Archive

Ini-01 ,,Hanau betrifft uns alle, aber nicht alle gleich.’’

11.02.2022

Am 19.02.2020 erschoss ein Rassist und Rechtsextremist 9 Menschen in Hanau: Ferhat Unvar, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Paun, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Fatih Saracoglu, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtovic.

Jetzt ist es zwei Jahre her. Wir sind heute am 19.02. besonders in Gedanken bei den Angehörigen der Opfer aus Hanau und trauern mit ihnen.

“Tot sind wir erst, wenn man uns vergisst.” Wir werden sie nicht vergessen, wir erinnern an sie und wir mahnen, dass Hanau nie wieder passiert.

 

Konsequenzen nach Hanau

 

Wie konnte das passieren? Wieso mussten neun junge Menschen sterben? Und was muss endlich geschehen, damit so etwas nie wieder passiert?

Diese Fragen treiben vor allem die Angehörigen der Opfer um. Seit dem Anschlag arbeiten sie unaufhörlich, um den Opfern zu gedenken, machen Bildungsarbeit gegen Rassismus und kämpfen für Aufklärung und Gerechtigkeit. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der Angehörigen in Hanau nach lückenloser Aufklärung. Diese betreffen unter anderem die Fragen, warum in der Nacht die Notrufnummer nicht erreichbar war, ob die Sperrung des Notausgangs in der Arena Bar angeordnet war und sie betreffen den Umgang der Polizei mit den Angehörigen der Opfer in der Tatnacht und danach. Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der Angehörigen, dass Politik, Medien und Sicherheitsbehörden ihre Mitverantwortung anerkennen müssen und rechter Terror und Rassismus endlich konsequent bekämpft werden muss.

Die Gefahr durch Rechtsextremist*innen wird immer wieder von Politik, Sicherheitsbehörden und Gesellschaft klein geredet und relativiert. Das Gleichsetzen von Links- und Rechtsextremismus verharmlost die rechte Gewalt. Aussteiger*innenprogramme für “Linksextremismus” wie Reuls “left” sind nicht nur unsinnig, sondern auch gefährlich.

Der Täter von Hanau war seit 2002 legal im Besitz von Waffen, obwohl seit vielen Jahren bekannt war, dass er Anhänger eines rassistischen Weltbilds war und Verschwörungserzählungen anhing. Wir müssen deshalb das Waffenrecht verschärfen und Rechtsextremist*innen konsequent entwaffnen.

Dass das Anschlagsziel von Hanau eine Shisha-Bar war, ist kein Zufall. Shisha-Bars sind für migrantisierte und muslimisch markierte Menschen ein safer-space, weil sie dort in ihren Communities sein können und nicht fürchten müssen an der Tür aufgrund ihres Aussehens abgewiesen zu werden. Dieser safer-space ist bedroht, weil Politik und Medien diesen Ort immer wieder stigmatisieren. Durch öffentlichkeitswirksame Razzien in Shisha-Bars, Bezeichnungen wie “Clankriminalität” und durch eine Polizeipraxis wie Racial Profiling werden BIPoC (Black, Indigenous, People of Color) kriminalisiert und damit als ständige Bedrohung dargestellt. Wir brauchen deswegen ein konsequentes Umdenken und müssen weg von jeder Form von rassistischer Sicherheitspolitik und Polizeiarbeit.

Auch in NRW müssen wir BIPoC vor rechter Gewalt schützen. Rassistische Polizeigewalt und Rassismus in Sicherheitsbehörden müssen konsequent verfolgt und aufgearbeitet werden, Rechtsextremismus und Rassismus bekämpft werden.

 

Rassistische Verhältnisse anerkennen und bekämpfen

 

Zu dem Kampf gegen Rassismus gehört auch, dass wir endlich anerkennen müssen, dass vor allem migrantisierte und rassifizierte Menschen in prekären Verhältnissen leben. Das ist keine in den Raum gestellte Annahme, sondern längst, durch wissenschaftliche Studien bewiesene, Realität. Exemplarisch dafür ist beispielsweise, dass eingewanderte und rassifizierte Menschen, vor allem im Laufe der Pandemie, sehr stark von systemischen Auswirkungen betroffen sind. So belegen neueste Studienergebnisse des Mediendienst Integration, dass sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch in deutschen Bildungsinstitutionen, Menschen und Kinder mit Migrationsgeschichte stärker benachteiligt werden. Diese Befunde lassen sich teilweise in den Lebensbiografien der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau wiederfinden. Ein Beispiel dafür sind die rassistischen Erfahrungen, die Ferhat Unvar während seiner Schulzeit machen musste und die ihn und seine Familie prägten. Bis zum heutigen Tage kämpft die Familie – mit Hilfe der gegründeten Bildungsinitiative Ferhat Unvar – für ein antirassistisches Bildungssystem, in dem rassifizierte Kinder und Jugendliche dieselben Bildungschancen besitzen und keine Ungerechtigkeiten erfahren müssen. Die Arbeit der Initiative und die Erfahrungen von Ferhat Unvar sind ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, dass die Politik die Lebenslagen migrantisierter und rassifizierter Menschen anerkennt und diese Perspektiven stets in ihr politisches Handeln einbettet.

