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I-03 Eindämmung der Abmahnmöglichkeiten zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung

20.06.2018

Die Abänderung des Abmahnverfahrens zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung in der folgenden Weise:

  1. Die erste Abmahnung soll kostenfrei sein. Im Abmahnschreiben werden die zu erwartenden Kosten der zweiten Abmahnung aufgeführt.
  1. Die zweite Abmahnung umfasst die Kosten wie in der ersten Abmahnung aufgeführt.
  2. Die Unterlassungserklärung bezieht sich nur auf den Gegenstand der Abmahnung und nicht auf jegliche zukünftige Verstöße der jeweiligen Gesetze.
  1. Die Strafzahlung soll sich nicht an der Wirtschaftsleistung der abgemahnten Personen/Betriebe orientieren, sondern an der Art des Verstoßes. Hierfür werden verbindliche Sätze festgelegt.

 

V-03 ICE ICE Baby!

16.05.2018

Die Planungen der Deutschen Bahn zur Einrichtung einer ICE-Sprinter-Linie zwischen Köln und Berlin, sowie die diskutierten Änderungen der IC-Verbindung zwischen Berlin und Amsterdam, wecken Besorgnis. Wir fordern, dass bei Änderungen im Fernverkehr folgende Punkte berücksichtig werden:

  1. Eine Ersetzung von ICE 10 Fahrten (Mit Halten in Bielefeld, Hamm, Hagen, Wuppertal und Köln bzw. Bielefeld, Hamm, Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg und Düsseldorf) durch eine Sprinter-Linie lehnen wir ab.
  2. Auch bei Änderungen des IC-Angebots zwischen Berlin und Amsterdam müssen weiterhin auf allen Fahrten die Halte in Nordrhein-Westfalen (Minden, Bünde und Bad Oeynhausen) erhalten bleiben.
  3. Änderungen im Fernverkehr dürfen nicht zu Lasten des Regionalverkehrs stattfinden. Puffer in den Fahrplänen müssen auch weiterhin aufrechterhalten werden, um Verspätungen zu vermeiden.

Hierfür werden Gespräche mit der DB angestrebt und das Anliegen an das SPD-Mitglied im Aufsichtsrat der DB, die SPD-Mitglieder im Verkehrsausschuss des Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung herangetragen.

A-02 Demokratische und soziale Errungenschaften bei Freihandelsabkommen bewahren

14.05.2018

Demokratische und soziale Errungenschaften bewahren – Freihandelsabkommen neuer Art ablehnen!

Die SPD-Abgeordneten, insbesondere im Bundestag und im Europäischen Parlament, die SPD-Mitglieder, die ein Regierungsamt innehaben, der Parteivorstand, alle FunktionsträgerInnen und Mitglieder der Partei werden aufgefordert,

  • sich gegen Freihandelsabkommen neuer Art zu wenden und Freihandelsabkommen in Zukunft nur zuzustimmen, wenn sie sich, soweit sie über WTO-Recht hinausgehen, auf den Abbau von Zöllen, Mengenbeschränkungen und rein technische Handelshemmnissen beschränken. Das sind solche, die keine Normen und Regelungen oder Verfahren im öffentlichen Interesse aufweisen, die in andere Politikbereiche hineinragen.
  • bei Freihandelsabkommen stets dem Vorsorgeprinzip vollumfänglich Rechnung zu tragen,
  • sicherzustellen, dass keine Vorschrift im Abkommen enthalten ist oder so ausgelegt werden kann, dass sie die Erbringung von wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse durch die öffentliche Hand begrenzt oder beeinträchtigt,
  • Bereichsausnahmen für die Kulturwirtschaft und eine für die Bildung in Freihandelsabkommen aufzunehmen,
  • dafür zu sorgen, dass die Abkommen keinen Investitionsschutz beinhalten, der ausländischen Investoren mehr prozessuale und materielle Rechte gewährt als inländischen Investoren (Gleichbehandlung mit inländischen Investoren). Das bedeutet auch, die Tatbestände der fairen und gerechten Behandlung, der indirekten Enteignung oder vergleichbarer Tatbestände dürfen nicht enthalten sein.
  • die in den neuen Freihandelsabkommen enthaltenen Kapitel auszubauen, die darauf ausgerichtet sind, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Schutz der Arbeit zu erhalten und zu fördern. Dabei sind wirksame Sanktionen bei Verstößen erforderlich.
  • die Souveränität der Parlamente und Regierungen zu achten: Die Ausschüsse auf Beamtenebene (die Exekutivstruktur), die bei der Umsetzung der Abkommen teilweise weitreichende Befugnisse haben, dürfen auf keinen Fall in die Kompetenzen der Parlamente und der Regierungen eingreifen,
  • darauf zu achten, dass nur solche Vorschriften aufgenommen werden, die über die Abkommen der Welthandelsorganisation hinausgehen. Erforderlich ist eine transparente, klare und übersichtliche Fassung der Verträge ohne Rechtsunklarheiten.

 

K-02 Programm „Die sichere Stadt“

8.05.2018

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass der Bereich der Kommunalen Kriminalprävention ausgebaut wird und die Kommunen bei der Umsetzung entsprechender Projekte finanziell unterstützt werden.

Angesichts angespannter öffentlicher Kommunalhaushalte soll daher eine Mischfinanzierung (Bund, Land, Kommune) umgesetzt werden.

St-02 Staatseinnahmen stabilisieren und die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden handlungsfähig halten.

8.05.2018

Die SPD tritt dafür ein, dass eine stabilere und gerechtere Finanzierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden durch eine neue Art der Besteuerung eingeführt wird.

