Ar-11 Equal Pay für Leiharbeitnehmer ab Tag 1

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, im Gesetzeswege darauf hinzuwirken, dass LeiharbeitnehmerInnen in Unternehmen ab dem 1. Tag vergütet werden, als seien sie fest angestellte MitarbeiterInnen des Unternehmens.

Begründung:

Die SPD hat sich das Prinzip „Equal Pay“ als Kernziel gesetzt. Hierzu gehört nach unserer Überzeugung aber nicht nur die selbstverständliche Forderung einer gleichen Bezahlung von MitarbeiterInnen bei gleicher Tätigkeit, sondern hierzu gehört auch eine gleiche Vergütung von ArbeitnehmerInnen bei Ausübung gleicher Tätigkeit in einem Unternehmen insgesamt, unabhängig davon, ob sie durch das jeweilige Unternehmen direkt oder aber durch eine Leih- oder Zeitarbeitsfirma angestellt sind.

 

Der „Entleiher“ – auch wenn diese Formulierung im Hinblick auf Menschen schwierig ist – hat insofern bereits den „Vorteil“, dass die arbeitsvertraglichen und arbeitsgesetzlichen Rahmenrechte der entsprechenden ArbeitnehmerInnen nicht von ihm zu erfüllen sind und ihm dies im Grundsatz eine größere Flexibilität gibt. Der „Verleiher“ muss insoweit „lediglich“ eine höhere Zahlung gegenüber dem Entleiher geltend machen. Für die arbeitstätigen Menschen wäre dies aber ein Weg, um als Nicht-Stammbelegschaft keine ArbeitnehmerInnen 2. Klasse zu sein. Sie verrichten die gleiche Tätigkeit und weisen zumeist auf Grund wechselnder Tätigkeiten eine deutlich höhere Flexibilität und damit auch Erfahrung auf. Dies führt in Frankreich auch dazu, dass zu Gunsten von Leih- oder ZeitarbeitnehmerInnen eine zusätzliche Vergütung von 10 % des Lohnes einer fest angestellten ArbeitnehmerIn zu bezahlen sind. Vor diesem Hintergrund wäre ein „Equal Pay“ in Deutschland mehr als notwendig und dem Rahmen angemessen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion