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St-06 Regulierung des Glücksspiels und Geldwäschebekämpfung

14.07.2023

Wir wollen die Mindestabstände zwischen Spielhallen in Nordrhein-Westfalen auf 500 Meter erweitern. Diese erweiterte Mindestabstandsregel wollen wir zudem auf Wettannahmestellen übertragen.

Wir wollen darüber hinaus, dass alle Betreiber dieser Einrichtungen die rechtmäßige Herkunft der für die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlichen Glücksspiels erforderlichen Mittel darlegen müssen.

Wir orientieren uns dabei an den im Land Bremen gültigen gesetzlichen Regelungen.

V-05 Zukunft aus Tradition! Das Genossenschaftsmodell als modernes Mittel sozialdemokratischer Gestaltungspolitik und Chance für das Ruhrgebiet

14.07.2023

Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand,

 

1. die Themen der Infrastrukturpolitik und des Investitionsstaus als Top-Priorität der kommenden zwei Jahre zu behandeln,

 

2. bis zu einem Landesparteirat in der ersten Jahreshälfte 2024 ein Konzept zur Bewältigung der anstehenden Infrastrukturaufgaben zu erarbeiten, dazu begleitend auch Diskussions- und Beteiligungsformate zu organisieren,

 

3. dabei den Fokus auf die Möglichkeit der Bildung von Infrastrukturgenossenschaften zu legen,

 

4. und das Ruhrgebiet dabei als Modellregion genossenschaftlicher Aufgabenbewältigung für ganz NRW heranzuziehen.

M-01 Stärkung des Ehrenamts und der Musikschaffenden – Kostenübernahme der Musiknutzung bei eintrittsfreien Bürger- und Stadtteilfesten

14.07.2023

Bürger- und Stadtteilfeste sind ein integraler Bestandteil einer lebendigen Stadt- und Stadtteilgesellschaft und leisten in vielen Stadtquartieren einen unschätzbaren Beitrag für ein friedliches und soziales Miteinander.

 

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, mit der GEMA in Verhandlungen einzutreten, damit für Bürger- und Stadtteilfeste etc., für die kein Eintritt erhoben wird und bei denen der oder die Veranstalter bzw. die Veranstaltergemeinschaften als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht in erster Linie kommerziell ausgerichtet sind, von der GEMA zu befreien.

 

Die Gebühren für die GEMA für die o.g. Veranstaltungen sollen vom Land getragen werden.

B-23 Stärkung der dualen Ausbildung sowie der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

14.07.2023

Angesichts der steigenden Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften und der sich ständig wandelnden Arbeitswelt erkennen wir als NRWSPD die Notwendigkeit, die duale Ausbildung weiterhin zu stärken sowie die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten als wichtige Säule des Bildungssystems anzuerkennen. Dieser Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der dualen Ausbildung sowie zur weiteren Stärkung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

 

Anerkennung der dualen Ausbildung

Die duale Ausbildung erkennen wir als eine hochwertige und praxisorientierte Form der Berufsausbildung an. Sie gewährleistet eine enge Verknüpfung von theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung. Wir unterstützen die duale Ausbildung als Schlüsselinstrument zur Lückenschließung im Übergang Schule-Beruf und zur Verringerung der Warteschleifen im Übergangssystem. Dabei bürgt das Berufsprinzip – Unteilbarkeit und Ganzheitlichkeit von Qualifikationsprofilen – für berufliche Handlungskompetenz und gesellschaftlichen Status von Facharbeiterinnen und Facharbeitern, Identität und angemessener Entlohnung. Damit die berufliche Ausbildung zur ersten Wahl und nicht zum letzten Mittel wird, müssen die Aufstiegsmöglichkeiten einer Ausbildung deutlich sichtbarer gemacht werden. Die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie die Erlangung des Meisters sind Wege zum weiteren Aufstieg.

 

Im Zusammenhang mit dem landesweiten Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss“ fordern wir eine noch stärkere Berufsorientierung und Information über die Aufstiegsmöglichkeiten der dualen Ausbildung. Ein Ziel muss es sein, das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Gesellschaft insgesamt für die Wertigkeit einer Berufsausbildung zu erhöhen. Wir unterstützen die Entwicklung von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen, um den Übergang von der Schule zur Berufsausbildung zu erleichtern und Praktika sowie Ausbildungsplätze bereitzustellen. Informationsveranstaltungen, Berufsmessen und überbetriebliche Praktika müssen weiter gefördert werden, um den Schülerinnen und Schülern direkte Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu ermöglichen. Ebenso müssen klare und verständliche Informationen über die dualen Ausbildungsgänge, ihre Karrierechancen, Verdienstmöglichkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten zielgruppengerecht und auf unterschiedlichen Kanälen abrufbar gemacht werden.

 

Attraktive Vergütung und finanzielle Anreize

Wir fordern die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für Auszubildende, die nicht nur ihre Lebenshaltungskosten deckt, sondern auch Anreize bietet, eine duale Ausbildung zu wählen. Mit Blick auf den anhaltenden Azubimangel ist es notwendig, gute Arbeitsbedingungen, eine adäquate Arbeitsplatzsicherheit und angemessene Sozialleistungen für Auszubildende bereitzustellen. Weiterhin fordern wir eine Abfederung der Mobilitätsprobleme bei Auszubildenden sowie eine finanzielle Starthilfe für Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen.

 

Stärkung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Die entscheidende Rolle der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bei der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung erkennen wir an und betonen die Bedeutung der Bereitstellung und der Weiterentwicklung hochwertiger Ausbildungseinrichtungen. Wir fordern daher die verstärkte finanzielle Unterstützung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, um die Ausstattung zu modernisieren, ihre Infrastruktur zu verbessern und die Kapazitäten zu erweitern. Ganz wichtig ist die Weiterentwicklung im Bereich der sachlichen und personellen Ausstattung der Berufskollegs. Für die Stärkung der örtlichen Berufskollegs ist es unabdingbar, die Hoheit über die Klassenbildung an die örtlichen Schulleitungen zurückzugeben.

 

Modernisierung der Ausbildungsinhalte und -methoden

Der Wandel der Arbeitswelt macht es unabdingbar, Ausbildungsinhalte anzupassen, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Die bisherige Arbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung muss auch zukünftig rechtzeitig und umfassend die Modernisierung der Ausbildungsordnungen vorantreiben. Dabei müssen Aspekte der Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit verstärkt einbezogen werden. Die Coronapandemie hat gezeigt, wie wertvoll digitale Methoden und Instrumente für die Bildungseinrichtungen sind. Um im vollen Umfang von der Digitalisierung zu profitieren, müssen wir die Innovationskultur im Bildungsbereich stärken. Wir fordern, dass die öffentliche Beschaffung im Bildungsbereich schneller und stärker auf digitale Chancen reagiert und stärkere Anreize für Innovationen schafft.

 

Förderung der Ausbilderqualifikation und Erweiterung der Ausbildungsfähigkeit der Unternehmen

Um die pädagogischen Fähigkeiten und das Fachwissen von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Lehrkräften zu stärken, müssen adäquate Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Ebenso müssen Anreize und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen geschaffen werden, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Ausbilderinnen und Ausbilder investieren.

 

Als SPD sind wir uns sicher: Für junge Menschen gibt es zwei Wege, um ganz nach oben zu kommen. Sowohl über die duale Ausbildung als auch über die schulische Laufbahn. Das ist unser Leitbild, wenn wir von Aufstieg durch Bildung sprechen.

A-03 Rote Linien für eine humanitäre und solidarische Asylpolitik

14.07.2023

Das Asylrecht ist eine große menschenrechtliche Errungenschaft – entstanden als eine Folge des dunkelsten Kapitels unserer Menschheitsgeschichte. Nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, des Zweiten Weltkriegs und der mit ihm verbundenen Flüchtlingsbewegungen schrieb die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 erstmals ein individuelles Asylrecht fest. Artikel 14, Absatz 1 lautet: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.“

 

Diese Errungenschaft des Asylrechts wird durch den jüngst getroffenen Asylkompromiss auf der EU-Innenministerkonferenz ausgehöhlt. Menschen, die aus individuellen Notlagen fliehen, wie beispielsweise vor Krieg und Terror und völkerrechtlich ein Anrecht auf Asyl in der Europäischen Union haben, können abgewiesen werden, wenn sie über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Sie werden in den sogenannten sicheren Drittstaat zurück abgeschoben. Auch die geplante Ausweitung der sogenannten sicheren Drittstaaten, ist aus menschrechtlicher Perspektive ein weiterer Schritt, der die Aushöhlung des Asyl- und Völkerrechts formt. Wie drastisch Menschenrechte, durch sogenannte Kooperationen zwischen der EU und von der EU deklarierten sicheren Drittstaaten erfolgt, missachtet werden, sehen wir nun mal einmal zuhauf an der Situation von Schutzsuchenden in Libyen. Grenzverfahren und Geflüchteten-Camps außerhalb der EU einzurichten und dort den Anspruch der Geflüchteten auf Asyl zu prüfen, trifft die Schwächsten, insbesondere Familien mit Kindern und Minderjährigen sowie allein reisende Minderjährige und weitere vulnerable Gruppen wie z. B. die der LGBTIQA*, besonders hart. Zudem wird insbesondere für Kinder und Minderjährige der besondere Schutz der UN-Kinderrechtskonvention nicht eingehalten. Standardisierte, verkürzte und absehbar ohne Rechtsbeistand durchgeführte Verfahren reduzieren die Chancen von FINTA-Personen Asyl zu erlangen und sie werden auf ihr „sicheres Herkunftsland“ reduziert. Weitere Asylgründe treten hierdurch in den Hintergrund.

 

Dieser Asylkompromiss ist ein rechtstaatlicher Kotau vor den Rechtspopulist*innen in der EU. Er dient lediglich der Abschreckung Schutzsuchender, die sich trotzdem weiterhin auf den tödlichen Weg über das Mittelmeer machen werden. Er missachtet vor allem die Lebensperspektive jener, die ein Leben in Schutz benötigen und verdienen. Er dient lediglich der Abschreckung Schutzsuchender, die sich trotzdem weiterhin auf den tödlichen Weg über das Mittelmeer machen werden. Im Gegenzug schreckt er lediglich diejenigen ab, die wir in Deutschland als Arbeits- und Fachkräfte zur Wahrung unseres Wohlstandes benötigen. Wieso sollte ein Mensch noch nach Europa mit Abwehrkultur migrieren, wenn er auch in ein anderes Land gehen kann, wo er sich zudem noch in der englischen Sprache verständigen kann?

 

Aussagen der rechtsgerichteten Regierungen in Polen und Ungarn, dass sie selbst diesen Asylkompromiss nicht mitgehen wollen, lassen weitere Verschärfungen befürchten.

 

Wir wollen mit diesem Antrag rote Linien definieren für eine humanitäre und solidarische Asylpolitik unserer Partei.

 

  • Wir bekennen uns zum Asylrecht. Das ist eine menschenrechtliche Errungenschaft nach den dunkelsten Erfahrungen unserer Menschheitsgeschichte. Wir kritisieren es, wenn dieses Asylrecht von CDU-Politikern wie Jens Spahn in Frage gestellt wird.
  • Wir lehnen Pläne ab, wie sie von den Regierungen in Großbritannien und Dänemark verfolgt werden bzw. wurden, Asylverfahren in andere Länder wie zum Beispiel Ruanda auszulagern.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, den SPD-Bundesparteivorstand und die SPD-Mitglieder in der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament auf, sich für folgende Verbesserungen des auf der EU-Innenministerkonferenz getroffenen Asylkompromisses und GEAS-Reform einzusetzen:

 

