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Sä-01 Satzungsänderung Anzahl stellvertretende Landesvorsitzende

16.05.2018

Die Satzung der NRWSPD wird geändert. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird von bisher vier auf zukünftig fünf erhöht. Einer der fünf stellvertretenden Vorsitzenden wird von den NRW Jusos vorgeschlagen.

 

  • 9 (1) der Satzung der NRWSPD wird daher wie folgt geändert:

Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, fünf stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Generalsekretär/in, dem/der Schatzmeister/in sowie bis zu 30 Beisitzer/innen. Die NRW Jusos sind für eine/n der fünf stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagsberechtigt.

O-02 Fairtrade-Produkte in Einrichtung und Veranstaltungen der SPD

9.05.2018

Die SPD soll prüfen, bei welchen Produkten ein Wechsel zu fair gehandelten und produzierten Produkten möglich und finanzierbar ist. Diesen Produkten soll dann der Vorzug gegeben werden.