Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass vor dem Hintergrund der Wichtigkeit (früh)kindlicher Musikerziehrung eine bessere, auskömmliche Finanzierung der Musikschulen NRW erfolgt. Ziel soll es sein, dass die Musikschulen NRW zu einem Drittel durch das Land finanziert werden, um die Kommunen zu entlasten, die Gebühren für Eltern stabil zu halten bzw. zu senken und den LehrerInnen in den Musikschulen eine sicherere Einkommenssituation zu ermöglichen.
Musikschulen stellen einen wichtigen Baustein in der Erziehung von Kindern dar. Einerseits müssen die hochqualifizierten Lehrkräfte eine sichere Einkommenssituation erhalten (dies auch im Hinblick auf die Sozialversicherungs- bzw. Rentenleistungen). Andererseits ist eine stabile Gebührenstruktur mit für einen großen Teil der Bevölkerung bezahlbaren Kosten von hoher Bedeutung. Die musikalisch-kulturelle Bildung muss auch für die Familien ermöglicht werden, die es sich aktuell nicht leisten können, ihre Kinder auf eine Musikschule zu schicken. Gleichzeitig muss auch sichergestellt sein, dass eine gute Qualität von Musikschulen nicht (ausschließlich) an die Finanzkraft einer Kommune gekoppelt ist.
Der Verband der deutschen Musikschulen, der Dachverband der dort Lehrtätigen, setzt sich bereits seit langem für eine Drittelfinanzierung durch das jeweilige Bundesland ein, auch in Hessen gibt es aktuell eine entsprechende Initiative der SPD. Es kann nicht sein, dass sich die an den Musikschulen Lehrtätigen mit meist hoher Qualifikation in prekären Arbeitsverhältnissen befinden. Auch deren Vergütung sollte sich an den Tarifen des öffentlichen Dienstes orientieren.
In NRW unterstützt das Land zwar regelmäßig, von einer Drittelfinanzierung ist NRW jedoch weit entfernt. Auch die aktuelle „Musikschuloffensive“ seit Herbst 2020 wird diesen Anteil an der Finanzierung durch das Land nicht entscheidend erhöhen.