Der Landesparteitag mögen den SPD-Parteivorstand dazu auffordern folgenden Antrag bei der SPD Bundestagsfraktion einzureichen:
1. Es soll eine 1-jährige temporäre Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021 bei der Rentenversicherung und Krankenversicherung zu einer, wegen der Corona-Krise, benötigten Stabilisierung der Beiträge für versicherte AN führen.
2. Die deswegen bereits im Nachtragshaushalt 2020 finanzierten 5 Mrd. € für eine Haltelinie der SV-Beiträge von 40% sollen dann auf Empfänger von Kurzarbeitergeld im Zeitraum von März bis Juni 2020 einmalig in 2021 über die Bürgerämter auf Antrag vollständig aufgeteilt werden. Diese einmalige Geldleistung darf dabei aber nicht höher als den Einkommensverlust in diesem Zeitraum betragen.
In der zweiten Phase der Korona-Kiese wird deutlich, dass ein dringend benötigter Konsum sehr verhalten ausfällt. In Anbetracht einer durch die Wirtschaft bereits angekündigten Insolvenzwelle, sind so viele Arbeitsplätze wie möglich zu schützen. Ein Teil dieses Schutzes für Arbeitnehmer*innen im Einzelhandel, Gastgewerbe und vielen weiteren Branchen stellen garantierte Mehreinnahmen durch Konsumenten für Unternehmen dar.
Ein gebilligter Anstieg durch eine aus Neuschulden basierende Haltelinie von 40% der Sozialversicherungsbeiträge führt bei aktuell nur ca. 35,5% folglich auch zu weniger Nettoeinkommen für die Arbeitnehmer*innen. Viele Arbeitnehmer*inne sind aber bereits durch das Kurzarbeitergeld im Niedriglohnsektor schwer belastet, was einen nicht zu unterschätzenden bundesweiten Konsumverlust bei 10 Millionen Arbeitnehmer*innen nach sich ziehen könnte.
Dasselbe Ziel erreicht man allerdings auch, indem die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Renten und Krankenversicherung temporär angehoben werden, damit sich hohe und sehr hohe Einkommen stärker an der Bewältigung der Corona-Krise beteiligen. Denn diese steuerlich abzugsfähigen Mehrausgaben der Arbeitnehmer*innen mit hohen und sehr hohen Einkommen werden meist erst in 2022 geltend gemacht. Da aber die Beiträge z.B. zur Rente bereits zu mehr als 24.000€ p.a. abgesetzt werden dürfen, davon bislang aber nur knapp 7.500€ p.a. Beiträge wegen einer Beitragsbemessungsgrenze ausgenutzt werden, wird eine finanzielle Mehrbelastung Betroffener zum Teil in 2022 zurück erstattet. Dadurch werden aber z.B. die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit oder im Niedriglohnsektor und auch für Kleinbetriebe stabil bleiben können.
Zugleich sollen die 5 Mrd. € auf Antrag bei dem BMF über die Bürgerämter auf jene verteilt werden, denen Kurzarbeitergeld zwischen März-Juni bewilligt wurde. Dies verhilft bereits heute zu Konsum für das Jahr 2021. Überschüssige, nicht beantragte, Geldleistungen sollen der Finanzierung der Grundrente dienen, falls die Corona-Krise über 2020 anhält.