 

  • Statt wie bisher ausschließlich durch den Endverbraucher soll zukünftig grundsätzlich auf alle in Deutschland generierten Inlandsumsätze Umsatzsteuer gezahlt werden, also auch durch Unternehmen und Betriebe ohne Verrechnungen mit Vorsteuern.
  • Im Gegenzug werden Steuern insbesondere auf Arbeitseinkommen sowie Sozialabgaben deutlich gesenkt.

 

A-03 Abrüsten statt Aufrüsten

2.05.2018

„Das Schlüsselwort unseres Jahrhunderts heißt Zusammenarbeit. Kein globales Problem ist durch Konfrontation oder durch den Einsatz militärischer Macht zu lösen“.

(Egon Bahr 2009 anlässlich des Amtsantritts von Barack Obama)

 

Wir treten statt Aufrüstung für eine Politik der Abrüstung und der Entspannung, für die Verwirklichung der Menschenrechte und die Lösung politischer Konflikte im Rahmen der Vereinten Nationen ein. Strukturell unfriedliche Verhältnisse können nur durch internationale Kooperation und eine stetige Verbesserung der Lebensverhältnisse überwunden werden. Bereits jetzt sind die Verteidigungsausgaben mit 11 Prozent des Bundeshaushalts der zweitgrößte Haushaltsposten, mit der Reduzierung der Verteidigungsausgaben könnten Investitionen in Bildung und Kultur sowie humanitäre Hilfe und Wiederaufbau von Krieg betroffener Regionen ermöglicht werden.

 

Abrüstung und ein Stopp von Waffenexporten stärken zudem weltweit fortschrittliche Kräfte, die sich für Menschenwürde und Demokratie einsetzen und derzeit auch mit deutschen Waffen bekämpft werden. Die Rüstungsexporte haben sich nach den Zahlen des SIPRI in den Jahren 2014 bis 2016 im Vergleich zu den Jahren 2010 bis 2013 mehr als verdoppelt, davon wurden die allermeisten in Krisenregionen und an autoritäre Regime exportiert.

 

Wir fordern

– Keine Erhöhung der Verteidigungsausgaben zum Zwecke der Aufrüstung. Wir unterstützen die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Mittelfristig muss das Ziel sein, abzurüsten und militärische in zivile Produktion umzuwandeln.

 

–  Sofortiger Stopp von Rüstungsexporten in Krisenregionen wie z.B. Saudi-Arabien, die Türkei, Katar, Algerien, die Vereinigten Arabischen Emiraten oder Ägypten, die Menschenrechte missachten und zum Teil Kriege führen. Langfristig muss der Export vollständig auf zivile Güter beschränkt werden.

 

– Die Bundestagsfraktion wird zudem aufgerufen, Initiative zu ergreifen, damit zukünftig der Bundestag über Rüstungsexporte entscheidet.

Ar-05 Anrechnung von Einkommen auf Grundsicherung u.a. Sozialleistungen verringern

23.04.2018

Wenn eine alleinerziehende Mutter 600 Euro im Monat verdient, hat sie genauso viel zum Leben, wie eine andere Aufstockerin, die nicht arbeiten geht. Das ist weder gerecht, noch belohnt es ihre Arbeit. Jeder der arbeitet, muss mehr zum Leben haben, als jemand der nicht arbeitet.

Deswegen sollten die Anrechnungsregeln auf Grundsicherung („Hartz-IV“) so verändert werden, dass Einkommen auch immer zu einem Mehr an Einkommen führen. 20 Prozent der Nettoeinkommen sollten anrechnungsfrei bleiben. Das würde obiger Beispielperson 120 Euro mehr zum Leben lassen.

Dieser Grundgedanke ist auf andere Sozialleistungen zu übertragen. Eine 100-prozentige Anrechnung ist in allen Fällen abzuschaffen, z.B. beim BaföG. Bei 100-prozentiger Anrechnung haben viele Menschen keinen Grund arbeiten zu gehen und der Staat muss sie vollständig tragen. Bei einer geringeren Anrechnung, würden viele Menschen (wieder) in dem Rahmen arbeiten gehen, in dem es ihnen möglich ist. Sie hätten etwas davon und auch der Staat würde sparen. Allen wäre geholfen.

Ar-06 Anrechnung von Renten auf Grundsicherung im Alter verringern

23.04.2018

Warum soll jemand, der 35 Jahre gearbeitet hat, 10 Prozent mehr Rente bekommen, als jemand, der nur 34 Jahre gearbeitet hat? Genau das wäre jedoch die Folge der Solidarrente, wie sie aktuell im Parteiprogramm steht. Stattdessen sollte es sich für jeden Menschen lohnen, in die Rentenkasse einzuzahlen, unabhängig davon, ob er/sie später über Grundsicherungsanspruch kommt. Auch sollte jeder, der für das Alter gespart hat, etwas davon haben.

 

Dies lässt sich nur erreichen, wenn die Anrechnung von Einkommen auf die Grundrente reformiert wird. Heute werden gesetzliche Rente, private Renten und Grundsicherung im Alter meistens vollständig verrechnet. Jemand der nach 30 Jahren Teilzeit auf 500 Euro gesetzlichen Rentenanspruch kommt, hat dann keinen Cent mehr, als jemand, der nie gearbeitet hat. Auch wenn diese Person sich mühsam 100 Euro zusätzliche Rente angespart hat, wird sie nichts davon haben. Das ist nicht gerecht.

 

Deswegen sollten die Anrechnungsregeln so verändert werden, dass Rentenbeiträge immer auch zu einem Mehr an Einkommen führen. 20 Prozent der Nettorenten sollten anrechnungsfrei bleiben. Das würde obiger Beispielperson 120 Euro mehr zum Leben lassen. (Im aktuellen Solidarrenten-Modell wären es 0 Euro.)