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K-03 Würdig zu wohnen ist ein Menschenrecht

24.03.2023

Der Landesparteitag fordert eine umfassende neue Schwerpunktsetzung der öffentlichen Förderung im Wohnungsbau. Der soziale Wohnungsbau mit einer Mietpreisbindung von maximal 20 Jahren soll in Zukunft fortentwickelt werden. Neben dem wichtigen Engagement von privaten Investoren soll der Schwerpunkt des sozialen Wohnungsbaus in Zukunft durch eine wesentlich stärkere und umfassendere Förderung von Wohnungsgenossenschaften, die in der Regel ihren Wohnungsbestand zu bezahlbaren genossenschaftlichen Mieten seit über 100 Jahren anbieten, verändert und ergänzt werden. Für Wohnungsbauprojekte, die private Investoren wegen nicht ausreichender Rentabilität nicht angehen, braucht es darüber hinaus auf Landesebene eine eigene Wohnungsbaugesellschaft.

Sä-31 Antrag zur Änderung der Satzung des SPD-Landesverbandes NRW

24.03.2023

Der Landesparteitag beschließt:

 

Beim § 9 Abs. 2 Satzung des SPD-Landesverbandes NRW an den ersten Unterpunkt folgenden Text anzufügen

 

„zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau“

 

Analog zum bereits feststehenden Parteistatut der Bundes-SPD wird folgendes Verfahren ergänzt und somit festgelegt:

 

„Der Landesparteitag legt vor seiner Wahl mit Mehrheit fest, ob ein*e Vorsitzende*r oder zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau zu wählen sind.

Ar-03 Gestaltungsrahmen für Plattformarbeit

24.03.2023

Die NRW SPD wird aufgefordert, den untenstehenden Antrag für einen Gestaltungsrahmen der Plattformarbeit auf dem Bundesparteitag einzubringen.

 

Die sozialdemokratischen Vertreter*innen in der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich in der Ampel-Koalition für die untenstehenden Maßnahmen einzusetzen.

IR-06 Rechtswidriger Polizeigewalt und Rassismus wirksam entgegentreten

24.03.2023

Die SPD-Fraktion im Landtag wird aufgefordert, sich für die nachfolgenden Maßnahmen einzusetzen:

 

  1. Eine Pflicht zur gut sichtbaren Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und -beamte, entweder anhand eines Namensschildes oder anhand einer einprägsamen Nummer, stellt die Nachverfolgbarkeit von Fehlverhalten sicher. Länder wie Berlin, Bremen oder Brandenburg haben diese Forderung schon umgesetzt. Gerade im Bereich von Großveranstaltungen scheitern Ermittlungen gegen Beamtinnen und Beamte häufig an der mangelnden Identifizierbarkeit. Fälle, in denen Polizeibeamtinnen und -beamte im persönlichen Umfeld Repressalien durch Dritte ausgesetzt waren, nachdem sie – zumal aufgrund einer Nummer – im Rahmen von Einsätzen identifiziert worden waren, sind dagegen, trotz entsprechender gewerkschaftlicher Warnungen, nicht bekannt. Diese Problematik muss jedoch in Zukunft sorgfältig beobachtet werden.
  2. Notwendig ist die Etablierung einer offenen Fehlerkultur. Kein Mensch, auch kein Polizeibeamter und keine Polizeibeamtin, kann in jeder Situation fehlerfrei arbeiten. Umso wichtiger ist im Dienstalltag die Zeit zur Supervision in Gestalt der Aufarbeitung problematischer Einsatzsituationen. Diese Zeit fehlt nach Erfahrung vieler Polizeibeamtinnen und -beamter im Alltag. Dabei darf der Fokus nicht primär auf einer repressiven Reaktion auf – vermeintliches oder tatsächliches – Fehlverhalten liegen, die die Beamtinnen und Beamten von vornherein in eine Abwehrhaltung drängt, sondern im Vordergrund muss das Ziel stehen, kritische Situationen so zu reflektieren, dass sie in Zukunft besser gelöst werden. Überall, gerade aber in Brennpunkten ist dabei zusätzlich die regelmäßige Betreuung durch Psychologen nötig, wie sie andere Bundesländer zum Teil bereits flächendeckend etabliert haben, um eine etwaige Verfestigung rechtsstaatlich problematischer Einstellungen und Handlungsroutinen frühzeitig zu erkennen und ihr entgegenzuwirken. Entsprechende Konzepte sollten polizeiwissenschaftlich erarbeitet werden. Auch eine höhere Personalrotation für Beamtinnen und Beamte in besonders konfrontativen Einsatzgebieten – etwa in Brennpunktbezirken oder als Teil von Hundertschaften – sollte zur Vermeidung übermäßiger Frustration eruiert werden.
  3. Teil dieser Fehlerkultur muss zugleich die Unterstützung jener Beamtinnen und Beamten sein, die rechtsstaatswidriges oder zur Rechtsstaatswidrigkeit neigendes Verhalten zur Sprache bringen. Sie dürfen nicht länger von Teilen der Kolleginnen und Kollegen als „Nestbeschmutzer“ oder „Verräter“ angesehen werden, sondern verdienen positive Wertschätzung auch und gerade aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen für das Bestreben, die polizeiliche Arbeit zu verbessern und ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung nachzukommen. Dafür bedarf es zugleich niederschwelliger Kontaktmöglichkeiten, um Fehlverhalten – auch anonym – auch dann anzusprechen, wenn im konkreten Fall der Eindruck besteht, dass dies innerhalb der eigenen Einheit nicht möglich ist.
  4. Entscheidend ist darüber hinaus periodisch wiederkehrende verpflichtende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu rechtswidriger Polizeigewalt und Rassismus. Derartige Inhalte bleiben bislang häufig auf die Ausbildung am Anfang der Karriere beschränkt. Einschlägige Fortbildungsangebote gibt es in deutlich zu geringem Umfang, die zudem häufig auf Freiwilligkeit beruhen – Anordnungen zur Teilnahme werden nur selten ausgesprochen – und damit die Beamtinnen und Beamten mit problematischem Verhalten in der Regel gerade nicht erreichen.
  5. Die Position von Betroffenen von rechtswidriger Polizeigewalt und polizeilichem Rassismus muss gestärkt werden. Hierzu bedarf es vor allem der Etablierung unabhängiger Beschwerdestellen, die einschlägigen Vorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte mit der nötigen Distanz nachgehen können, die Polizei und Staatsanwaltschaften ansonsten gerade nicht eigen ist. Dies macht die Ermittlungen fundierter und stärkt zugleich das Vertrauen der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer in die rechtsstaatlichen Abläufe. Vorbild kann hier etwa Dänemark sein, wo eine entsprechende Institution eingerichtet wurde, die gerade nicht mit Polizeibeamtinnen -beamten, sondern mit Juristinnen und Juristen besetzt ist. Diese Institutionen können zugleich die oben angesprochenen niederschwelligen Kontaktmöglichkeiten für Polizeibeamtinnen und -beamte bereitstellen. Wichtig sind die Einräumung ausreichender Ermittlungs- und Kontrollbefugnisse ebenso wie die hinreichende Ausstattung mit Personal. Nicht ausreichend sind dagegen Modelle wie das 2019 in NRW eingeführte, in dem das Amt des Polizeibeauftragten selbst mit einem Polizisten besetzt wird, der zudem kaum eigene Kompetenzen hat.
  6. Speziell Opfern von racial profiling kann die – jüngst etwa in Bremen zumindest für bestimmte Fälle im Polizeigesetz verankerte – Einführung von Kontrollquittungen helfen, mit der die kontrollierte Person eine Bescheinigung über Modalitäten, Rechtsgrundlage und Ergebnis der polizeilichen Kontrolle erhält. Dieses etwa in Großbritannien bereits erprobte Modell erlaubt es Angehörigen ethnischer Minderheiten nachzuweisen, wenn sie tatsächlich besonders häufig kontrolliert werden, und ermöglicht damit zugleich eine Aufarbeitung entsprechender Praktiken.
  7. Zur Sicherung der Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns und der Auswertbarkeit etwaigen Fehlverhaltens sollte mittelfristig die flächendeckende Nutzung von Körperkameras („Bodycams“) zur Bild- und Tonaufzeichnung im Einsatz erfolgen, die bisher nur in Ansätzen umgesetzt wird. Erforderlichenfalls sind die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen hierfür anzupassen. Erfahrungen aus dem Ausland, etwa in einigen Staaten der USA, zeigen, dass hierdurch Polizeibeamtinnen und -beamte selbst diszipliniert werden, weil sie um die deutlich einfachere Verfolgbarkeit etwaigen Fehlverhaltens wissen, dass aber zugleich auch die Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte zurückgehen, weil auch diese Taten unmittelbar dokumentiert werden. Wichtig ist hierbei, dass es nicht im Ermessen der Beamtinnen und Beamten stehen darf, die Kameras ein- bzw. auszuschalten, sondern dass zunächst jedes Einsatzgeschehen gefilmt wird, und dass die Speicherung der Daten so erfolgt, dass eine Löschung durch die Polizei ausgeschlossen ist. Dabei sollte stets eine Vor-Aufzeichnung stattfinden, das heißt wenn ein Einsatzgeschehen beginnt und die Beamtin/der Beamte daraufhin – verpflichtend – die Kamera aktiviert, sollte die Aufzeichnung auch eine gewisse Zeitspanne (bspw. eine Minute) vor dem Zeitpunkt des Knopfdrucks umfassen, um insbesondere die Entstehung einer Situation (etwa einen Angriff auf die Beamtinnen und Beamten) besser nachvollziehen zu können.
  8. Der Bezirks- und Schwerpunktdienst sollte mittelfristig personell erheblich besser ausgestattet werden, um – vor allem, aber nicht nur in Brennpunkten – durch mehr niederschwellige Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei (insbesondere in Gestalt von Fußstreifen) mehr Verständnis füreinander und so ein besseres Miteinander zu schaffen.
  9. Um die Beweissicherung durch Betroffene und Dritte in potentiell problematischen Situationen nicht zu erschweren, bedarf es darüber hinaus einer Klarstellung, dass die Videoaufzeichnung von Einsatzhandlungen nicht unter den Tatbestand des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) fällt. Immer wieder werden derartige Aufzeichnungen bislang polizeilich mit Verweis auf die Strafvorschrift unterbunden oder gar strafgerichtlich verfolgt. Dabei wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt, ob die Norm einschlägig ist (vgl. etwa LG München I, Urteil vom 11. Februar 2019 – 25 Ns 116 Js 165870/17 –, gegenüber LG Kassel, Beschluss vom 23. September 2019 – 2 Qs 111/19 –). Um nicht den Betroffenen oder Zeuginnen und Zeugen das Risiko aufzuerlegen, ob die Voraussetzungen eines rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) vorliegen, die das Filmen rechtmäßig machen (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 19. August 2020 – 60 Qs 34/20 –, Rn. 29, juris), ist eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, da das Vorhandenseins objektives Beweismaterials für den Fall einer Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens aus rechtsstaatlicher Sicht nur zu begrüßen ist. Sofern die Normen des Urheberrechts nicht als ausreichend angesehen werden, der unbefugten Veröffentlichung derartiger Aufnahmen entgegenzuwirken, kann auf dieser Ebene eine gesetzliche Einschränkung erfolgen.

