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Sä-02 Antrag zur Änderung der Satzung des SPD-Landesverbandes NRW

20.03.2023

Es wird beantragt, gemäß § 9 Abs. 2 Satzung des SPD-Landesverbandes NRW an den ersten Unterpunkt folgenden Text anzufügen

 

„oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau“

 

Analog zum bereits feststehenden Parteistatut der Bundes-SPD wird folgendes Verfahren ergänzt und somit festgelegt:

 

„Der Landesparteitag legt vor seiner Wahl mit einfacher Mehrheit fest, ob ein*e Vorsitzende*r oder zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau zu wählen sind.

UE-04 Mit dem Ausstieg einen Einstieg verbinden! Doppelte Geschwindigkeit für gute Arbeit und Energiesicherheit! Mit einem beschleunigten Strukturwandel das Rheinische Revier zur Modellregion der Transformation machen!

20.03.2023

Die SPD und insbesondere die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag, im Landtag NRW sowie die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert:

 

 

  1. Den Fokus beim Strukturwandel auf die Schaffung mitbestimmter und tarifgebundener Arbeitsplätze in den Anrainerkommunen zu legen.
  2. Die Landesregierung NRW weiter aufzufordern, einen Zeit-Maßnahmen-Plan vorzulegen, der eine zeitliche Übersicht der wegfallenden Arbeitsstellen und dafür neu zu schaffenden Arbeitsplätze anhand konkreter Maßnahmen spezifiziert. Bei der Bewertung der Maßnahmen ist neben der Tarifbindung und Mitbestimmung auch die Nettolohnentwicklung pro Kopf im Revier zu betrachten.
  3. Sich dafür einzusetzen, gezielte Programme zur Qualifizierung und Umschulungsmaßnahmen für die Beschäftigten der Braunkohlewirtschaft in Kooperation mit Gewerkschaften und den bergbautreibenden, zuliefernden und energieintensiven Unternehmen sowie deren Zulieferern anzubieten und aktiv auszubauen.
  4. Sich für die Formulierung einer eigenständigen investiven Förderrichtlinie des Bundes (Transformationsrichtlinie) einzusetzen: Viele der bisher mit einem Förderbescheid versehenen Projekte im Rheinischen Revier haben nichts mit einer gelingenden Transformation, dem Aufbau von neuen nachhaltigen Wertschöpfungsketten und der Schaffung von neuen tariflich abgesicherten Industriearbeitsplätzen zu tun. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass die bestehenden Förderrichtlinien nicht zur Unterstützung von Transformationsprozessen geeignet sind. Dadurch kommt es zu einer großen Fehlsteuerung der Fördermittel.
  5. Sich dafür einzusetzen, für den Strukturwandel notwendige Infrastrukturmaßnahmen, wie die Schienenvorhaben nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen, schneller umzusetzen!
  6. Sich dafür einzusetzen, einen Plan für den zuverlässigen Erhalt und Transformation der energieintensiven Industrie im Revier und darüber hinaus zu entwickeln und zu diesem Zwecke regulatorisch positive Rahmenbedingungen für den Neubau von Energieinfrastruktur (z. B. Gaskraftwerke, Wasserstoffnetze) und für die perspektivische Umnutzung fossiler Energieinfrastruktur und deren Flächen (Braunkohletagebaue, Erdgasleitungen, Kohle- und Gaskraftwerke) zu schaffen.
  7. Sich dafür einzusetzen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region durch zusätzliche Investitionen und Anstrengungen zur Planungsvereinfachung voranzubringen und bürgerschaftliche, genossenschaftliche und kommunale Beteiligungen am Ausbau Erneuerbarer Energien zu vereinfachen, zu forcieren und Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien bietet auch die Chance, die Energieversorgung zu rekommunalisieren und Kommunen und Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende zu beteiligen.
  8. Sich dafür einzusetzen, einen Investitionsfonds zur langfristigen Gestaltung der Tagebauränder aufzulegen und eine klare Lösung für die in den Kommunen anfallenden Ewigkeitslasten im Zusammenhang mit dem Braunkohletagebau, Kraftwerksstandorten und Tagebaurestseen zu finden und dabei auch die bergbautreibenden Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, ihre Verantwortung gegenüber der Ewigkeitslasten und der langfristigen Gestaltung der Flächen zu übernehmen.
  9. Sich dafür einzusetzen, ein umfassendes Revierwassersystem / -Konzept zu entwickeln. Ein zukünftiges Revier-Wassersystem muss über mehrere Jahrzehnte erst wieder neu hergestellt werden. Dazu gehört auch die sichere und zuverlässige Befüllung bestehender sowie neuer Tagebaurestseen – etwa durch die Rheinwassertransportleitung – und die Folgenabschätzung von Eingriffen in den Wasserhaushalt auf benachbarte Regionen. Der kommende Grundwasserwiederanstieg muss zudem von Hochwasserschutzmaßnahmen begleitet werden. Eine sichere Trinkwasserversorgung ist genehmigungsrechtlich zu unterstützen und auch durch technische und finanzielle Einbindung der Wasserversorgungsunternehmen zu garantieren.
