Füge ein:
§19: (8) Die vom Ordentlichen Landesparteitag am 26. August 2023 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen werden mit der Beschlussfassung wirksam.
Füge ein:
§19: (8) Die vom Ordentlichen Landesparteitag am 26. August 2023 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen werden mit der Beschlussfassung wirksam.
Ersetze durch:
Kandidaten und Kandidatinnen für die Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte werden durch die gleiche Versammlung wie die Ratskandidatinnen und -kandidaten aufgestellt. Abweichend kann, soweit Stadtbezirke nach § 2 Abs. 3 gebildet worden sind, durch Unterbezirkssatzung festgelegt werden, dass die Aufstellung für jeden Stadtbezirk in
gesonderten Versammlungen geschieht.
Organisatorisch zuständig ist der Unterbezirk.
Ersetze „dem/der Vorsitzenden“ durch: dem oder der Vorsitzenden oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau
Füge nach „einfachen Beschluss fest.“ ein: Der Parteitag beschließt mit einfacher Mehrheit, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden sollen. Die Regelungen des Organisationsstatuts, der Wahl-, Schieds- und Finanzordnung, die den bzw. die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.
Im Folgenden wird „der/dem Vorsitzenden“ in Plural gefasst.
1. Bildungskatastrophe abwenden und eine Bildungsoffensive starten
Die Politik ist gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, damit Beste Bildung für alle und Chancengleichheit möglich ist. Bildung ist der Schlüssel zur Welt, sie macht uns zu kritikfähigen, mündigen und freien Menschen und ist die Basis für soziale Teilhabe und eine solidarische Gesellschaft. Bildung ist die Grundvoraussetzung für ein gutes und erfüllendes Leben, ein Aufstiegsversprechen und das Fundament für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Und sie kann nicht zuletzt auch die Resilienz gegen demokratiegefährdende, populistische Bewegungen stärken.
Dabei war uns immer bewusst, die soziale Herkunft darf nicht über die Bildungschancen der Menschen entscheiden. Jedes Kind ist gleich viel wert und keines darf im Bildungsprozess zurückgelassen werden.
Die Corona-Pandemie, aber auch die jüngsten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends und der IGLU-Studie zeigen uns unmissverständlich die Missstände unseres Schulsystems auf. Die betroffenen Kinder tragen diese (Leistungs-) Defizite als schwere Hypothek mit sich und werden enorme Probleme haben, ohne besondere Förderung diese Defizite auszugleichen. Der eklatante Lehrkräftemangel, dadurch bedingter Unterrichtsausfall, überfüllte Klassen, die Zunahme von psychosozialen Belastungssymptomen bei Schüler:innen und Lehrkräften, marode Schulgebäude, eine defizitäre digitale Infrastruktur und die chronische Unterfinanzierung unseres Bildungssystems sind wesentliche Ursachen für diese über Jahre dramatischer gewordene Situation. NRW befindet sich inmitten einer Bildungskatastrophe. Dies betrifft nicht alleine die schulische oder berufliche Bildung. Auch für den Bereich frühkindlicher Bildung lautet der Befund ähnlich.
Forderungen:
2. Frühkindliche Bildung
Die rund 10.000 Kitas in NRW leisten trotz enormen Fachkräftemangels eine hervorragende pädagogische Arbeit. Mit viel Engagement der Erzieher:innen sind sie das wesentliche Element der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung in NRW. Dieses individuelle Recht des Kindes ermöglicht vielen Eltern erst die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Kitas in NRW sind jedoch massiv unterfinanziert. Das System der KiBiz-Kopfpauschalen führt zu einer unsicheren Finanzierungsbasis der Einrichtungen und fängt die tatsächlich anfallenden Kosten des Betriebes nicht auf.
Auch die Kindertagespflege, die vor allem für Unterdreijährige eine wichtige Rolle bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs spielt, ist vielerorts unterfinanziert. Um allen Kindern das individuelle Recht auf frühkindliche Bildung zu ermöglichen, müssen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 100.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Die Kitas und deren Träger stehen derzeit unter einem zusätzlichen Druck. Die infolge des Ukrainekrieges rasant gestiegenen Energiekosten und die aktuellen inflationsbedingten hohen Tarifabschlüsse belasten enorm das Budget der Träger.
Forderungen:
3. Schulische Bildung
a) Grundschulen
Grundschulen legen das Fundament für den schulischen Werdegang unserer Kinder und sind maßgeblich für ihre individuelle Entwicklung verantwortlich. Grundschulen sind echte Gesamtschulen im Sinne ihrer Inklusions- und Integrationsarbeit. Hier kommen alle Kinder, unabhängig des Elternhauses, der Herkunft und des Wohnortes zusammen. Grundschulen stehen vor der Herausforderung gemeinsam mit Kommunen und Trägern den Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab 2026 zu erfüllen. Mehr als 200.000 zusätzliche Plätze werden hier benötigt. Das Land versäumt es bislang hier geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.
Forderungen:
b) Sekundarstufe I:
Die Gestaltung des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule und die Vielfalt der Schulformen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Bildungsgerechtigkeit und der individuellen Förderung unserer Schüler:innen.
Forderungen:
c) Offensive gegen Lehrkräftemangel – Lehrämter attraktiv machen
Nach jüngsten Zahlen des Schulministeriums fehlen an öffentlichen Schulen in NRW rund 6.700 Lehrkräfte. Mehr als ein Drittel der fehlenden Stellen betreffen dabei Grundschulen. Außerdem werden bis zum Jahr 2030 zwei Drittel der erforderlichen MINT-Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund einer wachsenden Anzahl von Schüler:innen im NRW-Schulsystem werden sich die Folgen des Lehrkräftemangels ohne einer Vielzahl effektiver Gegenmaßnahmen weiter verschärfen.
Forderungen:
d) Praxisorientierte Bildung intensivieren
Schulen müssen Übergänge in eine akademische und berufliche Ausbildung gleichermaßen ermöglichen und früh vorbereiten. Angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels brauchen wir eine stärkere praxisorientierte schulische Bildung unabhängig der Schulform.
Forderung:
e) Sozialindex und Bildungsfinanzierung allgemein
Gute Bildung braucht eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Der NRW-Schuletat stieg in 2023 nur unterdurchschnittlich im Vergleich zur Steigerungsrate des Gesamthaushaltes. Bei seinen Schulausgaben ist NRW mit seinen Pro-Kopf-Ausgaben von 7.500 Euro in Relation der Bundesländer eines der Schlusslichter. Im OECD-Vergleich liegt auch die Bundesrepublik mit 30 Milliarden Euro unter dem Durchschnitt der Bildungsausgaben der anderen Länder.
Von den mehr als 5000 öffentlichen Schulen in NRW haben über die Hälfte einen erhöhten, akuten Sanierungsbedarf. Es darf nicht sein, dass die Finanzkraft einer Kommune Auswirkungen auf die Bildungschancen unserer Kinder hat. Bildungsgerechtigkeit darf sich nicht nach der Postleitzahl entscheiden.
Schule ist zudem in den letzten Jahren neben der Vermittlung von Wissen immer mehr zu einem sozialen Lebensraum geworden. Schulsozialarbeit, Inklusion, Digitalisierung, OGS-Ausbau, und jüngst die Corona-Pandemie und die Integration von Flüchtlingskindern sind Aufgaben, die die Schulen bewältigen müssen. Allerdings ist die Systematik unserer Bildungsfinanzierung den wachsenden Aufgaben nicht gefolgt.
Forderungen:
Die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesvorstand setzen sich dafür ein, dass die Hinweismöglichkeit auf Inhaftierung für Zeugnisse und Nachweise gemäß § 30 Abs. 3 StVollzG NRW abgeschafft wird.
Die NRW SPD stellt den folgenden Antrag beim nächsten SPD Bundesparteitag
§ 8 der Wahlordnung erfährt die folgenden Veränderungen
1.)
a) Bei Nichteinhaltung der Quote findet kein zweiter Wahlgang statt, sondern die Kandidatinnen bzw. Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts rücken in der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse auf die freigebliebenen Plätze auf.
b) Textliche Umsetzung
§ 8 Abs. 2 Satz 2 der Wahlordnung wird folgendermaßen gefasst:
Wird die Quote nicht erfüllt, so sind die Kandidatinnen bzw. Kandidaten des überrepräsentierten Geschlechts nur bis zu ihrer Höchstquote von 60 % gewählt, die Kandidatinnen bzw. Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts rücken in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl auf die frei gebliebenen Plätze auf.
