Wir fordern die SPD Fraktionen in allen Parlamenten auf, Paritätsgesetze nach einem Modell des Deutschen Frauenrats einzubringen, so dass Männer und Frauen je zur Hälfte die Mandate in den Parlamenten innehaben – sowohl bei Listenmandaten als auch bei Direktmandaten, mit der Ausnahme von reinen Frauen- bzw. Männerparteien. Dabei soll es den Parteien offenstehen, ob sie die Liste mit einem Mann oder einer Frau beginnen lassen. Auf den folgenden Plätzen müssen sich die Geschlechter abwechseln. (Reißverschlussverfahren)
Wir fordern die Genoss*innen in den Parlamenten auf Kommunaler- Landes- und Bundesebene auf, fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten zu ergreifen und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zuzustimmen.
100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechtes ist es an der Zeit, dass die Hälfte der Bevölkerung angemessen in allen Parlamenten repräsentiert und „gespiegelt“ wird.
Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes formuliert: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Dennoch liegt trotz einiger parteiinterner Selbstverpflichtungen die Frauenquote z.B. im Landtag NRW lediglich bei 27,6 % 1und im Bundestag bei 30,9 %2. Damit sind deutlich weniger Frauen als Männer in den o.g. Parlamenten vertreten. Dabei ist in Deutschland etwa die Hälfte der Bevölkerung weiblich.
Durch die Bevorzugung von männlichen Kandidaten bei der Aufstellung der Kandidatenlisten wird das passive Wahlrecht von Frauen missachtet. Um diese Missstände zu beheben ist daher ein Paritätsgesetz unumgänglich. Nur ein solches kann vor der strukturellen Diskriminierung von Frauen im parteiinternen Nominierungsverfahren schützen.
Wir unterstreichen unsere beim Bundesparteitag 2019 aufgestellte Forderung nach einem Parité Gesetz, die wir mit dem Antrag „Die Hälfte der Macht für Frauen“ gefordert haben und die von vielen SPD-Fraktionen bereits vorangetrieben wird.
Daher fordern wir die SPD Fraktionen in allen Parlamenten weiterhin auf, Paritätsgesetze einzubringennach einem Modell des Deutschen Frauenrats einzubringen, so dass Männer und Frauen je zur Hälfte die Mandate in den Parlamenten innehaben – sowohl bei Listenmandaten als auch bei Direktmandaten, mit der Ausnahme von reinen Frauen- bzw. Männerparteien. Dabei soll es den Parteien offenstehen, ob sie die Liste mit einem Mann oder einer Frau beginnen lassen. Auf den folgenden Plätzen müssen sich die Geschlechter abwechseln. (Reißverschlussverfahren) Wir fordern die Genoss*innen in den Parlamenten auf Kommunaler- Landes- und Bundesebene auf, fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten zu ergreifen. und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zuzustimmen.
Die Umsetzung dieser Parität auch bezogen auf die Wahlkreise ist so zu entwickeln, dass Männer und Frauen zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. Gleichzeitig dürfen die Parlamente nicht exorbitant vergrößert und das demokratische Stimmgewicht der Bürger*innen nicht eingeschränkt werden. Auch unter diesen Aspekten sind aktuell diskutierte Modelle wie beispielsweise das vom Frauenrat vorgestellte Tandemmodell zu prüfen.
Bis zur Umsetzung dieser Parität ist die NRW SPD verantwortlich, dass von den 128 Wahlkreisen zur Landtagswahl jeweils 64 von Männern und Frauen paritätisch besetzt sind. Menschen mit der Geschlechtsbezeichnung Divers sind noch nicht berücksichtigt. Dabei muss selbstverständlich gewährleistet sein, dass Frauen nicht nur in den Wahlkreisen berücksichtigt werden, die traditionell eher nicht von der SPD gewonnen werden. Dies muss selbstkritisch überprüft und Konsequenzen daraus abgeleitet werden. Sollte sich zeigen, dass ein Geschlecht trotz aller Maßnahmen bei der Besetzung der Wahlkreise unterrepräsentiert ist, wird dieses Geschlecht mit mind. 60% auf den vorderen Listenplätzen bevorzugt, um den Nachteil wieder auszugleichen.
Im Vorfeld der Kandidat*innensuche stellt die NRW SPD den Gremien vor Ort Trainings- und Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung, die insbesondere die Bereitschaft von Frauen zur Kandidatur fördern. 50 % der Gesellschaft sind Frauen. Dies muss sich auch in den Gremien wiederfinden.