IR-03 Gesetzesinitiative zum Thema Lobbyregister

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Fraktion im Landtag von NRW wird auf der Grundlage, der bereits im Jahr 2016 durchgeführten Anhörung eine Gesetzesinitiative zum Thema Lobbyregister zum nächsten möglichen Termin durchführen. Es soll ein hoher Regulierungslevel enthalten sein. Es soll zu einem Gesetz in dieser Legislatur führen.

 

Begründung:

In NRW gibt es zurzeit kein Lobbyregister. Nach den vorliegenden Informationen wurde das Thema bereits im Jahr 2016 im Landtag bearbeitet, jedoch nicht abgeschlossen und in der neuen Legislaturperiode bisher nicht wieder aufgenommen

Wir sind der Meinung, dass es sich um ein wichtiges Thema handelt, bei dem sich die SPD profilieren kann und vertrauensbildend wirken. Wir möchten aus diesem Grund erreichen, dass das Thema im Landtag NRW wieder aufgenommen wird und zu einem Gesetz in dieser Legislatur führt.

 

 

Erklärung Regulierungslevel:

Aus: Forschungspapier „Transparenz- und Lobbyregister in NRW aus vergleichender Perspektive“ von Maximilian Schiffers:

Der internationale Vergleich zeigt, dass das Regulierungsniveau sehr unterschiedlich ausfallen kann. Die Autoren unterscheiden 3 verschieden strenge Regulierungslevel:

 

  1. Hoch

Vollständige Offenlegung aller Informationen inklusive Budget/Ausgaben für Interessenvertreter (und Auftraggeber im Falle politischer Dienstleister). Regulierung umfasst sowohl Exekutive als auch Legislative. Fortlaufend aktualisiertes Register mit öffentlichem Zugriff (online), mit verpflichtender staatlicher Überprüfung, mit Sanktionsmöglichkeiten (finanzielle und rechtliche Strafen) bei Nicht-Einhaltung. Regelungen für Karenzzeiten (Seitenwechsler). Beispiele sind die USA auf Bundesebene sowie in gut der Hälfte der Bundesstaaten.

 

  1. Mittel

Detaillierte Offenlegung von Informationen im Register, sowohl für Exekutive als auch Legislative. Regelmäßige aktualisiertes Register mit verpflichtender Überprüfung, mit öffentlichem Zugriff (online), allerdings ohne bzw. lediglich geringen Sanktionsmöglichkeiten (finanzielle und rechtliche Strafen) bei Nicht-Einhaltung.

Beispiele sind z. B. Kanada (Bundesebene und Provinzen) sowie knapp die Hälfte der US-Bundesstaaten. Die nach dem Abschluss der Studie implementierten Regelungen in Österreich (2013) und eventuell Irland (2015) könnten die Schwelle zum mittleren Level erreicht haben.

 

  1. Niedrig

Lobbying-Register existiert, allerdings mit geringen Informationsanforderungen und ohne Inklusion der Exekutive (Reine Parlamentsliste). Keine Budgetoffenlegung. Keine Kontrolle durch unabhängige Stellen. Ausdrücklich genannte Beispiele sind Deutschland sowie EU-Kommission und – Parlament.

Empfehlung der Antragskommission:
In geänderter Fassung Überweisung an die SPD-Landtagsfraktion
Version der Antragskommission:

Streiche ab Z.11 „Es..“ bis Z.13