B-13 HOLOCAUST GEDENKTAG. Zeitliche Implementierung im Lehrplan der Schulen in NRW aufnehmen.

24.03.2023

Dass alle weiterführenden Schulen verpflichtend und die Grundschulen freiwillig eine oder mehrere Unterrichtseinheiten, zeitlich um den Holocaust Gedenktag in den Lehrplan einfügen. Dabei werden sowohl historische und religiöse, als auch soziologische Themenstellungen einbezogen.

Sä-30 Antrag zur Änderung der Satzung des SPD-Landesverbandes NRW

24.03.2023

Es wird beantragt, gemäß § 9 Abs. 2 Satzung des SPD-Landesverbandes NRW an den ersten Unterpunkt folgenden Text anzufügen

 

„oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau“

 

Analog zum bereits feststehenden Parteistatut der Bundes-SPD wird folgendes Verfahren ergänzt und somit festgelegt:

 

„Der Landesparteitag beschließt mit einfacher Mehrheit, ob ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende oder aber zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, gewählt werden sollen.

Die Regelungen der Satzung, der Wahl-, Schieds-, und Finanzordnung, die den bzw. die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.“

B-12 Eine sozialdemokratische Bildungsoffensive - Jetzt!

24.03.2023

Als Sozialdemokratie in NRW haben wir uns dem Kampf gegen soziale Ungleichheit und für das gute Leben für alle verschrieben. Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder auch körperlicher Ausgangslage wollen wir eine Gesellschaft, in der jede*r sein kann, wie er*sie möchte. Als Partei der Arbeit treibt uns in diesem Zusammenhang natürlich die Forderung nach guter Arbeit für alle an. Dass diese Forderung jedoch nur innerhalb eines breit aufgestellten bildungspolitischen Konzepts und Profils Erfüllung finden kann, ist uns klar. Deshalb wollen wir als NRWSPD zusammenkommen und genau solch ein Profil gemeinsam schärfen. Von der Bildung in der Kita, über die Schule, bis zur berufsbildenden Qualifikation und das lebenslange Lernen: Als Sozialdemokratie nehmen wir das Bildungssystem nicht als unabänderlich an, sondern kämpfen für eine Bildung, die soziale Unterschiede nicht befeuert, sondern ausgleicht.

 

Kita

 

Wenn wir über die Chancengerechtigkeit im Schulkontext sprechen, vergessen wir oft, dass die Förderung essenzieller Lerninhalte bereits in der Kita erfolgt und diese Lerninhalte eine maßgebliche Rolle für die fortlaufende Entwicklung in der Schule spielen. Allerdings hängt der Grad der Förderung oft von dem Standort der Kita ab. Nicht nur die Standortmerkmale spielen dabei eine enorme Rolle, sondern auch die personelle Situation in den Kitas in NRW. Denn ohne Erzieher*innen, Pädagog*innen und multiprofessionelle Teams sind Bildungs- und Qualitätsstandards kaum einzuhalten. Dies fällt zu Lasten der Kinder und Eltern – die Förderung der genannten Ausbildungsberufe ist dafür ein elementarer Baustein, um ihre Attraktivität zu steigern.

 

Wir fordern:

  • Beste Bildung braucht auch massive Investitionen in unsere Kitas – die Sanierung und der deutliche Ausbau der Betreuungsplätze muss stetig fester Bestandteil von Investitionsvorhaben innerhalb des Bildungssystems sein
  • Gebührenfreiheit von Kita bis zum Abschluss
  • Beste Bildung braucht ebenfalls bestes Personal. Das heißt für uns: wir geben uns nicht mit dem Etikettenschwindel der Landesregierung zufrieden und fordern weiterhin – bedarfsgerecht – die bestmögliche Betreuung durch mehr Erzieher*innen und multiprofessionelle Teams
  • In der frühkindlichen Bildung muss die Ausbildung endlich vergütet und die Fort- und Weiterbildung verbessert und ausgebaut werden
  • Die rechtlich verbindliche Umsetzung von Selbst- und Mitbestimmungselementen in der Kita und für ganz NRW

 

Schule

        

Die Schulzeit entscheidet maßgeblich darüber, welche Chancen jemand im Leben haben wird – der Schulabschluss schafft Zugang zu beruflicher Bildung durch eine Ausbildung oder ein Studium. Somit bildet die Schule den ersten, zentralen Schritt hin zu gesellschaftlicher Teilhabe und einem selbstbestimmen Berufsleben. Unser Schulsystem ist jedoch von starker sozialer Selektivität geprägt. Der „Bildungstrichter“ aus der 20. Sozialerhebung zeigt: Von 100 Kindern aus Akademiker*innenhaushalten studieren 77. Von 100 Kindern aus Familien ohne akademischen Hintergrund hingegen nur 23. Ähnlich betroffen von dieser Selektivität sind Schüler*innen mit Migrationsgeschichte, die in Relation seltener Abitur machen oder überhaupt eine Gymnasialempfehlung bekommen. Es zeigt sich klar: unser Schulsystem ist undurchlässig.

 

Die Selektion von Schüler*innen beginnt schon in der Grundschule: so müssen Lehrkräfte in der vierten Klasse entscheiden, welche Bildungschancen sie einem Kind zuordnen möchten – die daraus folgende subjektive Empfehlung der Schulform ist aber nicht nur abhängig von Leistungen, sondern oft auch vom Nachnamen und sozialer Herkunft der Schüler*innen.

Auch zeigt sich mit einem Blick auf die räumliche Verteilung von Schulabschlüssen, dass gute Bildungschancen immer noch von der Postleitzahl abhängig sind – so ist das Stigma von sogenannten Brennpunktschulen immer noch Realität. Solche Schulen, meist in Wohngebieten, die überdurchschnittlich von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind, sind marode, nicht digitalisiert und haben noch größere Probleme mit Lehrkräftemangel als andere Schulen. Dort also, wo individuelle Förderung von Schüler*innen am notwendigsten wäre für ein Mindestmaß an Chancengerechtigkeit, sind Schulen noch schlechter aufgestellt als im Durchschnitt.

 

Ein Blick in das Schulleben hinein zeigt, dass in den letzten Jahrzehnten unser Schulsystem von Stillstand geprägt war.

Dazu kommt ein veraltetes Bewertungssystem, welches immer noch versucht, Schüler*innen eine Note von eins bis sechs zuzuteilen – die individuelle Entwicklung von Schüler*innen wird dabei ignoriert.

Dieses Bewertungssystem führt nicht nur zu ungerechter Bewertung, sondern auch einem extremen Leistungsdruck. Während der Coronapandemie war jede*r dritte Schüler*in psychisch auffällig. Über 25% leiden unter psychischen Krankheiten. In der Schule aber gibt es kaum Schulpsycholog*innen, um Schüler*innen zu unterstützen. Genauso gibt es viel zu wenig Schulsozialarbeiter*innen, die dazu beitragen können, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und Bildungschancen zu eröffnen.

 

Schule ist ein Spiegelbild der Gesellschaft und so macht auch Diskriminierung nicht am Schultor halt – Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Klassismus und Ableismus sind in den Klassenzimmern Alltag für betroffene Schüler*innen und trotzdem gibt es keine Anlaufstellen in Schulen bei Diskriminierung. Einzig und allein die Schüler*innenvertretungen oder überlastete Vertrauenslehrer*innen sind Ansprechpartner*innen in solchen Fällen – dies wird der Systematik von Diskriminierung aber nicht gerecht. Das Schulsystem ist nicht sensibel für Diskriminierung und kann somit auch nicht unterstützend gegenwirken.

Auch vergisst das System, dass Schule nicht am Schultor endet. Schüler*innen sind teilweise Hunger im Klassenzimmer ausgesetzt oder laufen morgens mehrere Kilometer zur Schule, weil sie sich kein Busticket leisten können. Von Nachhilfe oder gesellschaftlicher Teilhabe an den Nachmittagen ganz zu schweigen – Armut grenzt aus. In der Gesellschaft, im Alltag und auch in der Schule.

 

Das Schulsystem steht seit Jahrzehnten still und als Sozialdemokratie müssen wir eine traurige Bilanz ziehen: das System ist zutiefst ungerecht. Es katalysiert die Ungleichheit der Gesellschaft, denn Bildungschancen sind immer noch abhängig vom Geldbeutel der Eltern. Das sozialdemokratische Aufstiegsversprechen kann in dieser Realität Umständen nicht mehr sein als eine Utopie. Wie können wir gegen diesen katastrophalen Status quo vorgehen?

 


Damit Bildungsgerechtigkeit nicht mehr nur ein Versprechen bleibt, sondern Realität wird, fordern wir:

  • Eine Schule für alle, an der alle Kinder und Jugendlichen von der ersten Klasse bis zu ihrem jeweiligen Abschluss an einem wohnortnahen Standort unterrichtet werden. Eine Schule für alle ist inklusiv und hat den Anspruch, jede*n Schüler*in individuell zu fördern.
  • Multiprofessionelle Teams als flächendeckender Standard. Diese umfassen Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Schulgesundheitspfleger*innen und die Assistenzen der Schüler*innen mit Förderbedarf. Dazu braucht es eine umfassende Reform von Aus- und Fortbildungsstandards, um diese Teams regelmäßig zu Themen wie Diversität und Diskriminierung zu sensibilisieren, aber auch Digitalisierung und neue Lernmethoden zu vermitteln.
  • Eine Schule ohne Noten, denn wir brauchen ein Beurteilungssystem, welches die individuelle Lebenslage von Schüler*innen berücksichtigt und eine fördernde Lernkultur schafft. Dafür fordern wir vor allem, dass Schüler*innen an Leistungsbewertungsprozessen partizipieren dürfen und diese in dialogischen und fördernden „Bewertungsräumen“ erfolgen. Ebenso sprechen wir uns gegen Hausaufgaben aus.
  • Moderne Lerninhalte und Einsetzung einer Kommission aus Bildungsexpert*innen (Schüler*innen, Lehrer*innen, Forschende), die einen Vorschlag zur Überarbeitung der Lerninhalte und Lernmethoden erarbeiten soll- deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Einsetzung einer Enquete-Kommission durch die SPD-Fraktion der im Landtag. In unseren Lehrplänen braucht es endlich Platz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, für Antirassismus und Feminismus. Schule muss den Anspruch haben, für Diversität und Diskriminierung zu sensibilisieren.
  • Schüler*innenvertretungen (SV) müssen als Ort politischer Teilhabe verstanden werden. Wir setzen uns für feste SV-Etats ein sowie für Schüler*innenparlamente, die bei Entscheidungen über schulinterne Angelegenheiten Entscheidungskompetenz besitzen.
  • Einen starken Ganztag, denn unsere Schule für alle soll mehr als nur ein Ort sein, an dem Lerninhalte von Lehrkräften an Schüler*innen vermittelt werden.
  • Eine Schule mit Diversitätssensibilität. Das bedeutet, es braucht Antidiskriminierungsstellen und Schutzmechanismen innerhalb von Bildungseinrichtungen, an die sich Kinder, Jugendliche und Eltern bei Diskriminierungsvorfällen wenden und beraten lassen können. Auch diese Stelle muss von externen Akteur*innen besetzt werden.
  • Die Einrichtung eines schulscharfen Sozialindexes, damit wir endgültig Schluss machen mit dem Stigma der Brennpunktschulen. Es gilt ungleiches ungleich zu behandeln und vor allem dort hinzuschauen, wo es gerade am stärksten brennt.
  • Eine ungebremste, massive Investition in die Schulinfrastruktur: es braucht moderne, digitale Klassenzimmer und barrierefreie Gebäude für eine inklusive Schule für alle.
  • Für wirkliche soziale Gerechtigkeit muss Schule überall kostenlos sein: Mobilität, Mittagessen, Lehrmittel. Es braucht eine Bereitstellung aller Ausstattung, die es für Schule innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers benötigt.

