F-02 Wirkliche Parität in allen Parlamenten umsetzen – NRW SPD setzt für eigene Fraktion ein klares Zeichen

Status:
Nicht abgestimmt

Die NRWSPD fordert für alle Parlamente in EU, Bund, Land und Kommune eine Wahlrechtsreform, die jeweils 50% Frauen und Männer in den Parlamenten in allen Fraktionen sicherstellt. Hierzu soll das so genannte Tandemmodell des Deutschen Frauenrats gesetzlich festgeschrieben werden. Nach diesem Modell wird die Anzahl der Wahlkreise halbiert und die Parteien müssen in jedem Wahlkreis eine Frau und einen Mann aufstellen. Die Partei, die in dem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, entsendet beide ins Parlament.

 

Solange diese Wahlrechtsreform noch nicht umgesetzt ist, verpflichtet sich die NRW SPD, Maßnahmen umzusetzen, die eine Parität in der kommenden SPD- Landtagsfraktion gewährleistet. Derzeit liegt der Frauenanteil nur bei 34,8%. Die in der Satzung der SPD festgelegte Geschlechterquote von mindestens 40% wird heute schon nicht erreicht.

 

Die NRW SPD ist verantwortlich, dass von den 128 Wahlkreisen zur Landtagswahl jeweils 64 von Männern und Frauen paritätisch besetzt sind. Menschen mit der Geschlechtsbezeichnung Divers sind noch nicht berücksichtigt.

Dabei muss selbstverständlich gewährleistet sein, dass Frauen nicht nur in den Wahlkreisen berücksichtigt werden, die traditionell eher nicht von der SPD gewonnen werden.

Sollte ein Geschlecht trotz aller Maßnahmen bei der Besetzung der Wahlkreise unterrepräsentiert sein, wird dieses Geschlecht mit mind. 60% auf den vorderen Listenplätzen bevorzugt, um den Nachteil wieder auszugleichen.

Im Vorfeld der Kandidat*innensuche stellt die NRW SPD den Gremien vor Ort Trainings- und Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung, die insbesondere die Bereitschaft von Frauen zur Kandidatur fördern.

 

50 % der Gesellschaft sind Frauen. Dies muss sich auch in den Gremien wiederfinden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Annahme von F-01 in Fassung der Antragskommission