Die Absicherung im Alter ist ein zentrales Versprechen des Sozialstaats. Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs stellt es eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in Staat und Politik dar. Rentenpolitik ist, anders als manche glauben machen wollen, kein Konflikt zwischen Alt und Jung. Im Gegenteil: Von einer mutigen und gerechten Rentenpolitik profitieren die heute Jungen in Zukunft ebenso wie die aktuelle RentnerInnen-Generation.
Es gilt: Die Teilhabe am Erwerbsleben ist von zentraler Bedeutung für jeden Menschen, für seine Lebenschancen für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben, das den unterschiedlichen individuellen und familiären Bedingungen Rechnung trägt. Eine wirksame und verlässliche Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung im Alter kann für die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel nicht durch Erwerbsarbeit, Ersparnisse oder private Versicherungen gewährleistet werden. Notwendig und historisch bewährt ist stattdessen eine starke öffentliche Absicherung durch ein soziales Sicherungssystem, das auch eine wirtschaftliche Abkopplung der Rentnerinnen und Rentner vom Rest der Bevölkerung zuverlässig verhindert.
Wir fordern deshalb:
- Das eindeutige Bekenntnis zur gesetzlichen Rente als der Grundlage für ein Leben in Würde nach der Erwerbstätigkeit.
- Die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus und die Prüfung, wie es wieder angehoben werden kann.
- Die Einführung einer Grundrente ohne eine Bedürftigkeitsprüfung.
- Private Vorsorge soll nicht länger als Instrument dienen, um ein sinkendes Rentenniveau auszugleichen.
- Konkrete Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversicherung in die alle einzahlen, auch alle Abgeordneten.
- Keine Erhöhung des Renteneintrittsalters, weil schon jetzt viele vorzeitig in Rente gehen und dabei lebenslange Abschläge in Kauf nehmen müssen.
- Die langfristige Finanzierung einer auskömmlichen Rente ist durch angemessene Beiträge und Steuermittel sicherzustellen.
Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung
Nur wer materiell gut abgesichert ist, kann auch im Alter uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Deshalb bedarf es einer auskömmlichen Rente, die am erreichten Lebensstandard anknüpft und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird. Dies ist und bleibt Aufgabe der Gesetzlichen Rentenversicherung. Für uns SozialdemokratInnen ist eine stabile, leistungsfähige und zukunftsfeste Rentenversicherung ein zentrales Ziel unserer Politik. Das Vertrauen in die Rente ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies gilt gerade in Zeiten einer sich rapide wandelnden Welt.
Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt: Sie umfasst alle Generationen in der ganzen Bundesrepublik, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betriebe oder Branchen. Wir möchten sie stärken, damit sie ihre zentralen Aufgaben wieder besser erfüllt: Sie beteiligt die älteren Menschen am Wohlstandzuwachs und sorgt dafür, dass der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand nicht durch Zukunftsängste geprägt wird. Die Umlagefinanzierung macht die finanzielle Absicherung im Alter unabhängig von den Turbulenzen auf den internationalen Kapitalmärkten. Die Rentenversicherung als Teil der Sozialversicherung verbindet das Versicherungsprinzip mit dem Grundgedanken des sozialen Ausgleichs. Denn Rentenansprüche entstehen auch in Zeiten der Kindererziehung, der familiären Pflege und von Arbeitslosigkeit. Und abgesichert werden auch die Risiken von Erwerbsminderung und Hinterbliebenenschaft. Betriebliche oder/und private Vorsorge kann das nicht leisten. Diese Absicherungsformen haben nur ergänzenden Charakter, sie können und dürfen die Leistungen der Rentenversicherung nicht ersetzen. Ziel unserer Politik ist es daher, die gesetzliche Rente als Fundament der Versorgung im Alter zu stärken.
Die Rentenversicherung steht unter den Bedingungen des demografischen, ökonomischen und sozialen Wandels vor großen Herausforderungen. Deshalb ist eine mutige Reformpolitik unverzichtbar. Es geht darum, die Rentenversicherung vor weiteren Angriffen zu schützen, die bewährten Prinzipien zu verteidigen und zugleich den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Leitmotiv unserer Politik sind die Prinzipien Solidarität, Zusammenhalt und Menschlichkeit. Dabei können wir an den vielen von uns durchgesetzten Reformen der letzten Jahre, die zu merklichen Leistungsverbesserungen geführt haben, anknüpfen. Wir müssen sie aber konsequent fortsetzen, um einen durchgreifenden Richtungswechsel hin zu einem Sozialstaat der Zukunft zu erreichen, auf den sich alle Generationen verlassen können.
Gute Arbeit – gute Rente
Eine gute Rente lässt sich dann erreichen, wenn die Rentenversicherung in Höhe und Struktur angemessene Leistungen garantiert und wenn auf dem Arbeitsmarkt lange Erwerbsbiografien zu guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen führen. Denn die Höhe der individuellen Rente spiegelt die Stellung der Versicherten im Erwerbsleben wider. Kurze sowie unterbrochene Phasen der Erwerbstätigkeit und/oder niedrige Löhne führen zu niedrigen Renten. Das wird die Rentenversicherung auch in Zukunft nur teilweise ausgleichen können. Wir wollen, dass mehr Menschen erwerbstätig sein können. Dafür muss die Frauenerwerbsquote noch weiter gesteigert werden. Zudem sind viele Frauen in der „Teilzeitfalle“ oder „Minijobfalle“ gefangen und erwerben daher nur sehr niedrige Rentenanwartschaften. Die Anreize für den Verbleib in einem Minijob müssen deshalb abgeschafft werden. Mit der Brückenteilzeit sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, um besonders Frauen, aber auch Männern, die Rückkehr in eine Vollzeitarbeit zu ermöglichen. Notwendig ist außerdem eine leichtere Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie. Wir haben mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie der Ganztagsschulen und mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr sowie einem Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit schon grundlegende Verbesserungen erreicht. Diesen Weg müssen wir weiter gehen.
Ein stabiler Arbeitsmarkt, der allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute Arbeit zu guten Löhnen bietet, ist die beste Vorsorge für gute Renten und gegen Altersarmut. Mit der Einführung des Mindestlohns hat die SPD die unterste Grenze für einen menschenwürdigen Lohn eingezogen. Damit haben wir Millionen Menschen aus dem Niedriglohnsektor geholt. Es ist aber auch klar, dass der Mindestlohn kontinuierlich erhöht werden muss, damit Armut trotz Arbeit verhindert wird und höhere Rentenanwartschaften erworben werden. Wir streben auch deshalb einen Mindestlohn von 12 Euro an. Der Mindestlohn sichert nach unten ab. Daneben brauchen wir gute und hohe Tariflöhne. Wir wollen, dass wieder mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren. Dafür wollen wir die Tarifautonomie gesetzlich stärken und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern.
Wir müssen jetzt die Weichen stellen, damit gute Beschäftigung auch in Zukunft für alle möglich ist. Durch die Humanisierung der Arbeitswelt kann es gelingen, dass Menschen das Rentenalter in Gesundheit erreichen und bis dahin arbeiten können. Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention in der Arbeitswelt tragen dazu bei und werden durch Rehabilitationsmaßnahmen flankiert. Die Digitalisierung der Arbeitswelt führt nicht nur zu Risiken, sondern bietet vor allem Chancen. Damit alle sie nutzen können, brauchen wir mehr und bessere Weiterbildung und Qualifizierung. Wir haben mit dem von uns durchgesetzten Qualifizierungschancengesetz damit bereits begonnen. Weiterbildung ist für uns ein ArbeitnehmerInnenrecht, denn lebenslanges Lernen und Weiterbildung sichern Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Einführung der Grundrente – ohne Bedürftigkeitsprüfung
Alle diese Maßnahmen sind wichtig. Aber es gibt eine Gruppe von jetzigen und künftigen RentnerInnen, die trotz eines Lebens voller Arbeit nicht auf eine Rente oberhalb der Grundsicherung kommen. Betroffen sind vor allem Frauen, die jahrelang versicherungspflichtig beschäftigt waren, aber wegen ihrer geringen Entlohnung, Teilzeitarbeit oder Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen nur eine niedrige Rente beziehen. Es ist für uns untragbar, dass all diese Personen trotz ihrer langjährigen Beitragszahlung am Ende des Berufslebens eine Rente womöglich unterhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten und auf den Gang zum Sozialamt verwiesen werden. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht aber nur dann, wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird: Angerechnet werden nahezu sämtliche Einkommen im gesamten Haushalt, und auch Vermögensbestände müssen – bis auf kleine Freibeträge – aufgelöst werden. Das ist kein Respekt vor der Lebensleistung der Betroffenen. Wir wissen, dass deswegen viele auf die Inanspruchnahme der Grundsicherung verzichten. Rentenfreibeträge in der Grundsicherung können das Problem zwar lindern, aber nicht lösen. Eine Einkommensanrechnung oder Bedürftigkeitsprüfung kennt die Rente schlicht nicht. Das Konzept einer Grundrente des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil weist einen Weg auf, der den Prinzipien von Solidarität und Gerechtigkeit entspricht: Arbeit muss sich lohnen und Menschen müssen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung respektiert. Entgeltpunkte in der Rentenversicherung, die aus einem niedrigen Arbeitseinkommen resultieren, sollen deshalb – nach 35 Jahren Arbeit, Kindererziehung und Pflege – aufgestockt werden. Die Grundrente unterliegt, wie die Mütterrente auch, keiner Bedürftigkeitsprüfung, weil sie auf Leistung beruht. Sie gilt nicht nur für Neuzugänge, sondern auch für die laufenden Renten im Bestand und sie wird durch die Rentenversicherung ausgezahlt. Für uns ist daher klar: Die Grundrente muss Ergebnis einer Regierungsbeteiligung sein. Wir werden nicht zulassen, dass die Union Menschen ihr gerechtes Auskommen aus lebenslanger Leistung verweigert.
Sicherung des Lebensstandards
Alterssicherung ist weit mehr als Armutsvermeidung. Die Rente muss ein Ersatz für das Erwerbseinkommen bleiben: Nach Aufgabe der Berufstätigkeit muss sichergestellt werden, dass der im Laufe des Erwerbs- und Versicherungslebens erarbeitete Lebensstandard weitgehend beibehalten werden kann. Die Rentenversicherung spielt damit eine zentrale Rolle in der Alterssicherung für Beschäftigte mit mittleren und höheren Einkommen. Weil die Höhe einer persönlichen Altersrente vom gesamten Erwerbsverlauf abhängt, und nicht nur vom letzten Einkommen, existiert kein allgemeines Maß dafür, wie hoch die Rente bei Renteneintritt ausfällt und in welchem Verhältnis sie zum vorherigen Arbeitsentgelt steht. Die Höhe des in der Statistik ausgewiesenen „Rentenniveaus“ gibt darüber keine Auskunft und wird oft falsch interpretiert.
Aber dennoch hat die Höhe des Rentenniveaus eine zentrale Bedeutung für die Beurteilung der Leistungen der Rentenversicherung. Das Sicherungsniveau (netto vor Steuern) verdeutlicht nämlich, inwieweit Lohnsteigerungen über die Rentenanpassung weitergegeben werden. Um das zu berechnen, wird eine Modellrechnung vorgenommen: Verglichen wird eine sogenannte Standardrente (Rente bei 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt) mit dem aktuellen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sinkt das so berechnete Niveau, dann heißt das, dass die Rentenerhöhung der Lohnentwicklung nur noch gebremst folgt Die Erwartung, dass die geförderte private und betriebliche Vorsorge diese geringeren Rentenerhöhungen ausgleichen und die Lücken auffüllen, hat sich nicht erfüllt. Der Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss mit einem Einkommensrückgang im Altersübergang rechnen. Es erhöht sich die Gefahr, dass die Rente nicht höher liegt als der Grundsicherungsbedarf (einschließlich der Kosten der Unterkunft). Als Reaktion darauf zu fordern, dass Menschen länger und länger arbeiten müssen, wie es die Union und die FDP fordern, halten wir für zynisch. Die SPD steht dazu: Nach lebenslanger Arbeitsleistung hat sich jeder einen auskömmlichen Lebensabend verdient.
Absehbar sind grundlegende Legitimations- und Akzeptanzprobleme der Rentenversicherung: Warum jahrzehntelang Beiträge zahlen, wenn die Rente nicht oder nur wenig höher liegt als die Grundsicherung und sich kein Unterschied mehr ergibt zu Personen, die keine Beiträge geleistet haben? Betroffen sind nicht nur die Älteren, sondern auch und gerade die jüngeren Menschen, die später im Alter nur noch mit geringen Rentenansprüchen rechnen können.
Deshalb war die Entscheidung, das Absinken des Rentenniveaus zu stoppen und bis zum Jahr 2025 eine „Sicherungslinie“ von 48 Prozent einzuziehen, richtig und notwendig, um das Vertrauen in die Politik und in den Sozialstaat zu stärken. Wir haben damit ein wichtiges Signal für die Jahre nach 2025 gesetzt. Wir treten entschieden dafür ein, dass diese Sicherungslinie dauerhaft festgeschrieben wird, damit auch die jüngeren Generationen im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Dies ist ein Auftrag der Generationensolidarität! Wir wissen allerdings auch, dass dies mit erheblichen finanziellen Folgewirkungen verbunden sein wird. Wir teilen die Vorstellungen, das Niveau mittel- bis langfristig wieder auf 50 Prozent anzuheben, setzen die erste Priorität aber zunächst auf die Niveaustabilisierung. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns für eine Reform der Rentenanpassungsformel aus.
Die Niveaustabilisierung ist auch deshalb ein zentrales Ziel sozialdemokratischer Rentenpolitik, weil auch eine einmal eingeführte Grundrente an Wert verliert, wenn die Rentenanpassung hinter der Entwicklung des Niveaus der Grundsicherung im Alter zurückbleibt, besonders im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft.
Altersgrenze
Wer eine weitere Anhebung der Altersgrenzen, etwa in Kopplung an die steigende Lebenserwartung fordert, muss sich fragen lassen, an welche Beschäftigten dabei gedacht ist. Alle verfügbaren Daten zeigen, dass ein Teil der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer körperlich dazu nicht der Lage ist. Schon jetzt schaffen es viele nicht, über das 65. Lebensjahr hinaus im Arbeitsleben zu stehen. Hauptaufgabe ist es deshalb, dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der Beschäftigten steigt, der bis zum Erreichen der Regelaltersrente versicherungspflichtig beschäftigt ist und nicht auf eine vorzeitige Rente mit hohen Abschlägen ausweichen muss, auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist oder in die Langzeitarbeitslosigkeit abgedrängt wird.
Zweifelsohne steigt die Lebenserwartung aber nur im Durchschnitt. Studien belegen, dass sowohl der Gesundheitszustand als auch das Sterblichkeitsrisiko eng mit dem sozialen Status der Menschen zusammenhängen: Je niedriger – gemessen an Merkmalen wie Einkommen, Qualifikation, Lebensbedingungen und Art der Berufstätigkeit – desto größer sind die Risiken zu erkranken und früher zu sterben. Insofern führen pauschale Aussagen in die Irre. Nicht alle Älteren erleben die positive Entwicklung der Lebenserwartung im gleichen Maße.
Wir lehnen deshalb Vorschläge einer pauschalen Anhebung von Altersgrenzen entschieden ab. Es käme zu einer starken sozialen Polarisierung im Alter – zu Lasten der Beschäftigten, die unter schwierigen Arbeitsbedingungen und hohen Gesundheitsbelastungen zu leiden haben. Wir setzen uns dafür ein, die Arbeitsbedingungen und -verhältnisse so zu gestalten, dass alle die Chance haben, gesund das Rentenalter zu erreichen.
Private und betriebliche Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht kompensieren und Versorgungslücken im Alter nicht schließen. Die Abhängigkeit vom Kapitalmarkt, intransparente Produkte und Vertragsbedingungen, hohe Kosten und niedrige Erträge haben die Hoffnung zunichte gemacht, durch die geförderte Riester-Rente könnte eine zweite „Säule“ der Alterssicherung aufgebaut werden. Die Zahl der geförderten Verträge ist seit Jahren konstant und aktuell sogar rückläufig. Jeder fünfte Vertrag wird nicht mehr bedient. Trotz der hohen und kürzlich verbesserten Zulagen gerade für Familien mit Kindern ist kaum davon auszugehen, dass diese Form der privaten Vorsorge in Zukunft stärkere Verbreitung findet. Gerade Beschäftigte mit niedrigem Einkommen waren und sind kaum in der Lage, in die private Vorsorge zu investieren. Darüber hinaus wird hier, anders als bei der gesetzlichen Rente, meist nur das Altersrisiko abgedeckt, nicht aber Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung.
Vor diesem Hintergrund fordern wir eine grundsätzliche Reform der privaten Vorsorge. Wir werden prüfen, ob und wie die Subventionierung aus Steuermitteln sinnvoll ist, wobei es natürlich einen Bestandsschutz geben muss. Die Prüfung betrifft insbesondere die Subventionierung der Besserverdienenden durch steuerliche Freibeträge, da hier hohe Mitnahmeeffekte auftreten und es zu einer Subventionierung von unten nach oben kommt. Eine Subventionierung zukünftiger Verträge lehnen wir ab.