 

Erinnern heißt verändern

 

,,Hanau betrifft uns alle, aber nicht alle gleich.’’ Für die weiße Mehrheitsgesellschaft ist der Gedenktag an Hanau nicht mit dem gleichen Schmerz und der gleichen Verletztheit verbunden, deswegen ist es gerade für Nicht-Betroffene wichtig, einen emphatischen Umgang für das Gedenken zu entwickeln und sich nicht auf dem Privileg des Schweigens auszuruhen. Politisch sind wir in der Verantwortung, Menschen, die durch Rassismus und Rechtsextremismus bedroht sind, zu schützen und ein gesellschaftliches Bewusstsein für einen sensiblen Umgang mit Rassismus zu schaffen. Das muss endlich auch in der weißen Mehrheitsgesellschaft ankommen. Rassismus darf nicht länger als ein Problem geahndet werden, dass ausschließlich für Betroffene gilt. Die rassistische Bedrohung geht uns alle an. Hanau geht uns alle an! Deswegen müssen wir ein kollektives Gedächtnis für den 19. Februar schaffen und ihn als Gedenktag zum festen Bestandteil unserer Erinnerungskultur machen. ,,Erinnern heißt verändern’’- Wir müssen es uns zur Aufgabe machen, ein stetiges Bewusstsein für die Erinnerung in unserer Gesellschaft zu schaffen und Rassismus als ernstzunehmende Bedrohung zu verstehen. Nur durch ein konsequentes Erinnern schaffen wir den Rahmen für eine lückenlose Aufklärung, ein präventives Handeln und klare Konsequenzen. Dabei darf es allerdings nicht bei halbherzigen Mitleidsbekundungen und warmen Worten bleiben, es müssen Taten folgen zur Überwindung und Bekämpfung von rassistischen Strukturen. Das Schweigen der Mehrheitsgesellschaft und der rassistische Normalzustand muss endlich zu Ende gehen. Das sind wir den Opfern und den Hinterbliebenen von Hanau und allen anderen Menschen, die von Rassismus und Rechtsextremismus bedroht sind, schuldig.

 

In Gedenken an:

Ferhat Unvar, Said Nesar Hashemi, Vili Viorel Paun, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Fatih Saracoglu, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtovic

 

#SayTheirNames

B-03 Digitaler Support

10.01.2022

Die NRWSPD setzt sich dafür ein, dass an jeder Schule eine Stelle „Digitaler Hausmeister“ geschaffen wird, die mit einem IT-Spezialisten besetzt wird und folgende Aufgaben umfasst:

 

  • Überprüfung und, falls notwendig, Vorschläge zur Erweiterung des Bestandes an elektronischen Geräten in der Schule
  • Wartung von elektronischen Geräten, was die folgenden Dinge einschließt: die Aktualisierung der Betriebssysteme, die Überprüfung und ggfs. Aktualisierung der vorhandenen Software, das Aufspielen von neuer Software, wenn Lehrkräfte diese benötigen, die Löschung unerwünschter Inhalte, die Einleitung notwendiger Reparaturen sowie das Erstellen von Bestelllisten zur Weitergabe an die zuständigen Stellen
  • Installation der vom Lehrerkollegium benötigten Software auf neu angeschafften Endgeräte
  • regelmäßige Überprüfung der Endgeräte auf Funktionalität
  • Einrichtung und Pflege eines sicheren Netzwerks
  • Erstellung von „Blacklists“ und „Whitelists“ sowie deren Übertragung auf die Endgeräte, um die Sicherheit der Endgeräte und des digitalen Schulsystems zu gewährleisten
  • Funktion als Ansprechpartner vor Ort für Lehrkräfte bei Problemen mit elektronischen Geräten, wozu auch gehört, kurzfristige Lösungen zu schaffen, damit die Lehrkraft den Unterricht durchführen kann

K-02 Sachkundige Bürgerinnen und Bürger

10.01.2022

Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im Landtag NRW dazu auf, sich für die folgende Änderung einzusetzen: Der §58 Absatz 1 Satz 4 der Gemeindeordnung NRW wird dahingehend geändert, dass sachkundige Bürgerinnen und Bürger an nichtöffentlichen Sitzungen von Kommunen als Zuhörer sowie an Beratungen von Fraktionen zu Beratungsgegenständen aus nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen, auch wenn sachkundige Bürgerinnen und Bürger nicht dem beratenden jeweiligen Ausschuss der Kommune angehört.

O-03 Antragsregister

10.01.2022

Der Vorstand der NRWSPD berichtet im Rahmen jedes Landesparteitages über den Stand der beschlossenen Anträge. Zur Nachvollziehbarkeit stellt der Vorstand ein laufendes Antragsregister zusammen, in dem die Gliederungen Anträge zu Landesparteitagen und deren Status einsehen können

K-01 Digitale Beteiligungsformate

4.01.2022

Seit März 2020 wird unser Leben vom Corona-Virus – SARS-CoV-2 – maßgeblich beeinflusst. Erste Fälle von dem neuartigen Erreger traten bereits Ende 2019 im chinesischen Wuhan auf. In Deutschland gab es nach Medienberichten am 28. Januar 2020 den ersten bestätigten Fall. Seitdem hat sich das Virus in ganz Deutschland und in der Welt ausgebreitet, mit dramatischen Folgen u.a. für unser Gesundheitswesen, unsere Wirtschaft und unser Sozialverhalten. Anfang September 2021 liegt die Zahl der mit SARS-CoV-2 verstorbenen Menschen allein in Deutschland bei über 92.000.

 

Menschen mit bestimmten Einschränkungen/Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen, also Angehörige von sogenannten (Hoch)Risikogruppen, können sich während dieser Pandemie ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit und im schlimmsten Fall des eigenen Lebens nur noch deutlich eingeschränkt bzw. gar nicht mehr gesellschaftlich engagieren oder an politischen Prozessen beteiligen – solange diese eine persönliche Präsenz verlangen. Diese Situation ist nicht tragbar!

 

Nach § 48 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen seien Ratssitzungen öffentlich, teilt die Kommunalabteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord-rhein Westfalen am 15. Januar 2021 mit. In der Begründung heißt es weiter, diese Öffentlichkeit müsse in Form einer sogenannten Saalöffentlichkeit hergestellt werden. Zudem gelte allgemein, dass für die Beteiligung an Abstimmungen kommunalverfassungsrechtlicher Vertretungen grundsätzlich die Anwesenheit der Mandatsträger*innen im Sitzungssaal erforderlich sei. Dieses Recht sei auch für Ausschusssitzungen anzuwenden (§ 58 Ab-satz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen).

 

Abstimmungen in Ausschuss- und Ratssitzungen können demnach nicht digital erfolgen, aber gerade digitale Formate können hier Abhilfe schaffen, eine echte Alternative sein und für Gleichberechtigung sorgen. Ebenso ist eine Beteiligung an der Diskussion über digitale Medien demnach nicht möglich. Ersatzweise wird derzeit bei Ratssitzungen beispielsweise in Lennestadt einem gewählten Mandatsträger, der als Hochrisikoperson nicht vor Ort sein kann, eine Tonspur zu Verfügung gestellt, dies jedoch lediglich für den öffentlichen Teil. Dies ist nicht mit unserem Verständnis von Partizipation vereinbar!

 

Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt in Anbetracht der Tatsache, dass die Pandemie auf nationaler und europäischer Ebene bereits dazu geführt hat, dass Diskussionsprozesse und Entscheidungen auf digitalem Wege stattfinden bzw. gefällt werden, fordern wir die NRWSPD auf, sich für eine schnellstmögliche eindeutige, rechtssichere Schaffung von Rahmenbedingungen für die Durchführung digitaler Formate auch in der Kommunalpolitik einzusetzen.

 

Demokratie lebt vom Mitmachen aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Gestärkt wird dieser Gedanke durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 30. März 2007 unterzeichnet wurde und die am 26 März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie sieht eine rechtsverbindliche Grundlage für eine umfängliche Teilhabe aller Menschen vor.

 

Wir fordern: Digitale Beteiligungsformate müssen Präsenzformaten gleichgestellt werden, um eine risikofreie, gleichberechtigte Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen für alle Mandatsträger*innen – mit und ohne Beeinträchtigung – zu ermöglichen.

A-02 Kill Switch

4.01.2022

Die NRWSPD wird dazu aufgefordert, sich für die Einführung eines digitalen „Kill Switch“ einzusetzen. Diese Vorsichtsmaßnahme würde im Falle eines großen Cyberangriffes zur Sicherung unserer Infrastruktur und systemrelevanter Institutionen beitragen.