§ 8 Abs. 2 Satz 3 der Wahlordnung wird gestrichen.
§ 8 Abs. 2 lit. b) Satz 2 wird folgendermaßen gefasst:
Die Sätze 1 bis 3 gelten sinngemäß.
2.)
a) Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Delegiertenwahlen die Versammlung, ob ein zweiter Wahlgang oder ein Losentscheid stattfinden soll, sofern sich die Kandidatinnen und Kandidaten nicht vorher auf eine Reihenfolge einigen.
b) Textliche Umsetzung
§ 8 Abs. 4 der Wahlordnung wird durch einen Satz 2 mit dem folgenden Wortlaut ergänzt: Bei Delegationswahlen kann mit Mehrheit der gültigen Stimmen der Verzicht auf eine Stichwahl und die direkte Durchführung eines Losentscheides beschlossen werden, sofern die Kandidatinnen und Kandidaten sich nicht vorher auf eine Reihenfolge einigen.
Wir fordern die Landespartei und Landtagsfraktion auf, mit den übrigen demokratischen Parteien im Landtag Gespräche über eine Änderung der Landesverfassung zu führen mit dem Ziel, Bekenntnisschulen aus der Landesverfassung zu streichen. In Bayern und Rheinland-Pfalz waren es christliche Parteien, die die Streichung der Konfessionsschulen ermöglichten – dies sollte auch in NRW möglich sein.
Als erster Schritt sollte in kleinen Orten, in denen die einzige Grundschule eine Bekenntnisschule ist, diese sofort – von Amts wegen – in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden.
Weiterhin muss übergangsweise im Einzelfall überprüft werden, ob die Mehrheit der Schülerschaft einer Schule noch katholisch bzw. evangelisch ist. Wenn nicht, muss die betreffende Schule – ebenfalls von Amts wegen – sofort umgewandelt werden.
Parteivorstand und Landtagsfraktion werden aufgefordert, die Initiative für eine Neuaufstellung der historisch-politischen Bildung zu ergreifen, mit dem Ziel mehr Demokratieverständnis in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes NRW zu verankern.
Die Kommission wird vom Vorstand einberufen. Sie besteht aus sechs Mitgliedern. Bei der Wahl der Kommissionsmitglieder achtet der Vorstand darauf, dass Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind.
Es soll darauf geachtet werden, dass die Mitglieder der Kommission möglichst unabhängig sind und keine Vielfachämter innehaben, die Abhängigkeiten entstehen lassen könnten. Die Kommission soll ausgewogen aus aktuell aktiven, ehemals und weniger aktiven Mitgliedern besetzt werden, die die Vielfalt des Landesverbandes widerspiegeln. Voraussetzung ist, dass die Mitglieder die Strukturen der Landes-SPD und darüber hinaus die Strukturen der gesamten SPD kennen. Bereits zu ihrer Einberufung sollen die Mitglieder über Gender- und Vermittlungskompetenzen verfügen.
Die ASF-Landesvorsitzenden gehören der Kommission beratend an.
Das Gremium wird vom Landesvorstand und dem Landesbüro unter strenger Wahrung ihrer Unabhängigkeit unterstützt. Insbesondere zählen hierzu die Finanzierung ihrer politischen Arbeit, ihrer Öffentlichkeitsarbeit und die Vorbereitung sowie Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen.
Grundsätzlich werden alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen. Alles was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, unterliegt der Schweigepflicht.
Die Aufgaben der Anti-Sexismus/Diskriminierungskommission lassen sich in zwei Aufgabenbereiche untergliedern:
Die betroffene Person oder die Personengruppe allein entscheidet darüber, ob es ein Verfahren gibt und auf welche Art und Weise dieses eingeleitet werden soll. Jede Entscheidung, die von den Betroffenen gefällt wird, wird von den Mitgliedern der Kommission akzeptiert und respektiert. Darüber hinaus ist es möglich, dass Betroffene einem Kommissionsmitglied ihres Vertrauens ihren Vorfall mitteilen – ohne dass die gesamte Anti- Sexismus-Kommission von dem Vorfall erfährt.
Nach: „geschäftsführendem Vorstand“ „- quotiert -“ streichen und ersetzen durch „- paritätisch -“
Ergänzung nach der Aufzählung: „Bei einer ungeraden Anzahl darf der Unterschied zwischen Männern und Frauen nicht mehr als 1 betragen.“