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O-02 Einrichtung AK Säkularität und Humanismus

5.01.2022

Der Parteitag möge beschließen, den Landesvorstand zu beauftragen, der
zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralität in unserer Gesellschaft
Rechnung zu tragen und einen AK „Säkularität und Humanismus“ einzurichten, um dieses Anliegen in der Partei abzubilden. Der neue AK ist in
gleicher Weise wie der AK „SPD und Kirche“ zu den Beratungen des LV
heranzuziehen. Hierbei soll sich der LV am Beschluss des Bundesparteitages vom Dezember 2019 zur Einrichtung eines säkularen AKs und dessen
Umsetzung durch den Bundes-PV orientieren

K-01 Digitale Beteiligungsformate

4.01.2022

Seit März 2020 wird unser Leben vom Corona-Virus – SARS-CoV-2 – maßgeblich beeinflusst. Erste Fälle von dem neuartigen Erreger traten bereits Ende 2019 im chinesischen Wuhan auf. In Deutschland gab es nach Medienberichten am 28. Januar 2020 den ersten bestätigten Fall. Seitdem hat sich das Virus in ganz Deutschland und in der Welt ausgebreitet, mit dramatischen Folgen u.a. für unser Gesundheitswesen, unsere Wirtschaft und unser Sozialverhalten. Anfang September 2021 liegt die Zahl der mit SARS-CoV-2 verstorbenen Menschen allein in Deutschland bei über 92.000.

 

Menschen mit bestimmten Einschränkungen/Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, also Angehörige von sogenannten (Hoch)Risikogruppen, können sich während dieser Pandemie ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit und im schlimmsten Fall des eigenen Lebens nur noch deutlich eingeschränkt bzw. gar nicht mehr gesellschaftlich engagieren oder an politischen Prozessen beteiligen – solange diese eine persönliche Präsenz verlangen. Diese Situation ist nicht tragbar!

 

Nach § 48 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen seien Ratssitzungen öffentlich, teilt die Kommunalabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord-rhein Westfalen am 15. Januar 2021 mit. In der Begründung heißt es weiter, diese Öffentlichkeit müsse in Form einer sogenannten Saalöffentlichkeit hergestellt werden. Zudem gelte allgemein, dass für die Beteiligung an Abstimmungen kommunalverfassungsrechtlicher Vertretungen grundsätzlich die Anwesenheit der Mandatsträger*innen im Sitzungssaal erforderlich sei. Dieses Recht sei auch für Ausschusssitzungen anzuwenden (§ 58 Ab-satz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen).

 

Abstimmungen in Ausschuss- und Ratssitzungen können demnach nicht digital erfolgen, aber gerade digitale Formate können hier Abhilfe schaffen, eine echte Alternative sein und für Gleichberechtigung sorgen. Ebenso ist eine Beteiligung an der Diskussion über digitale Medien demnach nicht möglich. Ersatzweise wird derzeit bei Ratssitzungen beispielsweise in Lennestadt einem gewählten Mandatsträger, der als Hochrisikoperson nicht vor Ort sein kann, eine Tonspur zu Verfügung gestellt, dies jedoch lediglich für den öffentlichen Teil. Dies ist nicht mit unserem Verständnis von Partizipation vereinbar!

 

Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass die Pandemie auf nationaler und europäischer Ebene bereits dazu geführt hat, dass Diskussionsprozesse und Entscheidungen auf digitalem Wege stattfinden bzw. gefällt werden, fordern wir die NRWSPD auf, sich für eine schnellstmögliche eindeutige, rechtssichere Schaffung von Rahmenbedingungen für die Durchführung digitaler Formate auch in der Kommunalpolitik einzusetzen.

 

Demokratie lebt vom Mitmachen aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Gestärkt wird dieser Gedanke durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 30. März 2007 unterzeichnet wurde und die am 26 März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie sieht eine rechtsverbindliche Grundlage für eine umfängliche Teilhabe aller Menschen vor.