  • Grenzverfahren müssen freiwillig bleiben und durch EU-Mittel finanziert und deren Durchführung durch EU-Personal begleitet werden. Eine Fiktion der Nichteinreise ist abzulehnen.
  • Verpflichtendes Menschenrechtsmonitoring durch Nichtregierungsorganisationen in allen Phasen des Asylprozesses und der Zugang und die Transparenz müssen vollumfänglich gewährleistet sein.
  • Analog zur deutschen Regelung sollten Geflüchtete eine unabhängige Verfahrensberatung an die Seite gestellt bekommen, und sie müssen ein individuelles Recht auf einen Rechtsbeistand – während ihres gesamten Asylprozess – anerkannt bekommen. Hilfsorganisationen brauchen jederzeit Zugang.
  • Keine de facto Inhaftierungen: Alle Einrichtungen müssen im laufenden Asylprozess jederzeit und an jedem Schritt unverzüglich verlassen werden können.
  • Familien mit Kindern sollen vom Grenzverfahren ausgenommen werden.
  • Medizinische und psychologische Betreuung ist dauerhaft und professionell von ausgebildetem Fachpersonal sicherzustellen.
  • Sichere Drittstaaten müssen unter qualifizierten Kriterien durch die Kommission und das Europäische Parlament festgelegt werden. Eine Durchreise oder ein Aufenthalt zur Durchreise dürfen nicht als Verbindung zum Drittstaat gewertet werden.
  • Wir lehnen also eine willkürliche Ausweitung von sogenannten sicheren Drittstaaten ab.

 

Des Weiteren fordern wir für eine zukünftige humanitäre Asylpolitik:

 

  • Das Sterben der flüchtenden Menschen auf dem Mittelmeer muss ein für alle Mal durch humanitäre Maßnahmen enden. Die Bundesregierung muss sich in Zusammenarbeit mit den europäischen Partner*innen für den Einsatz und Ausbau der Seenotrettung mit ärztlicher Versorgung einsetzen. Hilfsorganisationen dürfen nicht kriminalisiert und diffamiert werden; sie sollen aufgenommene Geflüchtete unmittelbar in europäische Häfen ausschiffen dürfen. Wir müssen daher immer unterscheiden zwischen notwendiger Hilfe der Seenotrettung auf der einen und Geschäftemachern auf der anderen Seite, denen das Schicksal der Flüchtenden egal ist.
  • Die Menschenrechtsverletzungen der Frontex müssen aufhören. Die Frontex-Politik an den europäischen Grenzen wird im Sinne humanitärer Hilfe überarbeitet und geändert. Die Bundesregierung muss sich entschieden aktiv gegen Pushbacks einsetzen.
  • Frontex ist gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union Frontex muss von einem ständigen parlamentarischen Kontrollgremium überwacht werden. Ein strukturelles Vorbild dieses Gremiums kann das parlamentarische Kontrollgremium von Europol sein. In diesem muss Frontex regelmäßig, transparent und umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten und weiteren Berichtswünschen nachkommen.
  • Wir fordern die Einrichtung eines EU-Fonds für Integration und Entwicklung, um Kommunen europaweit dabei zu unterstützen, Geflüchtete zu integrieren.
  • Die Resettlement-Programme, die eine sichere Aufnahme von Schutzsuchenden ermöglichen, müssen in der Europäischen Union ausgebaut werden.
  • Beschäftigungsverbote für Asylbewerber*innen und Geduldete sollen in Gänze abgeschafft werden. Wir benötigen in Deutschland Arbeitskräfte, und Arbeit ist der beste Weg zur Integration.
  • Die bei den Ukraine-Geflüchteten angewandte FREE (Fachanwendung zur Registerführung, Erfassung und Erstverteilung) als vorübergehendes Schutz-System, das individuelle Rahmenbedingungen der Geflüchteten, wie z. B. familiäre Bindungen, bei der Zuweisung auf die Kommunen berücksichtigt, soll für alle Geflüchteten gelten.

 

Wir wissen, dass die Kommunen enorme Integrationsleistungen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen geleistet haben und immer noch leisten. Die Kommunen brauchen hierfür mehr Unterstützung! Dazu wollen wir die finanziellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen setzen.

 

  • Integration muss als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich abgesichert werden, und Bund und Länder müssen die Kommunen mit ausreichend finanziellen Mitteln bei der Integration unterstützen.
  • Das Land NRW muss die Zahl der Plätze in den Landeseinrichtungen für Geflüchtete ausbauen – auf mindestens 70.000, so wie die kommunalen Spitzenverbände es fordern.
  • Das Land NRW setzt sich für rechtliche und verbindliche Qualitätsstandards in allen Unterbringungseinrichtungen -im Kontext von Landesaufnahmesystemen- ein.
  • Schutzsuchende verdienen in NRW eine hürdenlose und humane Gesundheitsvorsorge. Das Land NRW und vor allem die Landesregierung, muss dafür die elektronische Gesundheitskarte für Schutzsuchende flächendeckend einführen. Auch hier dürfen die dafür aufzubringenden und laufenden Kosten nicht bei den Kommunen liegen und müssen vom Land übernommen werden.
  • Das Land NRW muss die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Geflüchtetenversorgung vollständig an die Kommunen weiterleiten und darf nicht, wie zuletzt geschehen, die Hälfte für sich einbehalten. Ein Polster für den Landeshaushalt auf Kosten der Geflüchteten und der Kommunen zu schaffen, ist schäbig von der schwarz-grünen Landesregierung.
  • Für die Verteilung von geflüchteten Menschen in die Länder und auf die Kommunen brauchen wir einen neuen Verteilungsschlüssel. Die Verteilung der Geflüchteten vom Bund auf die Länder erfolgt aufgrund des Königsteiner Schlüssels, der ursprünglich für die Verteilung der Kosten überregional bedeutender Forschungseinrichtungen auf die Bundesländer gedacht war und auf Basis der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl berechnet wird. Das Land verteilt die Geflüchteten auf die Kommunen aufgrund eines Schlüssels (FlüAG), der den Einwohner*innenanteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes und an dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche Nordrhein-Westfalens berücksichtigt. In einem neuen Integrationsschlüssel müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden: Wie viele Kita- und Schulplätze stehen zur Verfügung? Wie viele freie Wohnungen gibt es? Und inwiefern haben die Kommunen bereits andere Integrationsleistungen zu bewältigen, zum Beispiel durch Einwanderung innerhalb der Europäischen Union?

O-10 Ehrenamt in der Partei stärken

14.07.2023

Die NRWSPD übernimmt die Vorabendübernachtungskosten für Bundeskonferenzen der Arbeitsgemeinschaften, wenn der Beginn vor 12 Uhr festgelegt wurde.

K-05 Klimaschutz als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen

14.07.2023

1. Die NRW-SPD wirkt in ihrer nächsten Regierungsbeteiligung darauf hin, die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen um den Faktor Klimaschutz sowie Klimaanpassung zu erweitern. Bis dahin fordert der Landesparteitag die oppositionelle SPD-Fraktion im Landtag auf, einen
entsprechenden Antrag einzubringen.

 

Konkret bedeutet die Erweiterung um den Faktor Klimaschutz und Klimaanpassung bei den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben unter anderem folgendes:

  • Die Einbeziehung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Ziele von überragendem öffentlichen Interesse in alle kommunalen Aufgabenfeldern.
  • Die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten als Handlungsgrundlage für alle Städte und Gemeinden
  • Die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen für treibhausgasneutrale und klimaangepasste kommunale Gebäude und Verwaltungen in allen Städten und Gemeinden.
  • Die Gewährleistung einer langfristigen, fächendeckenden und geschäftsbereichsübergreifenden Personalausstattung für Klimaschutz und Klimaanpassung in allen Kommunen.
  • Die Bereitstellung von genügend finanziellen Mitteln seitens des Landes, um Aufgaben und Projekte wie die kommunale Wärmeplanung, Personal (z.B. Klimawandelmanger*innen) und die Transformation ausreichend finanzieren zu können.

