Ar-14 Stärkung Rechte Betriebsräte bei LeiharbeitnehmerInnen

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass zu Gunsten von Betriebsräten ein Einsichtsrecht in die Verträge eines Unternehmens, die die Beschäftigung von LeiharbeitnehmerInnen in einem Unternehmen zum Gegenstand haben, besteht.

 

Ferner soll zu Gunsten von Betriebsräten ein Mitspracherecht bei der Entlohnung der LeiharbeitnehmerInnen in Bereichen erwirkt werden, in denen keine tarifvertragliche Vereinbarung besteht.

Begründung:

Die Frage, wie in einem Unternehmen LeiharbeitnehmerInnen beschäftigt werden, stellt eine zentrale Frage für die weitere Entwicklung des Unternehmens wie auch dessen Mitarbeiterstruktur dar. Dies gilt sowohl für die Frage der Ausgestaltung der Verträge des entleihenden Unternehmens mit dem Entleihbetrieb betreffend die Verträge mit den neuen MitarbeiterInnen sowohl für die Frage der Modalitäten der Entlohnung der neuen ArbeitnehmerInnen. Vor diesem Hintergrund sollte auch die Mitarbeitervertretung bei dieser Frage Beteiligungsrechte erhalten. Dieser Punkt wurde aus einem umfangreichen Gespräch mit einem Vertreter der NGG heraus als anstrebenswertes Ziel entwickelt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme und Überweisung an SPD-Bundestagsfraktion