztlichen Grundversorgung und nach der Stufe der fachärztlichen Versorgung die dritte Stufe der spezialisierten Versorgung bilden und an einem bestehenden Krankenhaus der entsprechenden Region eingerichtet werden.

 

Gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD von 2013 wurde das Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) erarbeitet, am 11.6.2015 vom Deutschen Bundestag und am 10.7.2015 vom Bundesrat verabschiedet. Dieses Gesetz schafft die Voraussetzungen für die angestrebten Medizinischen Behandlungszentren.

 

Mit dem neuen § 119c SGB V wurden für Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen die Grundlagen geschaffen. Bisher ermächtigte MZEB in NRW sind in Krefeld, Viersen, Köln, Bonn, Aachen, Essen und Bethel/Bielefeld nicht aber im HSK eingerichtet worden, obwohl ein entsprechender Bedarf, im Sinne einer wohnortnahen Versorgung, besteht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an SPD-Bundestags- und SPD-Landtagsfraktion