Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine Regelungsinitiative zu erarbeiten und durchzusetzen, wonach in begründeten Ausnahmesituationen eine Alternative zu Präsenzsitzungen für Betriebs- und Personalräte im Betriebsverfassungsgesetz verankert wird.
Gemäß den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes sind zwingend Präsenzsitzungen von Betriebs- oder Personalräten durchzuführen, um rechtsgültige Beschlüsse fassen zu können.
Auch wenn angesichts der bekannten Problemlage des Jahres 2020 stets betont wurde, dass Regelungen flexibel gehandhabt werden und alle Seiten aufeinander zugehen müssten, mussten sich Gewerkschaften vielfach mit Unternehmern bzw. Vertretern von Unternehmen auseinandersetzen. Diese wollten häufig die Beschlüsse der Betriebsräte, die vor dem Hintergrund der Pandemielage in Videokonferenzen gefasst wurden, nicht anerkennen, da dies den derzeit geltenden Regelungen des BetrVG nicht buchstäblich entsprach bzw. entspricht.
Da derzeit und ggf. auch in Zukunft immer wieder Situationen auftreten können, in denen Betriebs- und Personalräte keine Präsenzsitzungen durchführen können, muss hierzu eine gesetzliche Ausnahme als Alternativmöglichkeit geschaffen werden. Ob dies im Wege einer elektronischen Kommunikation von Beschlüssen oder auch einer protokollierten Videokonferenz et. al. erfolgt, obliegt dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Dieser Punkt wurde aus einem umfangreichen Gespräch mit einem Vertreter der NGG heraus als anstrebenswertes Ziel entwickelt.