  10. Die Landesregierung NRW aufzufordern, die im Verantwortungsbereich der Landesregierung NRW liegenden Förderprogramme und Förderprojekte deutlich stärker zu forcieren und transparenter sowie einfacher zu gestalten. Der bislang auch im Vergleich zu anderen Revieren mangelhafte Abfluss an Fördermitteln zeigt sehr deutlich, dass der Strukturwandel im Rheinischen Revier in den vergangenen Jahren eine zu geringe Priorität erfahren hat.
  11. Sich für eine eindeutige Verantwortungsstruktur – z.B. eines Strukturwandelbeauftragten – innerhalb der Landesregierung NRW einzusetzen, welche nicht nur als Ansprechstelle für die Kommunen fungiert, sondern auch Entscheidungskompetenzen besitzt, um die Strukturwandelprojekte gemeinsam mit den Kommunen, Gewerkschaften, Beschäftigten und Unternehmen in die Umsetzung zu bringen.
  12. Sich dafür einzusetzen, dass das Rheinische Revier erneuerbare Energien und zukunftsweisende Technologien entwickelt und zukunftsweisend für eine grüne Industrie steht. In diesem Rahmen ist Technologieoffenheit wichtig. Die SPD bekennt sich klar zum Industriestandort Nordrhein Westfalen. NRW ist Industriestandort Nr.1 in Europa und muss das im internationalen Wettbewerb bleiben.
  13. Sich dafür einzusetzen, dass die Transformation in NRW vor dem Hintergrund des Endes der Braunkohleverstromung insgesamt im Dreiklang sozial gerecht, ökologisch aufwertend, demokratisch organisiert und ökonomisch sinnvoll umgesetzt wird.
  14. Sich dafür einzusetzen, dass vor dem Hintergrund der Beschäftigungsfähigkeit in NRW und der Schaffung neuer, guter und mitbestimmter Arbeitsplätze im Rheinischen Revier eine Gesamtstrategie in Kooperation mit den Gewerkschaften, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern entwickelt wird.
  15. Sich dafür einzusetzen, dass es eine innovative, zielgerichtete Strategie für die Ansiedlung von Unternehmen von Zukunftstechnologien mit breiter Wertschöpfung in der Region erarbeitet wird.
  16.  Sich dafür einzusetzen, dass alle Beschäftigten, die bei dem ursprünglich vorgesehenen Kohleausstieg bis 2038 APG-berechtigt sind, auch bei einem vorgezogenen Ausstieg diesen Anspruch behalten.
  17. Sich dafür einzusetzen, dass kommunaler Grunderwerb und Flächenaufbereitung als eigener Fördergegenstand eingeführt werden und, dass genügend Flächen zur Ansiedlung neuer Industrien im Revier zur Verfügung stehen, damit Transformation gelingen kann. Sollten vor allem bereits bestehende Industrieflächen transformiert werden, droht mit dem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ein Strukturbruch, da die Flächen zunächst für neue Industrien nutzbar gemacht werden müssen.
  18. Zu bewirken, dass eine auf die Erfordernisse des Rheinischen Reviers zugeschnittene Sonderförder- und eine Sonderplanungszone geschaffen werden, um nach der drastischen Verkürzung der Restlaufzeit der Braunkohleverstromung den Strukturwandel schneller und erfolgreich zum Gelingen zu bringen. Beides muss ohne Aufweichungen von oder Eingriffe in Mitbestimmungsrechte oder das Arbeits- und Tarifrecht erfolgen.
  19. Die Ausweisung von Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete in den Kommunen dringend zu beschleunigen. Für die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Ansiedlung neuer Industrieunternehmen und klimaneutraler Energieerzeugung muss die Flächenbereitstellung deutlich beschleunigt werden. Der Zusatzbedarf der Kommunen an Flächen für Gewerbe- und Industriegebiete muss anerkannt werden, Flächenpoollösungen ermöglicht und thematisch auf eine konsequent zukunfts- und angebotsorientierte Flächenentwicklung umgestellt werden. Die Etablierung von Sonderplanungszonen und Sonderflächen zur Prozessbeschleunigung ist deshalb kurzfristig dringend geboten
  20. Durch umgehende Konsultationen die Europäische Kommission dazu zu bringen, unter engen Vorgaben bessere beihilferechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in einer Sonderförderzone eine  direkte Förderung von ansiedlungswilligen Unternehmen in Transformationsgebieten zu ermöglichen und die Landesregierung NRW aufzufordern, eine revierweite aktive Ansiedlung von Unternehmen zu fördern, die dem Anspruch folgt, das Rheinische Revier von einer fossilen zu einer nachhaltigen Energie- und Industrieregion zu transformieren.
  21. Einen Einsatz der Mittel für reguläre Aufgaben des Landes, Bundes und der Kommunen zu unterbinden und zu verhindern, sondern sie nur nach ihrer Zweckmäßigkeit i.S. eines gelingenden Strukturwandels einzusetzen.
  22. Bürgerbeteiligungsformate im Revier so auszurichten, dass jede*r Revier-Bürger*in unabhängig vom sozialen, schulischen oder beruflichen Hintergrund daran partizipieren kann.

F-03 Reform für ein zeitgemäßes Familienrecht dringend

20.03.2023

Der Parteitag der NRWSPD möge beschließen

 

Weiterleitung SPD- Bundesparteitag

 

I.

Das geltende Familienrecht wird seit langem nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit gerecht. Abgesehen von der Neufassung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (1.1.2023) fanden die letzten Reformen 1998 im Kindschaftsrecht und 2008 im Unterhalts-, Güter und Versorgungsausgleichsrecht statt.

 

In der Zwischenzeit haben sich Familienformen diversifiziert und sind deutlich vielfältiger geworden. Mittlerweile werden in Deutschland über ein Drittel der Kinder außerhalb der Ehe geboren. Nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern sind somit eine weit verbreitete Familienform geworden. Daneben finden sich Patchworkfamilien, Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern, Adoptions- und Pflegefamilien sowie die große Anzahl von Familien mit getrennten Eltern.

 

Vor diesem Hintergrund hatte schon die damalige SPD-Familienministerin Katarina Barley 2017 unter der Überschrift „Gemeinsam getrennt erziehen“ den Anstoß zu einer Modernisierung des Familienrechtes gegeben. Auch eine Vielzahl von Fachleuten fordert nachdrücklich eine Reformierung des bestehenden Familienrechts ein. Dies gilt vor allem für die große Zahl von Trennungsfamilien.

In einem Drittel aller Familien mit Kindern bis zum 18. Lebensjahr kommt es jährlich zu einer elterlichen Trennung. Davon sind mehr als 180.000 Kinder betroffen, die derzeit überwiegend nur bei einem der beiden Eltern aufwachsen (meist bei den Müttern). Folglich ist der Kontakt mit dem anderen Elternteil stark reduziert oder geht sogar ganz verloren.

 

Andererseits wünschen sich viele dieser Eltern eine stärker anteilige Aufteilung von Kinderbetreuung, Familienarbeit und Berufstätigkeit. Denn die überwiegend betreuenden Eltern tragen erhöhte – nicht nur zeitliche – Belastungen (z.B. höhere Gesundheitsrisiken) und sind an beruflicher sowie sozialer Teilhabe (verbunden mit größerem Armutsrisiko) eingeschränkt. Viele der nicht betreuenden Eltern fühlen sich andererseits in ihrer Elternrolle abgewertet und leiden unter dem mangelnden Kontakt zu ihren Kindern.

Für Kinder bringt Alleinerziehung erhöhte Entwicklungsrisiken und vermehrten Bedarf an Hilfen zur Erziehung mit sich.