Unabhängig davon gibt es natürlich die Möglichkeit und den Bedarf, die Leistungen der Rentenversicherung im Alter durch Leistungen der freiwilligen privaten Vorsorge zu ergänzen, aber eben nicht zu ersetzen. Da die private Banken- und Versicherungswirtschaft bislang nicht in der Lage ist, ein einfaches, transparentes und kostengünstiges Standardprodukt zu entwickeln, schlagen wir vor, die Eignung öffentlich-rechtlicher Modelle, wie etwa ein Vorsorgekonto bei der Deutschen Rentenversicherung, zu prüfen.
Wir schlagen gleichzeitig vor, den Versicherten die Möglichkeit einzuräumen, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung höher zu versichern, so dass sie im Alter aufgrund der höheren Beiträge eine zusätzliche Rente erhalten.
Damit könnte eine einheitliche Basis geschaffen werden, um den Bedarf einer zusätzlichen Altersversorgung ohne Abhängigkeit von den Gewinninteressen von Versicherungen und Banken sicherzustellen.
Wir betonen, dass für uns die betriebliche Altersvorsorge der beste Weg ist, um die gesetzliche Rente zu ergänzen, weil sie private Vorsorge und kollektive Absicherung miteinander verbindet. Durch den Betriebs- und Branchenbezug kann sie sich zudem an unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen flexibel anpassen und auch die unterschiedlichen Beschäftigungsdauern in verschiedenen Berufen durch die Mitnahmemöglichkeit der erworbenen Ansprüche berücksichtigen.
Allerdings ist der Zugang zur betrieblichen Altersversorgung nach wie vor sehr ungleich verteilt, was Branchen, Betriebsgrößen und auch das Geschlecht der Beschäftigten angeht. Auch hier zeigt sich, dass nur rund die Hälfte aller Beschäftigten Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung aufweisen.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben wir gerade für kleine und mittlere Unternehmen den Einstieg in eine betriebliche Altersvorsorge erleichtert. Für Geringverdiener gibt es verbesserte Fördermöglichkeiten. Und die Arbeitgeber müssen ihre Ersparnisse bei der Entgeltumwandlung zum größten Teil an die Beschäftigten weitergeben. Es ist noch zu früh, um ein Urteil über die Auswirkungen des Gesetzes fällen zu können.
Entscheidendes Problem für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge ist die sinkende Tarifbindung. Wenn es Betriebsräte und Tarifverträge gibt, existieren auch Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Wir wollen, dass in Zukunft jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin allen Beschäftigten ein Angebot zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung anbieten muss und auch die Ansprüche bei Betriebsübergängen gesichert werden.
Erwerbstätigenversicherung
Solidarität in der Alterssicherung heißt, dass alle Menschen im Alter eine angemessene, am erreichten Lebensstandard orientierte Absicherung erhalten und dass Altersarmut vermieden wird. Solidarität heißt aber auch, dass sich alle Menschen an der Finanzierung beteiligen. Realisiert wird dieser Anspruch bis heute nicht. Denn historisch gewachsen umfasst die Rentenversicherung nur einen Teil der Erwerbstätigen, die Solidarität ist begrenzt auf abhängig Beschäftigte. Selbstständige hingegen sind bis auf wenige Ausnahmen von der Versicherungspflicht ausgenommen. Wenn sie keinem anderen obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, unterliegen sie im besonderen Maße der Gefahr, im Alter Leistungen der Grundsicherung beantragen zu müssen. Angesichts der Umbrüche in der Arbeitswelt nimmt die Zahl der ungesicherten Selbstständigen zu, dies betrifft nicht nur die Solo-Selbstständigen, sondern auch die kleinen Selbstständigen, insbesondere im Dienstleistungssektor. Zudem verwischen die Grenzen zwischen abhängiger und selbstständiger Arbeit immer mehr – häufig werden beide Tätigkeitsformen parallel ausgeführt oder es findet ein mehrfacher Wechsel im Erwerbsverlauf statt.
Aber auch Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht, sondern sind durch ein spezielles System, die Beamtenversorgung, abgesichert – finanziert allein durch Steuermittel aus den öffentlichen Haushalten. Zudem ist unstrittig, dass die Beamtenversorgung gleich mehrfach bessere Leistungen im Alter bietet, als dies bei der Rentenversicherung der Fall ist. Das gleiche gilt für die Alterssicherung der Abgeordneten.
Wir Sozialdemokraten betonen schon seit Jahren, dass dieses Nebeneinander von unterschiedlichen Systemen zu sozialen Spaltungen innerhalb der Gesellschaft führt. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Bei den Beamten und den zu Versorgungswerken gehörenden Selbstständigen besteht kein Absicherungsproblem und erst recht kein Armutsproblem. Durch die Einbeziehung in die Rentenversicherung kann und muss aber erreicht werden, dass sich auch diese Gruppen solidarisch an der Beitragsfinanzierung beteiligen und sich nicht länger den Anforderungen des sozialen Ausgleichs und den damit verbundenen Kosten entziehen.
Natürlich ist eine solche Reform nicht von heute auf morgen zu schaffen. Überfällig sind erste Schritte – und zwar ohne Zeitverzögerung. Wir wissen, dass bei der Beamtenversorgung langfristige Übergangsregelungen erforderlich sind, da die laufenden Pensionen und die bereits erworbenen Ansprüche unberührt bleiben müssen. Aber es ist rechtlich möglich, Beschäftigte, die neu ins Beamtenverhältnis übernommen werden oder erst seit kurzer Zeit verbeamtet worden sind, in die Rentenversicherung zu übernehmen.
Sicherlich kann es hier keine Regelung auf einen Schlag geben. Erforderlich sind Übergangsregelungen, zum einen für die (älteren) Selbstständigen, die bereits freiwillig vorgesorgt haben, und zum anderen für jene Personen, die sich selbstständig machen und in den ersten Jahren nur wenig verdienen. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass Selbstständige nicht auf Kosten der anderen Beitragszahler bessergestellt werden. Damit würde die Akzeptanz der Rentenversicherung gefährdet.
Finanzierung
Wenn in Zukunft infolge der demografischen Verschiebungen der Anteil der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Verhältnis zu den (beitrags- und steuerzahlenden) Erwerbstätigen steigt, kommt es zu höheren Ausgaben und zu Mehrbelastungen. Aber einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Unstrittig ist, dass die Beitragssätze spätestens ab 2025 über die gesetzlichen Haltelinien von 20 Prozent und 22 Prozent ab 2030 steigen werden. Einen dauerhaft niedrigen Beitragssatz kann man nicht mit Sicherheit versprechen.
Wie stark allerdings der Anstieg sein wird und welche Belastungen den Versicherten zugemutet werden, lässt sich nicht präzise bestimmen. Je weiter in die Zukunft geschaut wird, umso schwieriger ist es, sichere Voraussagen zu treffen.
Dabei kommt es nicht allein auf die demografische Entwicklung an. Für die Finanzlage der Rentenversicherung ist es entscheidend, wie viele Personen beschäftigt sein werden und Beiträge zahlen, und wie groß die Zahl der Rentnerinnen und Rentner sein wird. Deshalb wollen wir die Frauenerwerbstätigenquote weiter erhöhen, die Erwerbsbeteiligung im Alter fördern und die Zahl der Arbeitslosen weiter abbauen. Dieser Blick auf den Arbeitsmarkt macht deutlich, dass die Zukunft gestaltbar ist, und dass das Ziel von guter Arbeit nicht nur auf höhere Renten abstellt, sondern auch die Finanzierung der Rente erleichtert.
Der demografische Wandel betrifft auch die private Altersvorsorge. Eine steigende Lebenserwartung führt auch in diesen Systemen zwangsläufig dazu, dass der für die Altersphase angesammelte Kapitalstock nun für ein längeres Leben reichen muss. Zugleich hat die Verschiebung der Altersstruktur einen negativen Einfluss auf die Renditen einer kapitalfundierten Altersvorsorge.
Die Finanzierung eines stabilen Rentenniveaus hängt auch von der Bereitschaft der Parteien, der Verbände und der Sozialpartner ab, entschieden für den Auftrag des Sozialstaates einzutreten, die Einkommens- und Lebensbedingungen der älteren Generation zu sichern. Das ist möglich, denn die Entwicklung vollzieht sich über einen Zeitraum von 40 Jahren. Sprunghafte Beitragssatzanstiege wird es nicht geben. Die Einkommensentwicklung entscheidet, ob es gelingt, steigende Beitragsbelastungen auch ohne Realeinkommensverluste zu verkraften.
Zu berücksichtigen sind auch jene Reformmaßnahmen, die seit Jahren diskutiert werden und die zu einer Dämpfung des Beitragssatzanstiegs führen können. Gemeint sind hier insbesondere die Forderungen nach einer sukzessiven Einbeziehung der Selbstständigen und aller geringfügig Beschäftigten in die Rentenversicherung. Diese Maßnahmen führen aufgrund der höheren Zahl der Beitragspflichtigen zu deutlichen Mehreinnahmen. Diese Entlastung wirkt bis auf längere Sicht, da erst sehr viel später die entsprechenden Mehrausgaben anfallen, so dass es gelingt, die Belastungen gerade in der Phase des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge zu begrenzen. Zudem sprechen wir uns für eine dynamisierte Beitragsbemessungsgrenze im Sinne einer deutlichen Erhöhung aus, ohne bei der späteren Rentenhöhe diese Dynamisierung vollständig abzubilden.
Wir fordern, dass der Bund seiner Verantwortung für die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gerecht wird und sich stärker an der Finanzierung beteiligten. Dies kann unter anderem durch die Hinzuziehung weiterer Einkommensarten für die Finanzierung der Bundeszuschüsse gewährleistet werden. Entsprechend fordern wir die Einführung einer verfassungskonformen Vermögenssteuer sowie eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wer von Leistungsgerechtigkeit spricht, darf über Reichtum ohne Leistung nicht schweigen. Die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen wollen wir unter anderem dafür nutzen, die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung aufzustocken. Gleiches gilt in Bezug auf eine ebenfalls einzuführende Digitalsteuer. Unternehmen, die vor allem mit Maschinen und Algorithmen anstatt mit MitarbeiterInnen Profite erwirtschaften und sich deshalb nur unverhältnismäßig an der Finanzierung der Sozialkassen beteiligen, müssen dazu über den Umweg einer Digitalsteuer gebracht werden. Die erhöhten Zuschüsse, die schon jetzt zur Absicherung der Haltelinie von 48 Prozent bis 2025 im Bundeshaushalt bereitgestellt sind, sind ein Signal in die richtige Richtung. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Finanzierung der Mütterrente, die Grundrente oder die Angleichung der Ost-Renten, müssen aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.
Fragt man nämlich nach den Alternativen, wird auf den weiteren Ausbau der privaten Vorsorge verwiesen. „Kostenlos“ ist dies aber nicht zu haben. Auch der Ausbau der kapitalfundierten Systeme, wie er trotz aller negativen Erfahrungen mit der privaten Vorsorge unverändert gefordert wird, ändert daran nichts. So sind die Sparbeträge bei der Riester-Rente wie auch die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung mit Einkommensabzügen verbunden, die allerdings nur die Arbeitnehmer und nicht die Arbeitgeber belasten.
Wenn dennoch immer wieder in Katastrophenszenarien die Unfinanzierbarkeit einer sozialen Rentenreform betont wird und die junge Generation als „Verlierer“ dargestellt wird, so steht dahinter die Absicht, einen Generationenkonflikt zu schüren.
Das ist mit der SPD nicht zu machen. Wir setzen uns für eine starke und sichere Altersversorgung ein, die im Interesse aller Generationen liegt.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | Ä-39 ff. zum L-02 | 39 ff. | UB Hochsauerlandkreis |
Der außerordentliche Landesparteitag der NRWSPD am 21.09.2019 beschließt folgende Änderungen/Ergänzungen zu L-02:
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Annahme | Ä-157 ff. zum L-02 | 157 ff. | NRW Jusos | 1. Ergänze in Z. 157 nach „unten ab.“: „Bis zur Anhebung des Mindestlohns auf 12 € fordern wir eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge. Arbeitgeber*innen sollen dazu verpflichtet werden, bei Niedriglöhnen die Beiträge zur Rentenversicherung in dem Umfang aufstocken zu müssen, dass bei langjähriger Vollzeitbeschäftigung (35 Jahre) ein Anspruch auf eine armutsfeste Rente erworben wird. Damit setzen wir für die Übergangsphase einen Anreiz, bessere Löhne zu zahlen, da in diesem Fall die Beiträge wieder paritätisch geleistet würden.“ 2. Ersetze Z. 220 ab „Die“ bis Z. 221 „sein“ durch: „Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung muss Ergebnis der aktuellen Regierungsbeteiligung sein.“ 3. Ergänze in Z. 295 nach „Rentenanpassungsformel“: „insbesondere im Hinblick auf die Streichung möglicher Dämpfungsfaktoren“ | |
Annahme | Ä-49 ff. zum L-02 | 49 ff. | UB Münster | Übernehme folgende Änderungen für L-02 (Fassung Antragskommission): 1. Ergänze in Zeile 49: „…in die alle einzahlen, auch alle Beamte, Selbstständige und Abgeordnete.“ 2. Ersetze in Zeile 156/157 „einen Mindestlohn von 12 Euro“ durch: „einen armutsfesten Mindestlohn von mehr als 12 Euro“ 3. Ersetze Z. 220 ab „Die“ bis Z. 221 „sein“ durch: „Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung muss noch in diesem Jahr Ergebnis der aktuellen Regierungsbeteiligung sein.“ 4. Ergänze in Z. 295 nach „Rentenanpassungsformel“: „insbesondere für eine Streichung der Dämpfungsfaktoren (Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor in ihrer jetzigen Form)“ | |
Annahme | Ä-18 zum L-02 | 18 | AG 60 plus NRW | 1. Einfügen in Zeile 18 nach „… Rentner-Generation.“: Das Umlageverfahren ist die sozial ökonomische Grundlage für die Generationensolidarität. 2. Einfügen in Zeile 39 nach „…Erwerbstätigkeit“: , mit dem Ziel den Lebensstandard zu sichern und armutsfest zu sein. 3. Einfügen in Zeile 42 nach „…werden kann.“: Wir fordern konkrete Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen, auch alle Abgeordneten. 4. Ersetze in Zeile 45/46 „soll nicht länger als Instrument dienen“ durch: ist kein geeignetes Instrument 5. Streiche Zeilen 48 – 50: 5. ) Konkrete Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversicherung in die alle einzahlen, auch alle Abgeordneten. | |
Annahme | Ä-193 zum L-02 | 193 | AG 60 plus NRW | 1. Streiche in Zeile 193: womöglich 2. Ersetze Zeilen 290 – 293 „Wir teilen … Niveaustabilisierung“ durch: Dennoch setzen wir uns dafür ein, das Rentenniveau mittelfristig wieder auf mindestens 50% anzuheben. 3. Füge ein in Zeile 295 nach „… Rentenanpassungsformel aus“: , und zwar derart, dass künftig lediglich die Entwicklung der Bruttolöhne, sowie der Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in die Berechnung der Rentensteigerungen eingehen. 4. Ersetze in Zeile 301/302 „besonders im Hinblick auf die Kosten der Unterkunft.“ durch: dies gilt im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten, besonders bei den Wohnkosten. 5. Ergänze in Zeile 330 nach „… im gleichen Maße.“: Die SPD wird Konzepte entwickeln, damit diese Missverhältnisse verringert werden. 6. Ergänze in Zeile 606 nach „… Arbeitgeber belasten.“: In jedem Fall muss die Steuer- und Beitragsfreiheit auf die umgewandelten Einkommen entfallen. | |
Annahme | Ä-14 ff. zum L-02 | 14 ff. | UB Düsseldorf | 1) Einfügen in Zeile 14 ff. nach „und Politik dar“: Eine wesentliche Säule unseres Sozialstaatsmodels sind die Gewerkschaften. Mit ihrer Tarifpolitik sorgen sie dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Sie sorgen aber auch für ein Funktionieren der Sozialversicherungssysteme. Jede Erhöhung der tariflichen Einkommen bedeutet Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen. Z.B. fließen bei 75€ monatlicher Einkommenserhöhung rund 30€ (Hälfte AN / Hälfte AG) zusätzlich in die Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Gewerkschaften haben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Branchen Tarifverträge über eine zusätzliche tarifliche Alterssicherung abgeschlossen. Z.B. im Baugewerbe oder in der Ernährungsindustrie. In Betrieben mit Betriebs- oder Personalräten gibt es häufig zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge. Schon deshalb haben Gewerkschaften ein legitimes Interesse an der weiteren Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme beteiligt zu sein. Die Stärkung der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungssystemen muss zu einem Leitbild politischen Handelns werden. Und einfügen in Zeile 15 nach "Alt und Jung": Sie ist Teil des gesellschaftlichen Verteilungskampfes. 2) Einfügen in Zeile 24, nach „Rechnung trägt“: Deshalb bleibt es Ziel sozialdemokratischer Politik, dass das Recht auf gute Arbeit für alle Menschen verwirklicht wird. Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bis heute selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Für mehr als 25 Mio. Menschen in Deutschland ist sie die wichtigste Säule der Sicherung im Alter, im Invaliditätsfall, bei Tod eines Ehegatten, eines Elternteils oder eines Lebenspartners. Mehr als 20 Mio. Menschen haben am 31.12.2018 eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen. Private kapitalgedeckte Vorsorge kann die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung keinesfalls ersetzen. Deshalb lehnt die SPD diese Systeme mit Entschiedenheit ab. Notwendig stattdessen ist eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, um künftigen Herausforderungen begegnen zu können. Zusätzliche Leistungen müssen über eine Ausweitung des Kreises der BeitragszahlerInnen und gegebenenfalls aus Mitteln des Bundeshaushalts aus Steuermitteln finanziert werden. Eine Umverteilung aus Beiträgen der BeitragszahlerInnen darf nicht stattfinden. Es muss sichergestellt sein, dass Renten jährlich mindestens um die Preissteigerungsrate angehoben werden und Rentnerinnen und Rentner genauso an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 3) Einfügen Zeile 44 nach „Bedürftigkeitsprüfung“: Eine Anrechnung von tariflicher und/oder betrieblicher zusätzlicher Vorsorge findet nicht statt. 4) Einfügen Zeile 45 neuer Punkt 4), dementsprechend rücken alle anderen Punkte eins nach hinten: 4) Der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Nichttarifgebundene Arbeitgeber wird um mindestens 5 Prozentpunkte angehoben, wenn der gezahlte Stundenlohn nicht mindestens 60% des medianen Stundenlohnes beträgt. Die erworbenen Entgeltpunkte des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin sind entsprechend anzupassen. 5) Zeile 62-64, ersetze „und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird durch“: entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung angehoben wird. 6) Zeile 90-91, ersetze „von Arbeitslosigkeit“ durch "des Bezugs von Arbeitslosengeld I." 7) Zeile 91, ergänze nach „Erwerbsminderung“: sowie der medizinischen Rehabilitation. Ebenso werden von der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht und Renten wegen Todes an Hinterbliebene gezahlt. Private Vorsorge kann das nicht leisten. Tarifliche und/oder betriebliche zusätzliche Vorsorge hat ergänzenden Charakter, 8) Zeile 124: Ergänze nach „sowie“: lange 9) Zeile 126-127, ersetze „Das wird die Rentenversicherung auch in Zukunft nur teilweise ausgleichen können“ durch: Das kann die gesetzliche Rentenversicherung aus Mitteln der Beitragszahler nicht ausgleichen. 10) Zeile 151-152, Ersetze: Damit haben wir Millionen Menschen aus dem Niedriglohnsektor geholt. Durch : Damit haben wir für Millionen Menschen Dumpinglöhne abgeschafft…. 11) Zeile 157-158, Ersetze „daneben“ durch: Vorrangig 12) Zeile 305, einfügen vor "Wer": Zum einen hat die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahren in Deutschland lediglich zu einer Anhebung des tatsächlichen durchschnittlichen Renteneintrittsalters zwischen 2015 und 2018 von 64,0 Jahren auf 64,1 Jahren geführt. Zum anderen mussten alleine 2018 von den insgesamt 784.359 Neu-RentnerInnen 179.798 (22,9%) zum Teil deutliche Rentenabschläge hinnehmen, obwohl sie oft mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen konnten. 13) Zeile 394, einfügen nach die: tarifliche bzw. die | |
Annahme | Ä-34 ff. zum L-02 | 34 ff. | Sozialrat der NRWSPD | Füge ein in Zeile 34: Armutsvermeidung ist nicht das Ziel der Rentenversicherung, muss aber ein wesentliches Ergebnis der gesetzlichen Rente sein. Ersetze Zeile 130 – 132 durch: Die Benachteiligung von Frauen hinsichtlich ihrer Alterssicherung ist Folge ihrer strukturellen Benachteiligung in der Erwerbsgesellschaft. Viele Frauen sind beispielsweise in der „Teilzeitfalle“ oder „Minijobfalle“ gefangen und erwerben daher nur sehr niedrige Rentenanwartschaften. |
Die Absicherung im Alter ist ein zentrales Versprechen des Sozialstaats. Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen und ökonomischen Umbruchs stellt es eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in Staat und Politik dar. Rentenpolitik ist, anders als manche glauben machen wollen, kein Konflikt zwischen Alt und Jung. Im Gegenteil: Von einer mutigen und gerechten Rentenpolitik profitieren die heute Jungen in Zukunft ebenso wie die aktuelle RentnerInnen-Generation. Das Umlageverfahren ist die sozial ökonomische Grundlage für die Generationensolidarität.
Es gilt: Die Teilhabe am Erwerbsleben ist von zentraler Bedeutung für jeden Menschen. Für seine Lebenschancen für ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben, das den unterschiedlichen individuellen und familiären Bedingungen Rechnung trägt. Deshalb bleibt es Ziel sozialdemokratischer Politik, dass das Recht auf gute Arbeit für alle Menschen verwirklicht wird. Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bis heute selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewährt. Für mehr als 25 Mio. Menschen in Deutschland ist sie die wichtigste Säule der Sicherung im Alter, im Invaliditätsfall, bei Tod eines Ehegatten, eines Elternteils oder eines Lebenspartners. Mehr als 20 Mio. Menschen haben am 31.12.2018 eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen. Private kapitalgedeckte Vorsorge kann die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung keinesfalls ersetzen. Notwendig stattdessen ist eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung, um künftigen Herausforderungen begegnen zu können. Zusätzliche Leistungen müssen über eine Ausweitung des Kreises der BeitragszahlerInnen und gegebenenfalls aus Mitteln des Bundeshaushalts aus Steuermitteln finanziert werden. Eine Umverteilung aus Beiträgen der BeitragszahlerInnen darf nicht stattfinden. Es muss sichergestellt sein, dass Rentnerinnen und Rentner genauso an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, wie alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine wirksame und verlässliche Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung im Alter kann für die Mehrzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel nicht durch Erwerbsarbeit, Ersparnisse oder private Versicherungen gewährleistet werden. Notwendig und historisch bewährt ist stattdessen eine starke öffentliche Absicherung durch ein soziales Sicherungssystem, das auch eine wirtschaftliche Abkopplung der Rentnerinnen und Rentner vom Rest der Bevölkerung zuverlässig verhindert. Armutsvermeidung ist nicht das Ziel der Rentenversicherung, muss aber ein wesentliches Ergebnis der gesetzlichen Rente sein.
Wir fordern deshalb:
- Das eindeutige Bekenntnis zur gesetzlichen Rente als der Grundlage für ein Leben in Würde nach der Erwerbstätigkeit, mit dem Ziel den Lebensstandard zu sichern und armutsfest zu sein.
- Die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus und die Prüfung, wie es wieder angehoben werden kann
- Die Einführung einer Grundrente ohne eine Bedürftigkeitsprüfung.
- Private Vorsorge ist kein geeignetes Instrument, um ein sinkendes Rentenniveau auszugleichen. Für die Förderung privater Vorsorge soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit einer betrieblichen zu vereinbarenden und unabhängigen Betriebsrentenversorgung eingereicht werden.
- Konkrete Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversicherung in die alle einzahlen, auch alle Beamte, Selbstständige und Abgeordneten
- Keine Erhöhung des Renteneintrittsalters, weil schon jetzt viele vorzeitig in Rente gehen und dabei lebenslange Abschläge in Kauf nehmen müssen.
- Die langfristige Finanzierung einer auskömmlichen Rente ist durch angemessene Beiträge und Steuermittel sicherzustellen.
Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung
Nur wer materiell gut abgesichert ist, kann auch im Alter uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Deshalb bedarf es einer auskömmlichen Rente, die am erreichten Lebensstandard anknüpft und entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung angehoben wird.. Dies ist und bleibt Aufgabe der Gesetzlichen Rentenversicherung. Für uns SozialdemokratInnen ist eine stabile, leistungsfähige und zukunftsfeste Rentenversicherung ein zentrales Ziel unserer Politik. Das Vertrauen in die Rente ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies gilt gerade in Zeiten einer sich rapide wandelnden Welt.
Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt: Sie umfasst alle Generationen in der ganzen Bundesrepublik, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betriebe oder Branchen. Wir möchten sie stärken, damit sie ihre zentralen Aufgaben wieder besser erfüllt: Sie beteiligt die älteren Menschen am Wohlstandzuwachs und sorgt dafür, dass der Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand nicht durch Zukunftsängste geprägt wird. Die Umlagefinanzierung macht die finanzielle Absicherung im Alter unabhängig von den Turbulenzen auf den internationalen Kapitalmärkten. Die Rentenversicherung als Teil der Sozialversicherung verbindet das Versicherungsprinzip mit dem Grundgedanken des sozialen Ausgleichs. Denn Rentenansprüche entstehen auch in Zeiten der Kindererziehung, der familiären Pflege und des Bezugs von Arbeitslosengeld I.Und abgesichert werden auch die Risiken von Erwerbsminderung sowie der medizinischen Rehabilitation. Ebenso werden von der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht und Renten wegen Todes an Hinterbliebene gezahlt. Private Vorsorge kann das nicht leisten. Tarifliche und/oder betriebliche zusätzliche Vorsorge hat ergänzenden Charakter.. Betriebliche oder/und private Vorsorge kann das nicht leisten. Diese Absicherungsformen haben nur ergänzenden Charakter, sie können und dürfen die Leistungen der Rentenversicherung nicht ersetzen. Ziel unserer Politik ist es daher, die gesetzliche Rente als Fundament der Versorgung im Alter zu stärken.
Die Rentenversicherung steht unter den Bedingungen des demografischen, ökonomischen und sozialen Wandels vor großen Herausforderungen. Deshalb ist eine mutige Reformpolitik unverzichtbar. Es geht darum, die Rentenversicherung vor weiteren Angriffen zu schützen, die bewährten Prinzipien zu verteidigen und zugleich den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Leitmotiv unserer Politik sind die Prinzipien Solidarität, Zusammenhalt und Menschlichkeit. Dabei können wir an den vielen von uns durchgesetzten Reformen der letzten Jahre, die zu merklichen Leistungsverbesserungen geführt haben, anknüpfen. Wir müssen sie aber konsequent fortsetzen, um einen durchgreifenden Richtungswechsel hin zu einem Sozialstaat der Zukunft zu erreichen, auf den sich alle Generationen verlassen können.
Gute Arbeit – gute Rente
Eine gute Rente lässt sich dann erreichen, wenn die Rentenversicherung in Höhe und Struktur angemessene Leistungen garantiert und wenn auf dem Arbeitsmarkt lange Erwerbsbiografien zu guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen führen. Denn die Höhe der individuellen Rente spiegelt die Stellung der Versicherten im Erwerbsleben wider. Kurze sowie lange unterbrochene Phasen der Erwerbstätigkeit und/oder niedrige Löhne führen zu niedrigen Renten. Das kann die gesetzliche Rentenversicherung aus Mitteln der Beitragszahler nicht ausgleichen. Wir wollen, dass mehr Menschen erwerbstätig sein können. Dafür muss die Frauenerwerbsquote noch weiter gesteigert werden. Die Benachteiligung von Frauen hinsichtlich ihrer Alterssicherung ist Folge ihrer strukturellen Benachteiligung in der Erwerbsgesellschaft. Viele Frauen sind beispielsweise in der „Teilzeitfalle“ oder „Minijobfalle“ gefangen und erwerben daher nur sehr niedrige Rentenanwartschaften. Die Anreize für den Verbleib in einem Minijob müssen deshalb abgeschafft werden. Mit der Brückenteilzeit sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, um besonders Frauen, aber auch Männern, die Rückkehr in eine Vollzeitarbeit zu ermöglichen. Notwendig ist außerdem eine leichtere Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie. Wir haben mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie der Ganztagsschulen und mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr sowie einem Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit schon grundlegende Verbesserungen erreicht. Diesen Weg müssen wir weiter gehen.
Ein stabiler Arbeitsmarkt, der allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute Arbeit zu guten Löhnen bietet, ist die beste Vorsorge für gute Renten und gegen Altersarmut. Mit der Einführung des Mindestlohns hat die SPD die unterste Grenze für einen menschenwürdigen Lohn eingezogen. Damit haben wir für Millionen Menschen Dumpinglöhne abgeschafft. Es ist aber auch klar, dass der Mindestlohn kontinuierlich erhöht werden muss, damit Armut trotz Arbeit verhindert wird und höhere Rentenanwartschaften erworben werden. Wir streben auch deshalb einen Mindestlohn von 12 Euro an. Der Mindestlohn sichert nach unten ab. Vorrangig brauchen wir gute und hohe Tariflöhne. Wir wollen, dass wieder mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren. Dafür wollen wir die Tarifautonomie gesetzlich stärken und die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern.
Wir müssen jetzt die Weichen stellen, damit gute Beschäftigung auch in Zukunft für alle möglich ist. Durch die Humanisierung der Arbeitswelt kann es gelingen, dass Menschen das Rentenalter in Gesundheit erreichen und bis dahin arbeiten können. Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention in der Arbeitswelt tragen dazu bei und werden durch Rehabilitationsmaßnahmen flankiert. Die Digitalisierung der Arbeitswelt führt nicht nur zu Risiken, sondern bietet vor allem Chancen. Damit alle sie nutzen können, brauchen wir mehr und bessere Weiterbildung und Qualifizierung. Wir haben mit dem von uns durchgesetzten Qualifizierungschancengesetz damit bereits begonnen. Weitbildung ist für uns ein ArbeitnehmerInnenrecht, denn lebenslanges Lernen und Weiterbildung sichern Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Einführung der Grundrente – ohne Bedürftigkeitsprüfung
Alle diese Maßnahmen sind wichtig. Aber es gibt eine Gruppe von jetzigen und künftigen RentnerInnen, die trotz eines Lebens voller Arbeit nicht auf eine Rente oberhalb der Grundsicherung kommen. Betroffen sind vor allem Frauen, die jahrelang versicherungspflichtig beschäftigt waren, aber wegen ihrer geringen Entlohnung, Teilzeitarbeit oder Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen nur eine niedrige Rente beziehen. Es ist für uns untragbar, dass all diese Personen trotz ihrer langjährigen Beitragszahlung am Ende des Berufslebens eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus erhalten und auf den Gang zum Sozialamt verwiesen werden. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht aber nur dann, wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird: Angerechnet werden nahezu sämtliche Einkommen im gesamten Haushalt, und auch Vermögensbestände müssen – bis auf kleine Freibeträge – aufgelöst werden. Das ist kein Respekt vor der Lebensleistung der Betroffenen. Wir wissen, dass deswegen viele auf die Inanspruchnahme der Grundsicherung verzichten. Rentenfreibeträge in der Grundsicherung können das Problem zwar lindern, aber nicht lösen. Eine Einkommensanrechnung oder Bedürftigkeitsprüfung kennt die Rente schlicht nicht. Das Konzept einer Grundrente des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil weist einen Weg auf, der den Prinzipien von Solidarität und Gerechtigkeit entspricht: Arbeit muss sich lohnen und Menschen müssen nach einem langen Arbeitsleben ein Auskommen haben, das ihre Leistung respektiert. Entgeltpunkte in der Rentenversicherung, die aus einem niedrigen Arbeitseinkommen resultieren, sollen deshalb -nach 35 Jahren Arbeit, Kindererziehung und Pflege- aufgestockt werden. Die Grundrente unterliegt, wie die Mütterrente auch, keiner Bedürftigkeitsprüfung, weil sie auf Leistung beruht. Sie gilt nicht nur für Neuzugänge, sondern auch für die laufenden Renten im Bestand und sie wird durch die Rentenversicherung ausgezahlt. Für uns ist daher klar: „Die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung muss Ergebnis der aktuellen Regierungsbeteiligung sein.. Wir werden nicht zulassen, dass die Union Menschen ihr gerechtes Auskommen aus lebenslanger Leistung verweigert.
Sicherung des Lebensstandards
Alterssicherung ist weit mehr als Armutsvermeidung. Die Rente muss ein Ersatz für das Erwerbseinkommen bleiben: Nach Aufgabe der Berufstätigkeit muss sichergestellt werden, dass der im Laufe des Erwerbs- und Versicherungslebens erarbeitete Lebensstandard weitgehend beibehalten werden kann. Die Rentenversicherung spielt damit eine zentrale Rolle in der Alterssicherung auf für Beschäftigte mit mittleren und höheren Einkommen. Weil die Höhe einer persönlichen Altersrente vom gesamten Erwerbsverlauf abhängt, und nicht nur vom letzten Einkommen, existiert kein allgemeines Maß darüber, wie hoch die Rente bei Renteneintritt ausfällt und in welchem Verhältnis sie zum vorherigen Arbeitsentgelt steht. Die Höhe des in der Statistik ausgewiesenen „Rentenniveaus“ gibt darüber keine Auskunft und wird oft falsch interpretiert.
Aber dennoch hat die Höhe des Rentenniveaus eine zentrale Bedeutung für die Beurteilung der Leistungen der Rentenversicherung. Das Sicherungsniveau (netto vor Steuern) verdeutlicht nämlich, inwieweit Lohnsteigerungen über die Rentenanpassung weitergegeben werden. Um das zu berechnen, wird eine Modellrechnung vorgenommen: Verglichen wird eine sogenannte Standardrente (Rente bei 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt) mit dem aktuellen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sinkt das so berechnete Niveau, dann heißt das, dass die Rentenerhöhung der Lohnentwicklung nur noch gebremst folgt Die Erwartung, dass die geförderte private und betriebliche Vorsorge diese geringeren Rentenerhöhungen ausgleichen und die Lücken auffüllen, hat sich nicht erfüllt. Der Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss mit einem Einkommensrückgang im Altersübergang rechnen. Es erhöht sich die Gefahr, dass die Rente nicht höher liegt als der Grundsicherungsbedarf (einschließlich der Kosten der Unterkunft). Als Reaktion darauf zu fordern, dass Menschen länger und länger arbeiten müssen, wie es die Union und FDP fordern, halten wir für zynisch. Die SPD steht dazu: Nach lebenslanger Arbeitsleistung hat sich jeder einen auskömmlichen Lebensabend verdient.
Absehbar sind grundlegende Legitimations- und Akzeptanzprobleme der Rentenversicherung: Warum jahrzehntelang Beiträge zahlen, wenn die Rente nicht oder nur wenig höher liegt als die Grundsicherung und sich kein Unterschied mehr ergibt zu Personen, die keine Beiträge geleistet haben? Betroffen sind nicht nur die Älteren, sondern auch und gerade die jüngeren Menschen, die später im Alter nur noch mit geringen Rentenansprüchen rechnen können.
Deshalb war die Entscheidung, das Absinken des Rentenniveaus zu stoppen und bis zum Jahr 2025 eine „Sicherungslinie“ von 48 Prozent einzuziehen, richtig und notwendig, um das Vertrauen in die Politik und in den Sozialstaat zu stärken. Wir haben damit ein wichtiges Signal für die Jahre nach 2025 gesetzt. Wir treten entschieden dafür ein, dass diese Sicherungslinie dauerhaft festgeschrieben wird, damit auch die jüngeren Generationen im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Dies ist ein Auftrag der Generationensolidarität! Wir wissen allerdings auch, dass dies mit erheblichen finanziellen Folgewirkungen verbunden sein wird. Wir teilen die Vorstellungen, das Niveau mittel- bis langfristig wieder auf 50 Prozent anzuheben, setzen die erste Priorität aber zunächst auf die Niveaustabilisierung. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns für eine Reform der Rentenanpassungsformel aus.
Die Niveaustabilisierung ist auch deshalb ein zentrales Ziel sozialdemokratischer Rentenpolitik, weil auch eine einmal eingeführte Grundrente an Wert verliert, wenn die Rentenanpassung hinter der Entwicklung des Niveaus der Grundsicherung im Alter zurückbleibt, dies gilt im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten, besonders bei den Wohnkosten.
Altersgrenze
Wer eine weitere Anhebung der Altersgrenzen, etwa in Kopplung an die steigende Lebenserwartung fordert, muss sich fragen lassen, an welche Beschäftigten dabei gedacht ist. Alle verfügbaren Daten zeigen, dass ein Teil der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer körperlich dazu nicht der Lage ist. Schon jetzt schaffen es viele nicht, über das 65. Lebensjahr hinaus im Arbeitsleben zu stehen. Hauptaufgabe ist es deshalb, dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der Beschäftigten steigt, der bis zum Erreichen der Regelaltersrente versicherungspflichtig beschäftigt ist und nicht auf eine vorzeitige Rente mit hohen Abschlägen ausweichen muss, auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen ist oder in die Langzeitarbeitslosigkeit abgedrängt wird.
Zweifelsohne steigt die Lebenserwartung – aber nur im Durchschnitt. Studien belegen, dass sowohl der Gesundheitszustand als auch das Sterblichkeitsrisiko eng mit dem sozialen Status der Menschen zusammenhängen: Je niedriger – gemessen an Merkmalen wie Einkommen, Qualifikation, Lebensbedingungen und Art der Berufstätigkeit – desto größer sind die Risiken zu erkranken und früher zu sterben. Insofern führen pauschale Aussagen in die Irre. Nicht alle Älteren erleben die positive Entwicklung der Lebenserwartung im gleichen Maße. Die SPD wird Konzepte entwickeln, damit diese Missverhältnisse verringert werden.
Wir lehnen deshalb Vorschläge einer pauschalen Anhebung von Altersgrenzen entschieden ab. Es käme zu einer starken sozialen Polarisierung im Alter – zu Lasten der Beschäftigten, die unter schwierigen Arbeitsbedingungen und hohen Gesundheitsbelastungen zu leiden haben. Wir setzen uns dafür ein, die Arbeitsbedingungen und -verhältnisse so zu gestalten, dass alle die Chance haben, gesund das Rentenalter zu erreichen.
Private und betriebliche Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht kompensieren und Versorgungslücken im Alter nicht schließen. Die Abhängigkeit vom Kapitalmarkt, intransparente Produkte und Vertragsbedingungen, hohe Kosten und niedrige Erträge haben die Hoffnung zunichte gemacht, durch die geförderte Riester-Rente könnte eine zweite „Säule“ der Alterssicherung aufgebaut werden. Die Zahl der geförderten Verträge ist seit Jahren konstant und aktuell sogar rückläufig. Jeder fünfte Vertrag wird nicht mehr bedient. Trotz der hohen und kürzlich verbesserten Zulagen gerade für Familien mit Kindern ist kaum davon auszugehen, dass diese Form der privaten Vorsorge in Zukunft stärkere Verbreitung findet. Gerade Beschäftigte mit niedrigem Einkommen waren und sind kaum in der Lage, in die private Vorsorge zu investieren. Darüber hinaus wird hier anders als bei der gesetzlichen Rente meist nur das Altersrisiko abgedeckt, nicht aber Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung.
Den Irrweg einer Subventionierung von sogenannter kapitalgedeckter Altersvorsorge und damit der Kapitalmärkte werden wir beenden und Steuermittel stattdessen zur Stärkung und Stabilisierung der gesetzlichen Rente einsetzen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes garantieren wir selbstverständlich einen umfassenden Bestandsschutz von Altverträgen. Unabhängig davon gibt es natürlich die Möglichkeit und den Bedarf, die Leistungen der Rentenversicherung im Alter durch Leistungen der freiwilligen privaten Vorsorge zu ergänzen, aber eben nicht zu ersetzen. Da die private Banken- und Versicherungswirtschaft bislang nicht in der Lage ist, ein einfaches, transparentes und kostengünstiges Standardprodukt zu entwickeln, schlagen wir vor, die Eignung öffentlich-rechtlicher Modelle, wie etwa ein Vorsorgekonto bei der Deutschen Rentenversicherung, zu prüfen.
Wir schlagen gleichzeitig vor, den Versicherten die Möglichkeit einzuräumen, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung höher zu versichern, so dass sie im Alter aufgrund der höheren Beiträge eine zusätzliche Rente erhalten.
Damit könnte eine einheitliche Basis geschaffen werden, um den Bedarf einer zusätzlichen Altersversorgung ohne Abhängigkeit von den Gewinninteressen von Versicherungen und Banken sicherzustellen.
Wir betonen, dass für uns die betriebliche Altersvorsorge, möglichst im Sozialpartnermodell, der beste Weg ist, um die gesetzliche Rente zu ergänzen, weil sie private Vorsorge und kollektive Absicherung miteinander verbindet. Durch den Betriebs- und Branchenbezug kann sie sich zudem an unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen flexibel anpassen und auch die unterschiedlichen Beschäftigungsdauern in verschiedenen Berufen durch die Mitnahmemöglichkeit der erworbenen Ansprüche berücksichtigen.
Allerdings ist der Zugang zur betrieblichen Altersversorgung nach wie vor sehr ungleich verteilt, was Branchen, Betriebsgrößen und auch das Geschlecht der Beschäftigten angeht. Auch hier zeigt sich, dass nur rund die Hälfte aller Beschäftigten Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung aufweisen.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben wir gerade für kleine und mittlere Unternehmen den Einstieg in eine betriebliche Altersvorsorge erleichtert. Für Geringverdiener gibt es verbesserte Fördermöglichkeiten. Und die Arbeitgeber müssen ihre Ersparnisse bei der Entgeltumwandlung zum größten Teil an die Beschäftigten weitergeben. Es ist noch zu früh, um ein Urteil über die Auswirkungen des Gesetzes fällen zu können.
Entscheidendes Problem für die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge ist die sinkende Tarifbindung. Wenn es Betriebsräte und Tarifverträge gibt, existieren auch Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Wir wollen, dass in Zukunft jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin allen Beschäftigten ein Angebot zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung anbieten muss und auch die Ansprüche bei Betriebsübergängen gesichert werden.
Damit Betriebsrenten attraktiver werden, müssen diese außerdem von doppelten Krankenkassenbeiträgen entlastet werden. Wir werden die sogenannte Doppelverbeitragung beenden. Das heißt, die Beitragspflicht auf betriebliche Altersvorsorgeleistungen für Pflicht- und freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird halbiert und Krankenkassenbeiträge werden wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Dadurch sorgen wir auch für mehr Gerechtigkeit zwischen gesetzlich Krankenversicherten und Privatversicherten.
Erwerbstätigenversicherung
Solidarität in der Alterssicherung heißt, dass alle Menschen im Alter eine angemessene, am erreichten Lebensstandard orientierte Absicherung erhalten und dass Altersarmut vermieden wird. Solidarität heißt aber auch, dass sich alle Menschen an der Finanzierung beteiligen. Realisiert wird dieser Anspruch bis heute nicht. Denn historisch gewachsen umfasst die Rentenversicherung nur einen Teil der Erwerbstätigen, die Solidarität ist begrenzt auf abhängig Beschäftigte. Selbstständige hingegen sind bis auf wenige Ausnahmen von der Versicherungspflicht ausgenommen. Wenn sie keinem anderen obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, unterliegen sie im besonderen Maße der Gefahr, im Alter Leistungen der Grundsicherung beantragen zu müssen. Angesichts der Umbrüche in der Arbeitswelt nimmt die Zahl der ungesicherten Selbstständigen zu, dies betrifft nicht die nur Solo-Selbstständigen, sondern auch die kleinen Selbstständigen insbesondere im Dienstleistungssektor. Zudem verwischen die Grenzen zwischen abhängiger und selbstständiger Arbeit immer mehr – häufig werden beide Tätigkeitsformen parallel ausgeführt oder es findet ein mehrfacher Wechsel im Erwerbsverlauf statt.
Aber auch Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht, sondern sind durch ein spezielles System, die Beamtenversorgung, abgesichert – finanziert allein durch Steuermittel aus den öffentlichen Haushalten. Zudem ist unstrittig, dass die Beamtenversorgung gleich mehrfach bessere Leistungen im Alter bietet, als dies bei der Rentenversicherung der Fall ist. Das gleiche gilt für die Alterssicherung der Abgeordneten.
Wir Sozialdemokraten betonen schon seit Jahren, dass dieses Nebeneinander von unterschiedlichen Systemen zu sozialen Spaltungen innerhalb der Gesellschaft führt. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Bei den Beamten und den zu Versorgungswerken gehörenden Selbstständigen besteht kein Absicherungsproblem und erst recht kein Armutsproblem. Durch die Einbeziehung in die Rentenversicherung kann und muss aber erreicht werden, dass sich auch diese Gruppen solidarisch an der Beitragsfinanzierung beteiligen und sich nicht länger den Anforderungen des sozialen Ausgleichs und den damit verbunden Kosten entziehen.
Natürlich ist eine solche Reform nicht von heute auf morgen zu schaffen. Überfällig sind erste Schritte – und zwar ohne Zeitverzögerung. Wir wissen, dass bei der Beamtenversorgung langfristige Übergangsregelungen erforderlich sind, da die laufenden Pensionen und die bereits erworbenen Ansprüche unberührt bleiben müssen. Aber es ist rechtlich möglich, Beschäftigte, die neu ins Beamtenverhältnis übernommen werden oder erst seit kurzer Zeit verbeamtet worden sind, in die Rentenversicherung zu übernehmen.
Sicherlich kann es hier keine Regelung auf einen Schlag geben. Erforderlich sind Übergangsregelungen, zum einen für die (älteren) Selbstständigen, die bereits freiwillig vorgesorgt haben, und zum anderen für jene Personen, die sich selbstständig machen und in den ersten Jahren nur wenig verdienen. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass Selbstständige nicht auf Kosten der anderen Beitragszahler bessergestellt werden. Damit würde die Akzeptanz der Rentenversicherung gefährdet.
Finanzierung
Wenn in Zukunft infolge der demografischen Verschiebungen der Anteil der Rentenempfängerinnen und -empfänger im Verhältnis zu den (beitrags- und steuerzahlenden) Erwerbstätigen steigt, kommt es zu höheren Ausgaben und zu Mehrbelastungen. Aber einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Unstrittig ist, dass die Beitragssätze spätestens ab 2025 über die gesetzlichen Haltelinien von 20 % und 22 % ab 2030 steigen werden. Einen dauerhaft niedrigen Beitragssatz kann man nicht mit Sicherheit versprechen.
Wie stark allerdings der Anstieg sein wird und welche Belastungen den Versicherten zugemutet werden, lässt sich nicht präzise bestimmen. Je weiter in die Zukunft geschaut wird, umso schwieriger ist es, sichere Voraussagen zu treffen.
Dabei kommt es nicht allein auf die demografische Entwicklung an. Für die Finanzlage der Rentenversicherung ist es entscheidend, wie viele Personen beschäftigt sein werden und Beiträge zahlen, und wie groß die Zahl der Rentnerinnen und Rentner sein wird. Deshalb wollen wir die Frauenerwerbstätigenquote weiter erhöhen, die Erwerbsbeteiligung im Alter fördern und die Zahl der Arbeitslosen weiter abbauen. Dieser Blick auf den Arbeitsmarkt macht deutlich, dass die Zukunft gestaltbar ist, und dass das Ziel von guter Arbeit nicht nur auf höhere Renten abstellt, sondern auch die Finanzierung der Rente erleichtert.
Der demografische Wandel betrifft auch die private Altersvorsorge. Eine steigende Lebenserwartung führt auch in diesen Systemen zwangsläufig dazu, dass der für die Altersphase angesammelte Kapitalstock nun für ein längeres Leben reichen muss. Zugleich hat die Verschiebung der Altersstruktur einen negativen Einfluss auf die Renditen einer kapitalfundierten Altersvorsorge.
Die Finanzierung eines stabilen Rentenniveau hängt auch von der Bereitschaft der Parteien, der Verbände und der Sozialpartner ab, entschieden für den Auftrag des Sozialstaates einzutreten, die Einkommens- und Lebensbedingungen der älteren Generation zu sichern. Das ist möglich, denn die Entwicklung vollzieht sich über einen Zeitraum von 40 Jahren. Sprunghafte Beitragssatzanstiege wird es nicht geben. Die Einkommensentwicklung entscheidet, ob es gelingt, steigende Beitragsbelastungen auch ohne Realeinkommensverluste zu verkraften.
Zu berücksichtigen sind auch jene Reformmaßnahmen, die seit Jahren diskutiert werden und die zu einer Dämpfung der Beitragssatzanstiegs führen können. Gemeint sind hier insbesondere die Forderungen nach einer sukzessiven Einbeziehung der Selbstständigen und aller geringfügig Beschäftigten in die Rentenversicherung. Diese Maßnahmen führen aufgrund der höheren Zahl der Beitragspflichtigen zu deutlichen Mehreinnahmen. Diese Entlastung wirkt bis auf längere Sicht, da erst sehr viel später die entsprechenden Mehrausgaben anfallen, so dass es gelingt, die Belastungen gerade in der Phase des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge zu begrenzen. Zudem sprechen wir uns für eine dynamisierte Beitragsbemessungsgrenze im Sinne einer deutlichen Erhöhung aus, ohne bei der späteren Rentenhöhe diese Dynamisierung vollständig abzubilden.
Wir fordern, dass der Bund seiner Verantwortung für die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gerecht wird und sich stärker an der Finanzierung beteiligen muss. Dies kann unter anderem durch die Hinzuziehung weiterer Einkommensarten für die Finanzierung der Bundeszuschüsse gewährleistet werden. Entsprechend fordern wir die Einführung einer verfassungskonformen Vermögenssteuer sowie eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wer von Leistungsgerechtigkeit spricht, darf über Reichtum ohne Leistung nicht schweigen. Die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen wollen wir unter anderem dafür nutzen, die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung aufzustocken. Gleiches gilt in Bezug auf eine ebenfalls einzuführende Digitalsteuer. Unternehmen, die vor allem mit Maschinen und Algorithmen anstatt mit Mitarbeiter*innen Profite erwirtschaften und sich deshalb nur unverhältnismäßig an der Finanzierung der Sozialkassen beteiligen, müssen dazu über den Umweg einer Digitalsteuer gebracht werden. Die erhöhten Zuschüsse, die schon jetzt zur Absicherung der Haltelinie von 48 Prozent bis 2025 im Bundeshaushalt bereitgestellt sind, sind ein Signal in die richtige Richtung. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Finanzierung der Mütterrente, die Grundrente oder die Angleichung der Ost-Renten, müssen aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.
Fragt man nämlich nach den Alternativen, wird auf den weiteren Ausbau der privaten Vorsorge verwiesen. „Kostenlos“ ist dies aber nicht zu haben. Auch der Ausbau der kapitalfundierten Systeme, wie er trotz aller negativen Erfahrungen mit der privaten Vorsorge, unverändert gefordert wird, ändert daran nichts. So sind die Sparbeträge bei der Riester-Rente wie auch die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung mit Einkommensabzügen verbunden, die allerdings nur die Arbeitnehmer und nicht die Arbeitgeber belasten.
Wenn dennoch immer wieder in Katastrophenszenarien die Unfinanzierbarkeit einer sozialen Rentenreform betont wird und die junge Generation als „Verlierer“ dargestellt wird, so steht dahinter die Absicht, einen Generationenkonflikt zu schüren.
Das ist mit der SPD nicht zu machen. Wir setzen uns für eine starke und sichere Altersversorgung ein, die im Interesse aller Generationen liegt.