Beschlussentwurf:
- Abschaffung der ausschließlich an Flächen bemessenen Subventionierung und Kopplung der Gelder an dem Gemeinwohl dienenden Zielen wie Boden-, Gewässer, Tier-, Insekten- und Klimaschutz.
- Abstufung der Gelder je nach ihrem ökologischen Nutzen und somit Steuerung der Landwirtschaft hin zu einem im Gleichgewicht von Versorgung und Naturschutz arbeitenden Agrarsektor.
- Reform der EU Importzölle auf Agrarprodukte, hin zu einem Zollsystem das eine Produktion mit höheren ökologischen und sozialen Standards bevorzugt und somit diese Standards auch außerhalb der Europäischen Union fördert.
- Keine Subventionierung von Agrarexporten. Verbot europäischer Exporte im Falle von drohender oder bereits geschehener Zerstörung einheimischer Agrarsektoren, v.a. in Entwicklungs- und Schwellenländer.
- Keine Fischereiabkommen, die den einheimischen Fischern Wettbewerb mit Industriefischerei durch Großkonzerne aufzwingt.
Die Agrarsubventionen stellen den größten Haushaltsposten der Europäischen Union dar. Alleine Deutschland erhält aus den zwei Töpfen der Direktzahlungen und den Geldern zur Entwicklung des ländlichen Raumes Zahlungen in Höhe von circa 5 Milliarden Euro. Diese Gelder werden vorwiegend nach der bewirtschafteten Fläche aufgeschlüsselt und nur in sehr geringem Maße an umweltschonende Aspekte, wie z.B ökologische Landwirtschaft oder auf Entzug ausgelegte Düngung, gekoppelt. Dies hat zur Folge, dass keine effektiven Anreize, weg von industrieller und rein gewinnorientierter, hin zu nachhaltiger Landwirtschaft, gesetzt werden. Die Ergebnisse dieser bisherigen Politik lassen sich an den überschrittenen Nitratgrenzwerten im Grundwasser, an den katastrophalen Haltungsbedingen in der Nutztierhaltung, der Vernichtung von 80% einheimischer Insekten in den letzten 20 Jahren und dem großen Anteil der Landwirtschaft an klimaschädlichen Emissionen ablesen.
Ein weiterer Effekt ergibt sich aus den durch die Subventionierung möglichen, billigen Verkaufspreisen für europäische Produkte am Weltmarkt. Diese unterbieten preislich Produkte aus Entwicklungs- und Schwellenländer und verdrängen so die einheimischen Lebensmitteln in außer-europäischen Binnenmärkten. Andererseits schützt die EU den europäischen Markt mit Zöllen vor Lebensmitteln nicht europäischer Produzenten, unabhängig von deren Produktionsstandards. Gleichzeitig fördert die EU durch Fischereiabkommen die Übernutzung traditioneller Fischvorkommen ehemaliger europäischer Kolonien und entzieht somit den dort lebenden Fischern die Lebensgrundlage.
Durch die subventionierte einseitige Freihandelspolitik für europäische Lebensmittel verhindert die EU somit die Entwicklung eines Agrarsektors, der nicht nur zu einem globalen resilienten Ernährungssystem führen, sondern auch Antriebsfeder für weitere industrielle Entwicklungen der Entwicklungs- und Schwellenländer, sein könnte. Diese Politik befördert also nicht nur ökologische Ausbeutung innerhalb und außerhalb Europas, sondern schafft Fluchtursachen weltweit.
In Absatz 2. soll es jetzt heißen: Abstufung der öffentlichen Gelder je nach ihrem ökologischen Nutzen und somit Steuerung der Landwirtschaft hin zu einem Gleichgewicht zwischer der Produktion gesunder Lebensmittel und dem Naturschutz im Agrarsektor.
In Absatz 3. wird am Ende eingefügt: Verpflichtende Einhaltung von Lieferketten im Agrarsektor.
In Absatz 4: Streichung des ersten Satzen und ersetzen durch: Kein Anheizen der Weltmärkte durch exportorientierte Landwirtschaftspolitik in der EU.