Diese Erkenntnisse wurden leider bisher gesetzgeberisch nicht aufgegriffen, geschweige denn umgesetzt. Auch die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele reichen nicht aus; zudem sind bisher öffentlich auch hier keine Umsetzungsschritte erkennbar. So ist auch nicht bekannt, ob und gegebenen falls wie weit an einem Gesetzentwurf für eine Reformnovelle gearbeitet wird.

 

Wir fordern deshalb Bundesvorstand und Bundestagsfraktion auf, eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Reform des Familienrechts noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode von der Regierung einzufordern, im Verweigerungsfall selbst voranzubringen bzw. einzuleiten.

 

Kernaufgaben eines sozialdemokratischen Familienrechts sollten dabei sein, zum einen die im aktuellen Gesetz bestehende Ungleichbehandlung zwischen nichtehelichen und ehelichen Lebensgemeinschaften sowie zwischen Müttern und Vätern zu beseitigen. Zum anderen sollte das Familienrecht am Leitbild der Kooperation auch getrennter Eltern ausgerichtet werden, anstatt diese in Konfrontationssituationen zu führen.

 

II.

Bei der Reform des Familienrechts sollen insbesondere folgende Elemente Eingang finden:

 

1. Elterliche Sorge

  • Nach Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft steht beiden Eltern von Gesetzes wegen die elterliche Sorge zu. Es bedarf hier einer grundrechtlichen Gleichstellung des Vaters, der bisher nur auf Antrag oder mit Zustimmungserklärung der Mutter das Sorgerecht erhält. Die richterliche Überprüfung steht der Mutter im Rahmen der Kindeswohlprüfung bei Bedenken ihrerseits – unter Einschluss des Verhaltens der Eltern untereinander – weiterhin offen.

 

  • Als weiteres Betreuungsmodell nach einer elterlichen Trennung sind im Kindschaftsrecht – sowie in angrenzenden Rechtsgebieten (Melderecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Jugendhilferecht) – Formen „anteiliger Betreuung“ durch beide Eltern rechtlich darzustellen.

 

  • Das bestehende Familienrecht gestaltet in seinen Regelungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge, zum Unterhalt sowie zum Zusammenleben mit den Kindern rechtlich bisher nur das „Residenzmodell“ als einziges familiäres Lebensmodell nach einer Elterntrennung aus. Dies soll um die rechtliche Ausgestaltung von Formen anteiliger Betreuung erweitert werden. Dabei sollen Familien das für sie passende im Recht abgebildete Betreuungs- und Lebensmodell auswählen können.

 

2. Unterhalt

  • Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass beim Kindesunterhalt eine anteilige Betreuung durch beide Eltern zu berücksichtigen ist. Gleichzeitig sind bestehende Einkommensunterschiede zwischen den Eltern ebenfalls zu berücksichtigen. Für eine faire Berechnung ist das individuelle Einkommen beider Eltern sowie ihre jeweiligen Betreuungsanteile zu Grunde zu legen. Der Kindesunterhalt ist entsprechend quotal zur Einkommenshöhe und quotal zum Betreuungsanteil zu berechnen.

 

  • Entscheiden sich die Eltern bei Trennung dafür, die Kinder paritätisch zu betreuen, dürfen sie nicht die Kindesunterhaltszahlungen im gegenseitigen Einvernehmen aufheben, sondern sind verpflichtet, den Kindesunterhalt quotal nach ihren jeweiligen Einkommensverhältnissen zu leisten. Damit soll vermieden werden, dass dieses Betreuungsmodell zu Einsparungen von Unterhaltszahlungen gegenüber den Kindern missbraucht wird. Ein Verzicht zu Lasten der Kinder ist auch im Einvernehmen der Eltern unzulässig. Die hierzu gängige Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte soll gesetzlich verankert werden, um Klarheit herzustellen.

 

  • Nach der Trennung sollen verheiratete und nichtverheiratete Eltern, die gemeinsame Kinder überwiegend betreuen, beim Anspruch auf Betreuungsunterhalt gleichgestellt werden. Es soll klargestellt werden, dass der Betreuungsunterhalt sich am Sachverhalt der Betreuung des Kindes orientiert und nicht an dem persönlichen Familienstand.Derzeit wird bei verheirateten Eltern die Höhe des Betreuungsunterhalts auf der Grundlage des gesamten Familieneinkommens bemessen. Bei nichtverheirateten Eltern wird nur das Einzeleinkommen des überwiegend betreuenden der beiden Eltern zu Grunde gelegt. Verheirate und nicht verheiratete Eltern werden dadurch im Hinblick auf die Höhe des Anspruchs ungleich behandelt.

 

3. Konfliktlösung

  • In familiengerichtlichen Verfahren von Paaren mit Kindern soll vorab die Möglichkeit der Durchführung eines gerichtlichen Mediationsverfahren angeboten werden, um möglichst im Vorfeld Einigungen über familienrechtliche Regelungen zu erzielen und lange gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dazu sollte eine staatlich bezuschusste Mediationskostenhilfe eingeführt werden.

 

  • Schon im Vorfeld einer Trennung sollen Eltern und Familien umfassende Beratung im Hinblick auf die Trennungsfolgen und eine konstruktive Gestaltung des Familienlebens nach einer Eltern-Trennung erhalten. Darin sollen auch finanzielle Fragen mit eingeschlossen sein. Für eine solche integrierte Beratung sollte ein Rechtsanspruch im Jugendhilferecht geschaffen werden.
  • Bei den Jugendämtern und in der Jugendhilfe sollen verbindliche Qualitätsstandards für die Beratung und Intervention bei elterlichen Trennungen eingeführt und evaluiert werden, ähnlich wie es bereits bei den „Frühen Hilfen“ und beim „Kinderschutz“ erfolgreich der Fall ist.

 

  • Den Familiengerichten muss es kraft Gesetzes ermöglicht werden, unversöhnlich streitende Eltern zur Teilnahme an Elternkursen und Familienberatung per Auflage zu verpflichten.

 

4. Sprachgebrauch im Familienrecht

  • Ungleichbehandelnde, streitfördernde und nicht mehr zeitgemäße sprachliche Formulierungen wie „Umgang“, „Sorgerecht“ und „Elternteil“ sollen aus dem Sprachgebrauch im Familienrecht gestrichen werden. Anstelle von „Umgang“ und „Umgangsregelung“ sollte von „Zusammenleben mit dem Kind“, „anteiliger Betreuung“ oder „alternierender Betreuung“ gesprochen werden; anstatt von „elterlichem Sorgerecht“ von „elterlicher Sorgeverantwortung“. Eltern sollten nicht als „Elternteile“, sondern als „Elternpersonen“ angesprochen werden.

 

5. Weiterentwicklung der amtlichen Statistik

  • Als wichtige Informationsquelle für die Sozialplanung und für politische Entscheidungen muss die amtliche Statistik die tatsächliche Vielfalt der heutigen Familienformen erfassen und abbilden. Hierzu ist notwendig, neben überwiegend betreuenden Eltern auch die tatsächliche Zahl der Alleinerziehenden anzugeben.

 

  • Daneben müssen auch haushaltsübergreifende Lebenszusammenhänge von Familien getrennter Eltern mit anteiligen Betreuungsarrangements sowie die Anzahl derjenigen Eltern, die von ihren Kindern getrennt leben, miterfasst werden.

Sä-01 §15, Abs. 1

20.03.2023

Der Landesparteitag des SPD-Landesverbandes NRW möge beschließen §15, Abs. 1 der Satzung des Landesverbandes (Stand 04. Oktober 2019) wie folgt zu ändern:

 

§ 15 Aufstellung von Kandidaten/-innen

 

(1) Die Aufstellung der Direktkandidat/innen für die Wahlen zum Bundestag und Landtag können erfolgt in Unterbezirken, die flächengleich mit dem Gebiet einer kreisfreien Stadt sind, für alle Wahlkreise, deren Grenzen nicht die Grenzen des Unterbezirkes durchschneiden, in einer gemeinsamen Vertreterversammlung der Delegierten der Ortsvereine erfolgen. Die Satzungen der Unterbezirke können gesonderte Vertreterversammlungen der einzelnen Wahlkreise vorsehen.

 

(…)

V-03 Beseitigung der Benachteiligung von Senior*innen in der KfZ-Versicherung

20.03.2023

Die SPD-AG 60plus fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, gesetzlich festzuschreiben, dass bei der Prämienberechnung für Senior*innen nur die Unfallhäufigkeit in der jeweiligen Altersgruppe als Berechnungs­grundlage herangezogen werden darf. Das Alter allein darf nicht Berech­nungsgrundlage sein.

G-06 Gewalt im Kreißsaal

20.03.2023

Die SPD Bielefeld fordert:

 

  • Das Etablieren von psychologischen Therapiemöglichkeiten für Gebärende, die Gewalt während der Geburt erlebt haben, so dass Betroffene das Erlebte therapeutisch Aufarbeiten können.
  • Mehr Selbstbestimmung und Aufklärung bei medizinischen Interventionen während und vor der Geburt.
  • Die Stärkung und Förderung des Berufes der Hebamme, insbesondere der Begleit-Beleghebamme, durch nachhaltige Lösungsvorschläge der Haftpflichtproblematik
  • Die Förderung von Spontangeburten
  • In einem Übergang zu einem DRG freien, gemeinwohlorientierten Gesundheitssystem fordern wir die Deökonomisierung von Geburten.
  • Die Implementierung von psychologischen und physiologischen Folgen von Gewalt in der Geburtshilfe im Medizinstudium.
  • Geburtshäuser müssen stärker gefördert werden, sowohl personell als auch finanziell.

G-05 Frauengesundheit durch effektive Brustkrebsvorsorge stärken

10.03.2023

Der Landesparteitag möge beschließen:  die Bundestagsfraktion wird aufgefordert:

 

  • Forschung im Bereich der Mammo-MRT, insbesondere der fokussierten MRT, und vergleichbarer Brustkrebsfrüherkennungsmethoden zu fördern und internationale wissenschaftliche Austauschplattformen zu stärken, um schnellstmöglich evidenzbasierte Verfahren für die breitere klinische Praxis zu entwickeln und zu substantiieren. Hier ist an bestehende Expertise anzuknüpfen, so etwa mit Blick auf richtungsweisende Forschungsinitiativen der RWTH Aachen.
  • vergleichbar mit dem österreichischen Ansatz Vorsorgeleistungen im Rahmen des Brustkrebs-Früherkennungsprogramm allen Frauen schon ab 45 und bis 79 Jahren anzubieten du den Altersrahmen der anspruchsberechtigten somit auszuweiten.
  • ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zu starten, mit dem Ziel (1) –vergleichbar mit dem österreichischen Modell – additive Ultraschalls in das Screening-Setting aufzunehmen und gemeinsam mit Mammografie als Packet durchzuführen und/oder (2) MRTs als Vorsorgeleistung in das Brustkrebs-Früherkennungsprogramm aufzunehmen.
  • dafür zu kämpfen, die Detektionsrate von Frühkarzinomen insbesondere in bisher übersehenen Risikogruppen (Frauen mit hoher Brustdichte, prämenopausale Frauen, Frauen außerhalb der Altersspanne für Vorsorgeleistungen) zu erhöhen und – u.a. basierend auf den Erkenntnissen der oben vorgeschlagenen, komplementären Maßnahmen – verbesserte Vorsorgestrukturen zu schaffen, um Frauenleben zu retten.

St-02 Vereine entlasten: Einnahmen aus Solaranlage für gemeinnützige Vereine Steuerfrei stellen

9.03.2023

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass Einnahmen aus dem Betrieb von Solaranlagen für gemeinnützige Vereine bei der Festsetzung der Körperschafts- und Gewerbesteuer unberücksichtigt bleiben.

F-02 Partnerschaftliche Kindererziehung durch eine Reform des Elterngeldes sowie angrenzender Politikbereiche stärken

9.03.2023
  • Bestehende familienpolitische und sozialpolitische Maßnahmen im Rahmen eines evidenzbasierten Pilotprojektes daraufhin zu überprüfen, inwiefern diese den Fortbestand der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung absichern und damit einer partnerschaftlichen Familienphase im Weg stehen. Dies gilt auch mit Bezug auf benachbarte Politiksujets wie der Arbeits- und Sozialpolitik.
  • Die erreichten familienpolitischen Erfolge bei der Beteiligung von Vätern offensiv als Investitionen in den Berufsweg und Karrierechancen der Mütter zu kommunizieren und die Idee einer partnerschaftlichen Aufteilung von Kindererziehung und Haushaltsführung kulturell zu verankern. Dies schließt im Rahmen von geschlechtsspezifischem Förder- und Entwicklungsmaßnahmen für Frauen auch in der Arbeitswelt, etwa mit Blick auf den Berufswiedereinstieg, mit ein.
  • Sich zu einem symmetrischen Elterngeld-Grundmodell zu bekennen, in dem vorgesehen ist, dass beide Elternteile die gleiche Anzahl von Elternmonaten nehmen. Auf dem Weg dorthin sollten die partnerschaftlich nutzbaren Elterngeldmonate („Partnermonate“) schrittweise erhöht werden. In diesem Zuge sollten auch die Partnerschaftsbonus-Monate in den Blick genommen werden. Gegebenenfalls sollte mit Bezug auch letztere klare zielorientierte Nutzungsbedingungen formuliert werden, die die Vermeidung längerer Nichterwerbstätigkeit von Müttern in den Blick nimmt.
  • Bestehende Informations- und Beratungsangebote auszuweiten, über die die Vorteile der Väterbeteiligung am Elterngeld stärker beworben werden, und gleichzeitig Arbeitgebende über die Vorteile zum Beispiel von phasenweiser Teilzeitarbeitsmöglichkeiten spezifisch für Väter informiert und beraten werden, um die kulturelle Akzeptanz ebendieser zu erhöhen. Dies schließt die weitere Normalisierung der Beteiligung von Vätern am Elterngeld und die Weiterentwicklung des hiermit in Verbindung stehenden Leitbildes ein.
  • Einkommenseinbuße beim Bezug von Elterngeld, gerade für den – meist männlichen – besserverdienenden Elternteil zu begrenzen. Dies schließt insbesondere die Schließung der Gender Pay Gaps und die stabile und kontinuierliche Erwerbsintegration von Frauen ein.
  • Den Zugang von Eltern mittleren und niedrigen Einkommens zu Elterngeld, kurzfristig auch durch eine (dynamische) Anhebung des Mindestbetrags des Basiselterngelds, sowie eine stärker bedarfsgerechte Förderung für Familien mit mehreren kleinen Kindern.
  • Familienpolitische Maßnahmen auch mit Blick auf die folgenden Lebensjahre des Kindes in den Blick zu nehmen und bestehende Unterstützungslücken für Eltern mit Kindern im Schulalter zum Beispiel durch ein „Elterngeld Jugend“ zu schließen.

F-01 Frauen* haben das Recht auf eine gewaltfreie Arbeitswelt – sexuelle Belästigung und geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz überwinden

9.03.2023

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  • die Bundestagsfraktion der SPD aufzufordern, ILO-Konvention 190 – vergleichbar mit Initiativen Spaniens, Griechenlands und Italiens – zu ratifizieren und umzusetzen. Parallel hierzu soll auch auf europäischer Ebene die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, größeren Druck auf den Europäische Rat (ER) auszuüben, um eine systematische Ratifizierung  der Konvention in der ganzen EU durch die Ermächtigung des ER möglich zu machen.
  • sich – ihrer Vorbildrolle annehmend – entschieden dafür einzusetzen, in Bundestag und Länderparlamenten Maßnahmen einzubringen und umzusetzen, die eine gewalt- und belästigungsfreie Arbeitswelt für Arbeitnehmende ermöglichen.
  • In diesem Rahmen das Dunkelfeld in den Blick zu nehmen und im Rahmen der zuvor beschriebenen Vorbildrolle in Bundestag und Länderparlamenten systematische und geschlechtssensible Datenerhebungssysteme zu entwickeln, die der Einrichtung oder Weiterentwicklung von Zielgruppen-zentrierten Hilfs-, Informations- und Beratungsangeboten dienen, einschließlich eines internen, parteiübergreifenden Meldesystems.
  • die derzeit gesetzlich vorhergesehenen Fristen entsprechend der Lehren der #MeToo-Debatten so zu erweitern, dass Personen, die von sexueller Belästigung oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, auch tatsächlich die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • eine Gesetzesänderungsinitiative einzubringen, sodass Betroffene künftig auch gemeinsam klagen dürfen.
  • im Rahmen eines Pilotprojekts evidenzbasierte und Zielgruppen-spezifische Informations- und Beratungsmechanismen mit Fokus auf die Arbeitswelt zu entwickeln oder bestehende Mechanismen zu ergänzen, bei denen sich Arbeitgebende wie Betroffene niedrigschwellig informieren und beraten lassen können, sowie über die aktuelle Rechtslage aufklären lassen können. Dies gilt mit dem besonderen Ziel, das bestehende gravierende Information Gap zu sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt in der Arbeitswelt zu schließen.