St-03 Coronaschutz für KMU

Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesparteitag möge den SPD Parteivorstand dazu auffordern, einen Antrag an die Bundestagsfraktion einzubringen: Temporäre Steuererleichterungen für Kleinunternehmer und für von Armut bedrohte Arbeitnehmer*innen.

 

Dabei soll folgendes beantragt werden:

 

1. Wegen noch weiteren möglichen Folgen der immer noch andauernden Corona-Krise und um dringend benötigten Konsum für die Wirtschaft zu fördern, soll ein temporärer Steuerfreibetrag für die ersten 30.000€ des Einkommens für das Jahr 2020 gelten.

 

2. Wegen einer benötigten neuen und sehr hohen Staatsverschuldung, soll nachträgliche Bürokratie unterbunden werden. Daher soll diese erste Soforthilfe für Solo- und Kleinselbstständige vollständig zur freien Verwendung dienen.

 

3. Als finanzieller Ausgleich der Steuerverluste könnte der noch bestehende Solidaritätszuschlag für die obersten 10% der Einkommen temporäre zunächst für das Jahr 2021 adäquat angehoben werden.

 

Begründung:

 

Durch die plötzlich auftretende Corona-Krise wurde ein für die Wirtschaft sehr unvorhersehbarer Lock-down durch die Regierung beschlossen. Ein Lock-down auf den sich insbesondere Kleinunternehmer mit teilweise nur sehr geringen Rücklagen betriebswirtschaftlich weder rechtzeitig vorbereiten noch reagieren konnten.

 

Für diese bislang finanziell gesunden Kleinunternehmen wurden Soforthilfen bewilligt, die aber noch nicht einmal vollumfänglich für Betriebsausgaben genutzt werden durften. Denn für die Angestellten, die eindeutig eine Betriebsausgabe darstellen, galt das Kurzarbeitergeld. Ausgaben, die sich allerdings bei Kleinunternehmern sehr stark mit der privaten Lebenshaltung vermischen. Für diesen Lebensunterhalt gewährte man gerade einmal 2.000€ von 9.000€ für ganze drei Monate und wählte dazu eine erhöhte kommunale Belastung durch zusätzliche Sozialleistungen. Dies entspräche gerade einmal 4,16€ Stundenlohn bei Vollzeit als Lebensgrundlage. Bei diesen Sozialleistungen sollte dann allerdings die Vermögensprüfung ausgesetzt werden, was trotz Ankündigung nie geschah. So führte nicht nur diese Desinformation, sondern auch die Tatsache viel zu spät bearbeiteter Anträge durch die Agentur für Arbeit dazu, dass insbesondere die Arbeitnehmer*innen zunächst keine Lohngarantie erhielten und Kleinselbstständigen wie Künstler, Musiker, Schausteller, Gastronomen und viele im Einzelhandel die meist sehr geringen eigenen Rücklagen zum eigenen Leben und das der Mitarbeiter*innen nutzen mussten und gar keine andere Wahl hatten, als zusätzlich die Soforthilfe einzusetzen. Eine Rücklage, die bei den meisten jener Kleinselbstständigen aber für den weiteren Verlauf der Corona-Krise höchst wahrscheinlich betriebswirtschaftlich noch benötigt würde.

Daher fordern wir entweder eine nachträgliche uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der ersten Soforthilfe ohne eine noch folgende kostspielige bürokratische Überprüfung für Kleinunternehmer oder alternativ mindestens eine Erhöhung auf  5.760€ (12€) für den Selbstbehalt.

 

Weiterhin wurden viele Maßnahmen eingeführt, welche Konsum anregen und fördern sollten. Dieser bleibt allerdings wegen einer zu großen Unsicherheit der Bürger*innen vor möglichen weiteren Corona-Wellen und wegen erheblich verminderten Einkommen durch das Kurzarbeitergeld der Arbeitnehmer*innen aus. Daher nutzen viele Kleinunternehmer bis Dato bereits eine weitere Möglichkeit  der finanziellen Hilfe, die der Stundung von Steuervorauszahlungen bis Ende des Jahres 2020. So treffen fehlender Konsum, eine anstehende Steuernachzahlung und eine verminderte Jahreseinnahme auf jene Soforthilfe, die nicht zum Leben verwendet werden darf und ggf. zurückgezahlt werden müsste.

Daher fordern wir darüber hinaus, einen temporären Steuerfreibetrag für die ersten 30.000€ aller Einkommen, mindestens aber 23.040€. Dadurch umgeht man bürokratische Wege für Kleinunternehmer und vor allem die Möglichkeiten zu betrügen. Man hilft aber dennoch sehr zielgerichtet, da die zu erwartende Steuerlast für nun von Armut bedrohte Selbstständige entfällt und Kommunen von erhöhten Sozialleistungen entlastet werden. Ebenso, wie Arbeitnehmer*innen im Folgejahr eine erhöhte Steuerrückzahlung erhalten, was bereits heute schon mehr Konsum für 2022 garantieren könnte.

Als ausgleichende Wirkung für die verminderte Steuereinnahme soll die Erhöhung des Solidaritätszuschlages dienen. Um jene mehr an der Corona-Krise zu beteiligen, die bereits vor der Krise von Arbeitnehmer*innen überdurchschnittlich profitierten und für die Corona-Krise nach wie vor keine finanzielle Bedrohung der Lebensqualität darstellte.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion