A-05 Keine Zustimmung zum Handelsabkommen der Europäischen Union mit der Freihandelszone Mercosur in dieser Form

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Mitglieder des Europäischen Parlamentes und des Bundestages sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, den von der Europäischen Kommission ausgehandelten Freihandelsvertrag mit der lateinamerikanischen Freihandelszone Mercosur abzulehnen.

 

Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung müssen ihren Einfluss dahingehend geltend machen, dass sich die Bundesregierung im Ratsausschuss für Handelspolitik und im Ministerrat dafür einsetzt, die weiteren anstehenden Verfahrensschritte zur Verabschiedung und zur Ratifizierung nicht durchzuführen.

 

Sollte dennoch dieser Vertragsentwurf weiter betrieben werden, müssen die SPD-Europaabgeordneten und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung sich dafür verwenden, dass es zu keiner Aufsplittung des Abkommens in einen „europäischen“, nicht von den nationalen Parlamenten zu ratifizierenden und einen weiteren, von den nationalen Parlamenten zu ratifizierenden Teil kommt. Der Vertrag muss verfahrensmäßig als ganzer behandelt werden. Sollte das Europäische Parlament dem Vertrag zustimmen, darf es zu keiner vorzeitigen Anwendung des Teils in europäischer Zuständigkeit kommen.

 

Falls das Ratifizierungsverfahren eingeleitet werden sollte, werden die SPD-Bundestagsabgeordneten aufgefordert, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Die SPD-Mitglieder in Landesregierungen werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Bundesrat das Abkommen, wenn er im Falle eines doch eingeleiteten Ratifizierungsverfahrens beteiligt wird, ebenfalls ablehnt. Dies gilt auch für die SPD-Fraktionen in den Landtagen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Handeln der Landesregierungen im Bundesrat zu beeinflussen.

 

Die Parteigliederungen der SPD und insbesondere der Bundesvorstand der SPD sowie alle Mitglieder werden aufgefordert, sich die Position der Ablehnung des vorliegenden Vertrages ebenfalls zu eigen zu machen und sich für einen Stopp des laufenden Verfahrens einzusetzen.

 

Das ist in Europa aus Gründen des Verbraucherschutzes und zur Sicherung der Daseinsvorsorge, für den ganzen Planeten aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, sowie in Mercosur aus Gründen des Schutzes einer nichtindustriellen Landwirtschaft, der indigenen Bevölkerung und der Bevölkerung vor schädlichen Chemikalien und zum Erhalt und zur Sicherung besserer Entwicklungsmöglichkeiten der einheimischen Industrie und der bestehenden wirtschaftlichen Diversifizierung, der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Gewerkschaften sowie zur Vermeidung negativer Rückwirkungen auf Afrika erforderlich.

 

Das Abkommen gefährdet in Mercosur die bestehende einheimische industrielle Basis und wirft diese Staaten in Richtung auf Rohstoff- und Agrarlieferanten zurück. Es stärkt die agrarischen Großgrundbesitzer und damit die agrochemische Landwirtschaft. Es enthält Anreize zur weiteren Verwandlung von Regenwald in Agrarflächen sowie in Bergbaugebiete mittels Brandrodung. Es trägt so dazu bei, die Kleinbauern und die negativ durch die Agrarchemie betroffene Bevölkerung sowie die indigene Bevölkerung weiter unter Druck zu setzen und ihnen ihre angestammten Lebensgrundlagen zu nehmen, zumal nach der Ankündigung des brasilianischen Präsidenten Bolsonaro, den von der Verfassung garantierten Schutz der indigenen Gebiete aufheben zu wollen. Mit seinen umwelt- und klimapolitischen Auswirkungen konterkariert es die neue Strategie der Europäischen Union einer effektiven Klimapolitik. Es enthält keine ausreichenden Instrumente zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften. Der ungehemmte Einsatz von Pestiziden, Herbiziden und Düngemitteln in Brasilien verschafft den großagrarischen Betrieben in Mercosur einen unlauteren Wettbewerbsvorteil und stellt ein Risiko für den europäischen Verbraucher dar. Soweit nach den bisher veröffentlichten Texten beurteilbar, ist die Daseinsvorsorge nur unzureichend von einer Liberalisierung ausgenommen. Die Exportinteressen der europäischen und deutschen Industrie müssen dem gegenüber zurücktreten, zumal die Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum minimal sind.

 

Das Abkommen ist auch mit Zusatzerklärungen nicht zu retten. Die genannten Akteure der SPD müssen sich stattdessen für ein Abkommen einsetzen, dessen Kern die Umwelt- und Sozial- und Arbeitsstandards und der Verbraucherschutz sind, das vorsieht, dass die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft bei der Einhaltung und Durchsetzung dieser Regeln einbezogen werden und dass diese sanktionierbar sind, das die Menschenrechte entlang der gesamten Lieferketten beachtet und Vorkehrungen trifft, diese umzusetzen und ggf. Verstöße zu sanktionieren, das einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leistet und im Konfliktfall dem Klimaschutz Vorrang vor den Handelsbelangen einräumt, das die Daseinsvorsorge ausnimmt, um weiter passgenaue lokale und regionale Dienstleistungen in demokratischer Selbstverantwortung vornehmen zu können, das Mercosur eine faire, nachhaltige Entwicklungsperspektive ohne Raubbau und Missachtung der Menschenrechte eröffnet, das demokratisch und transparent ausgehandelt und umgesetzt wird. Gemeinsame Handelsausschüsse auf der Basis des Abkommens dürfen keine eigenständigen politische Befugnisse erhalten, das keine privaten Klagerechte für den Investitionsschutz enthält. Die bestehenden Investitionsschutzverträge müssen gekündigt werden.

Begründung:

Nach gut 20 Jahren Verhandlungen erzielten die Europäische Union und die Mercosur-Mitgliedstaaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay am 28. Juni 2019 eine grundsätzliche Einigung über Elemente eines Handelsabkommens. Der Vertrag ist mittlerweile ausgehandelt und befindet sich in der letzten Phase der juristischen Überprüfung. Anschließend wird er in die Amtssprachen der EU übersetzt. Noch in diesem Jahr soll der Ministerrat sich damit befassen. Da in der EU und in Mercosur 780 Millionen Menschen leben, würde die größte Freihandelszone der Welt entstehen.

 

Das Handelsabkommen enthält keinen Teil zum Investitionsschutz. Allerdings bestehen zwischen den Mercosur- und den EU-Mitgliedstaaten 49 Investitionsschutzabkommen. 38 Investitionsschutzklagen von EU-Mitgliedsländern wurden gegen Mercosur-Mitglieder eingeleitet. Umgekehrt gab es nur eine einzige.

 

Die Bundesregierung strebt in ihrem Programm zur Deutschen Ratspräsidentschaft zügige Fortschritte bei der Finalisierung des Abkommens mit Mercosur an. Auch angesichts der Amazonas-Waldbrände in Brasilien in 2019 und 2020 forderten hingegen das österreichische und niederländische Parlament ihre Regierungen auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Frankreich droht mit einem Veto. Die Bundesregierung steht „zu Geist und Intentionen des Freihandelsabkommens“. Bundeskanzlerin Angela Merkel und auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier haben aber inzwischen Bedenken geäußert, ob die Rahmenbedingungen für eine Unterzeichnung derzeit gegeben sind. Die Kanzlerin hat angesichts der Abholzung im Amazonas-Gebiet erhebliche Zweifel an der Umsetzung des Abkommens.

 

Gleichzeitig schließt die Bundesregierung Nachverhandlungen aus. Zusatzvereinbarungen werden aber für möglich gehalten. Auch SPD-MdEP Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, hält Zusatzvereinbarungen für einen gangbaren Weg, die von ihm eingeräumten Mängel zu beheben. Zusatzvereinbarungen lehnt allerdings die brasilianische Regierung bislang ab. Die Europäische Kommission treibt das Abkommen unverdrossen voran. Angesichts des Widerstands in einigen Mitgliedstaaten wird in der Kommission erwogen, das Abkommen in zwei Teile aufzuspalten, um die Chancen einer Zustimmung im Rat zu erhöhen.

 

Vereinfacht gesehen bedeutet das Abkommen, dass sich Mercosur der europäischen Industrie öffnet (außerdem werden allerdings auch schrittweise die hohen Zölle auf EU-Lebensmittel und Getränke in Mercosur entfallen) und die EU sich umgekehrt ein Stück weit der Agrarindustrie der Mercosur-Staaten. Das Abkommen wird in Mercosur die Landwirtschaft stärken und die Industrie schwächen. Das leistet einer Rückentwicklung zum Rohstoff- und Agrarland (reprimarización) Vorschub. Bei den überwiegenden großherrschaftlichen Besitzverhältnissen in der Landwirtschaft wird dies auch zu einer weiteren Konzentration von Reichtum führen.

 

Die landwirtschaftliche Produktion in Mercosur geht einher mit Monokulturen, gentechnisch veränderten Produkten, hohem Pestizid- und Düngemitteleinsatz, Entwaldung und Brandrodung, schweren Gesundheitsproblemen in den an die Plantagen angrenzenden Siedlungen, Vertreibung und Dezimierung der indigenen Bevölkerung und traditionellen Gemeinschaften, Repressionen und Brutalität gegenüber lokalen Kritikern und Aktivisten und anderen Verletzungen der Menschenrechte. Bei der Mittelwahl ist man nicht zimperlich: Urkundenfälschung im Katasteramt, Einsatz von Marktmacht des wirtschaftlich Stärkeren, Gesetzesinitiativen, Gewalt durch gedungene Banden. Unter der Regierung Bolsonaro haben sich in Brasilien die Probleme verschärft. Durch die massiven Brände der Regenwälder in Brasilien in der zweiten Jahreshälfte 2019 und 2020, aber auch in anderen Mercosur-Ländern, wurde einer breiten Weltöffentlichkeit die Problematik zusätzlich vor Augen geführt.

 

In der Landwirtschaft und in der Lebensmittelwirtschaft kommt es in Mercosur zu massiven Verletzungen von internationalen Arbeitsnormen und Menschenrechten. Immer wieder fallen sklavenähnliche Beschäftigungen in den Zuckerrohr- und Sojaplantagen sowie bei den Rinderfarmen auf. Durch den massiven Einsatz von Pestiziden und Herbiziden in der Landwirtschaft wird auch die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem hohen Maße geschädigt.

 

Brasilien hat sieben der acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Die Norm über die Vereinigungsfreiheit, steht aus. Es wird Druck auf die Gewerkschaften ausgeübt, Tarifverträge zu akzeptieren, die schlechter als die gesetzlichen Garantien sind. Die Finanzierung der Gewerkschaften ist erschwert und ihre Einnahmeautonomie beseitigt worden. Die Strafen bei Sklavenarbeit wurden gelockert. Insgesamt fährt die Regierung Bolsonaro einen gewerkschaftsfeindlichen Kurs.

 

Die ILO stellte fest, dass Brasilien gegen internationale Arbeitsvorschriften verstößt, Tarifverhandlungen untergräbt und die Arbeit der Gewerkschaften behindert. Die Internationale Gewerkschaftsunion hat Brasilien aufgrund gewaltsamer Repressionen gegen Streiks und Drohungen, die Mitglieder von Gewerkschaften erhalten haben, in ihre Liste der zehn schlimmsten Länder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgenommen.

 

Das Abkommen enthält ein Nachhaltigkeitskapitel mit Umwelt- und Arbeitsvorschriften. Es ist weder durchsetzbar noch sanktionierbar. Lediglich ein unabhängiges und unparteiisches Sachverständigenpanel soll über die Umsetzung des Nachhaltigkeitskapitels wachen. Es soll konsultations- und dialogorientiert umgesetzt werden. Der Streitbeilegungsmechanismus, der auch Sanktionen kennt, gilt nur für andere Kapitel. Das Nachhaltigkeitskapitel steht im Widerspruch zum übrigen Abkommen und hat auch deshalb keine Durchschlagskraft.

 

Zudem ist Diskrepanz des Nachhaltigkeitskapitels zur Realität in Brasilien im Umweltschutz, bei den Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Menschenrechten enorm. Mit unterschiedlichen Ausprägungen und Intensitäten gilt das auch für die anderen Mitglieder von Mercosur. Das zahnlose Nachhaltigkeitskapitel kann diese Diskrepanz nicht aufheben.

 

Die zusätzlichen Import-Kontingente an Rind-, Geflügel- und Schweinefleisch treffen auf einen bereits übersättigten EU-Fleischmarkt, in dem Überschüsse exportiert werden. Steigende Importmengen werden einen Preisdruck nach unten ausüben. Der Einsatz von Wachstumshormonen, Gentechnik und einer Vielzahl von Pestiziden ermöglicht in Mercosur eine billigere Produktion in größeren Einheiten, gegenüber der kleinere Produzenten in der EU ins Hintertreffen kommen könnten. Mit dem Fleisch und anderen Agrarprodukten werden die Umweltprobleme und Menschenrechtsverletzungen in den Herkunftsländern nach Europa „importiert“. Anfang September sprachen sich fast alle Agrarministerinnen und Agrarminister der EU gegen eine Ratifizierung des Freihandelsabkommens aus. Auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich dagegen gestellt.

 

Einzelne Branchen in Europa und Deutschland werden von dem Abkommen profitieren, wie etwa die Kfz- und die Chemieindustrie. Die prognostizierten gesamtwirtschaftlichen Wachstumseffekte sind allerdings minimal. Der Entwurf der Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung der London School of Economics sagt für Europa bis 2032 einen zusätzlichen Zuwachs des Sozialproduktes durch das Handelsabkommen um 0,1 Prozent, sowohl in einem konservativen als auch in einem progressiven Szenario voraus. Der größere Teil dieses Wachstums ist Ergebnis der verbilligten Importe in die EU, der kleinere Teil der steigenden Exporte und Investitionen in Mercosur. Die Wachstumszuwächse für die einzelnen Mercosur-Staaten schwanken für das konservative und progressive Szenario zwischen 0,1 und 0,7 Prozent. Für den langen Zeitraum bis 2032 liegen diese prognostizierten Wachstumseffekte im jährlichen Maßstab also unter der Messbarkeitsgrenze.

 

Die europäischen Normen im Bereich der Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit erstrecken sich auch auf die Importe. Das gilt auch für genetisch veränderte Organismen. Alle Lebensmitteleinfuhren müssen den Standards der EU entsprechen.

 

Das stellt angesichts der Gammelfleischskandale in Brasilien, des Einsatzes von Wachstumshormonen und des hohen Einsatzes von Pestiziden und Herbiziden, aber auch von Salmonellenproblemen in Mercosur eine große Herausforderung dar. Fraglich ist, wie weit das Kontrollsystem das gewährleisten kann. Die Mercosur-Staaten kontrollieren die Einhaltung der EU-Standards vor Ort. An der Neutralität der zuständigen Behörden in Mercosur bestehen aber Zweifel. Die Möglichkeiten zur Überprüfung durch die EU vor Ort sind unzureichend.

 

Die Kontrollen mittels Stichproben bei der Lebensmittel-Einfuhr in die EU ergaben in der Vergangenheit bei nur einem geringen Anteil der Importe Grenzwertüberschreitungen. Mehr als zwei Drittel der Importe aus Brasilien wiesen allerdings Rückstände unterhalb der Grenzwerte auf. Angesichts der geringen Mengen wird bei einmaligem oder gelegentlichen Verzehr von Lebensmitteln kein gesundheitliches Risiko gesehen. Jedoch sind insbesondere die Lebensmittel aus Brasilien höher belastet, so dass eine Steigerung der Importe den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zugemutet werden sollte.

 

Das Abkommen befördert Handel und Produktionsmodelle und schreibt sie für die Zukunft fest, die nicht mit dem EU-Ziel der Klimaneutralität vereinbar sind. Das Abkommen untergräbt die Bemühungen der Europäischen Union um eine Eindämmung des Klimawandels und die forcierte Klimapolitik der Europäischen Union, die die Kommissionspräsidentin angekündigt hat. Die Grundanlage des Abkommens entspricht auch nicht dem Erfordernis der weltweiten Sicherung der Menschenrechte. Ein neues Abkommen muss die zentralen globalen Probleme in den Mittelpunkt stellen. Mit Zusatzvereinbarungen ist das nicht zu erreichen.

 

Angesichts der Waldbrände in Brasilien und anderer Länder forderten Ende August 2019 die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol und Matthias Miersch einen Stopp des Freihandelsabkommens mit Mercosur. Mit Bolsonaro sei ein
Handelsabkommen, das weitgehende Auslegungen zu Lasten der Umwelt und des Klimas zulasse, nicht abschlussreif. Ein bloßer Verweis auf das Pariser Klimaschutzabkommen genüge nicht. Sie forderten eindeutige Regeln und Sanktionen im Nachhaltigkeitskapitel.

 

Im Vorwärts vom 24. September 2019 führt MdEP Udo Bullmann, aus, dass das Mercosur-Abkommen in seiner jetzigen Form im Lichte der EU-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Werte der Europäischen Union als Reaktion auf die Vorgänge in Brasilien, die Waldrodung und die generelle Infragestellung des Minderheiten- und Naturschutzes, nicht zielführend sei. Die Umsetzungs- und Überprüfungsmechanismen im Nachhaltigkeitskapitel seien nicht konkret genug und deshalb nicht ausreichend effektiv.

 

Das Europäische Parlament solle Nachbesserungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Normendurchsetzung, beispielsweise in Form von Sanktionsmöglichkeiten erwirken. Es solle abgewartet werden, ob das gelingt, dann solle das Abkommen neu bewertet werden.

 

Bernd Lange stellte in verschiedenen aktuellen Presse-Statements fest, dass es bei den Nachhaltigkeits- und Umweltstandards „noch viele Lücken“ gibt. Man könne kein Abkommen abschließen „wohl wissend, dass die Verpflichtungen nicht eingehalten werden“. Er plädiert für klare Kontroll- und Sanktionsmechanismen für beide Seiten. Bisher habe ein Land bei Verstößen gegen Umweltvereinbarungen in Freihandelsabkommen oder bei Verletzung der Menschenrechte keine Konsequenzen zu befürchten – weder von Staaten noch von Zivilorganisationen“. Er führte weiter aus: „Der Vertrag kann nicht mehr geändert werden, aber Zusatzvereinbarungen sind möglich“. Aber: „Die brasilianische Regierung lehnt das bisher rigoros ab. Solange das so bleibt, gibt es in der EU keine Chance auf Ratifizierung“. Zum Thema Menschenrechte und Umwelt gebe es derzeit in Brasilien „null Bereitschaft, weitere Gespräche zu führen“. Der Mercosur-Deal gehöre „in den Kühlschrank“, so lange Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro gegen die Klimaregeln verstoße. Eine Aufspaltung des Abkommens sei mit dem Europaparlament nicht zu machen.

In einer Stellungnahme vom 9. Januar 2020 lehnt der DGB das Abkommen aus Gründen des Klima- und des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes ab. Der DGB verweist auf die gewerkschaftsfeindliche Haltung der Regierung in Brasilien, aber auch in Argentinien und Paraguay (nicht in Uruguay) und auf die Situation von Aktivistinnen und Aktivisten und Minderheiten in Mercosur. Das zahnlose Nachhaltigkeitskapitel sei zu einer Abhilfe nicht geeignet. Zudem sei die Daseinsvorsorge nicht wirksam von einer Liberalisierung ausgenommen. Handelsabkommen müssten aber zu einer fairen Globalisierung beitragen und dürften nicht zu Lasten der Beschäftigten erfolgen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Füge ein in Zeile 15: Die NRWSPD begrüßt daher den Beschluss des EP vom 7.10.2020 über den Bericht zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik – Jahresbericht 2020, in dem ausdrücklich festgehalten ist, dass das Abkommen in seiner jetzigen Form nicht ratifiziert werden kann.

Einfügen vor Zeile 54: Begründung