L-03

Download (PDF)

Titel Handlungsfähigkeit stärken – Solidarität erneuern: Für einen starken solidarischen Staat!

AntragstellerInnen Landesvorstand der NRWSPD

Veranstaltung(en) I/2019

Überweisen an SPD-Landtagsfraktion NRW

Der Landesparteitag möge beschließen:

Handlungsfähigkeit stärken – Solidarität erneuern: Für einen starken solidarischen Staat!

Im Januar hat Oxfam in einer neuen Studie berichtet, dass die weltweite Ungleichheit erneut dramatisch angestiegen ist. Nur 26 Superreiche besitzen inzwischen genauso viel wie die gesamte ärmere Hälfte der Weltbevölkerung.
 
Und bei uns? In Deutschland steigerten die Milliardäre ihr Vermögen im vergangenen Jahr um 20 Prozent, schreibt die Studie. Das reichste Prozent der Bevölkerung verfüge jetzt über genau so viel Vermögen wie die 87 ärmeren Prozent. Damit zählt Deutschland zu den Industrienationen mit der größten Vermögensungleichheit.
 
Hinzu kommt: Weltweit führen Steuerbetrug, Steuertricksereien aber auch legale Methoden der Steuervermeidung dazu, dass dem deutschen Fiskus dringend benötigte Einnahmen entgehen. Die Ungleichbehandlung von Einkünften aus Arbeit auf der einen und aus Kapital auf der anderen Seite ist leistungsfeindlich und ungerecht.
 
Wir brauchen finanzielle Handlungsspielräume für Kommunen. Denn während die Unternehmensgewinne sprudeln und die Arbeitslosenquote - statistisch gesehen - auf einem Tiefstand ist, verfällt die Infrastruktur und die soziale Versorgung. In einem reichen Land wie Deutschland bröckeln Brücken, sind viele Schulen in einem unwürdigen Zustand, und viele - vor allem ländliche - Räume sind von Mobilfunk und Internet abgeschnitten. Und: eine wachsende Anzahl von Menschen kann von ihrem Einkommen nicht leben.
 
Auch wenn die Wirtschaftsdaten für Deutschland ein positives Bild zeichnen, dürfen wir nicht ignorieren, dass arm und reich immer weiter auseinanderdriften und der gesellschaftliche Zusammenhalt zunehmend verloren geht. Angesichts einer sich zunehmend öffnenden Schere zwischen arm und reich bei deutlich abnehmender Steuerlast der hohen Einkommen und Vermögen und angesichts dringend notwendiger Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge ist die SPD in besonderer Weise gefordert, für einen starken und finanziell handlungsfähigen Staat und für mehr Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit einzutreten. Wir wollen unter anderem mehr ErzieherInnen und PflegerInnen, mehr LehrerInnen und PolizistInnen, die für ihre gute Arbeit auch gut bezahlt werden. Dazu bedarf es einer substanz- und krisenfesten finanziellen Ausstattung des Staates.
 
Und auch nur so entstünde Spielraum für die Entlastung kleiner und wirklich mittlerer Einkommen, die sie am Ende nicht über staatliche Leistungseinschränkungen selbst finanzieren müssten. Der Staat nimmt von den Vielen zu viel und von den Wenigen zu wenig an Steuern ein. Ein Land, in dem Einkommen und Vermögen sich auf einen zunehmend kleiner werdenden Teil der Gesellschaft konzentrieren. Die oberen 10% der Einkommensbezieher haben seit Mitte der 1990er Jahre in enormem Ausmaß von der Umverteilung zu ihren Gunsten profitiert. Die zunehmende Ungleichheit in Deutschland gefährdet auf Dauer das Zusammenleben aller; zudem ist es auch noch volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Um im Sinne von Thomas Piketty zu sprechen: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, dass unser Wohlstand auf Bildungsfortschritten und Investitionen in die Ausbildung fußt – und nicht auf der Religion von Reichtum und Ungleichheit. Wir wollen, dass genug Zukunft für Alle da ist, nicht nur für die Wenigen.“
 
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten denken ökonomische Vernunft und solidarisches Miteinander zusammen. Dazu gehört eine auskömmliche Ausstattung des Gemeinwesens für ein solidarisches Miteinander.
 
Die Marktgläubigkeit der letzten zwei Jahrzehnte, die auch unsere Partei ergriffen hat, hat zu Unwuchten in unserer Gesellschaft geführt und zu einer weit verbreiteten Abstiegsangst bis weit in die Mittelschicht hinein. Diesen Trend wollen wir stoppen und umkehren. Wir wollen auch steuerpolitisch die Partei der sozialen Gerechtigkeit und die Interessenvertretung der Vielen sein.
 
Das Ziel ist, die mit den notwendigen Einnahmen der öffentlichen Hand und der Stärkung der staatlichen Handlungsfähigkeit verbundenen finanziellen Lasten gerecht zu verteilen. Dafür müssen Steuertricksereien und Steuerbetrug wirksam bekämpft, steuerliche Privilegien für hohe Vermögen und Einkommen abgebaut und kleine und mittlere Einkommen – und nur die – wirksam entlastet werden. Denn die Ausgestaltung des Steuersystems hat eine hohe Bedeutung für eine gerechte und eine zukunftsfähige Gesellschaft. Die reale Ausgestaltung dieses Systems in Deutschland ist weit von diesen Anforderungen entfernt.
 
Leitschnur der sozialdemokratischen Steuerpolitik sind Gerechtigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit.
 
Dazu im Einzelnen:
 
Bekämpfung von Steuertrickserei, Steuerbetrug und Steuerraub
Staatseinnahmen sind nur dann gerecht, wenn sich alle angemessen an der Finanzierung des Staates beteiligen. Das ist so lange nicht der Fall, wie global agierende Unternehmen und viele besonders vermögende Privatpersonen Steuern durch trickreiches Ausnutzen von Schlupflöchern bis hin zum Betrug oder gar der Plünderung öffentlicher Kassen umschiffen. Dass Steuerräuber allein in den letzten Jahren Steuern nicht nur hinterzogen, sondern die öffentlichen Kassen durch Rückerstattung von zig Milliarden Euro gar nicht gezahlter Steuern ausgenommen haben, ist ein Skandal, der nicht hinnehmbar ist, auch weil es die Steuermoral der ehrlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vieler Unternehmerinnen und Unternehmer untergräbt. Deshalb steht die Bekämpfung dieser teils kriminellen Machenschaften im Zentrum der Offensive, die u.a. folgende Maßnahmen vorsieht:
 
Schlupflöcher vermeiden, bestehende Schlupflöcher schneller schließen


  • Automatischer Informationsaustausch zu Kapitalerträgen zwischen Banken und Finanzbehörden auch im Inland wie das bei Lohn- und Gehaltsüberweisungen selbstverständlich ist.

  • Gesetzliche Regelungen gegen Gewinnverschiebung über Lizenzgebühren bei der

  • Gewinnermittlung durch eine dauerhaft wirksame Lizenzschranke.

  • Konsequente Aufarbeitung von Versäumnissen bei der Bekämpfung von Steuerflucht (z.B. Cum/Ex- Geschäfte).

  • Meldepflicht für Steuersparmodelle.

  • Öffentliche Darstellung der globalen Verteilung von Umsätzen, Gewinnen und Steuern international agierender Unternehmen (Country-by-Country-Reporting).

  • Ausweis der Beteiligung externer Expertinnen und Experten bei der Formulierung von Gesetzen und Gesetzesauslegungen (Footprints).

  • Prüfung steuerlicher Ausnahmetatbestände auf Missbrauchsentwicklung.

  • Schaffung einer gemeinsamen EU-weiten Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern.


 
Transparenz und Ermittlungsmöglichkeiten verbessern

  • Klarstellung, auch künftig auf Steuer-CDs und andere Insider-Informationen zurückzugreifen.

  • Einführung bundeseinheitlicher Standards (insbesondere in Bezug auf die Prüfungsdichte) für Steuerprüfung und -fahndung.

  • Personelle Verstärkung der Aufklärungseinheiten in der Finanzverwaltung durch ein Sofortprogramm. Zudem braucht eine Steuerfahndung auch die Rückendeckung der politischen Führung und nicht deren Zerschlagung, denn das ist nur ein Gewinn für die Steuerhinterzieher.

  • Nachbesserung des Gesetzes zur Einführung nicht manipulierbarer Registrierkassen.

  • Verbesserung der Kooperation zwischen Steuerbehörden, Finanzaufsicht und der BaFin als auch eine bessere Ausstattung sowie eine Verstärkung der Durchgriffsrechte. Die Handlungsmöglichkeiten gegen Finanzkriminalität müssen gestärkt werden. Hierzu gilt es die Kompetenzen der Ermittlungsbehörden und der Bafin zu erweitern. Insbesondere die Erleichterung der Abschöpfung illegaler Gewinne (durch die Umkehr der Beweislast der Mittelherkunft). Zudem soll die Einführung einer Bundesfinanzpolizei geprüft werden. Dazu gehört die Prüfung der Vereinfachung im Steuerrecht über Pauschalisierungen und Abschaffungen ungerechtfertigter Abzugstatbestände auch, um mehr Personal für zentrale Fragen der Finanzverwaltung zu schaffen.

  • Wir überprüfen und wirken auf eine Vereinheitlichung hoher Standards bei Personal und Ausstattung bei den Finanzverwaltungen der Bundesländer. Zudem fordern wir mehr Stellen für den Zoll.

  • Aufbau eines europäischen Transparenzregisters zur Erfassung von offshore Niederlassungen (Briefkastenfirmen).



  • Verbesserung der Zusammenarbeit von nationalen Steuerbehörden mit OLAF, Europol und Interpol.

  • Gesetzlicher Schutz von Whisleblowern, die einen begründeten Betrug an der Allgemeinheit offenbaren.


 
Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit und wirkungsvollere Sanktionen bei Gesetzesverstößen
Die Herstellung von Steuergerechtigkeit ist untrennbar verbunden mit der konsequenten Anwendung und Durchsetzung von wirksamen Gesetzen.
 
Wir setzen uns ein für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zur wirksameren Sanktionierung von Beihilfe zu Steuerstraftaten. Wir lehnen die Privilegierung von Betrugsdelikten durch strafmindernde Selbstanzeigen im Steuerrecht ab.
 
Angesichts hoher und weiter steigender Unternehmensgewinne und Spitzeneinkommen brauchen wir eine Korrektur der Steuerverteilung, indem die über Jahrzehnte vollzogene Umverteilung von unten nach oben gestoppt und gedreht wird, wobei dem Leitsatz Rechnung getragen wird, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache. Für die Umverteilung war nicht zuletzt die Verschiebung von direkten hinzu indirekten Steuern verantwortlich.
 