 

Wir fordern: Digitale Beteiligungsformate müssen Präsenzformaten gleichgestellt werden, um eine risikofreie, gleichberechtigte Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen für alle Mandatsträger*innen – mit und ohne Beeinträchtigung – zu ermöglichen.

A-02 Kill Switch

4.01.2022

Die NRWSPD wird dazu aufgefordert, sich für die Einführung eines digitalen „Kill Switch“ einzusetzen. Diese Vorsichtsmaßnahme würde im Falle eines großen Cyberangriffes zur Sicherung unserer Infrastruktur und systemrelevanter Institutionen beitragen.

 

Der „Kill Switch“ soll dafür sorgen, dass alle Deutschen Onlinedienste immer noch funktionieren, selbst wenn es zu einem ausländischen Cyberangriff kommt. Bei einem „Kill Switch“ handelt es sich um einen „Notausschalter“ für das Internet, hierdurch wären alle direkten Internetzugänge ins Ausland gesperrt. Im Ernstfall könnte der gesamte innerdeutsche Datenverkehr über bestimmte Server und Knotenpunkte geleitet werden. Bedingung hierfür wären die Einrichtung eines eigenen und unabhängiges DNS. Die Entscheidung und Kontrolle für einen solchen Fall, soll das BSI übernehmen. Zur Absicherung und Gewährleistung der Funktion, sollte das System dauerhaft gewartet, erweitert und einmal jährlich getestet werden.

 

Cyberangriffe werden immer häufiger und zeigen immer mehr Auswirkungen; jedoch handelt es sich bei den uns bisherigen wiederfahrenden Angriffen eher um „kleine Scharmützel“ im Vergleich zu dem, was möglich ist. Bei einem ernsthaften Angriff von außen ist unsere gesamte Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, etc. in Gefahr. Um zu gewährleisten, dass die Bundesrepublik eigenständig und unabhängig, auch während eines Cyberangriffes, agieren kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die dies ermöglichen. Im Ernstfall könnte der „Kill Switch“ das feindliche Eindringen in unsere digitale Infrastruktur verhindern oder zumindest behindern.

Ar-01 Industrieregion Südwestfalen zukunftssicher stärken und Arbeitsplätze sichern

4.01.2022

Die SPD Siegen-Wittgenstein setzt sich in Zusammenarbeit mit der SPD Südwestfalen und der NRWSPD für die Arbeitsplatzerhaltung und Stärkung der Industrieregion Südwestfalen ein. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ein wichtiger Schlüssel zur Zukunftsgestaltung der regionalen und industriellen Arbeitswelt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden müssen wir die Mitarbeiter der Unternehmen durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fördern. In Kooperation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können wir durch zusätzliche Landes- bzw. staatliche Fördermöglichkeiten den Familien das Vertrauen und die Sicherheit geben, finanziell unabhängig zu bleiben. Begründung: In Nordrhein-Westfalen sind allein ca. 250.000 Menschen mittelbar und unmittelbar in der Automotive-Branche beschäftigt.

 

Die Industrieregion Südwestfalen lebt von der Automobilindustrie und von den stahlverarbeitenden Unternehmen. Durch die Transformation der Arbeitswelt sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verunsichert und wissen nicht, wie sich ihr Arbeitsplatz in der Zukunft verändern wird. Auch in dieser Branche arbeiten viele Menschen ohne Berufsausbildung oder sind Quereinsteiger mit einer anderen berufsfremden Ausbildung. Wir, die SPD, müssen als „Arbeiterpartei“ den Menschen verlässliche und vertrauensvolle Antworten bzw. Lösungen anbieten.

 

Südwestfalen ist eine Region mit vielen mittelständischen Unternehmen. Viele dieser Unternehmen haben aufgrund von mangelnder Forschungskapazitäten aber nicht die Möglichkeit, die technologischen und ökologischen Herausforderungen der Zukunft und ihre Produkte kundengerecht weiterzuentwickeln. Wir müssen die gemeinschaftlichen Bildungs-, Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen durch eine regionale Wirtschaftsförderung und einem Dachverband stärken. Gemeinsame regionale Kooperationen und Austauschmöglichkeiten würden die heimischen Unternehmen stärken. Durch kommunale Wirtschaftsförderung und gezielte strukturpolitischen Landes- und Bundesmaßnahmen, müssen die Unternehmen zur Erschließung neuer Produktlinien und Technologien begleitet werden. Wir müssen unseren Unternehmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Mut, das Vertrauen und die Möglichkeit geben, Südwestfalen zur „Knowhow“-Region mit innovativen Ideen, mit qualifizierten Mitarbeitern zukunftsfähig zu entwickeln. Die Südwestfalen Regionale 2025 bietet zusätzlich Chancen die digitalen Möglichkeiten zu erweitern.

 

Vom digitalen Bildungsangebot für unsere Gesellschaft, bis zum digitalen Arbeitsplatz der Zukunft, gibt es eine Vielzahl an innovativen Ideen zur Gestaltung unserer Region Südwestfalen. Vom Kindergarten bis zur Aus-, Fort- und Weiterbildung können wir die digitalen Angebote nach den Bedürfnissen der Menschen ausrichten, sodass wir die „digitale Kompetenz“ unserer Gesellschaft stärken.

 

Gemeinsam und durch entschlossenes Handeln, können wir unsere Region in Südwestfalen zukunftssicher aufstellen und zu einer „Knowhow“-Region mit hervorragend qualifizierten Mitarbeitern, mit innovativen Ideen und mit guten mittelständischen Unternehmen weiterentwickeln.

B-01 Abschaffung staatlich-religiöser Schulen in NRW

4.01.2022

Faktum:

In NRW sind von 2786 staatlichen Grundschulen 892 christliche Bekenntnisschulen. Das ist ein Drittel aller dieser Schulen. Von diesen sind 90 Prozent katholisch orientiert und 10 Prozent evangelisch. Alle diese konfessionellen Schulen werden als staatliche Schulen zu 100 Prozent durch den Staat NRW finanziert. Des ungeachtet unterstehen diese staatlichen Schulen als pädagogisch-erzieherische Einheiten des staatlichen Schulsystems von NRW ganzheitlich, d.h. im Hinblick auf alle Unterrichtsfächer und das Schulleben, unter kirchlicher Aufsicht (Artikel 12 Absatz VI Landesverfassung). NRW ist das einzige Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, das eine solche Regelung kennt.

(Der Parteitag möge beschließen):

Forderungen:

Das Prinzip der staatlichen Bekenntnisschulen wird abgeschafft.

Dem entsprechend wird der Artikel 12 der Verfassung des Landes NRW geändert:

In Absatz II – („Grundschulen sind Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen.“) wird die Formulierung „Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen“ gestrichen

Absatz III wird gestrichen und durch einen neuen Absatz III ersetzt, der dem pädagogisch-erzieherischen Kernanliegen des bisherigen Absatzes VI zeitgemäß eine neue Ausrichtung gibt.

Vorschlag für Absatz III:

Es wird vorgeschlagen, in diese Neuformulierung die folgenden Zielsetzungen aufzunehmen:

„In allen staatlichen Schulen des Landes werden die Kinder auf der Grundlage freiheitlich-demokratischer Werte vor dem Hintergrund abendländischer Traditionen in Offenheit für alle religiösen Bekenntnisse und weltanschaulichen Überzeugungen sowie in und zur Achtung der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Menschenrechte gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

Sollte die für die hier geforderte Verfassungsänderung erforderliche 2/3-Mehrheit nicht zu erreichen sein, wird die Fraktion der SPD im NRW-Landtag aufgefordert, angesichts der offensichtlichen Grundgesetzwidrigkeit des Artikels 12 der Landesverfassung die Landesregierung zu veranlassen, beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage einzureichen.

Ausklammerung:

Dieser Antrag und seine Forderungen berühren weder den Bereich der Privatschulen noch den des Religionsunterrichts in staatlichen Schulen. Diese Bereiche sind nicht Gegenstand des Antrags.

UE-01 Einhaltung der Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens

4.01.2022

Die NRWSPD wird aufgefordert, das „Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein- Westfalen“ vom 1. Juli 2021 zu ersetzen bzw. zu überarbeiten, so dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 ergeben, und die Vorgaben des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2021 zum Schutz zukünftiger Generationen, erfüllt werden.

Dabei reichen Zielsetzungen z. B. Klimaneutralität bis spätestens 2045 nicht aus. Das Land NRW soll sich zu einer „pariskonformen“ Begrenzung der CO2-Emissionen verpflichten. Diese Verpflichtung wird eingehalten, wenn das Land NRW nur noch 0,9 GT CO2 bzw. CO2-Äquivalenzen ausstößt. Dazu sind die geeigneten Maßnahmen zu definieren, umzusetzen und die Fortschritte zu monitoren.

F-04 Für eine (digitale) Gesellschaft, die Frauen den Rücken stärkt

4.01.2022

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  • tradierte Rollenbilder und Geschlechterdiskriminierung durch geschlechterneutrale und geschlechtergerechte Sprache abzubauen, z.B. durch Gendern in Veröffentlichungen der Verwaltungen von Land und Kommunen.
  • Sexismus in der Online-Gaming-Szene zu bekämpfen, denn Online-Gaming ist kein rechtsfreier Raum. Wir wollen mittels Aufklärungs- und Öffentlichkeitskampagnen informieren und sensibilisieren wir über das Problem und die vorhandene Rechtslage und tragen so zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Umfelds bei.
  • spezialisierte Unterstützung und Beratung für Frauen und Mädchen, die von Online-Spielsucht betroffen, schaffen.
  • das Thema Vielfalt in den Schulen stärken, um tradierte Rollenbilder aufzubrechen. Bei der Aus- und Fortbildung pädagogischen Personals sollen geschlechtersensible Ansätze angewendet werden.
  • die Jungenarbeit stärker fördern, denn Mädchen zu empowern erfordert eine gleichzeitige emanzipatorische Sensibilisierung von Jungen. Geschlechtergerechte Werte sind ein wesentlicher Bestandteil unserer gesellschaftlichen Werte, die an Jungen und Mädchen weitergegeben werden müssen.
  • eine Öffentlichkeitskampagne starten, um auf Missstände in der Kulturszene aufmerksam zu machen und Lösungen zu diskutieren, z.B. zu Lohnungleichheit, Sexismus, Aufarbeitung historischer Werke von Frauen, die unter einem männlichen Pseudonym veröffentlicht wurden.

F-03 Mein Körper, meine Entscheidung: Für ein diskriminierungsfreies Gesundheitssystem

4.01.2022

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  • die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an durch Landesmittel finanzierten Klinken sicherzustellen – In Kliniken, die mit Landesmitteln arbeiten, muss ein Angebot für einen Abbruch für Frauen und Mädchen bestehen.
  • dass wir uns für die Weiterentwicklung der Schwangerschaftsbegleitung und auch der Beratung bei Schwangerschaftskonfliktsituationen einzusetzen.
  • dafür zu kämpfen, dass Mädchen und Jungen wie auch Frauen persönlicher, sachkundiger und durch fachlich geschultes und medizinisch versiertes Fachpersonal in Schwangerschaftskonfliktsituationen besser beraten und begleitet werden.
  • Dabei sollen diese Fachberaterinnen durch entsprechende Qualifizierungs- , Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote der beiden spezialisierten Kompetenzzentren im Zusammenhang „ Frauen und Gesundheit“  in Bielefeld und Bochum fortgebildet werden.
  • Die Schwangerschaftsfachberatungen auszubauen.
  • dafür zu sorgen, dass Schwangerschaftsbegleitung und Beratung zu Schwangerschaftskonfliktsituationen besser in das Medizinstudium eingebaut.
  • Qualifizierungs-, Fortbildungs-, und Weiterbildungsangebote zum Thema Schwangerschaftsabbruch an den Universitäten auszubauen.
  • Sich für die Abschaffung der diskriminierenden und stigmatisierenden Paragraphen 218 und 219a einzusetzen, um der Kriminalisierung von Abtreibung endlich ein Ende zu setzen.
  • die Arbeit des Kompetenzzentrums Frau und Gesundheit in Bochum zu sichern.
  • uns dafür einzusetzen, dass bei der wissenschaftlichen Erprobung von neuen Arzneimitteln weibliche und männliche Proband*innen paritätisch eingesetzt werden, da Medikamente sich unterschiedlich auf den Körper von Frauen und Männern auswirken.
  • flächendeckend gratis Menstruationsprodukte an Schulen und öffentlichen Gebäuden zu verteilen, um der Tabuisierung von Menstruation entgegenzuwirken. Denn: Hygiene- und Menstruationsprodukte dürfen keine Luxusartikel sein.

 

F-02 Wir bekämpfen konsequent Gewalt gegen Frauen und Mädchen

4.01.2022

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  • einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu erstellen.
  • das Dunkelfeld bei Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung zu untersuchen und bei der Weiterentwicklung aller Hilfs-, Beratungs- und Präventionsangebote auch immer die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe zu berücksichtigen.
  • spezialisierte Staatsanwaltschaften zu schaffen, die für Gewaltdelikte an Frauen und Femizide zuständig sind.
  • die anonyme Spurensicherung weiter zu fördern und im ländlichen Raum auszubauen.
  • die Finanzierung des Frauen- und Mädchenhilfesystems zu erweitern und uns für die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Unterbringung für alle von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern einzusetzen.
  • Das Frauen- und Mädchenhilfesystem im NRW weiter auszubauen. Insbesondere den Ausbau der Frauenhäuser in NRW wollen wir unterstützen und darüber hinaus barrierefrei gestalten.
  • eine Beratungsstruktur zum Thema digitalisierte Gewalt zu etablieren und eine Öffentlichkeitskampagne zur Sensibilisierung verschiedener Formen digitaler Gewalt starten, denn durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit verbundene Nutzung sozialer Medien werden neue Kanäle für Interaktionen geschaffen, die leider zunehmend für Gewalt gegen Mädchen und Frauen missbraucht werden. Dadurch ziehen sich Userinnen vermehrt aus den sozialen Medien und anderen digitalen Plattformen zurück.

F-01 Wir bringen Familie und Karriere unter einen Hut

4.01.2022

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  • ein Modellprojekt zu starten, in dem wir neue geschlechtergerechte Arbeitsbewertungssysteme – angelehnt an den sogenannten CW-Index – auf ihre Praxistauglichkeit überprüfen.
  • im Rahmen einer Dienstrechtsreform die Beurteilungsrichtlinien des Öffentlichen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen zu überarbeiten, damit niemand aufgrund seines Geschlechts und Familienstatus bei Beförderungen benachteiligt wird. Dadurch wollen wir auch die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als moderner Arbeitgeber steigern.
  • Home-Office- oder Shared-office-Modelle sowie flexible Arbeitszeitmodelle zu fördern.
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, indem wir Familienarbeitszeitmodelle einführen, um Eltern eine bessere partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu ermöglichen und Projekte zu fördern, die den Väteranteil in Elternzeit und die gleichberechtigte Aufteilung von Fürsorge- und Erwerbsarbeit fördern.
  • ein Programm ins Leben zu rufen, das die Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitjobs vorantreibt, damit Eltern auch nach der Familienphase wieder beruflich durchstarten können.
  • ein Förderprogramm zu etablieren, das Start-Ups von Frauen unterstützt und die vorhandenen Gründungsberatungs- und Gründungsförderprogramme geschlechtergerechter gestalten.