IR-04 Gleiche Rechte aller Geschlechter stärken - Änderung Art. 3 Grundgesetz (GG)

Status:
Nicht abgestimmt

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen: Die SPD setzt sich in der nächsten Bundesregierung für eine rechtliche Stärkung des dritten Geschlechts ein. Dazu fordert die SPD eine zeitgemäße Umformulierung des Artikels 3 GG unter Berücksichtigung aller Geschlechter.

Begründung:

Ende 2018 fand eine Revolution des Personenstandsrechts statt. Zusätzlich zum männlichen und weiblichen wurde auch das dritte Geschlecht anerkannt. In der Folge wird dieses seitdem ebenfalls in Stellenausschreibungen berücksichtigt. Auch die geschlechtergerechte Sprache sieht einen Platz für das dritte Geschlecht vor. Häufig haben diese Menschen mit Vorurteilen und Diskriminierungen zu tun. Um die rechtliche und damit auch gesellschaftliche Anerkennung zu stärken muss auch das dritte Geschlecht in unserem Grundgesetz verankert sein. Die aktuelle Formulierung des Artikels 3 GG ist nicht mehr zeitgemäß.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an die SPD-Bundestagsfraktion