Die Satzung der NRWSPD wird geändert. Die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden wird von bisher vier auf zukünftig fünf erhöht. Einer der fünf stellvertretenden Vorsitzenden wird von den NRW Jusos vorgeschlagen.
- 9 (1) der Satzung der NRWSPD wird daher wie folgt geändert:
Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, fünf stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Generalsekretär/in, dem/der Schatzmeister/in sowie bis zu 30 Beisitzer/innen. Die NRW Jusos sind für eine/n der fünf stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagsberechtigt.