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Ar-10 Diskriminierung von LeiharbeiterInnen beenden

16.05.2018

Gute Arbeit braucht faire Regeln. Insbesondere in der Leih- und Zeitarbeit sind Korrekturen unbedingt erforderlich. In den letzten Jahren hat sich dieser Sektor verdreifacht. Über 1,1 Mio. Menschen sind heute in Leih- und Zeitarbeit. Dabei wird das Instrument vielfach zweckentfremdet und schon bei normaler Betriebsauslastung als ständige innerbetriebliche Konkurrenz zur Stammbelegschaft und zur Umgehung von geltendem Arbeitsrecht beispielsweise im Arbeitskampf eingesetzt. Dieser Missbrauch hat mit dem eigentlichen Zweck nichts gemein und gehört eindämmt.

Leih- und Zeitarbeit hat ihre Berechtigung um Auftragsspitzen zu bewältigen. Das Ziel bleibt, sie auch darauf zu begrenzen. Den missbräuchlichen Gebrauch von Leiharbeit und Werk- oder Dienstverträgen zum Zweck der Lohndrückerei müssen wir bekämpfen. In der neuen Bundesregierung müssen wir verhindern, dass sich in den Betrieben dauerhaft eine Zweiklassengesellschaft etabliert und Kolleginnen und Kollegen gegeneinander ausgespielt werden.

Die steigenden Zahl von Leiharbeit und Werkverträge führt dazu, dass die gleiche Tätigkeit zu schlechteren Bedingungen ausgeführt und Stammarbeitsplätze ersetzt werden. Inzwischen verdrängen Werkverträge sogar Arbeitsplätze, die mit LeiharbeitnehmerInnen dauerhaft besetzt werden. Durch Scheinselbständigkeit werden zudem Arbeitnehmerrechte und Sozialversicherungsschutz umgangen.

Ebenso bei der konzerninternen Zweckentfremdung von Leiharbeit. Die dauerhafte, „billigere“ Erledigung von Aufgaben durch ein Konzernunternehmen ist nur ein Beispiel. Gewachsene Arbeitsbeziehungen werden zerstört. Gleiche Arbeit im selben Betrieb und der gleichen Verwaltung werden bei schlechterer Bezahlung und zu insgesamt schlechteren Arbeitsbedingungen durchgeführt. Für uns ist klar: Missbrauch bleibt Missbrauch. Wird Leiharbeit dauerhaft eingesetzt um Druck auf die Stammbelegschaft auszuüben, ist der Gesetzgeber gefordert.

Schon das Ausmaß von Leih- und Zeitarbeit zeigt: Reformbedarf lässt sich nicht leugnen. Dabei ist mit dem weiteren Vordringen der Digitalisierung sogar mit einer Zunahme von Werk- oder Dienstvertragsarbeit in Betrieben und Verwaltungen zu rechnen. Die Behebung von Regelungslücken ist daher umso wichtiger.

Für folgende Maßnahmen wollen wir um Mehrheiten streiten:

  1. Wir müssen erreichen, dass die zeitlichen Begrenzungen für Arbeitnehmerüberlassungen nicht auf die Einzelpersonen sondern auf den Einsatzbetrieb bezogen werden. Nur so kann dem Dauereinsatz von wechselnden Leiharbeitnehmern vorgebeugt werden. Das Merkmal „vorübergehend“ ist betriebs- statt arbeitnehmerbezogen zu definieren. Das trägt auch der EU- Leiharbeitsrichtlinie  Rechnung. Diese will ausdrücklich die dauerhafte Ersetzung von regulären Arbeitsplätzen durch Leiharbeit verhindern – und nicht etwa den einzelnen Leiharbeitnehmer oder die einzelne Leiharbeitnehmerin vor einer zu langen Verleihung schützen. Andernfalls könnten Strohfirmen oder Konzernunternehmen als Verleiher mit ständig wechselnden LeiharbeitnehmerInnen die Erledigung von Arbeit auf Dauerarbeitsplätzen zu günstigeren Lohnkosten anbieten und so den dauernden Wechsel auf ein und demselben Arbeitsplatz kostengünstig ermöglichen, wie dies in der Praxis bekanntermaßen im großen Stil und durchaus bei renommierten Unternehmen betrieben wird.
  2. Wir wollen ein entschiedenes Vorgehen gegen Scheinselbstständigkeit als Geschäftsmodell. Wir wollen arbeitnehmerähnliche Personen in bestehende Regelungsmechanismen einbeziehen und die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft erleichtern. Hierzu ist die Beweislast umzukehren: Der Betrieb soll künftig die Eigenschaft der nicht weisungsgebundenen Einbettung in die Betriebsorganisation erbringen – nicht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.
  3. Streikbruch bleibt Streikbruch: Wir wollen das Streikbruchverbot auf Konzern- entleihe ausweiten.
  4. Wir wollen Mitbestimmung stärken. Wir werden den betrieblichen Interessen- vertretungen mehr Rechte verschaffen. Betriebsräte sollen bei der Vergabe von Aufträgen an Leiharbeitsunternehmen Informiert und Unterrichtet werden. Bis zur vollständigen Unterrichtung muss die Interessenvertretung einen Anspruch auf Unterlassung der Maßnahme haben. (§ 80 BetrVG)
  5. Ab dem 90. Tag sollen LeiharbeiterInnen Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen erhalten. Neben gleichem Stundenlohn sollen auch Leistungen aus dem Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen angewendet werden.