 

Der „Kill Switch“ soll dafür sorgen, dass alle Deutschen Onlinedienste immer noch funktionieren, selbst wenn es zu einem ausländischen Cyberangriff kommt. Bei einem „Kill Switch“ handelt es sich um einen „Notausschalter“ für das Internet, hierdurch wären alle direkten Internetzugänge ins Ausland gesperrt. Im Ernstfall könnte der gesamte innerdeutsche Datenverkehr über bestimmte Server und Knotenpunkte geleitet werden. Bedingung hierfür wären die Einrichtung eines eigenen und unabhängiges DNS. Die Entscheidung und Kontrolle für einen solchen Fall, soll das BSI übernehmen. Zur Absicherung und Gewährleistung der Funktion, sollte das System dauerhaft gewartet, erweitert und einmal jährlich getestet werden.

 

Cyberangriffe werden immer häufiger und zeigen immer mehr Auswirkungen; jedoch handelt es sich bei den uns bisherigen wiederfahrenden Angriffen eher um „kleine Scharmützel“ im Vergleich zu dem, was möglich ist. Bei einem ernsthaften Angriff von außen ist unsere gesamte Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, etc. in Gefahr. Um zu gewährleisten, dass die Bundesrepublik eigenständig und unabhängig, auch während eines Cyberangriffes, agieren kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die dies ermöglichen. Im Ernstfall könnte der „Kill Switch“ das feindliche Eindringen in unsere digitale Infrastruktur verhindern oder zumindest behindern.

B-01 Abschaffung staatlich-religiöser Schulen in NRW

4.01.2022

Faktum:

In NRW sind von 2786 staatlichen Grundschulen 892 christliche Bekenntnisschulen. Das ist ein Drittel aller dieser Schulen. Von diesen sind 90 Prozent katholisch orientiert und 10 Prozent evangelisch. Alle diese konfessionellen Schulen werden als staatliche Schulen zu 100 Prozent durch den Staat NRW finanziert. Des ungeachtet unterstehen diese staatlichen Schulen als pädagogisch-erzieherische Einheiten des staatlichen Schulsystems von NRW ganzheitlich, d.h. im Hinblick auf alle Unterrichtsfächer und das Schulleben, unter kirchlicher Aufsicht (Artikel 12 Absatz VI Landesverfassung). NRW ist das einzige Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, das eine solche Regelung kennt.

(Der Parteitag möge beschließen):

Forderungen:

Das Prinzip der staatlichen Bekenntnisschulen wird abgeschafft.

Dem entsprechend wird der Artikel 12 der Verfassung des Landes NRW geändert:

In Absatz II – („Grundschulen sind Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen.“) wird die Formulierung „Bekenntnisschulen oder Weltanschauungsschulen“ gestrichen

Absatz III wird gestrichen und durch einen neuen Absatz III ersetzt, der dem pädagogisch-erzieherischen Kernanliegen des bisherigen Absatzes VI zeitgemäß eine neue Ausrichtung gibt.

Vorschlag für Absatz III:

Es wird vorgeschlagen, in diese Neuformulierung die folgenden Zielsetzungen aufzunehmen:

„In allen staatlichen Schulen des Landes werden die Kinder auf der Grundlage freiheitlich-demokratischer Werte vor dem Hintergrund abendländischer Traditionen in Offenheit für alle religiösen Bekenntnisse und weltanschaulichen Überzeugungen sowie in und zur Achtung der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Menschenrechte gemeinsam unterrichtet und erzogen.“

Sollte die für die hier geforderte Verfassungsänderung erforderliche 2/3-Mehrheit nicht zu erreichen sein, wird die Fraktion der SPD im NRW-Landtag aufgefordert, angesichts der offensichtlichen Grundgesetzwidrigkeit des Artikels 12 der Landesverfassung die Landesregierung zu veranlassen, beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage einzureichen.

Ausklammerung:

Dieser Antrag und seine Forderungen berühren weder den Bereich der Privatschulen noch den des Religionsunterrichts in staatlichen Schulen. Diese Bereiche sind nicht Gegenstand des Antrags.

UE-01 Einhaltung der Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens

4.01.2022

Die NRWSPD wird aufgefordert, das „Gesetz zur Neufassung des Klimaschutzgesetzes Nordrhein- Westfalen“ vom 1. Juli 2021 zu ersetzen bzw. zu überarbeiten, so dass die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 ergeben, und die Vorgaben des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2021 zum Schutz zukünftiger Generationen, erfüllt werden.