 

Berufsausbildung stärken!

 

Für junge Menschen gibt es vor allem zwei Wege ins Berufsleben: Studium oder Ausbildung. Das System der dualen Ausbildung genießt in Deutschland (und teils auch international) ein hohes Ansehen, sowohl bei Ökonom*innen als auch Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften. Doch das System hat auch strukturelle Schwächen, die seit Beginn der Coronapandemie besonders deutlich geworden sind.

 

2020 sind die Auszubildendenzahlen um 11% gesunken. Dass es „nur“ 11% waren, ist dabei wohl den zahlreichen staatlichen Maßnahmen zu verdanken, die ergriffen worden sind. Doch was ist, wenn diese Maßnahmen auslaufen und noch weniger junge Menschen eine Ausbildung antreten? Eine Insolvenzwelle droht und könnte bis zu 25.000 Unternehmen betreffen. Nicht ausgenommen davon sind Unternehmen, die Staatshilfe erhalten haben. Im Juli 2022 gab es laut Bundesagentur für Arbeit in NRW 38.555 junge Menschen, die noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz waren. Hinzu kommt, dass Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung während der Pandemie nicht ausreichend stattgefunden haben, sodass Ausbildungsinteressierte und Unternehmen nicht zusammengefunden haben.

Der Berufsbildungsbericht 2021 zeigt zudem, dass junge Menschen mit Migrationsgeschichte überproportional häufig keinen geeigneten Ausbildungsplatz finden. Von den Bewerber*innen ohne Migrationsgeschichte waren 9% erfolglos und mussten sich arbeitslos melden. Hatten die Bewerber*innen eine Migrationsgeschichte, lag diese Quote bei 16%.

Dabei kommt dem Finden eines Ausbildungsplatzes eine hohe Bedeutung zu. Ohne Berufsqualifikation steigt das Armutsrisiko und es sinken die Chancen auf wirtschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben massiv. So können gesamtgesellschaftliche Ungerechtigkeiten bestärkt werden, wovon aber nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleich betroffen sind.

 

Die Aussichten sind also nicht gut. Wer allerdings einen Blick in den letzten Berufsbildungsbericht wirft, wird feststellen, dass es schon vor der Pandemie erhebliche Probleme gab: In Branchen mit guten Arbeitsbedingungen fehlen Ausbildungsplätze, in Branchen mit schlechten Arbeitsbedingungen gibt es offene Stellen, die viele Jugendliche aber zu Recht nicht antreten wollen. Fachkräftemangel wird auch durch Arbeitgeber*innen selbst produziert.

 

Haben junge Menschen dann erst einmal einen Ausbildungsplatz gefunden, sind sie mit neuen Problemen konfrontiert:

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat eine Durchschnittsvergütung der tariflichen Ausbildung in Höhe von 1007 Euro in NRW für das Jahr 2022 errechnet. Damit gelten Auszubildende im Durchschnitt als akut armutsgefährdet.

Bei der Qualifizierung und Weiterqualifizierung von Auszubildenden spielen mindestens zwei Faktoren eine große Rolle. Die Berufsschulen müssen ihren wichtigen Bildungsauftrag umfassend wahrnehmen können. Dafür ist eine gute Ausstattung genauso wichtig wie ausreichende, gut qualifizierte Lehrer*innen und ein besseres Betreuungsverhältnis.

Viele Auszubildende wissen zudem bis kurz vor Ende ihrer Ausbildung nicht, ob sie von ihrem Unternehmen übernommen werden. Dabei werden immer weniger Auszubildende nach ihrer Ausbildung von ihren Unternehmen übernommen und müssen sich um eine Anschlussbeschäftigung bemühen. Gleichzeitig kritisieren diese Unternehmen fehlende Fachkräfte.

 

Zudem liegen besonders in ländlichen Regionen die Berufsschulen nicht unbedingt in der Nähe des Ausbildungsortes und aufgrund fehlender ÖPNV-Verbindungen ist der Weg ohne Auto nicht möglich. Das hindert besonders junge Menschen aus ärmeren Familien daran, überhaupt eine Ausbildung anzutreten.

Um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden und um zu ermöglichen, dass alle die Chance auf gute Berufsperspektiven haben, die zu den individuellen Vorstellungen eines guten Lebens passen und damit insbesondere das Ausbildungssystem besser gestaltet wird als heute, fordern wir:

 

  • Eine bundesweite, umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie. NRW soll mit Modellprojekten einer wirklichen Ausbildungsplatzgarantie vorangehen und unter anderem überbetriebliche Ausbildungsstätten schaffen. Dort können Jugendliche eine vollqualifizierende Berufsausbildung machen, wenn sie auf dem regulären Arbeitsmarkt keinen geeigneten Ausbildungsplatz erhalten haben.
  • Die Erweiterung und den flächendeckenden Ausbau von Berufsorientierungsangeboten, die junge Menschen da erreicht, wo sie sind und die digitaler und aufsuchender werden. Das heißt für uns: Das flächendeckende Berufsorientierungsprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) muss so weiterentwickelt werden, dass wirklich niemand mehr beim Übergang von der Schule in den Beruf auf der Strecke bleibt.
  • Berufsschulen, die sich in baulich gutem Zustand befinden, gut ausgestattet sind und über genügend gut qualifizierte Lehrer*innen verfügen.
  • Eine gute Erreichbarkeit der Berufsschulen mit dem ÖPNV.
  • Die Umsetzung der schon jahrelang von den Gewerkschaften geforderten Übernahmegarantie für alle Auszubildenden.
  • Eine existenzsichernde Mindestausbildungsvergütung.
  • Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohnausgleich und familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle.
  • Eine gerechtere Verteilung von unbezahlter Pflege- und Familienarbeit zwischen Männern und Frauen.
  • Die Anpassung des Arbeits- und Sozialrechts an den digitalen Wandel und für klare Regeln beim Homeoffice.
  • Die Förderung von Betriebsratsgründungen, die Stärkung der Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften sowie eine Ausweitung der betrieblichen und Unternehmens-Mitbestimmung.
  • Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Fördermitteln ausschließlich an Unternehmen, welche sich zu den Grundsätzen von Tariftreue und Mitbestimmung bekennen.
  • Weiterbildung zu stärken. Es muss ein Recht auf Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geben. Zudem müssen die öffentlichen Hochschulen in NRW systematisch für beruflich Qualifizierte geöffnet und die berufsbegleitenden Weiterbildungsangebote, sowie Fern-, Teilzeit- und Abendstudiengänge, durch die NRW-Hochschulen ausgeweitet werden.
  • Die Beteiligung von Mitarbeiter*innen am Unternehmenskapital zu fördern.
  • Mehr Stellen beim Arbeitsschutz.
  • Stärkung des sozialen Arbeitsmarkts, insbesondere über die Instrumente §16e und §16i des SGB II.

 

Wissen schaffen! Hochschule als Lern- und Arbeitsplatz!

 

Die Hochschulen müssen so gestaltet werden, dass sie allen ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Studium ermöglichen und sich der gesamten Gesellschaft öffnen. Überfüllte Hörsäle, schlechte Betreuungssituation, mangelnde Flexibilität in Studiengängen und lange Wartezeiten auf Prüfungsergebnisse stellen eine Belastung für Studierende dar. Darüber hinaus haben viele wissenschaftliche Mitarbeitende aber auch studentische Hilfskräfte, insbesondere in befristeten Arbeitsverhältnissen, mit unsicheren Arbeitsbedingungen, geringen Löhnen und einem hohen Arbeitsaufwand zu kämpfen.

Die stetig ansteigende Anzahl an Studierenden verlangt in dieser Hinsicht den Ausbau und die Modernisierung von Hochschulgebäuden. Bei Bau- und Modernisierungsmaßnahmen müssen ökologisch nachhaltige und inklusive Konzepte verwirklicht werden. Doch nicht nur die Hochschule als solche bestimmt das studentische Leben. Auch außerhalb der Hochschule müssen Infrastrukturen verbessert werden, um den Studierenden ein gutes Studium zu ermöglichen.

 

Ob Menschen ihr Wunschstudium im Wunschort oder überhaupt ein Studium verwirklichen oder finanzieren können, hängt insbesondere auch von den Lebenshaltungskosten und von der sozialen Infrastruktur ab. Hier gilt es vor allem die Studierendenwerke finanziell so aufzustellen, dass nachhaltig genügend bezahlbarer studentischer Wohnraum geschaffen wird und das Mensaangebot, wenn nötig, ausgebaut und modernisiert wird. Darüber hinaus muss das Beratungsangebot der Studierendenwerke für Studienfinanzierungsmöglichkeiten und darüber hinaus gestärkt werden.

Es müssen zudem ausreichend Kitaplätze für Studierende mit Kind an allen Hochschulen geschaffen werden. Auch Studierende, die neben ihrem Studium Angehörige pflegen, dürfen nicht aus dem Blick verloren werden. Für sie müssen flächendeckend Beratungs- und Unterstützungsangebote geschaffen werden. Die Kosten dafür dürfen nicht durch immer weiter ansteigende Sozialbeiträge allein auf die Studierenden abgewälzt werden. Stattdessen müssen die Studierendenwerke besser durch das Land finanziert werden. Darüber hinaus müssen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden in den Gremien der Studierendenwerke gestärkt werden.

 

Auch Mobilität ist inzwischen zu einem Grundbedürfnis geworden. Studierende hatten bisher mit dem Semesterticket einen preiswerten Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr. Das 49€-Ticket soll ab dem 1. Mai 2023 zur Verfügung stehen. Dadurch bekommen alle Bürger*innen in Deutschland die Möglichkeit, für wenig Geld deutschlandweit mit dem ÖPNV zu fahren.

Mit einem für die Allgemeinheit verbilligten ÖPNV müsste eigentlich im selben Umfang der Preis für die studentische Mobilität gesenkt werden. Sofern das Semesterticket wegfällt, würde für die meisten Studierenden eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung bestehen, die nicht tragbar ist. Gleichzeitig ist es nicht zumutbar, dass Studierende, die im Grenzgebiet wohnen oder für ein Praktikum oder ähnliches außerhalb des Bundeslands unterwegs sind, für ein NRW-Semesterticket sowie ein Deutschlandticket zahlen müssen. Langfristig setzen wir uns für einen ticketlosen ÖPNV ein, aber gerade für dieses kurzfristige Problem braucht es eine kurzfristige Lösung.

 

Die Anzahl der Angestellten an Hochschulen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Hochschulen werden zu immer wichtigeren Arbeitsplätzen. Nicht nur deshalb müssen die Bedingungen der Arbeit an Hochschulen besser werden. Gute Arbeit bleibt unser Ziel in allen Berufszweigen. Und an den Hochschulen gilt dies für alle dort angestellten Gruppen. Lehrende, aber auch wissenschaftliche und weitere Mitarbeiter*innen und auch studentische Hilfskräfte. Wir setzen uns für unbefristete Arbeitsverhältnisse statt Kettenverträge ein, für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, für eine gute Entlohnung. Zusätzlich dazu müssen Jungwissenschaftler*innen bessere Forschungsbedingungen geboten werden. Das bedeutet auf der einen Seite, dass auch Nischen-Forschung möglich sein muss und auf der anderen Seite, dass wir geregelte Beschäftigungsverhältnisse für Promovierende, sowie klare Perspektiven für promovierte Wissenschaftler*innen brauchen. Wie in allen Gesellschaftsbereichen sind Frauen auch hier in leitenden Funktionen unterrepräsentiert. Deshalb fordern wir eine verbindliche mit Sanktionen verknüpfte Quotierung von Professuren und Leitungsfunktionen.

 

Im Spannungsfeld von Wettbewerb, Exzellenzstrategie und Unterfinanzierung leiden
besonders die Mitarbeiter*innen ohne Professur: Eine überwältigende Mehrheit von 81%
der Wissenschaftler*innen in Deutschland ist befristet angestellt und hangelt sich
von Befristung zu Befristung. Sie tragen die Hauptlast von Lehre und Forschung und
scheiden nach maximal 12 Jahren aus dem Wissenschaftsbetrieb aus, wenn sie keine der
rar gesäten Professor*innenstellen ergattern. Der Grund dafür hat einen Namen:
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Das WissZeitVG ist ein
Sonderbefristungsgesetz, welches es ermöglicht, Wissenschaftler*innen im Rahmen einer
Qualifizierungsphase wie der Promotion oder Habilitation für eine bestimmte Zeit
anzustellen.

Durch die mangelnde Planbarkeit einer wissenschaftlichen Karriere bleiben Dinge wie
Familienplanung, Altersvorsorge, soziale Bindungen und mentale Gesundheit allzu oft
auf der Strecke. Das trifft besonders Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder
Rassismuserfahrung, sowie Erstakademiker*innen. In der stark prekarisierten
Wissenschaft überlebt nur, wer über ausreichende finanzielle Ressourcen und Netzwerke
verfügt. Der Verlust an hochqualifizierten Fachkräften schadet der deutschen
Wissenschaftslandschaft.

 

Um einen chancengerechten Zugang zum Studium zu ermöglichen, sowie die Bedingungen von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu verbessern, fordern wir:

  • Bildung liegt in den Händen des Landes und muss dementsprechend ausreichend finanziert werden. Dafür braucht es eine Reformierung der Finanzierung der Hochschulen im Sinne einer umfassenden Grundfinanzierung statt einer Vielzahl befristeter Programme.
  • Die Abschaffung von Anwesenheitspflichten in Vorlesungen und Seminaren, die nicht zu einem freien und selbstbestimmten Studium passt.
  • Eine konsequente Demokratisierung der Hochschulen. Ob im Senat oder in den Kommissionen – wir fordern die paritätische Besetzung der Gremien. Auch bei Entscheidungen des Rektorats brauchen Studierende durch eine*n studentische*n Prorektor*in Mitspracherecht. Schließlich dürfen Entscheidungskompetenzen nicht in extern besetzte Runden wir den Hochschulrat verlegt werden. Und die SHK-Vertretungen müssen bleiben.
  • Frauen in die Lehrstühle. Wir fordern konkrete Maßnahmen zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Dazu gehören Mentoringprogramme und Karriereberatungsstellen für Frauen, eine verbindliche Frauenquote von mindestens 50% bei Neueinstellungen und eine Stärkung des Einflusses von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
  • Genauso wie an Schulen fordern wir, dass Hochschulen diskriminierungsfreie Hochschulstrukturen schaffen. Für ein Diversitäts- und Antidiskriminierungsmanagement sind folgende Aspekte entscheidend: die Schaffung von verpflichtenden Diversitätssensibilisierungsangeboten für Dozierende und Studierende, die Schaffung von Antidiskriminierungsstellen und die Vermittlung von diversitätssensiblen und rassismuskritischen Lerninhalten.
  • Gute Arbeit an den Hochschulen durch eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Es muss Schluss sein mit prekären Beschäftigungsverhältnissen durch immer wieder neue befristete Verträge und Arbeitszeiten, die einem selbstverwirklichten Leben z.B. in Form von Familie entgegenstehen.
  • Eine kurzfristige Lösung für einen bezahlbaren Zugang Studierender zum ÖPNV.
  • Eine Bundesratsinitiative für ein elternunabhängiges BAföG sowie eine Rückkehr zum Vollzuschuss.
  • Eine Ausfinanzierung der Studierendenwerke, sodass die Semesterbeiträge bezahlbar bleiben und ausreichend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

