Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative einzubringen, die finanzielle Ausstattung kreisangehöriger kommunaler Fraktionen zu verbessern und hierzu allgemeinverbindliche Regelungen zu schaffen.
Im Zuge zunehmender Digitalisierungsprozesse wie auch breiterer Aufgabenfelder und steigender Kosten für Literatur, Seminarteilnahmen etc. ist die finanzielle Ausstattung vor allem kleinerer Fraktionen in kleinen und mittleren kreisangehörigen Kommunen häufig nicht mehr ausreichend.
Da die Fraktionen und auf Grund deren Beteiligung die Gemeinde- und Stadträte die Grundpfeiler der demokratischen Ordnung darstellen, sollte für deren Tätigkeit und angemessene Ausstattung eine zumindest auskömmliche Finanzierung gegeben sein.
Vor diesem Hintergrund ist eine Neubewertung und Anpassung der Fraktionsmittel als allgemeine und verbindliche Regelung vorzunehmen, letzteres vor dem Hintergrund einer Vermeidung von Unterschieden auf der Grundlage unterschiedlicher Mehrheiten vor Ort. Für die Ausstattung von Fraktionen sollen allgemeine und gleiche Regelungen gelten.