F-06 Gewaltpräventive Institutionen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen* und Mädchen* fördern

14.07.2023

Frauen*häuser, sowie Beratungs- und Interventionsstellen sind unverzichtbare Institutionen für die aktive Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen* und Mädchen*. Allerdings wird die Arbeit dieser gewaltpräventiven Einrichtungen zunehmend durch den akuten Personalmangel und fehlende Räumlichkeiten erschwert. Eine Ursache für diesen Zustand liegt in der chronischen Unterfinanzierung dieser Institutionen. Die unmittelbare Konsequenz, welche sich hieraus gestaltet ist, dass gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* immer weniger zeitnahe Unterstützungsangebote erhalten sowie mit einem Platz in einer Schutzunterkunft versorgt werden.

 

Gegenwärtig wird jede dritte Frau* in Deutschland einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass die Anzahl der Betroffenen von häuslicher Gewalt kontinuierlich am Steigen ist. Weswegen eine Förderung von Interventionsstellen von Nöten ist. Diese spielen eine zentrale Rolle in der kurzfristigen Krisenintervention, da Mitarbeiter:innen nach polizeilichen Einsätzen aufgrund von häuslicher Gewalt, Kontakt mit den Betroffenen und ihren Angehörigen aufnehmen, um sie zu unterstützen und zu beraten. Überdies hinaus helfen sie Gewaltbetroffenen bei der Vermittlung an weiterführende Schutzeinrichtungen sowie psychologische und juristische Beratungen.

 

Damit jedoch gewaltbetroffene Frauen* und Mädchen* möglichst zeitnah mit einer sicheren und geschützten Unterkunft versorgt werden können, werden mehr Plätze in Frauen*häusern benötigt. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Istanbuler Konvention fehlen gegenwärtig in NRW mehr als 1.000 Plätze in Frauen*häusern. Zusätzlich mangelt es an barrierefreien Unterkünften für schutzsuchende Frauen* und Mädchen* mit Behinderung. Ebenfalls ist zu beobachten, dass eine höhere Anzahl von Kindern bei Gewaltbetroffenen die Unterbringung in einem Frauen*haus erschwert. Weswegen auch an dieser Stelle weiter nachgebessert werden muss.

 

Nicht außer Acht zu lassen ist der akute Personalmangel, welcher sowohl in Interventionsstellen als auch in Frauen*häusern anzutreffen ist. Daher ist die Erhaltung des bestehenden Personals, als auch die Neuanwerbung von Mitarbeiter:innen essentiell, damit Schutzsuchende ausreichend versorgt werden können.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Einhaltung der Istanbul Konvention verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen* und Mädchen* umfassend zu bekämpfen.

 

Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer. Aufgrund dessen fordern wir gegenüber dem Land NRW:

  • Eine stärkere finanzielle Förderung von bestehenden Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt
  • Den Ausbau von Frauen*häusern sowie Beratungs- und Interventionsstellen
  • Die Miteinplanung von Barrierefreiheit bei der Planung von neuen Frauen*häusern und weiteren Schutzunterkünften
  • Die Förderung von Barrierefreiheit in bereits bestehenden Frauen*häusern sowie weiteren Schutzunterkünften
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels in Frauen*häusern und Interventionsstellen

G-14 Geburtshilfe fördern - Hebammenhaftpflichtproblematik lösen

14.07.2023

Eine ausgiebige Betreuung durch eine Hebamme ist für Gebärende und ihr eigenes Wohlbefinden während der Geburt von hoher Bedeutung. Diese Bedeutsamkeit greift auch die S3-Leitlinie auf, welche empfiehlt, dass Gebärende ab der aktiven Eröffnungsphase durch eine Hebamme Eins-zu-Eins betreut werden müssen. Mithilfe einer Eins-zu-Eins-Begleitung, welche mindestens zu 80% der Zeit erfolgen soll, werden zahlreiche Vorteile für Gebärende ermöglicht. Hierzu gehört auch, dass Gebärende durch die geburtsbegleitende Hebamme die beste emotionale Unterstützung, sowie kontinuierlich weitere Informationen über den eigenen Geburtsfortschritt erhalten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass eine umfassende Betreuung zu mehr vaginalen Geburten und zu weniger Kaiserschnitten führt. Aber auch in der Vor- und Nachbereitung ist die Betreuung durch eine Hebamme sinnvoll.

 

Allerdings kann aktuell das empfohlene Betreuungsmodell in vielen Fällen nicht ausgeführt werden. Dieses liegt, unter anderem, dem ständig wachsenden Personalmangel in der Geburtshilfe zugrunde. Woraufhin immer mehr Gebärende zur gleichen Zeit betreut werden müssen. Dementsprechend sind Entbindende auch immer häufiger und länger während der Geburt auf sich allein gestellt. Des Weiteren löst der stetig wachsende Personalmangel zunehmend Versorgungsengpässe in der stationären Hebammenversorgung in Großstädten aus.

 

Der wachsende Personalmangel in der Geburtshilfe wird insbesondere durch die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtproblematik für Beleghebammen begünstigt. Während die Haftpflichtbeiträge in den letzten Jahren rasant gestiegen sind, zogen die Vergütungen für Geburtsbegleitungen kaum nach. An dieser Stelle ist zu beobachten, dass freiberufliche Hebammen, welche zusätzlich Geburtshilfe anbieten am stärksten von hohen Haftpflichtbeiträgen betroffen sind. Für diese Berufsgruppe werden monatlich Beiträge von bis zu 900 € fällig. Zwar können Hebammen einen Antrag auf einen Sicherstellungszuschlag stellen. Jedoch kann dieser nur rückwirkend bewilligt werden. Anders formuliert, Hebammen müssen zunächst in Vorleistung gehen. Des Weiteren kann die gesetzlich vereinbarte Mindestmenge in der Geburtshilfe nicht von jeder Hebamme erreicht werden, weswegen nicht jede ein Recht auf den Sicherstellungszuschlag erhält. Überdies hinaus ist anzumerken, dass Privatpatient*innen nicht mit in die Berechnung der Mindestmenge einfließen.

 

Die hohen Haftpflichtbeiträge führen zunehmend dazu, dass viele Hebammen ihre eigene Existenz nicht mehr durch ihr generiertes Einkommen sichern können. Im Zuge dessen scheiden immer mehr Hebammen aus ihrem Beruf aus. Gleichzeitig erhöht sich hierdurch für die verbliebenen Hebammen die Arbeitsbelastung, die wiederum zu weiteren Berufsaustritten führt. Aufgrund dieser benannten Faktoren wird der Beruf für potenzielle Berufseinsteiger*innen stetig unattraktiver. Weswegen die Hebammenversorgung in Deutschland nach aktuellem Stand nicht zukunftsfest ist.

 

Hebammen muss es ermöglicht werden von ihrer erbrachten Arbeit ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Damit dieses jedoch erreicht werden kann, bedarf es einer umfassenden Lösung der Berufshaftpflichtproblematik, welche über die bisherigen Ansätze hinausgeht.

 

Aufgrund dessen fordern wir:

 

  • für den Übergang die Überarbeitung des Sicherstellungszuschlags, damit mehr Hebammen einen Anspruch erhalten können.
  • die Entwicklung und Einführung von Lösungsansätzen bzgl. der Hebammenhaftpflichtproblematik.

B-22 Chancengleichheit durch frühkindliche Bildung

11.07.2023

Die NRW SPD wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierung und die Bundesregierung ihre finanziellen Mittel für die frühkindliche Bildung endlich bedarfsgerecht ausbauen.

Kita, Schule und Einrichtungen, welche Kinder betreuen, müssen finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie den Bedürfnissen jedes Kindes gerecht werden können. Betreuungsplätze müssen ausgebaut und Fachkräfte ausgebildet werden, damit jedes Kind eine Betreuungseinrichtung besuchen kann. Kinder, welche momentan noch keinen Platz in einer Tageseinrichtung haben, müssen außerhalb der Betreuungseinrichtungen gefördert werden. Dazu müssen aufsuchende Strukturen entwickelt und ausgebaut werden, um die Familien zu beraten und zu entsprechenden Angeboten zu lotsen.