Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten, um Grenzen bei der Weitervergabe von Aufträgen aus öffentlicher Hand an Subunternehmen einziehen zu können und Transparenz über Subunternehmer zu erhalten.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt diese – wenn im Rahmen der Ausschreibung keine klaren, weiteren Kriterien eingearbeitete werden – stets an den günstigsten Anbieter. Es kommt nicht selten vor, dass sich dieser zur Durchführung des Auftrags Subunternehmerfirmen bedient. Dies führt zwar nicht unbedingt rechtlich, aber doch häufig tatsächlich im Hinblick auf die Durchführung von Gewährleistungsansprüchen oder schon rein auf die Frage eines Ansprechpartners im Rahmen der Umsetzung des Auftrags bzw. der Maßnahme zu Schwierigkeiten.
Da bei Aufträgen der öffentlichen Hand Transparenz und Klarheit auch als Anspruch der BürgerInnen über die Verwendung der entsprechenden Mittel bestehen sollte, sollten Subunternehmerfragen pp. klar geregelt sein.