Titel Länder und Bund müssen jeweils in ihrer Zuständigkeit Verfahren im Bau- und Vergabebereich beschleunigen, damit Hilfsmaßnahmen kurzfristig wirken
AntragstellerInnen AGS NRW
Veranstaltung(en) I/2020
Empfehlung der AntragskommissionAnnahme
Der Landesparteitag möge beschließen:
Länder und Bund müssen jeweils in ihrer Zuständigkeit Verfahren im Bau- und Vergabebereich beschleunigen, damit Hilfsmaßnahmen kurzfristig wirken
Begründung
Sonderprogramme aus Bund und Ländern können nur sehr verzögert umgesetzt werden, weil die Planungs- und Baurechtlichen Verfahren zu lange dauern.
Insbesondere Hilfsprogramme zu Corona- Zeiten bleiben so unwirksam.
Dieses Ansinnen wird auch von Garrelt Duin, NRW- Wirtschaftsminister a.D. und Handwerksvertreter als vorrangig bezeichnet.