Dabei reichen Zielsetzungen z. B. Klimaneutralität bis spätestens 2045 nicht aus. Das Land NRW soll sich zu einer „pariskonformen“ Begrenzung der CO2-Emissionen verpflichten. Diese Verpflichtung wird eingehalten, wenn das Land NRW nur noch 0,9 GT CO2 bzw. CO2-Äquivalenzen ausstößt. Dazu sind die geeigneten Maßnahmen zu definieren, umzusetzen und die Fortschritte zu monitoren.

F-04 Für eine (digitale) Gesellschaft, die Frauen den Rücken stärkt

4.01.2022

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  • tradierte Rollenbilder und Geschlechterdiskriminierung durch geschlechterneutrale und geschlechtergerechte Sprache abzubauen, z.B. durch Gendern in Veröffentlichungen der Verwaltungen von Land und Kommunen.
  • Sexismus in der Online-Gaming-Szene zu bekämpfen, denn Online-Gaming ist kein rechtsfreier Raum. Wir wollen mittels Aufklärungs- und Öffentlichkeitskampagnen informieren und sensibilisieren wir über das Problem und die vorhandene Rechtslage und tragen so zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Umfelds bei.
  • spezialisierte Unterstützung und Beratung für Frauen und Mädchen, die von Online-Spielsucht betroffen, schaffen.
  • das Thema Vielfalt in den Schulen stärken, um tradierte Rollenbilder aufzubrechen. Bei der Aus- und Fortbildung pädagogischen Personals sollen geschlechtersensible Ansätze angewendet werden.
  • die Jungenarbeit stärker fördern, denn Mädchen zu empowern erfordert eine gleichzeitige emanzipatorische Sensibilisierung von Jungen. Geschlechtergerechte Werte sind ein wesentlicher Bestandteil unserer gesellschaftlichen Werte, die an Jungen und Mädchen weitergegeben werden müssen.
  • eine Öffentlichkeitskampagne starten, um auf Missstände in der Kulturszene aufmerksam zu machen und Lösungen zu diskutieren, z.B. zu Lohnungleichheit, Sexismus, Aufarbeitung historischer Werke von Frauen, die unter einem männlichen Pseudonym veröffentlicht wurden.

F-03 Mein Körper, meine Entscheidung: Für ein diskriminierungsfreies Gesundheitssystem

4.01.2022

Der Landesparteitag möge beschließen:

 

  • die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an durch Landesmittel finanzierten Klinken sicherzustellen – In Kliniken, die mit Landesmitteln arbeiten, muss ein Angebot für einen Abbruch für Frauen und Mädchen bestehen.
  • dass wir uns für die Weiterentwicklung der Schwangerschaftsbegleitung und auch der Beratung bei Schwangerschaftskonfliktsituationen einzusetzen.
  • dafür zu kämpfen, dass Mädchen und Jungen wie auch Frauen persönlicher, sachkundiger und durch fachlich geschultes und medizinisch versiertes Fachpersonal in Schwangerschaftskonfliktsituationen besser beraten und begleitet werden.
  • Dabei sollen diese Fachberaterinnen durch entsprechende Qualifizierungs- , Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote der beiden spezialisierten Kompetenzzentren im Zusammenhang „ Frauen und Gesundheit“  in Bielefeld und Bochum fortgebildet werden.
  • Die Schwangerschaftsfachberatungen auszubauen.
  • dafür zu sorgen, dass Schwangerschaftsbegleitung und Beratung zu Schwangerschaftskonfliktsituationen besser in das Medizinstudium eingebaut.
  • Qualifizierungs-, Fortbildungs-, und Weiterbildungsangebote zum Thema Schwangerschaftsabbruch an den Universitäten auszubauen.
  • Sich für die Abschaffung der diskriminierenden und stigmatisierenden Paragraphen 218 und 219a einzusetzen, um der Kriminalisierung von Abtreibung endlich ein Ende zu setzen.
  • die Arbeit des Kompetenzzentrums Frau und Gesundheit in Bochum zu sichern.
  • uns dafür einzusetzen, dass bei der wissenschaftlichen Erprobung von neuen Arzneimitteln weibliche und männliche Proband*innen paritätisch eingesetzt werden, da Medikamente sich unterschiedlich auf den Körper von Frauen und Männern auswirken.
  • flächendeckend gratis Menstruationsprodukte an Schulen und öffentlichen Gebäuden zu verteilen, um der Tabuisierung von Menstruation entgegenzuwirken. Denn: Hygiene- und Menstruationsprodukte dürfen keine Luxusartikel sein.