Sä-01 Satzungsändernder Antrag

Status:
Nicht abgestimmt

Satzung der NRWSPD

 

In §1 (1) Satz 2 wird „Grundlage der Organisation der SPD Nordrhein-Westfalen“ ersetzt durch „Bezirk“

 

In „§ Gliederung“ wird eine „2“ eingefügt. Die Überschrift lautet dann „§2 Gliederung“

 

In §2 (2) Satz 3 wird gestrichen „Gemäß Parteistatut sind die Ortsvereine“. Ersetzt wird der Beginn durch „Die Ortsvereine sind nach § 8 (6) Organisationsstatut“

 

In §3 Satz 7 „Er vertritt die Landespartei auf der Bundesebene.“ wird gestrichen.

 

In §4 werden „1.“, „2.“ und „3.“ gestrichen. Damit lautet der §4 Organe des Landesverbandes wie folgt: „Die Organe des Landesverbandes sind: a) der Landesparteitag, b) der Landesvorstand, c) der Landesparteirat.“

 

In §5 (1) Satz 3 wird „1.“ durch „a)“ ersetzt.

 

In §5 (1) Satz 5 wird „2.“ durch „b)“ ersetzt.

 

In §5 (2) Satz 2 wird „1.“ durch „a)“ ersetzt.

 

In §5 (2) Satz 2 wird ohne Ersatz gestrichen „werden eingeladen, an den Beratungen des Parteitages zeilzunehmen“

 

In §5 (1) Satz 3 wird „1.“ durch „a)“ ersetzt.

 

In §5 (4) wird Satz 4 aufgenommen und lautet wie folgt „Näheres regelt die Geschäftsordnung“.

 

In §6 wird Satz 2 gestrichen und ersetzt durch „a) die Entgegenahme der Berichte über die Tätigkeit des Landesvorstandes, der Kontrollkommission, sowie der Landtagsfraktion und die Beschlussfassung über den Tätigkeitbericht des Landesvorstandes“.

 

In §6 wird in Satz 3 „bis zu“ eingefügt. Der Satz lautet dann wie folgt: „b) die Wahl des Landesvorstandes, der Landeskontrollkommission und der bis zu drei Schiedskommissionen;“

 

In §6 Satz 3, 4 und 5 werden „2.“, „3.“ und „4.“ durch „b)“, „c)“ und „d)“ ersetzt.

 

In §7 Satz 2 werden „1.“, „2.“ und „3.“ durch „a)“, „b)“ und „c)“ ersetzt.

 

In § 9 wird Satz 2 durch „(…) oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden unterschiedlichen Geschlechts“ ergänzt und zwischen Satz 3 und 4 eingefügt „Der Parteitag beschließt mit einfacher Mehrheit, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen. Die Regelungen des Organisationsstatuts, der Wahl-, Schieds- und Finanzordnung, die den bzw. die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.“. Mit der Änderung lautet der Absatz wie wie folgt „(1) Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Er besteht aus dem/ der Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden unterschiedlichen Geschlechts, fünf stellvertretenden Vorsitzenden, dem/ der Generalsekretär/in, dem/ der Schatzmeister/in sowie bis zu 30 Beisitzer/innen. Die Anzahl legt der Landesparteitag vor dem ersten Wahlgang durch einfachen Beschluss fest. Der Parteitag beschließt mit einfacher Mehrheit, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen. Die Regelungen des Organisationsstatuts, der Wahl-, Schieds- und Finanzordnung, die den bzw. die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend. Die NRW Jusos sind für eine/n der fünf stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagsberechtigt. Unter den Mitgliedern des Landesvorstandes müssen Männer und Frauen mindestens zu je 40 % vertreten sein.“

 

In §9 (2) werden Aufzählungspunkte gestrichen und durch „a)“, „b)“, „c)“, „d)“ und „e)“ ersetzt.

 

In §9 (4) werden Aufzählungspunkte gestrichen und durch „a)“, „b)“, „c)“, „d)“, „e)“ und „f)“ ersetzt.

 

In § 10 (3) werden Aufzählungspunkte gestrichen und durch „a)“, „b)“ und „c)“ ersetzt.

 

In §10 (8) wird „bei der Abstimmung der“ durch „über“ ersetzt.

 

In §12 (1) wird „die Landeskommissionen I, II und III,“ gestrichen und ersetzt durch „aus bis zu drei Landesschiedskommissionen“

 

In §12 (2) wird „mit der Folge, dass die Landesschiedskommission I für das 1., 4., 7., 10. Verfahren usw., die Landesschiedskommission II für das 2., 5., 8., 11. Verfahren usw. und die Landesschiedskommission III für das 3., 6., 9., 12. Verfahren usw. zuständig ist“ gestrichen.

 

In §12 (2) werden Aufzählungspunkte gestrichen und durch „a)“, „b)“ und „c)“ ersetzt.

 

In § 13 wird „Gleichstellungskommission“ durch „Gleichstellung“ ersetzt.

 

In §13 (1) wird „eine Gleichstellungskommission ein. Sie besteht je zur Hälfte aus Frauen und Männern.“ gestrichen und ersetzt durch „sich für Gleichstellung ein. Der Landesverband arbeitet nach dem Prinzip des Gendermainstreamings.“

 

In §13 (2) wird „(2) Aufgabe der Gleichstellungskommission ist es, 1. darauf hinzuwirken, dass die Mindestbeteiligung der Geschlechter in allen Gliederungen bei Funktionen und Mandaten tatsächlich eingehalten wird; 2. alle 2 Jahre einen Bericht über den Stand der Gleichstellungsbemühungen bei Funktionen und Mandaten im Bereich des Landesverbandes dem Landesparteitag vorzulegen.“ Gestrichen und ersetzt durch „(2) Aufgabe des Landesvorstands ist es, alle zwei Jahre einen Bericht über den Stand der Gleichstellungsbemühungen bei Funktionen und Mandaten im Bereich des Landesverbandes dem Landesparteitag vorzulegen.“

 

In §14 (1) werden Aufzählungspunkte gestrichen und durch „a)“, „b)“, „c)“ und „d)“ ersetzt.

 

In §14 (2.1) Satz 2 wir das Wort „entfallenden“ durch „entfallende“ ersetzt.

 

In §15 wird ein neuer Absatz 5 wie folgt eingefügt „(5) Die Wahl von Nichtmitgliedern ist bei Kommunalwahlen zulässig, ebenso die Wahl von gemeinsamen Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 46d Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen.“ und im folgenden ehemals Absatz 5 zu Absatz 6, sowie ehemals Absatz 6 zu Absatz 7.

 

In §16 (1) wird der folgende Satz gestrichen „Die Arbeitsgemeinschaften können in ihren Richtlinien, die vom Landesvorstand beschlossen werden, festlegen, dass Zwischenebenen entfallen.“

 

In § 17 wird „Mitgliederentscheid“ durch „Mitgliederbeteiligung“ ersetzt.

 

Finanzordnung der NRWSPD

 

In §1 (2) wird gestrichen „Der Landesverband erhält im Jahre 2004 als Sonderzahlung einen erhöhten Beitragsanteil. Der Landesverband erhält im Jahr 2007 einen Beitragsanteil von 67%. Die Unterbezirke erhalten im Jahr 2007 einen Beitragsanteil von mindestens 9%. Der Landesverband erhält ab dem Jahr 2008 einen Beitragsanteil von 65%. Die Unterbezirke erhalten im Jahr 2008 einen Beitragsanteil von mindestens 10%.“

 

In §14 (4) wird das Wort „Beiträgen“ durch „Sonderbeiträgen“ ersetzt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme