SO-01 Bestattungsgesetz NRW verändern

Status:
Nicht abgestimmt

Die NRWSPD fordert die NRW Landesregierung dazu auf, das Bestattungsgesetz analog des Gesetzes des Landes Bremen zu verändern.

 

Begründung:

 

Das Bremer Bestattungsrecht erlaubt unter strengen Auflagen das Verstreuen der Asche  Verstorbener oder die Beisetzung der Urne auf einem privaten Grundstück. Damit wird vielen Menschen eine Art von Gewissheit über den Tod hinaus gegeben, wie er seine persönlichen Vorstellungen auch nach dem Tod mitentscheiden kann. Auch den Hinterbliebenen wird eine neue Möglichkeit der Trauerverarbeitung angeboten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an SPD-Landtagsfraktion