Ar-12 Quote für prekäre Arbeitsverhältnisse

Status:
Nicht abgestimmt

Eine maximale Quote von 5 v. H. wird für so genannte „prekäre Arbeitsverhältnisse“ (Zeitarbeitsverträge, Leiharbeitsverträge, Minijobs,       450,– € – Jobs sowie Praktikantentätigkeiten in geringer Vergütung) – für Firmen mit mehr als 10 ganzen Arbeitnehmern gesetzlich verankert.

 

Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Regelungen effektiv kontrolliert werden können, vor diesem Hintergrund ist die Zahl der entsprechenden Zoll- bzw. Finanzbeamten angemessen zu erhöhen. Weitere Detailregelungen sind durch die Bundestagsfraktion zu erarbeiten.

Begründung:

Die Regelungen zu Leiharbeits- und sonstigen prekären Arbeitsverhältnissen wurden in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Firmen sehr stark in Anspruch genommen. Dies führte zu Auswüchsen, dass Regelarbeitsverhältnisse durch Niedriglohnverhältnisse ersetzt werden, unter Hinweis auf die Möglichkeit einer staatlichen Aufstockung Niedriglöhne gezahlt werden und unbefristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mittlerweile die Ausnahme und nicht mehr die Regel sind.

 

Dieser Entwicklung gilt es entgegenzutreten. Ein Mittel kann hierbei die quotenmäßige Beschränkung entsprechender Arbeitsverhältnisse innerhalb eines Unternehmens sein. Dieser Weg wurde in einigen Betrieben bereits beschritten, so hatte Opel in Bochum beispielsweise die Quote auf ca. 3,5 % und die Fa. Miele auf 2,5 % festgelegt. Eine Grenze von 5 % sollte daher ausreichend sein, ist aber auch notwendig, um zu verhindern, dass Stammarbeitsplätze übermäßig durch schlecht bezahlte Arbeitsplätze ersetzt werden.

 

Gemäß einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus Januar 2018 sind in Deutschland  39,6 Prozent der ArbeitnehmerInnen atypisch beschäftigt (somit nicht in Vollzeitstellen),  10% der Arbeitnehmer arbeiten (trotz der gesetzlichen Regelung) unter Mindestlohn – es ist vor dem Hintergrund unserer Grundhaltung bzw. unserer Überzeugung zwingend, unbefristete, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten und damit auch tariflichen (Lohnsummen) weiter zu stärken.

 

Im Falle des Beschlusses ist dieses gleichzeitig auch ein Medium, die Notwendigkeit der Inanspruchnahme staatlicher Zusatzleistungen sowie als Folge die Altersarmut zu verhindern. Gleichzeitig werden die Familien auf eine deutlich verbesserte wirtschaftliche Basis gestellt und erhalten eine höhere finanzielle Stabilität sowie Planungssicherheit.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion