K-06 Seniorenbeiräte in die Gemeindeordnung NRW und die Kreisordnung NRW

Status:
Nicht abgestimmt

Die NRWSPD fordert die NRW Landesregierung dazu auf, Seniorenvertretungen verbindlich in die Gemeindeordnung NRW und in die Kreisordnung NRW zu verankern.

 

Begründung:

 

Die demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft erhöht die quantitative und qualitative Bedeutung der Gruppe der Seniorinnen und Senioren. Die kommunale Seniorenvertretung ermöglicht dieser gesellschaftlichen Gruppe eine  Möglichkeit der unabhängigen politischen Teilhabe auf kommunaler und Kreisebene. Die Demokratie wird gestärkt und die Politikverdrossenheit wird entgegengewirkt. Durch das Wirken im vorparlamentarischen Raum werden die bestehenden Parlamente entlastet.

 

Die Verankerung in die Gemeindeordnung und die Kreisordnung fördert die Einführung und Arbeit dieser Vertretungen. Ohne eine solche Verankerung sind in manchen Kommunen die Hindernisse für die Einführung zu hoch und eine effektive Arbeit nicht möglich.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion