Titel Gleiche Rechte aller Geschlechter stärken - Änderung Art. 3 Grundgesetz (GG)
AntragstellerInnen UB Borken
Veranstaltung(en) I/2020
Empfehlung der AntragskommissionAnnahme und Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion
Der Landesparteitag möge beschließen:
Gleiche Rechte aller Geschlechter stärken - Änderung Art. 3 Grundgesetz (GG)
Der SPD-Landesparteitag möge beschließen: Die SPD setzt sich in der nächsten Bundesregierung für eine rechtliche Stärkung des dritten Geschlechts ein. Dazu fordert die SPD eine zeitgemäße Umformulierung des Artikels 3 GG unter Berücksichtigung aller Geschlechter.
BegründungEnde 2018 fand eine Revolution des Personenstandsrechts statt. Zusätzlich zum männlichen und weiblichen wurde auch das dritte Geschlecht anerkannt. In der Folge wird dieses seitdem ebenfalls in Stellenausschreibungen berücksichtigt. Auch die geschlechtergerechte Sprache sieht einen Platz für das dritte Geschlecht vor. Häufig haben diese Menschen mit Vorurteilen und Diskriminierungen zu tun. Um die rechtliche und damit auch gesellschaftliche Anerkennung zu stärken muss auch das dritte Geschlecht in unserem Grundgesetz verankert sein. Die aktuelle Formulierung des Artikels 3 GG ist nicht mehr zeitgemäß.