Ar-05 Existenznot beim Wechsel von Arbeitslosengeld 2 in Arbeit verhindern

Status:
Nicht abgestimmt

Der AfA-Landesvorstand NRW fordert den Landesparteitag auf, sich gegenüber der SPD Bundestagsfraktion dafür einzusetzen bzw. darauf hinzuwirken, dass §11 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II (SGB II) geändert wird. Um die Existenz für den laufenden Monat zu sichern, soll Leistungsbezieher*innen, die eine Arbeit aufnehmen, das Arbeitslosengeld 2 im ersten Monat der Beschäftigung noch weiter ausgezahlt werden.

 

Begründung:

 

Nimmt eine leistungsberechtigte Person eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, wird die Zahlung von Leistungen des SGB II in der Regel sofort eingestellt. Das erste Gehalt bzw. der Lohn fließen jedoch erst zu Monatsende bzw. zum Anfang des Folgemonats.

 

Somit hat diese Person einen Monat lang kein Einkommen. Zugleich müssen aber Miete, Strom etc. zum Monatsanfang gezahlt werden. Der Bezug von Arbeitslosengeld 2 lässt es in der Realität nicht zu, für einen solchen Fall finanzielle Reserven aufzubauen.

 

Die Betroffenen starten ihre Rückkehr in Arbeit also im besten Fall mit der Bildung von Schulden. Deshalb sollte im ersten Monat eine Überzahlung ohne Rückforderung möglich sein, um den Menschen den Start zu erleichtern. Um hier einem Missbrauch entgegenzuwirken soll eine Mindestbeschäftigung von 6 Monaten gelten. Scheidet jemand früher wieder aus kann das überzahlte Geld zurückgefordert werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion