Archive

F-06 Gewaltpräventive Institutionen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen* und Mädchen* fördern

14.07.2023

Frauen*häuser, sowie Beratungs- und Interventionsstellen sind unverzichtbare Institutionen für die aktive Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen* und Mädchen*. Allerdings wird die Arbeit dieser gewaltpräventiven Einrichtungen zunehmend durch den akuten Personalmangel und fehlende Räumlichkeiten erschwert. Eine Ursache für diesen Zustand liegt in der chronischen Unterfinanzierung dieser Institutionen. Die unmittelbare Konsequenz, welche sich hieraus gestaltet ist, dass gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* immer weniger zeitnahe Unterstützungsangebote erhalten sowie mit einem Platz in einer Schutzunterkunft versorgt werden.

 

Gegenwärtig wird jede dritte Frau* in Deutschland einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Anzahl der Betroffenen von häuslicher Gewalt kontinuierlich am Steigen ist. Weswegen eine Förderung von Interventionsstellen von Nöten ist. Diese spielen eine zentrale Rolle in der kurzfristigen Krisenintervention, da Mitarbeiter:innen nach polizeilichen Einsätzen aufgrund von häuslicher Gewalt, Kontakt mit den Betroffenen und ihren Angehörigen aufnehmen, um sie zu unterstützen und zu beraten. Überdies hinaus helfen sie Gewaltbetroffenen bei der Vermittlung an weiterführende Schutzeinrichtungen sowie psychologische und juristische Beratungen.

 

Damit jedoch gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* möglichst zeitnah mit einer sicheren und geschützten Unterkunft versorgt werden können, werden mehr Plätze in Frauen*häusern benötigt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Istanbuler Konvention fehlen gegenwärtig in NRW mehr als 1.000 Plätze in Frauen*häusern. Zusätzlich mangelt es an barrierefreien Unterkünften für schutzsuchende Frauen* und Mädchen* mit Behinderung. Ebenfalls ist zu beobachten, dass eine höhere Anzahl von Kindern bei Gewaltbetroffenen die Unterbringung in einem Frauen*haus erschwert. Weswegen auch an dieser Stelle weiter nachgebessert werden muss.

 

Nicht außer Acht zu lassen ist der akute Personalmangel, welcher sowohl in Interventionsstellen als auch in Frauen*häusern anzutreffen ist. Daher ist die Erhaltung des bestehenden Personals, als auch die Neuanwerbung von Mitarbeiter:innen essentiell, damit Schutzsuchende ausreichend versorgt werden können.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Einhaltung der Istanbul Konvention verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen* und Mädchen* umfassend zu bekämpfen.

 

Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer. Aufgrund dessen fordern wir gegenüber dem Land NRW:

  • Eine stärkere finanzielle Förderung von bestehenden Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt
  • Den Ausbau von Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen
  • Die Miteinplanung von Barrierefreiheit bei der Planung von neuen Frauen*häusern und weiteren Schutzunterkünften
  • Die Förderung von Barrierefreiheit in bereits bestehenden Frauen*häusern sowie weiteren Schutzunterkünften
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels in Frauen*häusern und Interventionsstellen

G-14 Geburtshilfe fördern - Hebammenhaftpflichtproblematik lösen

14.07.2023

Eine ausgiebige Betreuung durch eine Hebamme ist für Gebärende und ihr eigenes Wohlbefinden während der Geburt von hoher Bedeutung. Diese Bedeutsamkeit greift auch die S3-Leitlinie auf, welche empfiehlt, dass Gebärende ab der aktiven Eröffnungsphase durch eine Hebamme Eins-zu-Eins betreut werden müssen. Mithilfe einer Eins-zu-Eins-Begleitung, welche mindestens zu 80% der Zeit erfolgen soll, werden zahlreiche Vorteile für Gebärende ermöglicht. Hierzu gehört auch, dass Gebärende durch die geburtsbegleitende Hebamme die beste emotionale Unterstützung, sowie kontinuierlich weitere Informationen über den eigenen Geburtsfortschritt erhalten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass eine umfassende Betreuung zu mehr vaginalen Geburten und zu weniger Kaiserschnitten führt. Aber auch in der Vor- und Nachbereitung ist die Betreuung durch eine Hebamme sinnvoll.

 

Allerdings kann aktuell das empfohlene Betreuungsmodell in vielen Fällen nicht ausgeführt werden. Dieses liegt, unter anderem, dem ständig wachsenden Personalmangel in der Geburtshilfe zugrunde. Woraufhin immer mehr Gebärende zur gleichen Zeit betreut werden müssen. Dementsprechend sind Entbindende auch immer häufiger und länger während der Geburt auf sich allein gestellt. Des Weiteren löst der stetig wachsende Personalmangel zunehmend Versorgungsengpässe in der stationären Hebammenversorgung in Großstädten aus.

 

Der wachsende Personalmangel in der Geburtshilfe wird insbesondere durch die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtproblematik für Beleghebammen begünstigt. Während die Haftpflichtbeiträge in den letzten Jahren rasant gestiegen sind, zogen die Vergütungen für Geburtsbegleitungen kaum nach. An dieser Stelle ist zu beobachten, dass freiberufliche Hebammen, welche zusätzlich Geburtshilfe anbieten am stärksten von hohen Haftpflichtbeiträgen betroffen sind. Für diese Berufsgruppe werden monatlich Beiträge von bis zu 900 € fällig. Zwar können Hebammen einen Antrag auf einen Sicherstellungszuschlag stellen. Jedoch kann dieser nur rückwirkend bewilligt werden. Anders formuliert, Hebammen müssen zunächst in Vorleistung gehen. Des Weiteren kann die gesetzlich vereinbarte Mindestmenge in der Geburtshilfe nicht von jeder Hebamme erreicht werden, weswegen nicht jede ein Recht auf den Sicherstellungszuschlag erhält. Überdies hinaus ist anzumerken, dass Privatpatient*innen nicht mit in die Berechnung der Mindestmenge einfließen.

 

Die hohen Haftpflichtbeiträge führen zunehmend dazu, dass viele Hebammen ihre eigene Existenz nicht mehr durch ihr generiertes Einkommen sichern können. Im Zuge dessen scheiden immer mehr Hebammen aus ihrem Beruf aus. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch für die verbliebenen Hebammen die Arbeitsbelastung, die wiederum zu weiteren Berufsaustritten führt. Aufgrund dieser benannten Faktoren wird der Beruf für potenzielle Berufseinsteiger*innen stetig unattraktiver. Weswegen die Hebammenversorgung in Deutschland nach aktuellem Stand nicht zukunftsfest ist.

 

Hebammen muss es ermöglicht werden von ihrer erbrachten Arbeit ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Damit dieses jedoch erreicht werden kann, bedarf es einer umfassenden Lösung der Berufshaftpflichtproblematik, welche über die bisherigen Ansätze hinausgeht.

 

Aufgrund dessen fordern wir:

 

  • für den Übergang die Überarbeitung des Sicherstellungszuschlags, damit mehr Hebammen einen Anspruch erhalten können.
  • die Entwicklung und Einführung von Lösungsansätzen bzgl. der Hebammenhaftpflichtproblematik.

B-19 Qualitätssicherung im Ganztag

11.07.2023

Die NRW SPD setzt sich für die Qualitätssicherung im Offenen Ganztag ein. Dazu werden benötigt:

  • Fachkräfteoffensive: Um ausreichend pädagogisches Personal in den Schulen etablieren zu können. Die tarifliche Bezahlung muss sichergestellt werden, multiprofessionelle Teams in den Schulen installiert werden. Darüber hinaus benötigen die Schulen Unterstützung durch Büro-/Verwaltungskräfte, damit sich das pädagogische Personal auf ihre originären Aufgaben unbelastet konzentrieren können.
  • Raumkonzepte: Ein qualitativ hochwertiger Ganztag braucht ausriechend und gut ausgestattete Räume. Die Kommunen dürfen nicht alleine gelassen werden, die Finanzierung notwendiger Baumaßnahem muss durch Bund/Land gesichert werden.
  • Beratung: Um auch Kinder zu erreichen, die aus pädagogischen Gründen einen Platz benötigen, müssen Eltern frühzeitig über den Rechtsanspruch informiert werden. In Kitas, bei Kinderärzten, durch aufsuchende Strukturen, Elterncafés etc.

B-21 Berufsorientierung verbessern - Fachkräfte sichern

11.07.2023

Um dem bereits schon gravierenden Fachkräftemangel entgegen zu steuern, muss die Berufsorientierung deutlich verbessert werden. Dies beinhaltet im Einzelnen:

  • Wissenschaftliche Evaluierung KAOA hinsichtlich der Wirksamkeit und Zielgruppengenauigkeit
  • Praktika ausweiten / Sozialpraktikum / Flexibilisierung der Praktikumszeiten
  • Kontakte zu Unternehmen/Betrieben frühzeitig herstellen
  • flexible und passgenaue individuelle Beratungsangebote und Begleitstrukturen für Jugendliche innerhalb und außerhalb von Schule
  • Förderung von Berufsorientierungspartnerschaften von Schulen/Klassen mit  (Handwerks-)betrieben
  • die Verankerung des Themas Berufliche Orientierung in die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte

B-20 Digitalpakt 2.0 – Die Zukunft beginnt jetzt

11.07.2023

Der Landesvorstand und die Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich bei der Bundespolitik für einen DigitalPakt 2.0 einzusetzen. Damit die erste Digitalisierungsoffensive nicht stockt, sondern eine nachhaltige Wirkung entfaltet, müssen die Mittel für die digitale Infrastruktur sowie insbesondere den IT-Support, aber auch für die Instandhaltung der Endgeräte und die Aktualisierung der Software deutlich aufgestockt werden; viele Kommunen sind hiermit überfordert. Darüber hinaus muss der Bund die Länder bei der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte stärker unterstützen.

A-02 China hat Fünfjahrespläne; was haben wir? Mit Kalkül und Kompetenz für China!

11.07.2023

1. dass sich die SPD für eine ebenso kritische wie konstruktive China-Politik einsetzt. Dazu gehört das Aufrechterhalten bewährter politischer und diplomatischer Kommunikationswege. Insbesondere wollen wir, wo immer möglich, den zivilgesellschaftlichen Austausch stärken: Durch Städtepartnerschaften, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Sport. Damit tragen wir der Realität Rechnung, dass China zwar von großer geopolitischer Bedeutung, aber eben auch erbittert systemischer Rivale ist. Und wir stärken unserer Solidarität mit der chinesischen Bevölkerung, die unter Menschenrechtsverletzungen in China leidet.

 

2. dass die SPD zukünftig auch eine Dialogkompetenz im Umgang mit China entwickelt. Hierfür ist es wichtig, dass eine entsprechende China-Kompetenz in der SPD auf- bzw. ausgebaut wird. Dieser Ausbau beinhaltet insbesondere folgende Punkte:

  • Bewusstseinsschaffung für die Geschichte und die Funktionalität des politischen Systems Chinas. Beide Aspekte bilden ein wichtiges Fundament, um die Interessen sowie Ziele Chinas besser zu verstehen. Dieses Verständnis ist die Grundlage für die Entwicklung einer China-Strategie.
  • Es ist notwendig, sozialdemokratische Mandats- und Funktionsträger auf allen Ebenen betreffend China zu sensibilisieren und weiterzubilden. Zur Schaffung dieser China-Kompetenz sind Foren zum kulturellen Austausch notwendig. Auch sollen Know-how und Angebote der Hochschulen, Thinktanks (z.B. FES, MERICS), Stiftungen und Parteischulen genutzt werden.

     

    3. dass die SPD sich zukünftig für die Schaffung einer Chinastrategie auf nationaler und europäischer Ebene einsetzt. Eine China Strategie ist ein elementarer Eckpfeiler sowohl für eine gemeinsame Kooperation bei globalen Fragen (z.B. Klimawandel, globale Abrüstung), aber auch für den Umgang mit chinesischem Engagement in Europa (z.B. Investition in Schlüsseltechnologie und kritische Infrastruktur). Eine notwendige Bedingung für eine europäische China-Kompetenz ist, dass sich die europäischen Staaten Ihrer Interessen mit Blick auf China bewusst sind und diese auch verstehen, gemeinschaftlich zu artikulieren. Dafür brauch es eine SPD mit einer China-Kompetenz, die ein europäisches Deutschland prägt.

     

    4. dass die SPD zukünftig eine Politik gestaltet, die der einseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit Deutschlands und der EU von China entgegenwirkt. Dazu gehören insbesondere

    • die Diversifizierung von Lieferketten, damit deutsche und europäische Unternehmen besser vorbereitet sind auf Störungen im Lieferungs- und Beschaffungsprozess.
    • die zusammenhängende und kritische Betrachtung der Aktivitäten chinesischer Unternehmen in Europa. Die Analyse einzelner Investitionen/Beteiligungen darf nicht mehr ausreichend sein für eine politische Einordnung.
    • die Fokussierung des globalen Wettbewerbs, um Zugänge zu Ressourcen und Einflüsse gegenüber China zu sichern.

     

    5. dass die SPD eine entsprechende Chinastrategie in den Dimensionen Partnerschaft, Wettbewerb und Systemrivalität entwickelt, damit sozialdemokratische Grundwerte wie auch Menschenrechte bei einer künftigen China-Politik durchgesetzt werden.

     

    6. dass die SPD sich für die Entwicklung einer europäischen Taiwan-Strategie einsetzt, die die besondere Bedeutung Taiwans als liberale und progressive Demokratie anerkennt. Eine Annexion Taiwans durch China lehnen wir entschieden ab und engagieren uns, um sie zu verhindern.

    O-09 Digitalpolitik in der NRWSPD

    11.07.2023
    1. Erneute Einsetzung eines digitalpolitischen Arbeitskreises angesiedelt beim SPD-Landesvorstand.
    2. Dauerhafte Beteiligung digitalpolitisch aktiver Mitglieder aus der Landespartei am Arbeitskreis.
    3. Entwicklung eines digitalpolitischen Profils der NRW-SPD anknüpfend an die in Vorbereitung befindlichen Grundsätze sozialdemokratischer Digitalpolitik des SPD-Parteivorstands.
    4. Der Landesvorstand der NRW SPD wird aufgefordert, ein „Digitalpolitisches Diskussionsforum NRW“ einzurichten.

    B-18 Praxissemester: Keine Kohle, zu viel Arbeit. Praxissemester im Lehramt vergüten!

    4.07.2023

    Wir fordern, dass Praxissemesterstudierende für die gesamte Zeit des Praxissemesters die gleiche Vergütung erhalten wie Referendar:innen!

    G-13 Sicherung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum

    28.06.2023

    Die SPD fordert die Landesregierung auf, endlich ein tragfähiges Konzept zur kurzfristigen und nachhaltigen Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in NRW umzusetzen.

    Darüber hinaus wird die NRWSPD ein Zukunftsprogramm hausärztliche Versorgung in NRW formulieren.

     

    Ein zukunftsfähiges Konzept:

     

    1. Stützt und schützt das attraktive Berufsbild des Hausarztes.
    2. Sorgt dafür, dass die Attraktivität des Hausarztmodelles gestützt und ausgebaut wird.
    3. Beinhaltet, dass Hausärzte ihre Aufgaben ohne unnötige bürokratische Lasten ausüben können.
    4. Erschließt die Telemedizin für Hausärzte und hilft sie zu motivieren, diesen Service anzubieten.
    5. Regelt, inwieweit die Versorgung von Patienten durch einen Arzt selbst oder durch medizinisch fortgebildetes Personal erfolgen kann.
    6. Führt dazu, dass Pateinten ihr Recht auf freie Arztwahl ausüben zu können, selbst dann, wenn der eigene Hausarzt seine Praxis aufgibt.
    7. Ermöglicht es Hausärzten, sich in der Nähe ihrer Patienten anzusiedeln, so dass die Entfernung für die Patienten möglichst gering und Hausbesuche wirtschaftlich sind.
    8. Lässt die Kommunen mit ihren Sorgen um die hausärztliche Versorgung vor Ort nicht im Stich.

     

    Die oberste Priorität muss die flächendeckende garantierte Versorgung mit einem herausragenden hausärztlichen Angebot sein.

    G-12 Teilweise Rücknahme des Finanzstabilisierungsgesetzes der Krankenkassen

    22.06.2023

    Die SPD Lippe beantragen:

     

    Dass die NRW SPD sich für eine Aufhebung der Budgetierung der PA Behandlung im
    Finanzstabilisierungsgesetz der Krankenkassen einsetzt.