S-01 Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zur Bürgerpflegeversicherung

14.05.2018
  1. Wir fordern, die soziale wie private Pflegeversicherung stufenweise zur Pflegevollversicherung zu entwickeln. Zuzahlungen werden begrenzt. Dabei wird die persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Nur dann können dringend notwendige bessere Vergütungen und Personalausstattungen sowie weitere Qualitätsverbesserungen ohne Mehrkosten für Pflegebedürftige und Kommunen realisiert werden.
  2. Wir fordern die Einführung der Pflegebürgerversicherung. Alle Pflegeversicherten sollen entsprechend ihrem Einkommen solidarisch prozentual Beiträge entrichten und den gleichen Leistungsanspruch bekommen.

 

G-01 Frauengesundheit auch in Schwangerschaftskonfliktsituationen sicherstellen!

7.05.2018

Bundesweit wird es für Frauen immer schwieriger einen legalen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, weil nicht (mehr) genügend niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken einen Abbruch durchführen. Eine Zuspitzung dieser Situation tritt durch das Erreichen der Altersgrenze und Ausscheiden aus der Berufstätigkeit von Ärztinnen und Ärzten ein, die bislang Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben. Diese drohende Versorgungslücke muss schnellstmöglich geschlossen werden, um weiterhin legale Schwangerschaftsabbrüche ortsnah durchführen zu können. Es darf kein gesundheitliches Risiko für Frauen in Notsituationen geben! Keineswegs darf billigend in Kauf genommen werden, dass Frauen sich gezwungen sehen, einen Schwangerschaftsabbruch in Illegalität und ohne ausreichende medizinische Versorgung vornehmen zu lassen. Um dies zu verhindern, sind alle politisch Handelnden aufgefordert, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass Frauen in Notsituationen unkompliziert und in einem sicheren medizinischen Rahmen die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch möglich ist.

Die SPD Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Sicherstellungsanspruch in der medizinischen  Versorgung auch für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen umzusetzen. Es ist daher zu prüfen, wie die Anzahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, gesteigert werden kann und ob hierzu besondere Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Gleichzeitig sind landesweit alle Uni-Kliniken in den Stand zu versetzen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und die Sicherstellung dieses medikamentösen bzw. medizinischen Eingriffs umzusetzen. Außerdem sind in die gynäkologische Fachärzt*innen-Ausbildung mindestens die theoretischen Grundlagen zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs aufzunehmen.

Wir erwarten von der SPD Landtagsfraktion, dass sie sich engagiert für die Frauengesundheit einsetzt und politische Mehrheiten sucht.

Ar-01 Die Mittel für die Eingliederungshilfen der Jobcenter aufstocken und mehr Durchlässigkeit in der Arbeitsförderung erzielen

10.04.2018

Die Mittel für Eingliederungshilfen der Jobcenter sind jährlich um mind. 1. Mrd. € aufzustocken. Außerdem sollten diese zusätzlichen Mittel vorrangig für benachteiligte Arbeitslose, die die Förderkriterien für die Teilhabe am Sozialen Arbeitsmarkt erfüllen, eingesetzt werden.

Ar-02 MitarbeiterInnenschlüssel in den Jobcentern / bei der Bundesagentur für Arbeit überprüfen und ggf. verbessern

10.04.2018

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Mitarbeiterschlüssel bei den Jobcentern und auch bei der Bundesagentur für Arbeit überprüft und ggf. erhöht wird.

Ar-03 Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz nach Beendigung von Land- und Bundestagsmandaten für abhängig Erwerbstätige/ArbeitnehmerInnen

10.04.2018

ArbeitnehmerInnen sowie abhängige Erwerbstätige (ohne Entgelt) müssen für die Dauer eines Mandates im Land- bzw. Bundestag den Anspruch auf Freistellung ihres Arbeitsverhältnisses haben.

Endet das Mandat im Land- oder Bundestag, so muss gesetzlich gewährleistet werden, dass MandatsträgerInnen ein Rückkehrrecht auf ihren vorherigen Arbeitsplatz haben. Hierbei ist auf die gleichen Bedingungen wie Qualifikation, Bezahlung, Arbeitsort und -zeit zu achten. Die Tatsache sich gesellschaftspolitisch zu engagieren, darf zu keinen finanziellen Nachteilen wie Arbeitslosigkeit bzw. Degradierungen führen. Die SPD möge sich dafür einsetzen, dass gerechte Zugangsvoraussetzungen für alle politischen Spitzenämter geschaffen werden. Politische Gremien sollten den Querschnitt der Gesellschaft wiederspiegeln.