G-02 Sicherstellung wichtiger Untersuchungen und Behandlungen sowie im Bedarfsfalle der Anwesenheit von Assistenz/Begleitperson in Krankenhäusern auch in Zeiten einer Pandemie

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Bundestags- und Landtagsfraktion werden dazu aufgefordert, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich darauf hin zu wirken,

  • dass im Rahmen der Krankenhausplanung die Vorhaltung bedarfsgerechter Kapazitäten als ein wesentliches Kriterium so verankert wird, dass auch in Pandemiezeiten wichtige Untersuchungen und Behandlungen von Patienten*innen nicht verschoben werden müssen
  • dass auch in Zeiten einer Pandemie im Bedarfsfalle für Menschen mit Behinderungen die Anwesenheit von Assistenten*innen bzw. einer Begleitperson während des Krankenhausaufenthaltes ermöglicht wird.
Begründung:

Die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ist in Deutschland bisher zweifelsohne besser gelungen als in vielen vergleichbaren anderen Ländern. Dies darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass andere Fragen der Gesundheitsversorgung dabei in den Hintergrund getreten sind. Dazu zählt beispielsweise die Versorgung von Menschen mit labiler Gesundheit bzw. bereits bestehenden chronischen Erkrankungen, von denen Menschen mit Behinderungen besonders häufig betroffen sind. Eine Reduzierung des Regelbetriebes führt z.B. bei Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, bei neurologischen Erkrankungen oder etwa bei Diabetes bzw. Thromboseprophylaxe recht schnell zu existentiellen Folgen für die Betroffenen, wenn notwendige Untersuchungen und Behandlungen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Dabei gilt es in diesem Zusammenhang insbesondere pauschalierte Fehlanreize zu vermeiden, durch die sich der Leerstand von Betten für Krankenhäuser finanziell attraktiver gestaltet als die Versorgung von Patienten*innen. Insgesamt hat sich die Krankenhausplanung nach gesundheitspolitischen und nicht nach gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten zu richten.

 

Die Corona-Krise hat zudem durch die Verwehrung der Mitnahme einer Assistenzkraft oder Begleitperson im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes für Menschen mit Behinderungen ein seit langem ungelöstes Problem der entsprechenden Versorgung offenbar werden lassen: nicht nur Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, sondern auch Menschen mit Sinnes- und Kommunikationsbeeinträchtigungen sind im Krankenhaus oftmals auf besondere Unterstützung angewiesen. Der jüngste Teilhabebericht der Landesregierung kommt ebenfalls zu diesem Befund und sieht gleich ein ganzes Bündel an Ursachen für diesbezügliche Probleme: „Demnach wirken sich ein Mangel an Zeit für eine bedarfsgerechte Kommunikation, eine unzureichende Qualifikation des Personals und die fehlende Praxis im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen negativ auf die Betreuungsqualität aus“ (Teilhabebericht 2020: 157). Dass es dabei einen Zusammenhang zum Erfolg medizinischer Maßnahmen gibt, bedarf an dieser Stelle wohl keiner weiteren Erläuterung mehr.

 

Selbstverständlich sind zur Reduzierung der geschilderten Barrieren ein ausreichender Personalbestand sowie die Veränderung von Aus- und Fortbildungsinhalten als geeignete Maßnahmen anzusehen. Dies schließt zum einen grundsätzlich die Anwesenheit einer Assistenzkraft/Begleitperson nicht aus. Zum anderen gilt es bezgl. der aufgezeigten Maßnahmen zu bedenken, dass diese ihre Wirksamkeit nicht kurz- und mittelfristig entfalten, sondern erst über einen längeren Zeitraum. Möglichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Infektionsverbreitung kann durch die Einbeziehung der betreffenden Personen in entsprechende Testreihen begegnet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Übernommen in L-01 in Fassung der Antragskommission und Überweisung an SPD-Bundestags- und SPD-Landtagsfraktion