Die SPD hat vor 15 Jahren die größte Einkommensteuersenkung und die größte Körperschaftssteuersenkung in der Geschichte der Bundesrepublik vollzogen. Dadurch wurden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Besonders profitiert davon haben allerdings die Großverdiener. Diese Verteilungswirkung wollen wir korrigieren. Dabei geht es - gemessen an der konservativ-liberalen Steuerpolitik der neunziger Jahre - nicht um Steuererhöhungen, sondern um die notwendige Neujustierung und damit die teilweise Rücknahme hin zu einer weiteren Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie um einen größeren Beitrag  von hohen Vermögen und Einkommen.
 
Das wollen wir durch folgende Maßnahmen im Bereich der Substanz-, Einkommen- und Ertragsteuern und der Umsatzsteuer erreichen.
 
Vermögens- und Grundsteuern

  • Die Vermögensteuer soll wieder aktiviert werden, mit einem hohen Freibetrag und einem wirksamen Steuersatz. Daher unterstützen wir die Vorschläge des Parteivorstandes.

  • Wir wollen die bisherige Grundsteuer durch eine nicht auf die Mieter umlegbare Bodenwertsteuer ersetzen.  Solange die Grunderwerbssteuer existiert, fordern wir die Zahlung dieser anteilig zum Eigentumstitel zur Ausschaltung des Privilegs der share deals.


 
 Einkommen- und Ertragsteuern

  • Im Mittelpunkt von Gesetzgebung und Kommunikation soll zukünftig der Durchschnittssteuersatz stehen. Die Begriffe Grenz- und Spitzensteuersatz haben sich als hochgradig missverständlich erwiesen und sind zum Werkzeug von Lobbygruppen degeneriert, die damit weit höhere Steuerbelastungen als die tatsächlichen oder angestrebten suggerieren. (Beispiel: Ein Single mit 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt derzeit den Grenz- und Spitzensteuersatz von 42%, sein Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen beträgt jedoch 27,6%.)

  • Bei der Erbschaftssteuer sollen alle Vermögensarten gleich (keine Privilegierung bei Unternehmenserbschaften) behandelt werden. Hohe Freibeträge sorgen dafür, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen auch künftig nicht von der Erbschaftsteuer betroffen sein wird. Schon heute liegt der Freibetrag bei 500.000 bei den hinterbliebenen Partnern und bei 400.000 bei Kindern pro Elternteil. Es geht um eine Besteuerung der Mega-Vermögen, die in den nächsten Jahren vererbt werden und so zu leistungslosen Einkommen führt. Wenn bei der Unternehmensvererbung durch eine sofortige Fälligkeit Arbeitsplätze gefährdet werden, sollen die Zahlungsmodalitäten so ausgestaltet werden, dass das Unternehmen in seiner Existenz und Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet ist.

  • Die Nutzung des Freibetrages bei Schenkung oder Erbschaft soll nur noch einmalig möglich sein.



  • Wir wollen eine spürbare Entlastung kleiner und wirklich mittlerer Einkommen bei gleichzeitiger Anhebung des Durchschnittssteuersatzes für die zehn Prozent der höchsten Einkommen. Dann könnte im Gegenzug der Solidaritätszuschlag entfallen. Wir wollen eine Erhöhung des Grundfreibeitrags auf 12.000/24.000 Euro für Singles/Verheiratete. Darüber hinaus sorgen wir mit einem Kinderbonus für eine Entlastung von Alleinerziehenden und Paaren.

  • Die steuerliche Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird durch eine einheitliche rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung beseitigt.

  • Die Versteuerung von Kapitalerträgen erfolgt zukünftig wieder mit der Einkommensteuer und nicht mehr mit der bisherigen niedrigeren pauschalen Abgeltungssteuer.

  • Gewährleistung einer fairen Unternehmensbesteuerung am Ort der Wertschöpfung im Rahmen der national geltenden Steuersätze.

  • Als NRWSPD streben wir an, dass ein Modell entwickelt wird, welches einen Mindesthebesatz der Gewerbesteuer vorsieht und bundesweit angewendet werden kann. Wir wollen das Gewerbesteuer-Dumping in Deutschland beenden.

  • Wir fordern eine gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft und stehen für eine globale Mindestbesteuerung der digitalen Unternehmen. Wenn es global nicht geht, dann europäisch, ansonsten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU mit den willigen Staaten. Dabei begrüßen wir die klaren Beschlüsse im Europawahlprogramm der SPD dazu. Parallel dazu entwickeln wir geeignete Maßnahmen auf nationaler Ebene, die wir im Fall eines Nichtzustandekommens internationaler Regeln jederzeit aktivieren können.

  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Managerbezügen wird auf das 15fache des Durchschnittsgehaltes (Betriebliche Vollzeitkraft) im Unternehmen/Konzern begrenzt.



  • Jedes Kind ist gleich viel wert, der bisherige steuerlich ungerechte Kinderfreibetrag wird abgeschafft. Wir führen eine Kindergrundsicherung ein, die die derzeitige Vielzahl von Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss bündelt und mit steigenden Einkommen der Eltern, z.B. um den Grenzsteuersatz gemindert wird. Dadurch entlasten wir gezielt Alleinerziehende und Paare mit geringem Einkommen unabhängig von der bestehenden Familienkonstellation.

  • Gleichzeitig schaffen wir das Ehegattensplitting mit den notwendigen Übergangsfristen ab.



  • Generell darf die steuerliche Förderung von Gemeinwohl orientiertem Verhalten nicht zu einem mit dem Einkommen zunehmenden Steuerrabatt führen. Deshalb werden wir den Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage durch einen einheitlichen Prozentsatz ersetzen, der bei Spenden oder förderfähigen Investitionen vom Finanzamt erstattet wird. (Zur Verdeutlichung: Heute muss ein Top-Verdiener von einer 50-Euro-Spende lediglich 27,50 Euro selbst bezahlen, den Rest erhält er vom Finanzamt zurück. Für einen Supermarktkassierer beträgt der Eigenanteil dagegen 40 Euro.)

  • Wir setzen uns für die Entlastung von geringen und mittleren Einkommen durch eine Entlastung bei den indirekten Steuern, wie beispielsweise der Mehrwertsteuer ein. Dies muss einhergehen mit der Überprüfung der Mehrwertsteuersätze. Lebensnotwendige Waren, Güter und Dienstleistungen sollen mit maximal 7% besteuert werden.

  • Wir setzen uns für eine sozial gerechte CO2-Bepreisung ein. Denn wir wissen, eine CO2-Bepreisung kann als Teil eines Instrumenten-Mixes einen wirksamen Beitrag zum Erreichen unserer Klimaschutzziele leisten. Wir wissen aber auch, dass diese Lenkungswirkung bei kleineren und mittleren Einkommen und vor allem bei Pendlerinnen und Mietern zu unverhältnismäßigen Belastungen führen kann. Deshalb gleichen wir soziale Härten aus. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten begreifen die Energie-, Verkehrs- und Wärmewende als ökonomische, ökologische und soziale wie gesellschaftliche Herausforderung. Nur eine ganzheitliche Betrachtung wird letztlich zum Erfolg führen.

  • Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern die CO2-Steuereinnahmen und die Senkung der Mehrwertsteuer über einen für alle gleich hohen Steuerbonus erstatten. Damit korrigieren wir den Steuerbeitrag zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.

  • Aktuell fordern wir eine umfassende Finanztransaktionssteuer. Diese soll alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen umfassen. Wir begrüßen daher die Festlegung im Europakonvent ausdrücklich. Langfristig prüfen wir die Einführung einer Banktransaktionssteuer, die ausnahmslos alle unbaren Zahlungsvorgänge mit einem sehr niedrigen Steuersatz belegt, sodass auf 10.000 Euro Umsatz maximal 1Euro Steuern anfällt. Dadurch wird der Hochfrequenzhandel empfindlich getroffen. Wir streben eine europäische Lösung an, führen sie aber auch national ein, sofern es auf europäischer Ebene zu Verzögerungen kommt.


 
Investitionen in die Zukunft
Neben einer gerechten Verteilung der Einnahmen des Staates, wie in dem Antrag formuliert, stehen wir als NRWSPD für eine kluge, vorausschauende Politik, die Weichenstellungen für die Zukunft vornimmt. Daher brauchen wir jetzt eine Investitionsoffensive für Deutschland. Wir sind die Partei, die jetzt dafür sorgt, dass notwendige Investitionen mit mehr Nachdruck umgesetzt bzw. eingeleitet werden. Eine konsequente Investitionsoffensive ist nicht nur aus ökonomischer Sicht richtig. Ihre politische Notwendigkeit lässt sich auch aus anderen Perspektiven begründen: Die öffentlichen Nettoinvestitionen sind in Deutschland seit über 10 Jahren zu niedrig und reichen nicht einmal aus, die Substanz der Infrastruktur zu erhalten. Wir leben von vergangenen Investitionen und auf Kosten der nächsten Generationen. Nach Schätzungen der KfW beläuft sich die Infrastrukturlücke auf mittlerweile 140 Milliarden Euro. Damit langfristig wieder mehr investiert wird, brauchen Bauwirtschaft und öffentliche Verwaltung Planungssicherheit. Die wollen wir mit einem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Infrastruktur leisten, dass für die Bundesrepublik konjunkturunabhängig die jährliche Mindestnettoinvestitionsquote für die nächsten 10 Jahre festlegt. Es geht darum, die Potentiale unserer Wirtschaft zu erweitern, um das Wachstum von morgen zu sichern.
 
Dabei gilt für uns: Die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Wir wollen die finanzielle Ausstattung von Bund, Ländern und Kommunen stärken, um diese Aufgabe zu bewältigen. Wir wollen damit auch verhindern, dass Städte und Gemeinden auf Projekte öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) angewiesen sind, die intransparent sind und nach wiederholten Berechnungen des Bundesrechnungshofes den Steuerzahler mehr kosten als die konventionelle Finanzierung. Die Politik der „Schwarzen Null“ ist dabei kein eigenständiges politisches Ziel. Vielmehr kann sie Hemmnis sein bei der Umsetzung unserer politischen Ziele.
 
Für uns gilt die Goldene Regel für öffentliche Investitionen aus der Volkswirtschaftslehre: Öffentliche Investitionen sollen auch durch Kredite finanziert werden. Das gilt erst recht, wenn die Zinsen dafür negativ sind. Denn das stärkt das Wirtschaftswachstum und gleichzeitig die Generationengerechtigkeit. Öffentliche Investitionen erhöhen den öffentlichen Kapitalstock und schaffen höhere Produktivität und Wachstum. Weil davon auch zukünftige Generationen profitieren, werden sie über den Schuldendienst auch zur Finanzierung herangezogen. Unterlässt man das, ist es ungerecht, weil dann die heutigen Generationen alles über Steuern finanzieren müssen. Dann wird zu wenig investiert oder die Investitionen werden bei Haushaltskrisen immer als erstes gekürzt. Die Schuldenbremse in der Verfassung wird deshalb zu einer Zukunftsbremse. Darum wollen wir sie abschaffen.
 
Wir stehen für den Fortschritt für die Vielen, nicht der Wenigen. Dafür brauchen wir Investitionen in die Zukunft jetzt. Eine maßvolle, ökonomisch sinnvolle und sozial gerechte investitionsorientierte Einnahmenpolitik ist unsere Antwort auf die Herausforderungen dieser Zeit.

Beschluss

Annahme in Fassung der Antragskommission

Überwiesen am 10.10.2019 an: SPD-Landtagsfraktion NRW

Änderungsanträge

  • L-03-01

    AntragstellerInnen AfA NRW

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 59, Zeile 54-56, Ändern

    Den Satz in folgender Fassung (Z. 54-56):

     

    „Wir wollen unter anderem mehr ErzieherInnen und PflegerInnen, mehr LehrerInnen und PolizistInnen, die für ihre gute Arbeit auch gut bezahlt werden.“

    Beschluss:

    Annahme

  • L-03-02

    AntragstellerInnen AfA NRW

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 62, Zeile 193-197, Ändern

    Den Satz in folgender Fassung (Z. 193-197):

    „ …, indem die über Jahrzehnte vollzogene Umverteilung von unten nach oben gestoppt und gedreht wird, wobei wieder dem Leitsatz Rechnung getragen wird, dass starke Schultern mehr tragen müssen als schwache.“

    Beschluss:

    Annahme

  • L-03-03

    AntragstellerInnen AfA NRW

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 64, Zeile 319-322, Ändern

    Den Satz in folgender Fassung (Z. 319-322):

    „Wir setzen uns für die spürbare Entlastung von geringen und mittleren Einkommen ein. Wir wollen eine Entlastung bei den indirekten Steuern, wie beispielsweise der Absenkung der Mehrwertsteuer für lebensnotwendige Waren, Güter und Dienstleistungen ein. Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer für Luxusgüter erhöht werden. Darüber hinaus plädieren wir für die Einführung einer Luxussteuer für Luxusgüter.“

    Beschluss:

    Ablehnung

  • L-03-04

    AntragstellerInnen OV Bad Honnef

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 64, Zeile 349, Ergänzen

    Die NRWSPD organisiert eine steuerpolitische Kampagne „Handlungsfähigkeit stärken – Solidarität erneuern: Für einen starken solidarischen Staat“, die von den Kreis- und Ortsverbänden unterstützt und getragen wird.

    Beschluss:

    Überweisung an den SPD-Landesvorstand NRW und den SPD-Parteivorstand zur Entwicklung einer eigenen SPD-Kampagne

  • L-03-05

    AntragstellerInnen UB Hochsauerlandkreis

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 61 ff. , Zeile 159, Ergänzen

    1. Einfügen ab Zeile 159:

    Für die Finanzverwaltungen der Bundesländer soll auf gleiche Standards bei Personalstärke und Ausstattung hingewirkt werden und der Zoll muss bundesweit noch stärker mit Personal ausgestattet werden.

     

    2. Einfügen ab Zeile 217:

    Zur Förderung des privaten Wohnungsbaus und Wohnungserhalts sollen Immobilien mit überwiegend vorhandenen oder geplanten Wohnungen von der Vermögenssteuer, bis zu einer festzulegenden Höhe, befreit werden.

     

    Beschluss:

    Erledigt durch Annahme von L-03-10, Punkt 2. Ablehnung

  • L-03-06

    AntragstellerInnen UB Unna

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 62 ff. , Zeile 184 ff. , Ändern
    1. Auf Seite 62 (Zeile 184) wird nach „… von wirksamen Gesetzen.“ folgende Sätze angefügt: „Die Abschaffung von zu hinterfragenden steuerlichen Abzugstatbeständen und damit einhergehende Vereinfachungen im Steuerrecht schaffen entsprechende Spielräume, mehr Personal im Außendienst (Betriebsprüfung) einsetzen zu können. Dadurch wird die Administration/Umsetzung unserer Steuergesetze erheblich verbessert sowie die teils langen Prüfungsintervalle für Betriebe entschieden verkürzt.“
    2. Auf Seite 63 werden die Zeilen 265-271 des vierten Punktes wie folgt gefasst: „Wir wollen eine spürbare Entlastung kleiner und wirklich mittlerer Einkommen bei gleichzeitiger Anhebung des Durchschnittssteuersatzes für die zehn Prozent der höchsten Einkommen. Dann könnte im Gegenzug der Solidaritätszuschlag entfallen. Wir wollen eine Erhöhung des Grundfreibeitrags auf 12.000/24.000 Euro (bisher: 9.168/18.336 Euro) für Singles/Verheiratete. Wir mildern den Anstieg des Einkommensteuertarifes, indem wir die Progression der 1. Stufe bis 18.000 Euro auf 22 % ansteigen lassen (bisher: ab 14.255 Euro mit 24 %), die 2. Progressionsstufe verläuft bis nunmehr 58.000 Euro auf 42 % (bisher: ab 55.960 Euro mit 42 %). Für die Menschen mit hohen Einkommen führen wir eine 3. Progressionsstufe ein, die bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 108.000 Euro auf einen neuen Grenzsteuersatz von 50 % für darüber liegendes Einkommen ansteigt (bisher: ab 265.327 Euro mit 45 %).“
    3. Auf Seite 63 (Zeilen 271-273) wird beim vierten Punkt der letzte Satz gestrichen.
    4. Auf Seite 63 (Zeilen 274-276) wird der fünfte Punkt wie folgt gefasst: „Die steuerliche Ungleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften wird durch eine einheitliche rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung auf Basis der Körperschaftsteuer beseitigt.“
    5. Auf Seite 63 (nach Zeile 276) wird nach dem fünften Punkt folgender neuer Punkt eingefügt: „Unter Einbeziehung der Selbstständigen sowie der Freiberufler wird die Gewerbesteuer zur Gemeindewirtschaftsteuer weiterentwickelt. Der Freibetrag (aktuell: 24.500 Euro) wird auf 30.000 Euro erhöht. Die neue Einkunftsart „unternehmerische Arbeit“ ersetzt schließlich die bisherigen Einkunftsarten „selbstständige Arbeit“ und „Gewerbebetrieb“.“
    6. Auf Seite 64 (Zeilen 298-302) wird der zweite Punkt wie folgt gefasst: „Das Ehegattensplitting werden wir für zukünftige Partnerschaften durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag (12.000 Euro) ersetzen. Für bestehende Partnerschaften wird eine zehnjährige Übergangsregelung (abhängig von der Partnerschaftsdauer) geschaffen.“
    7. Auf Seite 64 (Zeile 306) wird beim dritten Punkt folgender Satz angefügt: „Dadurch entlasten wir gezielt Alleinerziehende und Paare mit geringem Einkommen unabhängig von der bestehenden Familienkonstellation.“
    8. Auf Seite 64 (Zeilen 307-318) wird der vierte Punkt wie folgt gefasst: „Steuerliche Vergünstigungen und Förderungen dürfen generell nicht zu einem mit dem Einkommen zunehmendem Steuerrabatt führen. Deshalb werden wir bei den Vorsorgeaufwendungen, Behindertenpauschbeträgen, Spenden etc. den Abzug von der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch einen direkten Abzug von der Steuerschuld im Rahmen einer pauschalen prozentualen Steuerermäßigung i. H. v. beispielsweise 35 % ersetzen (Zur Verdeutlichung: Heute muss ein Top-Verdiener von einer 50-Euro-Spende lediglich 27,50 Euro selbst bezahlen, den Rest erhält er vom Finanzamt zurück. Für Supermarktkassierer*innen beträgt der Eigenanteil dagegen 40 Euro).“

     

    Beschluss:

    Weiterleitung an SPD-Landtagsfraktion NRW als Material

  • L-03-07

    AntragstellerInnen NRW Jusos

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 62, Zeile 230 ff. , Ändern

    1. Ersetze in Zeile 230 ff.  „Zahlung der Grunderwerbssteuer anteilig zum Eigentumstitel zur Ausschaltung des Privilegs der share deals.“ durch:

     

    „Wir wollen die Grunderwerbssteuer in eine Bodenwertzuwachssteuer umwandeln. Hierbei würde der Bodenwertzuwachs beim Verkauf besteuert. Dies hat den Vorteil, dass leichter zu ermitteln ist, wie hoch dieser Bodenwertzuwachs zwischen Kauf und Verkauf ausfällt. Die Bodenwertzuwachssteuer besteuert also genau den Betrag, welchen Investorinnen und Investoren maximieren wollen. Dieses Instrument kann somit wirksam gegen Spekulationen sein. Die Steuer muss dabei so bemessen sein, dass sie eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen gewährleistet.“

     

    2. Ergänze nach Zeile 283 „Gewährleistung einer fairen Unternehmensbesteuerung am Ort der Wertschöpfung im Rahmen der national geltenden Steuersätze.“ einen neuen Punkt:

     

    „In Deutschland betreiben einige Kommunen ein Gewerbesteuer-Dumping, um Unternehmen anzulocken; sie agieren wie Steueroasen. Diese Praktiken müssen beendet werden. Das Gesamtsteueraufkommen, welches durch die Gewerbesteuer generiert wird, muss angehoben werden. Zur Erreichung dessen soll der Mindesthebesatz auf ein wirklich effektives Niveau angehoben werden. Er muss so gesetzt werden, dass er den Landes- und Bundesschnitt deutlich anhebt. Zur Realisierung dessen sollte eine angemessene Karenzzeit gewählt werden. Die Kommunen, welche auf einen absehbaren Zeitraum von den Änderungen betroffen sein werden, benötigen eine Übergangszeit, in welcher sie ihren Haushalt umstellen können. Denkbar wäre auch eine stufenweise Anhebung des Mindesthebesatzes. Da es sich um ein bundesweites Problem handelt, wäre ein bundesweit koordiniertes Vorgehen am sinnvollsten. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Föderalismus und angesichts der aktuellen politischen Konstellationen in den einzelnen Bundesländern, kann dies jedoch keine Bedingung sein.“

    Beschluss:

    Annahme in Fassung der Antragskommission

  • L-03-08

    AntragstellerInnen OV Düsseldorf-Oberbilk

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 60 ff. , Zeile 104 ff. , Ergänzen

    1. Ergänzung ab Zeile 104:

     

    Die Ausgestaltung des Steuersystems hat eine hohe Bedeutung für eine gerechte und eine zukunftsfähige Gesellschaft. Die reale Ausgestaltung dieses Systems in Deutschland und in Europa ist weit von diesen Anforderungen entfernt.

     

    Eine sozialdemokratische Ausgestaltung von Steuerpolitik richtet sich an den Kriterien Gerechtigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit aus. Die in diesem Zusammenhang zentralen Steuern sind – in absteigender Rangfolge – Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer und Unternehmensteuer. Eine starke Veränderung der Einkommensteuern macht viele andere Änderungen zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten überflüssig. Die Steuern sollten in folgender Weise verändert werden:

     

     

    2. Ergänzung ab Zeile 234:

     

    Einkommensteuer

    • Entlastung von Einkommen bis 55.000 Euro pro Jahr, stärkere Belastung von Einkommen oberhalb dieser Grenze
    • Besonders starke Entlastung von Einkommen zwischen 16.000 und 36.000 Euro pro Jahr (Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“)
    • Spitzensteuersatz von 57 %, wobei die Gesamt-Einkommensteuerbelastung für obere Einkommen auf 42 % begrenzt ist
    • Neben einer Pauschale für soziale Absicherung entfallen alle bisherigen abzugsfähigen Sachverhalte
    • Beseitigung des Solidaritätszuschlags
    • Beseitigung der Reichensteuer

     

    3. Ergänzung ab 349:

     

    Umsatzsteuer

    • Absenkung der Mehrwertsteuer in Stufen auf 16 %
    • Umstrukturierung verschiedener Mehrwertsteuersätze mit den Kriterien: stärkere Entlastung unterer Einkommenschichten; Berücksichtigung von ökonomischer, ökologischer und gesundheitlicher Nachhaltigkeit; stärkere Belastung von Luxusgütern

     

    Erbschaftsteuer

    • Höhere Besteuerungssätze auf ererbtes Vermögen
    • Hohe Freibeträge
    • Schutz ererbten Betriebsvermögens und betroffener Arbeitsplätze gegen Verfall oder Ausbluten durch entsprechende Ausgestaltung der Steuerzahlungen und unter harten Auflagen zur Vermeidung von Missbrauch

     

    Vermögensteuer

    • Wiedererhebung der Steuer unter Lösung des bisherigen Problems nicht-verfassungsmäßiger Bewertung von Immobilien
    • Höhe 2 % pro Jahr

     

    Unternehmensteuer

    • Milde Absenkung der Unternehmenssteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuern zusammen) von ca. 29,5 % auf 27 %, um internationale Wettbewerbsnachteile teilweise auszugleichen, aber nur im Gesamtpaket der hier vorgeschlagenen Steueränderungen.
    • Begrenzung des Abzugs von Managergehältern von der Steuerbemessungsgrundlage auf das 15-fache des Durchschnittsgehalts im Unternehmen

     

    Begleitend ist eine möglichst weitgehende Abschaffung und Bekämpfung von Steuerumgehungsstrategien durchzusetzen. All diese Änderungen erfordern durchsetzungswillige und durchsetzungsstarke Politiker, die in der Lage sind, sich von Lobby-Einflüssen möglichst weitgehend freizumachen.

    Beschluss:

    Annahme in Fassung der Antragskommission/Ablehnung/Erledigt durch Annahme von L-03 in Fassung der Antragskommission

  • L-03-09

    AntragstellerInnen UB Münster

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 62, Zeile 220-222, Ändern

    Streiche in L-03 (Fassung Antragskommission) Zeile 220-222 ab „Daher“ und ersetze durch:

    „daher unterstützen wir die Vorschläge des Parteivorstandes“

    Beschluss:

    Annahme

  • L-03-10

    AntragstellerInnen UB Köln

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 59 ff. , Zeile 55 ff., Ändern

    1. Seite 59, Zeile 55:

    Füge ein „mehr PflegerInnen…“

     

    2. Seite 61, Zeile 169, ergänzen:

    “ und staatsanwaltliche Kompetenzen.“

     

    3. Seite 62, Zeile 177:

    „nachweislichen“ ersetzen durch „begründeten“

     

    4. Seite 62, Zeile, 220-221:

    “Daher unterstützen wir die Kommission zur…“ kompletten Satz streichen.

     

    5. Seite 62, Zeile 223:

    „Langfristig ist“ streichen

     

    6. Seite 62, Zeile 225:

    „Dabei unterstützen wir…“ kompletten Satz streichen, falls das geplante werteabhängiges Modell der SPD Bundestagsfraktion die Berechnung des Gebäudewert einbezieht.

     

    7. Seite 63, Z.269-273 streichen und ersetzen durch:

    Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.000/24.000 Euro für Singles/Verheiratete. Damit werden Haushaltseinkommen bis zu 1.000 Euro pro Partner steuerfrei gestellt. Im Bereich mittlerer Einkommen bis 24.000 Euro pro Partner sollen ebenfalls pro Partner bis zu 600 Euro entlastet werden. Die Steuern auf Einkommen bis zu 36.000 Euro pro Partner sollen um je 300 Euro sinken. Damit wird die Steuerersparnis auch nach der Umstellung des Ehegattensplittings auf einen Familientarif für alle Paare mit weniger als 40.000 Euro Einkommensunterschied zwischen den Partnern doppelt so hoch ausfallen wie für Singles.

    Darüber hinaus sorgt ein Kinderbonus für eine zusätzliche Entlastung von Alleinerziehenden und Paaren. Die schon im Bundestagswahlprogramm enthaltene Ankündigung fördert Haushalte mit Kindern und die ausgeglichene Beteiligung beider Partner an der Erwerbstätigkeit. Ab 120.000 Euro zu versteuerndem Einkommen eines verheirateten Paares (betrifft weniger als 10% der Steuerpflichtigen) soll der Steuersatz moderat ansteigen über die bisher geltenden 27,6% hinaus. Bei etwa 500.000 Euro pro Paar soll der Durchschnittssteuersatz von 40,7 auf 43%, bei 1.000.000 Euro von 44 auf 47% ansteigen. Der höchstmögliche Steuersatz ist 49% statt bisher knapp 47,5%. Ein zusätzlicher Solidaritätsbeitrag würde dann nicht mehr erhoben.

     

    8. Seite 64, 320 -322  nach ..“durch“ streichen und ersetzen durch:

    „Einführung eines Mehrwertsteuer-Bonus in Form einer jährlichen Auszahlung an alle, die Geringverdienern in Gänze zu Gute käme, während Besserverdienende sie versteuern müssten.“

     

    9. Seite 64, Z323: „CO2-Bepreisung“ ersetzen durch „CO2-Steuer in allen Sektoren.“

    Danach bitte einfügen:

    „Der europäische Zertifikatehandel soll eingebunden werden bzw. absetzbar sein. Eventuelle Nachteile der deutschen Industrie bzw. Wirtschaft werden durch Zölle auf Waren, welche nicht mit einer CO2-Steuer belegt sind ausgeglichen.“

     

    10. Seite 64, Z 331, 2.Halbsatz streichen und ersetzen durch

    „Deshalb gleichen wir soziale Härte aus.“

     

    11. Seite 64 Z. 344: „Unser Ziel bleibt“ streichen und ergänzen durch „Aktuell fordern wir“

     

    12. Seite 64, Z. 349 nach „ausdrücklich“ ergänzen:

    „Langfristig fordern wir die Einführung einer Banktransaktionssteuer, die ausnahmslos alle unbaren Zahlungsvorgänge mit einem sehr niedrigen Steuersatz belegt, sodass auf 10.000 Euro Umsatz maximal 1Euro Steuern anfällt. Dadurch wird der Hochfrequenzhandel empfindlich getroffen. Die Einführung erfolgt national, wobei eine europäische Lösung angestrebt wird.“

    Beschluss:

    Annahme/Annahme in Fassung der Antragskommission/Ablehnung/Erledigt

  • L-03-11

    AntragstellerInnen KV Minden-Lübbecke

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 64, Zeile 350 ff. , Ändern

    Füge ein in den von der Antragskommission neu ergänzten Abschnitt aus dem Antrag St-01 (Antragsbuch II, S. 165) nach „Dann wird zu wenig investiert oder die Investitionen werden bei Haushaltskrisen immer als erstes gekürzt.“ (vorletzter Abschnitt):

     

    „Die Schuldenbremse in der Verfassung wird deshalb zu einer Zukunftsbremse. Darum wollen wir sie abschaffen.“

    Beschluss:

    Annahme in Verbindung mit L-01-09

  • L-03-12

    AntragstellerInnen UB Düsseldorf

    Der Landesparteitag möge beschließen:

    Seite 60 ff. , Zeile 94 ff. , Einfügen

    1) Ergänzen nach Zeile 94:

    Wir werden eine breite gesellschaftliche Debatte mit folgenden Zielen führen:

     

    Ein unangemessener Beitrag der Reichen und Superreichen an der Finanzierung des Gemeinwesens wird sozial geächtet. Es wird Konsens darüber erzielt, dass nicht z. B. Wohnungslose, die um einen € bitten, asozial sind, sondern diejenigen, die Steuern hinterziehen und verkürzen, und diejenigen, die ihnen dabei Beihilfe leisten.

     

    Wir werden in dieser Diskussion auch diejenigen benennen, die politisch die Interessen der Steuerverbrecher und ihrer Helfer vertreten. Diese gesellschaftliche Diskussion soll auch dazu führen, dass die Justiz wesentlich häufiger Haftstrafen in Fällen schwerer und besonders schwerer Steuerhinterziehung und der Beihilfe hierzu verhängt.

     

    2) Zeile 160: Einfügen nach „Sofortprogramm.“:

    Die Steuerhinterziehungsindustrie wirbt offensiv und unverblümt mit der Überlastung der Steuerverwaltung und rät zu Deals, die wegen der Überlastungssituation von der Steuerverwaltung gerne akzeptiert werden.

     

    3) Zeile 164: Einfügen nach „Steuerhinterziehung:“

    Daneben ist es dringend erforderlich, auch die Polizei und Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafverfahren personell erheblich zu verstärken. Während im Hambacher Forst mehrere Tausend Polizistinnen und Polizisten eingesetzt worden sind und werden, verfolgen z. B. gerade einmal 20 Ermittler/innen im LKA NRW die Milliarden Cum/Ex-Verbrechen.

     

    Außerdem muss die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen qualitativ erheblich verbessert werden. Wesentlich mehr im Finanzwesen gut ausgebildete Ermittlungskräfte sind auch erforderlich, um endlich der Geldwäsche in NRW und Deutschland Herr zu werden. Fehlende Kontrollen ermöglichen bisher Verbrechern aus aller Welt insbesondere bei Immobilienkäufen schmutziges Geld zu waschen. In diesem Zusammenhang muss auch die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll endlich schlagkräftig organisiert und ausgestattet werden.

    Beschluss:

    Überweisung an den SPD-Landesverband NRW und den Parteivorstand zur Entwicklung einer eigenen Kampagne/Ablehnung/Erledigt durch Annahme von L-03-10, Punkt 2