 

Lebenslangen Lernen für alle – außerschulische Bildung fördern

 

Wir verstehen Bildungsbiografien als Linie, die sich von der Geburt bis hin zum Tod zieht. Wenn wir also über Bildung sprechen, dann meint dies auch die außerschulische Bildung – die vor allem in NRW ein breites Spektrum aufweist.

 

Volkshochschulen:

Volkshochschulen sind kaum wegzudenken, sie leisten einen wichtigen gesellschaftlichen und integrativen Beitrag. Sie ermöglichen beispielsweise vielen Menschen, ihren Abschluss nachzuholen oder bieten etwa Integrationskurse für Schutzsuchende an und darüber hinaus fungieren sie mittels ihrer interkulturellen Angebote als Orte der Begegnung und des Miteinanders und können so gesehen als ein Motor des gesellschaftlichen Zusammenhalts gesehen werden. Trotz der vielen guten Dinge, die Volkshochschulen in ganz NRW anbieten, befinden sich viele in einer prekären Lage. Das liegt vor allem an der Förderlogik, die die finanzielle Lage von Volkhochschulen herbeiführt. Das Land NRW – und allen voran die Sozialdemokratie – muss weiterhin für massive Investitionen in die Volkshochschulen NRWs kämpfen. Die Investition in die Volkshochschulen der Zukunft dürfen dabei keineswegs Fragen der Infrastruktur außer Acht lassen. Auch das Personal – vor allem Dozent*innen – müssen davon durch berufliche und finanzielle Sicherheit profitieren.

 

Gewerkschaftliche Bildung als Motor der außerschulischen Selbstbestimmung:

Gewerkschaften bieten ein breites Bildungsangebot an. Diese umfasst sowohl die berufliche als auch die politische Bildungsarbeit. Nicht nur, weil Gewerkschaften im Kampf für Gerechtigkeit und einer Gesellschaft der Freien und Gleichen unsere engsten Partner*innen sind, sondern auch, weil sie immer für Arbeitnehmer*innen da sind, wollen wir die gewerkschaftliche Bildung und darin implizierte Bildungsangebote – als Teil der außerschulischen Bildung – stärken. Wir stellen immer noch fest, dass die Inanspruchnahme der gewerkschaftlichen Bildungsangebote für nicht alle Arbeitnehmer*innen unbürokratisch möglich ist. Denn um an Bildungsangeboten teilzunehmen, bedarf es der Beantragung von Bildungsurlaub, von denen in NRW arbeitende Arbeitnehmer*innen nur fünf Tage im Jahr haben und Auszubildende sogar nur fünf Tage im Laufe ihrer Ausbildung – dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes. Für uns ist muss also klar sein: es braucht flexiblere Modelle, mittels derer Arbeitnehmer*innen von den Angeboten ihrer Gewerkschaften profitieren können.

 

Bildung im Strafvollzug als außerschulische Bildung sehen:

Bildungsangebote in Gefängnissen bilden einen wichtigen Baustein der Resozialisierung. Für uns ist klar, dass wir Bildung in allen Lebensbereichen in den Blick nehmen müssen und auch diese Gruppe von Menschen nicht außer Acht gelassen werden darf. Dafür bedarf es der Förderung und Erarbeitung zielgruppenspezifischer Programme und Konzepte, die den Bildungs- und Weiterbildungsbedürfnissen von Insass*innen gerecht wird. Dazu gehört für uns allen voran die Möglichkeit der Ausbildung und die dran verknüpfte gerechte Entlohnung dieser, sowie die Möglichkeit der Einzahlung in die Renten- und Krankenkasse.

G-08 Generikaproduktion in staatliche Hand

24.03.2023

Die Bundestagsfraktion der SPD wird gebeten, den Aufbau einer staatlichen, gemeinwohlorientierten Pharmaindustrie zur Herstellung von Generika herbeizuführen.

G-07 Stärkung der Vor-Ort-Apotheken – nicht nur als Garant der qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung

24.03.2023

Die Bundestagsfraktion der SPD wird gebeten, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken und die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch zukünftig die wohnortnahe und professionelle Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger garantiert wird.

S-06 Kinderhospize stärken und dauerhaft auskömmlich finanzieren

22.03.2023

Der Parteitag der NRWSPD möge beschließen, dass sich die SPD-Fraktion im Landtag NRW, sowie Die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzt, stationären sowie ambulanten Kinder- und Jugendhospizeinrichtungen eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung zu sichern und Eltern lebensverkürzend erkrankter Kinder adäquat zu unterstützen.